Diskussion:Mutterschaftsurlaub

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Terminologie[Quelltext bearbeiten]

"Mutterschaftsurlaub ist die umgangssprachliche, nicht ganz korrekte Bezeichnung ...":

Kann nicht so stehen bleiben. Art. 33 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union spricht selbst von "bezahltem Mutterschaftsurlaub", womit das gemeint ist, was in der deutschen Rechtssprache "Beschäftigungsverbot nach der Entbindung" heißt (§ 6 MuSchG). Wenn eine der obersten Normen der EU dieses Wort gebraucht, kann es nicht als umgangssprachlichh abgetan werden.

-- 85.58.19.214 22:11, 5. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Mutterschaftsversicherung[Quelltext bearbeiten]

"Mutterschaftsversicherung" ist ein absolut ungängiges Wort und sollte daher - auch wenn es so irgendwo in den Tiefen des Sozialrechts stehen sollte - der Bevölkerung nicht einfach an den Kopf geworfen werden! Klingt ja fast wie Haftpflichtversicherung! Ich möchte nicht wissen, wie viele Rundumversicherte jetzt aufschrecken: O je - hab ich vergessen, da eine Versicherung abzuschließen?? - Oder mancher assozieert womöglich noch Empfängnisverhütung damit! Kampf dem Bürokratendeutsch!!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 213.102.98.93 (DiskussionBeiträge) 9:14, 26. Mar 2007) -- PvQ Bewertung - Portal 09:15, 26. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rechtsvergleichung[Quelltext bearbeiten]

Bei zahlreichen der in der Tabelle genannten nationalen Regelungen drängen sich Zweifel auf, ob es sich hierbei tatsächlich um das Äquivalent zum deutschen Muterschaftsurlaub (Beschäftigungsverbote nach MuSchG) handelt - oder nicht vielmehr um das Gegenstück zum Erziehungsurlaub. Besonders gilt dies, soweit den "Mutterschaftsurlaub" (wie in Skandinavien) auch die durch die Geburt nur mäßig beanspruchten Väter nehmen können.--91.12.97.171 22:19, 14. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten des Abschnitts über Finnland[Quelltext bearbeiten]

Den Text, der in "Mutterschaftsversicherung" stand habe ich in "Mutterschaftsurlaub" übertragen aber dann den Überarbeitungsbaustein gesetzt, weil die Information inkonsistent ist (wieviel Prozent des Gehalts, wieviel Euro Basissatz pro Tag...) --Carolin 07:47, 1. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

done, nach über 15 Jahren :) fundriver Was guckst du?! Winterthur! 00:32, 4. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Mutterschaftsurlaub Deutschland[Quelltext bearbeiten]

das zum Mutterschaftsurlaub in Deutschland kann man so wie es jetzt da steht eigentlich nicht stehen lassen.


Der Begriff Mutterschaftsurlaub wurde in Deutschland erstmals mit dem Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs vom 25. Juni 1979 verwendet. Dieser Mutterschaftsurlaub berechtigte Arbeitnehmerinnen zu einer Erwerbsunterbrechung bis zu 6 Monate nach der Geburt des Kindes - die postnatale Mutterschutzfrist wurde abgerechnet (vgl. die nunmehr gestrichenen §§ 8a-8d des Abschnitts 2a des Mutterschutzgesetzes). Mit der Einführung des Erziehungsurlaubs 1986 wurde der Mutterschaftsurlaub ersetzt. 2001 wurde der Begriff Erziehungsurlaub dann durch den Begriff Elternzeit ersetzt.


Das stimmt so nicht: In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen), bei dem 100 % des bisherigen Einkommens bezahlt wird. -> Das ist Mutterschutz und nicht Mutterschaftsurlaub. (nicht signierter Beitrag von 213.196.250.58 (Diskussion | Beiträge) 16:36, 6. Jul 2009 (CEST))

Widersprüche![Quelltext bearbeiten]

Ein aktuelles Rating (Sendung Heute Morgen, Schweizer Radio DRS vom 30.7.2010) sieht Deutschland zusammen mit Schweden an der Spitze, die Schweiz auf Rang 18 von 21 untersuchten OECD-Staaten. Der Widerspruch zu hier könnte ja offensichtlicher nicht sein... Vermutlich liegts an den bezahlten Leistungen, oder D hat den Urlaub mittlerweile aufgestockt. Die Leistungen sollten auch dargelegt werden--62.202.224.11 06:49, 30. Jul. 2010(CEST)

Ich versuche gerade rauszufinden, wo die Kritik für die Bausteine herkommt. Auch wenn der Beitrag 13 Jahre alt ist, aber vielleicht liest ja jemand mal später die auf der Diskussionsseite daher hier doch noch meine Anmerkung hier angebracht: Bei solchen Vergleichen muss man einfach sehen, dass die Schweiz hier miserabel dasteht und dabei ist es sogar egal, ob man nicht mal rechts (Elternzeit) und links (Vaterschaftsurlaub) hinschaut. In der Schweiz müssen die Frauen de jure quasi bis die Fruchtblase platzt, erhalten dann im europaweiten Vergleich nur wenig Mutterschaftsurlaub und Elternzeit kennen wir schonmal gar nicht. Und erst 2021 konnten wir uns zu einem Mini-Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen durchringen - kein Wunder das wir in solchen Ratings immer am Schluss sind - auch wenn man der USA natürlich das Schlusslicht kaum abknöpfen kann. Und mir kommt politisch regelmässig dann wieder das kotzen, wenn ich dann meinen männlichen Mitartgenossen zuhöre, die dann wieder was schwafeln vonwegen wer soll das bezahlen, wenn halt Frau schon zwei Wochen vor der Niederkunft in den Mutterschaftsurlaub dürfte... fundriver Was guckst du?! Winterthur! 22:34, 4. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Europaparlament:Oktober 2010[Quelltext bearbeiten]

Das Europaparlament beschließt im Oktober 2010 einen EU-weiten einheitlichen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen. 188.118.128.46 21:01, 20. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Unglücklich formuliert[Quelltext bearbeiten]

Der Satz:

"Falls das Gehalt nicht weniger als 6,00 Euro am Tag ist, wird das letzte Monatsgehalt 100-prozentig ausbezahlt."

ist etwas unglücklich formuliert. Heißt das, dass man bei weniger als 6 Euro (also z.b. 3 Euro), keine 100-Prozent mehr bekommt - sondern nur mehr 50%? Ich vermute mal, dass die 6€/Tag das Minimum sind. (nicht signierter Beitrag von 80.120.60.130 (Diskussion) 12:09, 5. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

Keine Ahnung wo die 6 Euro herkommen. Ich habe das ganze mal mit Quellen ein wenig ausformuliert. fundriver Was guckst du?! Winterthur! 23:18, 4. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]