Diskussion:Naby Keïta

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Strafbefehl?[Quelltext bearbeiten]

ME sollte der Strafbefehl wegen Verwendung von Totalfälschungen von Führerscheinen erwähnt werden. Die Presse ist voll davon.2003:72:4C13:500:7CB9:FD9B:A135:5F45 10:35, 7. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Solange in diesem Fall nichts bewiesen ist, gehört es nicht erwähnt. CountryBoy (Diskussion) 10:13, 8. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Was möchtest du noch bewiesen haben? Wie am LKA festgestellt wurde, hat er zweimal Totalfälschungen (d.h. sowohl Daten als auch Papier gefälscht) eingereicht, um einen dt. Führerschein zu bekommen. Diese Urkundenfälschung wurde auch nie wirksam bestritten. Dem Einspruch seines Anwalts, dem normalerweise ein öff. Prozess folgen würde, blieb seltsamerweise folgenlos.
Aktuell: Gegen ihn ist ein Strafbefehl (Az.: 232 CS 812 JS 42542/17) ergangen.
"Keita soll Anfang Dezember 2016 und sechs Wochen später gefälschte Führerscheine aus seiner Heimat Guinea vorgelegt haben. Laut des sächsischen Landeskriminalamtes soll es sich um Totalfälschungen gehandelt haben. " https://www.tz.de/sport/fussball/naby-keita-von-rb-leipzig-muss-in-fuehrerschein-affaere-250-000-euro-geldstrafe-zahlen-zr-9721045.html
Die Strafe wurde nun von 50 Tagessätze je 8300 auf 5000 EU herabgesetzt.
Blaschke bestätigte der Zeitung zufolge auch, dass die Geldstrafe für Keita, der einen Porsche und zwei Mercedes sein Eigentum nennt, im sechsstelligen Bereich liegen soll. Laut Bericht laufen außerdem parallel noch Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. https://www.n-tv.de/sport/fussball/Keita-fliegt-mit-gefaelschtem-Fuehrerschein-auf-article20116265.html --Scrutinize13 (Diskussion) 17:52, 23. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]