Diskussion:Nacherbe

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Doppelter Nacherbe / "Überkreuz"-Nacherbschaft?[Quelltext bearbeiten]

Zwei interessierte Nachfragen, die der Artikel leider nicht abdeckt:

1. Ist eigentlich so etwas wie eine doppelte/mehrstufige Nacherbschaft möglich? Also: Der Erblasser bestimmt den Vorerben, einen "Zwischenerben" und einen endgültigen Nacherben, der dann erst an 3. Stelle an der Reihe ist?

2. Wäre eine Art "Überkreuz"-Nacherbschaft denkbar? Also: Erblasser will seine beiden Kinder gleichberechtigt begünstigen und zugleich verhindern, dass irgendein "unerwünschter" Verwandter nach dem Tod seiner Kinder was kriegt. Er bestimmt für die eine Hälfte seines Vermögens Sohn Fridolin zum Vorerben und Tochter Kunigunde zur Nacherbin. Mit der anderen Hälfte macht er es genau umgekehrt: Tochter Kunigunde wird Vorerbin und Sohn Fridolin wird Nacherbe.

Denkbar? Möglich? Absurd? --84.190.80.52 22:12, 24. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich beantworte mir die erste Frage nach einigem Googeln mal selbst, würde allerdings den Wunsch äußern, dass ein Rechtskundiger dazu mal einen kompetenten Satz in den Artikel schreibt. Um das selber zu machen, kenne ich mich in der Materie nicht gut genug aus.
Also: Ja, es scheint so etwas wie eine gestaffelte Nacherbfolge zu geben, wo Vorerbe, Nacherbe und Nachnacherbe vom Erblasser angeordnet wurden.[1][2] Vermutlich eine Testamentsform, die besonders gut für Kontrollfreaks geeignet ist. :-) --84.190.84.89 17:34, 25. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Gibt es zu dem Thema eigentlich überhaupt keine Belege? Keine Einzelnachweise, keine Literatur, kein gar nichts? Nur ein einziger kümmerlicher Link zu irgendeinem Gerichtsentscheid über die Handhabung in Adelshäusern? --84.190.80.52 00:23, 25. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]