Diskussion:Nacherfüllung

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Überschneidungen[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Sachmangel und die dazugehöhrenden Mängelansprüche wird behandelt in Mangel (Recht) (ausführlich, fundiert), Baumangel, Gewährleistung, Bauvertrag, VOB/B#§ 13 Mängelansprüche, Nacherfüllung und Minderung und zwar in durchaus unterschiedlicher Qualität und Ausführlichkeit.

Dagegen gibt es keinen eigenen Artikel "Mängelansprüche", auch nicht als redirect.

Hier müsste aufgeräumt und vereinheitlicht werden. Das setzt aber wohl zunächst eine Einigung voraus, welche Teilabschnitte wo dargestellt werden. --AHert 16:46, 28. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es wird nirgends aufgeführt wie oft eine Nacherfüllung vom Kunden akzeptiert werden muss. So viel ich weiß hängt das ja auch teilweise davon ab ob immer wieder der gleiche Defekt auftritt oder andere?! -- 87.185.116.109 09:07, 25. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Wie oft eine Nacherfüllung erfolgt[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens nach, darf der Kunde auf das Rücktrittsrecht und Schadensersatz statt Leistung beharren, wenn der Schuldner (Verkäufer) die zweite Nacherfüllung nicht mangelfrei durchführt. 23.02.2015/A.S. (nicht signierter Beitrag von 5.10.184.10 (Diskussion) 16:13, 23. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]