Diskussion:Nachforschungsauftrag

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Es gibt auch Nachforschungsaufträge bei der Post. Wenn z.B. eine Sendung nicht angekommen ist, kann man einen solchen geben.

Keine Kritik?[Quelltext bearbeiten]

Zumindest die Art, wie die Deutsche Post AG derzeit (2008) Nachforschungsaufträge handhabt, ist kritikwürdig. Effektiv handelt es sich dabei nämlich nur um Anträge, nicht um Aufträge, d.h. die Post hält sich offen, ob sie dem Antrag stattgibt und ein Nachforschungsverfahren einleitet. Auf der Webseite der Post spiegelt sich dieser Spagat u.a. dadurch wieder, dass dort vom "[S]tellen" eines "Nachforschungsauftrag[s]" die Rede ist -- ein linguistischer Schwachsinn. Entweder stellt man einen Antrag, oder man erteilt einen Auftrag. --217.232.214.213 12:54, 16. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Pauschale Gebühr zulässig oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Nachforschungsaufträgen ist ... unzulässig" - unmittelbar darunter steht, dass sowohl Sparkasse als auch Postbank eine pauschale Gebühr erheben. Ist dies inkorrekt, das Gerichtsurteil irrelevant oder falsch interpretiert, oder handeln die Banken entgegen des Urteils? (nicht signierter Beitrag von 46.255.40.67 (Diskussion) 15:59, 9. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Ich finde es unsinnig hier konkrete Preise zu nennen. Bei Butter stehen auch keine Butterpreise. Die Tatsache, dass / ob Gebühren verlangt werden, ist hilfreich. Wenn es keine Gegenmeinung gibt, werde ich die vier willkürlich genannten Preisbeispiele löschen und andere Informationen allgemeiner formulieren, damit nach fast 10 Jahren der Deutschland-Baustein entfernt werden kann. Auch mit Ergänzungen wie z.B. https://www.post.at/p/a/nachforschung --Kabelschmidt (Diskussion) 07:31, 25. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]