Diskussion:Naturschutzgebiet Jellen

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Es wäre schön, wenn zur Auflockerung des Artikels noch ein Foto vom Hudewaldrest im Revier Jellen mit den Altkiefern und dem Wacholderbestand eingestellt werden könnte. Denn dieser Waldteil ist als Relikt der ehemaligen Waldnutzung der Dobbertiner Klosterforst nicht nur für Pilzsammler sehenswert.--Klostermönch 17:16, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Auf der nächsten Tour? -- Niteshift 17:58, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Muß aber etwas grün sein, wird wohl kein Anderer dort hinwandern. Könnte bis dahin nicht das Foto mit dem Schild von Jellen nach Alt Sammit den Weg weisen.--Klostermönch 19:18, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Ja. Sehe gerade, dass es von der Schranke bis zum NSG etwa 3 km sind. Dem Motto Geh nicht weiter, als dein Auto breit ist folgend, muss ich fragen, ob man da evtl. von der Rückseite rankommt :-). -- Niteshift 19:52, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Unterschutzstellung/Karten[Quelltext bearbeiten]

Die vom Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern herausgegebene Literatur spricht vom 1.5.1957 als (sehr genaues) Datum der Unterschutzstellung. Wer sagt 1979 und wem ist mehr zu trauen?

Ist die Menge an Karten notwendig, wenn die Unterschutzstellung erst in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts erfolgte? Reichen evtl. 1-2 Karten, um historische Entwicklungen abzuleiten und kann man sie als Einzelnachweis setzen, ebenso bei der Literatur? Sinn ist es nicht, möglichst viel Material aufzulisten, es sei denn, es wird als Beleg verwendet. Gruß -- Niteshift 17:58, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Hast recht, werde es noch verändern--Klostermönch 19:20, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Unterschutzstellung des Wacholderbestandes Jellen erfolgte mit Beschluß des Rates des Kreises Lübz Nr. 85-19/79 vom 12.9.1979.--Klostermönch 19:24, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Aber woher kommen die anderen Daten: Unterschutzstellung: 1.5.1957, Erweiterung 30.3.1961? Es gibt Fehler in dem Buch, nur greift man sich solche Daten meiner Meinung nach nicht aus der Luft. Gab es vielleicht 1979 eine nochmalige Erweiterung des Gebiets um eben diese Wacholderfläche? -- Niteshift 19:52, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Werde die Daten bei der Naturparkleitung abgleichen, wir müssen Klarheit herstellen --Klostermönch 21:20, 13. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Hallo Klostermönch und Niteshift, ich füge mal als Auszug aus dem Naturschutzgebietsbuch des Umweltministerium die Passage als Zitat an: "1957 wurde das Gebiet unter Naturschutz gestellt, wobei 7 ha als Naturwaldzelle eingestuft wurden." (S.533). Weiterhin habe ich mit einen Mitarbeiter vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V gesprochen. Dort wird das Naturschutzgebietsarchiv verwahrt mit Detailangaben zu jedem Gebiet. Für das NSG Jellen sind vier Verordnungen angeführt: einmal die VO vom 30.03.1961 sowie die aktuelle vom 13.01.1997. Verweise auf den Naturwaldstatus aus dem Jahr 1957 fanden sich dort ebenfalls. Das Gebiet wurde am 01.01. 1957 als Waldschutzgebiet ausgewiesen, womit eine vorläufige Sicherung als Naturschutzgebiet einher ging. Vorher wurde am 24.11.1954 ein Landschaftsschutzgebiet "Wacholderflächen in der Schwinzer Heide" (Forstrevier Jellen, Abt. 181 und 184) ausgewiesen. Ein Bild zum NSG wäre übrigens wirklich schön :) LG --Patrice77 14:50, 15. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Hallo Patrice 77
wir möchten gerne bei den sich derzeit noch in Arbeit befindlichen Beiträgen zu den Heidedörfern neben dem Denkmalschutz auch den Naturschutz der Öffentlichkeit etwas näher bringen. Daher haben wir uns vorgenommen, bei den folgenden Beiträgen von Jellen, Kleesten, Kläden und Dobbin besonders die Geschichte mit dem Kloster in Übereinstimmung zu bringen.
Da wir deine schnelle Reaktion zu den vielen Daten der Unterschutzstellung zu den unterschiedlichen Flächen und deren Bezeichnungen als NSG, FND... und diversen Beschlüsse erwartet haben, war ich heute nachmittag wegen dieser Problematik schon im Forstamt Sandhof beim Forstamtsleiter Frank Zerbe. Da es hier besonders um den noch vorhandenen Wacholderbestand geht, wollen wir uns in kommender Zeit gemeinsam mit Ralf Koch vom Naturpark (vielleicht sogar vor Ort)
zu den Beschlussdaten und exakten Flächen noch unterhalten, um danach im Beitrag zum Naturschutzgebiet Jellen die Einzelnachweise korrigieren zu können. Wäre schön, wenn du dabei sein könntest.
Auch die Dobbiner Plage und die Klädener Eichen warten noch auf uns...--Klostermönch 20:52, 15. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Hallo Klostermönch, ich werde nicht dabei sein können. Andere Verpflichtungen drücken :) Bin gespannt auf die Ergebnisse. Vielleicht gibt es bei den Stellen sogar noch historischere Fotos, die zu verwenden sind. Viel Glück! -- Patrice77 13:51, 16. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Mal ein vorsichtiger Einwurf: Es ist aber schon so, dass hier von den selben Flächen bzw. von Teilflächen des heutigen NSG gesprochen wird? Ich frage auch, weil du (Klostermönch) in Jellen 1,5 km Entfernung zum Ort angegeben hattest, obwohl es 3 km sind (für ein Foto wäre man da übrigens selbst im Stechschritt eine Stunde unterwegs :-) ). Es mag ja zahlreiche Varianten einer Unterschutzstellung von Flächen in der Region geben. -- Niteshift 21:14, 15. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Wenn ich das hier so sehe, wo von 1,7 km NO von Jellen die Rede ist, frage ich mich wirklich, ob das Flächennaturdenkmal "Wacholderbestand Abt. 4184 Forstrevier Jellen" eine Teilfläche des NSG Jellen ist. -- Niteshift 22:05, 15. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Hallo Niteshift, das FND in der Abt. 4184 ist nicht im NSG Jellen, sondern 1,4 km westlich davon. Meine Ausführungen gestern bezogen sich explizit auf das NSG Jellen - dort dann also mit vier Verordnungen. -- Patrice77 13:51, 16. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


Hallo Patrice, du hast Recht und ich habe mich gewaltig geirrt. Ich wollte erst das FND Wacholderbestand in das NSG Jellen einfügen. Kam dadurch auch mit den Beschlüssen durcheinander. Nach einem Gespräch mit Ralf Koch vom Naturpark und Einsichtnahme in seine Masterarbeit zu den Naturdenkmalen im Naturpark (auch in der neuen Offiziellen Rad- und Wanderkarte des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide von 2010 sind beide eingetragen) bezieht sich der Beschluß 85-19/79 vom 9.12.1979 mit Behandlungsrichtlinien nur auf die 2,83 ha Wacholderbestand Jellen. Man könnte nach Besichtigung des FND darüber doch einen einen Beitrag mit Fotos erstellen. Was hälst du davon. Grüße vom--Klostermönch 13:17, 22. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Hallo, habe ich nichts dagegen. Es ist doch viel Geschichte zu entdecken .) Und die Wacholderheide lässt ja auf historische Landnutzung schließen, die erwähnenswert ist - auch mit Bezug auf Dobbertin. -- Patrice77 10:45, 23. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]


FND Wacholderbestand Abt. 4184 Forstrevier Jellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Patrice 77,

am 29. März d.J. hatte uns der Revierleiter von Jellen Jörg Schröder persönlich zum Wacholder begleitet. Danach entstand der gesonderte Beitrag zum FND Wacholderbestand Abt. 4184 Forstrevier Jellen mit den Fotos.

Die Beiträge zum Kleestensee mit dem Südlichen Steilhang und der Dobbiner Plage mit der Paradieskoppel können Korrektur gelesen werden (befasse mich eigentlich mehr mit Bau- als Naturdenkmälern, doch auch sie gehören nach wie vor zum einstigen Dobbertiner Klostergebiet, mit dem wir uns derzeit beschäftigen). In der Klädener Plage mit den Eichen an der Midenitz und der Mühle waren wir gestern und haben dort auch mit dem Revierförster a.D. Westphal gesprochen. Die Eichen würden wir gerne noch mit etwas Text und den Fotos in den Beitrag zum Naturschutzgebiet Klädener Plage und Mildenitz-Durchbruchstal einstellen wollen.

Ein frohes Osterfest und auf weitere gute Zusammenarbeit sowie Grüße von Niteshift und dem --Klostermönch 10:27, 22. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]