Diskussion:Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Änderung im Telemediengesetz[Quelltext bearbeiten]

Genau genommen dreht es sich bei der Kritik auch um eine Änderung im Telemediengesetzes, die im gleichen Gesetzesentwurf enthalten ist und "durch die Hintertür" mitbeschlossen werden soll.--Claude J (Diskussion) 10:07, 8. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Hat sich in dem angekündigten "Kompromiß" eigentlich irgendwas bezüglich des Zusatzes zum Telemediengesetz getan ? In der öffentlichen Diskussion der letzten Tage soweit ich sie mitbekommen habe scheint mir das erstaunlicherweise keine Rolle zu spielen.--Claude J (Diskussion) 19:54, 25. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags[Quelltext bearbeiten]

Es gibt auch harsche Kritik vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags pdf--Claude J (Diskussion) 19:54, 25. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Quelle eingefügt. --Anti ad utrumque paratus 21:13, 28. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]


Frage: Es wurden von mehreren Seiten Verfassungsbeschwerden angekündigt. Gibt es dazu schon etwas neues?

strafbare Inhalte[Quelltext bearbeiten]

Die strafbaren Inhalte beziehen sich bei YouTube vermutlich auf Raubkopiend deren Löschung durch Konzerne oder die GEMA durchgesetzt werden. Die Statistik vom BMJ ist demnach gewollt irreführend. Darf ich das noch schreiben? Oder wird es schon zensiert. Das neue Gesetz wird auch Auswirkung auf die Wikipedia haben. Da bin ich mir sehr sicher. --93.228.208.11 08:34, 2. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Nur wenn Du zuverlässige Quellen dafür lieferst. --Anti ad utrumque paratus 10:49, 2. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Offenkundig, aber nicht durch Quellen belegbar: Der Bundespräsident hat das Gesetz bisher nicht unterschrieben[Quelltext bearbeiten]

Offenbar hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz bisher nicht unterschrieben. Dafür gibt es zwar keine Quelle, aber es gibt auch keine Quelle für das Gegenteil. Hätte er unterschrieben, würde es überall veröffentlicht werden. Daraus folgt nach dem Tertium non datur, das er es bisher nicht unterschrieben hat. Kann man das nicht in den Artikel einfügen?--188.105.198.174 15:29, 19. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Was heißt „offenbar“? Wo hätte es bereits veröffentlicht werden müssen, wurde aber nicht? Gäbe es besondere Gründe (nicht: Sommerpause, Urlaubszeit ..), wegen derer Steinmeier mit der Unterschrift zögert, wäre darüber wohl berichtet worden. Solange müssen wir warten. --Anti ad utrumque paratus 16:55, 19. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Am selben Tag wie das NetzDG wurde die "Ehe für alle" im Bundestag beschlossen. Letztere hat der Bundespräsident bereits vor einem knappen Monat unterzeichnet (ehe-fuer-alle-bundespraesident-frank-walter-steinmeier-unterzeichnet-gesetz-a-1159056.html). Das heißt, der Bundespräsident zögert beim NetzDG.--188.105.198.174 17:02, 19. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Das heißt gar nichts. Andere mögliche Gründe z.B.: Der Fachreferent im Bundespräsidialamt, der das NetzDG vor Unterschrift prüfen soll, könnte im Urlaub oder krank sein, derjenige, der „Ehe für alle“ geprüft hat, jedoch nicht. Oder die Prüfung des NetzDG ist zeitaufwändiger. Alles Spekulation. --Anti ad utrumque paratus 17:16, 19. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Gemäß WP:Belege gilt: "Die Glaubwürdigkeit der Wikipedia hängt von der Überprüfbarkeit ihrer Inhalte ab. Alle nicht-trivialen Aussagen eines Artikels müssen belegt und auf diese Weise nachprüfbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um ausgewiesene Fakten und nicht um Theoriefindung (originäre Forschung) handelt." Insofern ist die Antwort auf die Frage nein. --P3Y229 (Diskussion) 02:50, 20. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Danke für den Hinweis. Wozu es Quellen gibt, ist, dass Steinmeier aufgefordert wurde, das Gesetz zu stoppen. Darunter durch den Deutschen Journalisten-Verband, Quelle: Bundespraesident-muss-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-stoppen.--92.211.202.85 13:36, 20. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Kritik kann m.E. in den Artikel. Am besten in Kap. 4.1. --Anti ad utrumque paratus 14:54, 20. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]
Hab mal etwas eingefügt. Es kann gerne noch erweitert werden.--92.211.202.85 15:28, 20. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Termini-Verwirrung[Quelltext bearbeiten]

Im Lemma-Abschnitt „Hintergrund“ heiß es im ersten Absatz: „...eine Auswertung der Rechtspraxis bei der Löschung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken durch jugendschutz.net...“. Der dritte Absatz lautet: „Die Studie wurde von dem Münchner Professor für Medienrecht Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft“.

Normalerweise ist eine Studie sehr viel mehr als nur eine Auswertung, denn Studien können Auswertungen enthalten, auf solchen basieren, sie diskutieren etc., aber nicht umgekehrt. Da ich die Auswertung (oder Studie?) von jugendschutz.net nicht kenne, bitte ich denjenigen, der sie kennt, hier entweder in beiden Absätzen nur „Auswertung“ oder nur „Studie“ zu schreiben, aber nicht beides. --Shoshone (Diskussion) 15:03, 9. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist massiv einseitig geschrieben. In der Einleitung & im Hintergrund findet sich schon offene Kritik, dem Abschnitt "Kritik" wird nichts entgegengestellt. Bitte ausgleichen, bis dahin platziere ich den "Neutralitäts"-Tag im Artikel. -- Goto Dengo (Diskussion) 06:43, 10. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Der Tenor des Artikels entspricht dem Tenor der Berichterstattung in den Medien und der nahezu einhelligen Meinung von Experten. Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und der Verstoß gegen Bürgerrechte (UN) scheinen ebenso offensichtlich wie die Motive seiner Urheber. Wenn Du anderslautende seriöse Quellen findest, nur zu. Sonst kommt der Baustein in ein paar Tagen wieder raus. --Anti ad utrumque paratus 08:38, 10. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Was die Medien schreiben spielt bei der neutralen Beschreibung einer Sache keine Rolle. Die Kritik kann in den entsprechenden Abschnitt, eine Bewertung von wem auch immer hat in den anderen Abschnitten nichts verloren, s. WP:NPOV. Ein WP-Artikel sollte zudem keinen "Tenor" haben, sondern neutral sein. -- Goto Dengo (Diskussion) 20:06, 10. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
WP bildet bekanntes Wissen ab, das sich aus der Summe aller seriösen Quellen ergibt. Werten die ausschließlich oder weit überwiegend negativ, prägt das folglich auch den Artikel, auch die Einleitung. Vgl. etwa Bach-Blütentherapie. Wenn Du in zitierfähigen Quellen andere Standpunkte findest: Nur zu, bau sie ein. --Anti ad utrumque paratus 21:26, 10. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Kommt jetzt noch was Konkretes? Sonst gehört der Baustein wieder raus. --Anti ad utrumque paratus 13:01, 15. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Politischer Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich werfe Anti politische Einflussnahme vor, aufgrund seiner Edits! Bitte korrigieren, danke! Quelle war angegeben und Zusammenhang mit NetzwerkDG steht im Artikel. --134.60.139.211 16:23, 29. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Dann die Quelle bitte genau verlinken, ersatzweise Titel und Datum angeben, und den Teil zitieren, der sich explizit auf den Artikelgegenstand „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ bezieht. „Deckt sich mit Begründung des Gesetzes“ ist sonst nur deine Meinung und gemäß WP:Keine Theoriefindung nicht artikelrelevant: Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel (ebda.). --Anti ad utrumque paratus 17:29, 29. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Zum evtl. Einarbeiten in den Artikel: FDP, AfD und Linkspartei haben Gesetzentwürfe zur mindestens teilweisen Aufhebung des Gesetzes vorgelegt, mindestens eine Petition verlangt vom Bundestag seine Abschaffung. Zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage ein Artikel von Prof.Dr. Marc Liesching. -Thylacin (Diskussion) 18:08, 1. Jan. 2018 (CET) "Die Studie wurde von dem Münchner Professor für Medienrecht Marc Liesching als „Bewertung von Rechtslaien“ eingestuft." - Ist der Weltspitzenexperte doch tatsächlich nicht angehört worden. tatata... Rechtswissenschaftlich seriöse Quellen bzw. Links dazu wären etwa hier https://community.beck.de/2017/05/26/netzdg-entwurf-basiert-auf-bewertungen-von-rechtslaien[Beantworten]

und hier https://community.beck.de/2017/04/27/das-bundesverfassungsgericht-wird-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-kippen
und hier https://community.beck.de/2017/03/30/netzwerkdurchsetzungsgesetz-europarechtswidrig
--2003:E7:7F23:101:2DBB:7E8A:C96D:45A8 17:44, 3. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Hinweis zum letzten Satz im Abschnitt "Beratung und Verabschiedung"[Quelltext bearbeiten]

Im Moment lautet der letzte Satz im Abschnitt "Beratung und Verabschiedung" wie folgt: "Laut §45 der Bundestagsgeschäftsordnung [37] müssen für die ordnungsgemäße Beschlußfähigkeit aber mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages (zum damaligen Zeitpunkt 630 insgesamt - sprich min. 316) anwesend sein." Die Aussage ist nicht falsch, allerdings sollte der gesamte §45 der Bundestagsgeschäftsordnung genau gelesen werden, siehe https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164 Wenn die Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht gefordert wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig. Dazu eine Erläuterung: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/bundestag-gesetze-ohne-mehrheit-100.html

Vielleicht sollte ein kurzer Hinweis in den Artikel aufgenommen werden oder der Satz "Laut §45 der Bundestagsgeschäftsordnung [37] müssen für die ordnungsgemäße Beschlußfähigkeit aber mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages (zum damaligen Zeitpunkt 630 insgesamt - sprich min. 316) anwesend sein." entfernt werden?

Darstellung des Gesetztextes[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist aufgeteilt in 7 Punkte, wobei Punkt 2 "Gesetzesinhalt und Kritik", als auch 4 "Kritik" beide die Kritik beinhalten. Das ist einerseits eine Redundanz, als auch eine Subjektivierung des Gesetztextes durch recherchiert Kommentare aus Medien und Politik. Für den Leser wäre es sinnvoll die Darstellung des Inhalts des Gesetzes frei von Kommentaren abzubilden, damit dieser Inhalt nicht sofort einer Wertung unterliegt. Diese kann bei diesem kontrovesen Thema im Unterpunkt Kritik durchaus ihren Platz finden. Vielleicht wäre eine Kommentierung der einzelnen Gesetzpunkt sinnvoll, vielleicht in einem gesonderten und damit gekennzeichneten Unterpunkt. Aber nicht im selben Satz/Absatz wie die inhaltlichen Darstellung.

Der Punkt 2 hat zudem die Schwäche, dass er zwar viele Zitate und Verweise in die Medien enthält, diese aber nicht ausschließlich über das Gesetz NetzDG berichten, sondern häufig im Zusammenhang mit dem Telemediengesetz einen Artikel verfasst haben. Des weiteren sind diese Berichte auch manchmal fehlerbehaftet und sollten daher nicht den Gesetzesinhalt suggerieren. Dies führt auch dazu, dass in der Einleitung "Gesetzentwurf" aus dem Gesetz zitiert wird und von bis zu 5 Mio. Euro Strafe gesprochen wird (§4 - (2)) und später verschiedene Zeitungen zitiert werden: ZeitOnline(Verweis 17), T3N(Verweis 23), heiseonline (Verweis 18) (woher auch immer dieser Fehler kommt) welche von "bis zu 50Mio Euro Strafe" sprechen, was nicht dem Gesetzestext entspricht und damit inhaltlich falsch ist.

Im Unterpunkt "Verabschiedetes Gesetz" Spiegelstrich 3 gibt eine unvollständige Liste (Vollständig in §1 - (3) des NetzDG) der Hinzugefügten Paragraphen dar und wird mit einem langen Kommentar der FAZ geschlossen die sich inhaltlich nicht auf das NetzDG bezieht, sondern auf Paragraph 201a Strafgesetzbuch. Zeitungen sind vom NetzDG nicht betroffen, wie der Wikiartikel, als auch das Gesetz selbst vorher deutlich ausführen. Dieser Kommentar trägt inhaltlich also nicht zum Verständnis des Gesetztextes bei und gehört entweder in die Kritik zum passenden Paragraphen oder in einen Kommentarbereich zum Gesetz. Spiegelstrich 5 gibt wieder was im Gesetz nicht enthalten ist und was aus Sicht der Kritiker (berechtigt oder nicht) hineingehört hätte. Das gehört demnach in den Bereich der Kritik, welche im Kapitel 4 einen eigenen Platz hat und nicht das "Verabschiedete Gesetz" darstellt. Spiegelstrich 6 enthält wie bereits erwähnt den (Typo)Fehler der zwar richtig Zitiert, aber inhaltlich dennoch falsch ist, dass "50Mio Euro Strafe" die Obergrenze ist. Der letzte Spiegelstich ist auch nicht Bestandteil des Gesetztextes, sondern Interpretation des Artikelschreibers. Das Gesetz selbst macht es nur möglich das große Sozialenetzwerke strafbare Inhalte sperren bzw. angemessen darauf reagieren ($3). Bei einem Strafbestand greifen andere Gesetze, die auch vor dem Inkraftreten NetzDG griffen. In §3 (5) wird nur gesagt, dass sowohl der Beschwerdeführer und der Nutzer des Accounts darüber informiert werden. Der Artikel §2 Berichterstattung wäre eventuell für eine Erwähnung in Wikipedia auch interessant.

tldr: eine klarere Teilung zwischen Wiedergabe des Gesetzestextes und Kommentaren/Meinungen in Punkt 2 "Gesetzesinhalt und Kritik". Damit wird gewährleistet, dass Meinungen(welcher Form auch immer) und Quelltext(der Gesetzestext) nicht vermischen werden und eine Differenzierung der beiden erschwert wird. (nicht signierter Beitrag von 155.56.44.137 (Diskussion) 15:39, 24. Jan. 2018 (CET))[Beantworten]

Danke für den Beitrag, der auch meine Meinung wiedergibt. Der Artikel ist dermaßen einseitig geschrieben, dass der Großteil gelöscht werden müsste. Vorerst platziere ich wieder den Neutralitäts-Baustein im Artikel. -- Goto Dengo (Diskussion) 22:14, 21. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nicht neutral? Du meinst wohl eher: die Experten sind nicht deiner Meinung.--ASDiskussion 14:47, 22. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 16:54, 30. Sep. 2018 (CEST)

ZENSUR IM ARTIKEL![Quelltext bearbeiten]

Hallöchen, hier hat jemand den Artikel massiv verändert und jegliche Kritik entfernt. Die UN und sämtliche Experten, die im Bundestag eingeladen wurden, sehen das Gesetz als einen Bruch mit den Menschenrechten. Stand auch in der Einleitung. Bis ein Witzbold alles gelöscht hat.--ASDiskussion 14:40, 22. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Bitte lies erst mal Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe, Wikipedia:Geh von guten Absichten aus, Wikipedia:Bewahre immer einen kühlen Kopf und Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Um diesen Richtlinien zu entsprechen, solltest du den Abschnitt hier ändern oder löschen.
Zum Inhaltlichen: "massiv verändert" und "jegliche Kritik entfernt" ist völlig falsch. Es wurden einfach die rund zehn Wörter, die du hinzugfügt hast, kurze Zeit später wieder gelöscht. Lies bitte Wikipedia:Belege und die Zusammenfassung des Reverts: "bitte belegen". Chrisahn (Diskussion) 16:34, 22. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Davon rede ich nicht. Der Originalartikel wurde so verändert, dass jegliche Kritik verschwunden ist. Früher stand noch drin, dass die UN dieses Gesetz als Menschenrechtswidrig ansieht. Hat ein Troll entfernt.--ASDiskussion 19:44, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Bitte lies Wikipedia:Wikiquette, insbesondere Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe und Wikipedia:Geh von guten Absichten aus.
Und dann lies Netzwerkdurchsetzungsgesetz#Vereinte Nationen. Chrisahn (Diskussion) 20:14, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Verfassungsbeschwerde - von unerwarteter Seite eingebracht[Quelltext bearbeiten]

Frau Hedwig von Beverfoerde hat über den Anwalt Uwe Lipinski eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: Hedwig von Beverfoerde reicht Verfassungsklage gegen NetzDG ein.--178.2.13.223 16:31, 6. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Das ist nicht "unerwartet". Beverfoerde ist AfD-nah. Chrisahn (Diskussion) 23:12, 10. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Chrisan, weißt Du nicht, daß die AfD tendenziell eher einen "starken Staat" (radikale Linke würden vielleicht sogar sagen: einen Polizeistaat) wünscht? Proteste gegen das Netzwerkdurchsuchungsgesetz hätte man doch wohl eher von der Linkspartei, sowie von Bündnis90-Die-Grünen, der Piraten-Partei, und von der FDP, erwartet.--2003:E7:7F2C:8C01:701C:2AB3:C0A5:DB44 02:48, 31. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Kritik am Netzwerkdurchsuchungsgesetz, und an den derzeit erwogenen Verschärfungen des Gesetzes, kommt aber auch von Grundrechte freundlichen und Bürgerrechten freundlichen Verfassungsrechtlern (Hochschuldozenten / Jura-Professoren). Das gegenwärtige Gesetz wird von Diesen als europarechtswidrig (https://community.beck.de/2017/03/30/netzwerkdurchsetzungsgesetz-europarechtswidrig) und als verfassungswidrig (https://community.beck.de/2017/04/27/das-bundesverfassungsgericht-wird-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-kippen) kritisiert, und dementsprechend werden erst recht auch die derzeit geplante Verschärfungen (https://community.beck.de/2020/01/06/karneval-der-jakobiner-zum-schutze-der-freiheit-schafft-sie-ab) gerügt.--2003:E7:7F2C:8C01:701C:2AB3:C0A5:DB44 02:56, 31. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Es ist eine Entscheidung in Bezug auf die FDP-Politikerklage am VG Köln gefallen. Begründung versteh ich zwar nicht weil Juristenchinesich aber ihr solltet es vllt. wissen http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/01_190214/index.php

--89.0.219.216 21:26, 7. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Untertitel in Mobilansicht[Quelltext bearbeiten]

In der Mobilansicht erscheint als Untertitel "deutsches Gesetz gegen Hetze und gefälschte Meldungen in sozialen Netzwerken" ... stimmt das so? Es geht um Hasskriminalität und strafbare Inhalte, nicht um Falschmeldungen. --2.247.242.12 16:21, 21. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Vorbild für Erdogan[Quelltext bearbeiten]

Die türkische Regierung argumentiert, man folge mit dem Gesetz dem Beispiel europäischer Länder wie Deutschland (..) Von Seiten der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP hieß es, mit dem Gesetz wolle man gegen Beleidigungen und Belästigungen im Netz vorgehen. Abgeordnete argumentierten, das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe als Vorbild gedient. (Horizont (Fachzeitschrift)). --Anti ad utrumque paratus 16:48, 1. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Experiment Böhmermann - Relevanz?[Quelltext bearbeiten]

Das unter "Umsetzung" beschrieben Experiment des ZDF Magazin Royale/Jan Böhmermann hat mWn nichts mit dem NetzDG zu tun. Die Anzeigen beziehen sich auf das normale Strafrecht und gingen auch an die Polizei und nicht an die Plattformen. Daher scheint mir die Relevanz für diesen Artikel fraglich. --2001:638:807:23C:5C19:9F5A:7FA0:30F9 13:38, 18. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Behauptete Zunahme von sogenannter Hasskriminalität[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens gibt es keine unabhängige Untersuchung, welche die behauptete Zunahme sogenannter Hasskriminalität bestätigt, außerdem ist "Hasskriminalität" kein präziser Begriff, sondern ein politisches Schlagwort, das dementsprechend in einer Enzyklopädie distanziert zu verwenden ist. Beides habe ich demgemäß in der Einleitung geändert. Es ist ein Unding, dass politisch-mediale Behauptungen im Rahmen von Kampagnen unbelegt als Tatsachen kolportiert werden – oder habe ich bloß einen belastbaren Beleg im Fließtext übesehen? Wobei die Durchführung einer seriösen Untersuchung allerdings schwierig sein dürfte, da wie gesagt das Wort "Hasskriminalität" sich kaum für wissenschaftliche Zwecke eignet. --Trollflöjten αω 11:57, 3. Mär. 2023 (CET) PS: Hier in WP, wo sich (fast) alles der letzten 20 Jahre nachvollziehen lässt, zeigt sich schnell, dass wohl eher das Gegenteil der Fall, in früherer Zeit die Eingiffsschwelle deutlich höher lag, es eine größere Toleranz gegenüber abweichenden Äußerungen gab resp. eine geringere Sensibilität ggü "Übergriffigem", aber das nur am Rande.[Beantworten]