Diskussion:Neue Richtervereinigung

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Dieser Satz: "Anders als der Richterbund legt die Neue Richtervereinigung keinen Schwerpunkt auf gesellschaftliche Aktivitäten und stellt nicht überwiegend - weder örtlich noch überörtlich - tendenziell mehrfach beförderte Richter und Staatsanwälte an seine Spitze." ist nicht so ohne weiteres verständlich.--Bhuck 13:25, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Seh ich auch so und habs gelöscht. Außerdem ist die politische Richtung weder belegt noch entscheidend. --92.193.17.41

Was ist "Neu"?[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine Darstellung, inwiefern die NRV anders als der DRB ist, oder was der Anstoss zur Gründung war, was war "Neu"? Auch das Gründungsjahr fehlt. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:09, 18. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

"hierarchiefreie Justizstruktur" beweitst einen gewissen Sinn für Humor: i.S.v. anarchisticher Staat, oder Witz ohne Pointe (nicht signierter Beitrag von 85.179.21.221 (Diskussion) 04:21, 25. Nov. 2011 (CET)) [Beantworten]

struktur bedeutet doch nicht zwangsweise hierarchie, oder?! --Grindinger 23:00, 29. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]
Im Prinzip würde die Verwirklichung der Ziele der NRV bedeuten, die Justiz aus dem Gewaltenteilungsverbund herauszulösen, sie von jeglicher Machtbeschränkung zu befreien und eine "allmächtige" Richterkaste zu etablieren.--2003:C2:6F13:DD00:3873:21A9:7675:E05F 20:13, 5. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Die Einzelnachweise 2 und 3 sind tot.--2003:C2:6F13:DD00:3873:21A9:7675:E05F 20:11, 5. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]