Diskussion:Nichtigkeitsklage (Zivilrecht)

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Gesellschaftsrechtliche Nichtigkeitsklage[Quelltext bearbeiten]

Die Nichtigkeitsklage nach dem AktG passt meines Erachtens nicht in den Artikel. Sie stellt keine Wiederaufnahme-, sondern eine Beschlussmängelklage dar. Mit ihr wird also etwas gänzlich anderes begehrt. Ich würde vorschlagen diese in einen Artikel Nichtigkeitsklage (Gesellschaftsrecht) auszulagern, wie bei der Patentnichtigkeitsklage erfolgt. Ferner würde sich anbieten das Lemma zu ändern, da das Gesellschaftsrecht ja auch Teil des Zivilrechts ist. Hier würde ich Nichtigkeitsklage (ZPO) anbieten. Was meint ihr?
Viele Grüße --MephistoGF (Diskussion) 15:17, 30. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]

Klingt gut --Pfeiffer3f (Diskussion) 16:50, 30. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]