Diskussion:Ordnungswidrigkeit

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Derzeit verweisen Ordnungswidrigkeit und en:Misdemeanor per Interwikilink aufeinander. Ein Vergleich der Beschreibungen lässt aber eher eine ungefähre Entsprechung von Ordnungswidrigkeit und en:Infraction vermuten. Was meinen Leute, die etwas von der Materie verstehen? —Naddy 02:32, 28. Jul 2005 (CEST)

Ja, das Problem ist wie immer bei Rechtsbegriffen, dass die Entsprechungen von Land zu Land variieren und sich nie 100%-ig decken. Für Englisch ist infraction sicher der geeignetste Interwiki, obwohl der Begriff nur in den USA verwendet wird und es in den Ländern des englischen Common Law andere Ausdrücke gibt. Auf diese wird aber im englischen Artikel zu infraction verwiesen. Auch der niederländische Interwiki war ganz verkehrt, hier entsprechen Ordnungswidrigkeiten wie auch in Frankreich, Italien und Spanien in der Praxis (nicht in der Systematik, da es sich formal um strafbare Handlungen handelt) am ehesten den Übertretungen. Jordi 14:00, 15. Jul 2006 (CEST)

Für den Begriff "Betroffener" sollte der geschlechtsneutrale Begriff "betroffene Person" verwendet werden.

Betroffener oder Betroffene ist ein Fachterminus um den Unterschied zum Strafverfahren anzuzeigen. Im Strafverfahren werden diese Personen als "Beschuldigter" bzw. "Beschuldigte" geführt. Sobald man Betroffene(r) oder Beschuldigte(r) ist stehen einem gewisse Rechte zu, z.B. Aussageverweigerungsrecht. Die Einführung eines anderen Begriffes kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Die Geschädigte Person ist nämlich eine von der Ordnungswidrigkeit betroffene Person ohne jedoch im Rechtssinn "Betroffene(r) zu sein.

Diese Seite enthält sehr viele Ungenauigkeiten, teilweise auch Fehler. Offensichtlich gibt es unter den Autoren dieser Seite keine rechtskundige Fachleute (Anwälte, Verwaltungsbeamte, Staatsanwälte, Richter). Ich bitte um Wortmeldungen. E.Grobe (Erfurt - Deutschland)

Meiner Meinung nach, scheint es hier bei sehr vielen Rechtsartikeln sehr große Ungenauigkeiten zu geben; die bis zu Fehlern führen. Dass ein Jurist solche Fehler nicht machen würde, steht vollkommen außer Zweifel. Ich muss ihnen insoweit vollkommen Recht geben. Genau das gleiche war zum Beispiel bei dem Artikel über den Bußgeldkatalog der Fall. Ich werde versuche (sofern ich Zeit dafür finde) diese Artikel zu verbessern. Liebe Grüße

--Callipides 15:00, 21. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wie bereits oben angekündigt, werde ich diesen Artikel grundlegend überarbeiten. Ich werde versuchen einige Fehler zu verbessern. Jeweils einzeln dazu was ich verbesserte nehme ich hierzu keine Stellung, außer es ergeben sich Fragen oder Zweifel an der Verbesserung. Liebe Grüße und ein schönes und gesundes neues Jahr --Callipides 01:06, 31. Dez. 2006 (CET) Nun muss ich wohl doch auf eine Veränderung eingehen. Folgende Textstelle habe ich entfernt, bzw. durch anderen Text ersetzt:[Beantworten]

"Anders als Laien (auch Polizeibeamte) oft meinen, braucht also kein schlechtes Gewissen zu haben, wer in zweiter Reihe parkt, zu schnell fährt oder einem anderen die Vorfahrt nimmt."

Diese Art der Wertung ist nicht enzyklopädisch und gehört nicht hierher. Ferner ist sie auch inhaltlich falsch, da sehr wohl ein Fehlverhalten vorliegt, dass der Gesetzgeber auch ahndet. --Callipides 01:11, 31. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Wäre aber nichts weiter gewesen als die logische Folgerung aus dem "keine moralische Vorwerfbarkeit". Ein Fehlverhalten, dem die moralische Vorwerfbarkeit fehlt, ist ein Widerspruch in sich und nicht existent.
Inwieweit die Ordnungswidrigkeiten moralisch vorwerfbar sind (was man dann freilich auch so nennen sollte) oder doch nur Pönalgesetze, und wieviel Vorwerfbarkeit (bei der Abstufung Straftaten, OWi, sonstige gesetzlich verbotene Dinge) dann für die letzteren (die ja explizit auch nicht Pönalgesetze sind) überhaupt noch übrigbleibt, ist natürlich eine interessante Frage.--93.135.63.86 00:33, 29. Mär. 2012 (CEST)[Beantworten]


2 Bundesbereinigungsgesetz Artikel 57[Quelltext bearbeiten]

Ich bin ein wenig verwirrt wegen dieses Gesetzes aus 2007

„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

Wenn das Einführungsgesetz zur Ordnungswidrigkeit aufgehoben wurde dann muss es doch in einem konstruktiven Staat ein neues Owig geben. Das gibt es aber nicht. Was heisst dass denn nun genau ??? --217.94.46.54 04:04, 7. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

In einem Einführungsgesetz werden meistens Übergangsprobleme geregelt, die sich ergeben, wenn eine neue Vorschrift (in diesem Fall das OWiG von 1968) in Kraft tritt. Wenn sich diese Probleme durch Zeitablauf erledigt haben, braucht man das Einführungsgesetz nicht mehr und kann es aufheben. Auf den Bestand des OWiG hat das keinen Einfluss.--88.69.20.246 15:11, 6. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Genutztes Bild[Quelltext bearbeiten]

Letztlich weiß man nicht, ob die abgebildete Fußgängerin die Ampel bei Rot überquert, da man nur das Lichtsignal hinter ihr sieht. Gerade bei Straßenbahnquerungen usw. können gegenüberliegende Ampeln unterschiedlich geschaltet sein. (nicht signierter Beitrag von 92.231.122.65 (Diskussion) 17:05, 2. Jul 2015 (CEST))

Die gezeigte Ampel ist für die Fußgängerin nicht gültig. Das Foto sollte entfernt oder ersetzt werden.--Hauptsignal (Diskussion) 21:43, 17. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Einwand ist bloße Theorie und geht an der Funktion des Bildes vorbei. Natürlich wäre es theoretisch denkbar, dass die gegenüberliegende Ampel grün zeigte, auch wenn die Vorstellung recht unrealistisch erscheint. Mit dem Bild soll die Frau aber nicht überführt werden. Es dient nur der Illustration des Tatbestands und setzt die Alltagserfahrung des Betrachters voraus. Sicher wäre es nicht statthaft, die Frau allein aufgrund dieses Fotos und ohne die Verhältnisse vor Ort genauer zu kennen mit einer Buße zu belegen. Das ist aber auch nicht Sinn und Zweck einer solchen Illustration. Wichtig ist nur, dass sie aufgrund der Alltagserfahrung vom Betrachter unmittelbar verstanden wird, und das ist zweifellos der Fall.--Jordi (Diskussion) 01:56, 18. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Da muss ich dem Vorschreiber recht geben. Das genau ist mir bei diesem Bild zuallererst aufgefallen, dass nicht die Ampel hinter der Fußgängerin wichtig ist und man ein unpassendes Bild eingestellt hat. Saaba (nicht signierter Beitrag von 2003:E0:A711:7700:8805:2D:68DB:52CC (Diskussion) 16:41, 26. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

Selbst wenn die Ampel im Blickfeld der Dame rot zeigt (wovon auszugehen ist), beweist das gar nichts. Sie ist ja schon 3 Schritte auf der Straße und als sie vor ca. 0,5 Sekunden den ersten Schritt getan hat, war die Ampel bestimmt noch grün. --Carl B aus W (Diskussion) 17:47, 25. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:05, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Es wird die Herabstufung einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit als Entkriminalisierung bezeichnet. Allerdings kann eine Häufung von Ordnungswidrigkeiten meines Wissens zu einer Strafanzeige führen. Leider mangelt es mir an entsprechenden juristischen Kenntnissen, um das beurteilen oder belegen zu können. --Kulturkritik (Diskussion) 18:51, 19. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Der Zusammenhang besteht darin, dass Ordnungswidrigkeiten eben keine Straftaten sind. Das ist auch der wichtigste Unterschied zu den Regelungen zu Bagatelldelikten in vielen anderen Rechtsordnungen, etwa dem angelsächsischen oder der spanischen falta.--Jordi (Diskussion) 12:35, 20. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Vielleicht eine Verwechslung: Bei einer Häufung werden ggf. keine Verwarnungen mehr angeboten, sondern direkt Bußgeldverfahren eingeleitet. Das macht es teurer, ist aber noch immer kein Strafverfahren. Oder die Häufung führt zu Zweifeln z. B. an gewerberechtlicher Zuverlässigkeit oder Fahreignung, auch das sind aber keine strafrechtlichen Themen. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:57, 20. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Oder wenn einem wegen zahlreicher Ordnungswidrigkeiten der Führerschein entzogen wird und dann eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis folgt. Das ist dann aber eine neue Tat.--Jordi (Diskussion) 13:24, 20. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Danke - das letzte habe ich dann wohl gemeint. --Kulturkritik (Diskussion) 23:47, 22. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]