Diskussion:Partnerschaftsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Parteienlinks[Quelltext bearbeiten]

Jemand was dagegen, wenn ich die Parteien-Wikilinks bei den "Weblinks" wieder rausnehme? Ich meine, die Homepages zum PartG reichen, wenn die Parteien eh schon oben erwähnt sind im Lauftext... --poolpage 08:11, 19. Apr 2005 (CEST)

Done, da sich niemand gemeldet hat. --poolpage 12:40, 23. Apr 2005 (CEST)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 12:14, 9. Feb 2006 (CET)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 02:53, 10. Mär 2006 (CET)

Das Bild dient der Sachinformation und zeigt wo neben der Schweiz in anderen Ländern ebenso die staatliche Anerkennung erfolgte. GLGerman 21:48, 22. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Der letzte Absatz

Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes hat im Januar 2007 ein Ansturm auf eingetragene Partnerschaften stattgefunden. So heirateten beispielsweise 184 gleichgeschlechtliche Paare im Januar 2007 im Kanton Zürich.

ist aus mehreren Gründen irreführend:

  1. Das Wort "heiraten" wird für die eingetragene Partnerschaft nicht verwendet.
  2. Im Kanton Zürich gab es schon zuvor ein kantonales Partnerschaftsgesetz. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes müssen sich diese Paare nun in einer Übergangsfrist noch einmal eintragen. Die genannte Quelle lässt keinen Aufschluss darüber zu, ob der Ansturm auf neue Paare zurückzuführen ist oder auf nach kantonalem Recht bereits registrierte Paare, welche die Übergangsfrist nicht verpassen wollen. Von daher ist schwer zu sagen, ob der Ansturm im Kanton Zürich repräsentativ ist. Immerhin sagt der Vorsteher des Basler Zivilstandsamtes, er hätte mehr Anfragen für registrierte Partnerschaften erwartet (Interview im Baslerstab - PDF).

Da ich keine geeigneten Quellen gefunden habe, die belegen, wie stark die Nachfrage tatsächlich ist, halte ich es für besser, den Absatz zu löschen. Adrian Suter 09:01, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Das ist definitiv falsch, was das Wort Heirat angeht. Das Wort heiraten wird auch für eingetragene Partnerschafen verwandt und ist nicht auf Ehen begrenzt. Der Begriff Ehe hingegen wäre irreführend.GLGerman 23:19, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Für das Schweizer Partnerschaftsgesetz - und um das geht es hier - wird "heiraten" nicht verwendet. Der Zivilstand, den man erlangt, heisst auch nicht "verheiratet", sondern "in eingetragener Partnerschaft". Adrian Suter 09:00, 9. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist weiterhin falsch; der Begriff Ehe wäre falsch verwendet. Beim Begriff Heirat hingegen ist darauf hinzuweisen, dass dieser weder im schweizerischen Partnerschaftsgesetz massgeblich ist, sondern die rechtlichen Termini Ehe und Parnterschaft als Abgrenzung gelten. Der Begriff Heiraten/Heirat"" hingegen ist nicht gesetzestechnisch bestimmt, sondern wird durch den allgemeinen Sprachgebrauch geprägt. Hier ist festzustellen, dass der Begriff Heirat nicht nur auf Ehen im traditionellen Sinne sondern auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften sich erstreckt ("nur nebenbeibemerkt habe ich hier auf meinem Schreibtsich eine Einladungskarte zu einer gleigeschlechtlichen, standesamtlichen Lebenspartnerschaft im Sommer, die auf der Einladungskarte mit Heirat tituliert ist""). Der Begriff Heirat wird auch, wie ich von Freunden in der Schweiz weiss, auch auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die dort jetzt zum Standesamt gehen können, erstreckt. GLGerman 02:52, 10. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Was die Ursachen des Ansturms angeht, das ist rein spekulativ; demgegenüber ist der Absatz klar durch Quellennachweis belegt. GLGerman 23:19, 8. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Der Beleg betrifft den Kanton Zürich, wird aber als Beispiel für einen allgemeinen Ansturm angegeben. Adrian Suter 09:00, 9. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Du spekulierst darüber, was die Gründe sein können, aber diese sind halt nicht belegbar und beruhen auf Vermutungen, warum so viele gleichgeschlechtliche Paare im Kanton Zürich heiraten. GLGerman 02:52, 10. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist mir klar, drum schreibe ich diese Spekulationen auch nicht in den Artikel, aber auf der Diskussionsseite darf ich das. Und ich halte Deine Änderung von "Partnerschaft eintragen lassen" auf "heiraten" für nicht akzeptabel. Selbst wenn der allgemeine Sprachgebrauch diese Wortwahl erlaubt, ist es präziser, in einem Artikel über das Partnerschaftsgesetz auch die Nomenklatur des Partnerschaftsgesetzes zu verwenden. Adrian Suter 08:58, 10. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Du hast es immer noch nicht ganz verstanden, Heirat ist kein Begriff der Nomenklatur des Partnerschaftsgesetzes und auch nicht der bisherigen zivilrechtlichen Bestimmungen zur Ehe (weder im deutschen noch im schweizerischen Recht). Der Begriff Heirat bestimmt sich nach dem Sprachgebrauch in der Schweiz und in Deutschland; und ich kann dir versichern, dass allgemein beim Gang von gleichgeschlechtlichen Paaren zum Standesamt im Sprachgebrauch von Heirat gesprochen wird. GLGerman 12:20, 10. Mär. 2007 (CET) Der Begriff Heirat ist halt in erster Linie kein gesetzestechnischer Begriff, sondern vielmehr bestimmt sich der Begriff nach dem Sprachgebrauch. GLGerman 12:22, 10. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Absatz umgeschrieben, er trägt jetzt den regionalen Unterschieden Rechnung. Vielleicht findet ja gelegentlich jemand Zahlen aus weiteren Kantonen oder aktualisierte Zahlen aus den genannten, dann lässt sich der Absatz weiter präzisieren. Adrian Suter 09:15, 9. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--KuhloBot 18:02, 25. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie erfolgt eine allfällige Scheidung? Gibt es ein eigenes Scheidungsrecht für e.P.? Was geschieht mit AHV- und Pensionsansprüchen? Werden diese auch ab Eintragung der eP bis Ende eP hälftig geteilt? 77.58.135.139 22:57, 21. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Warum antwortet niemand darauf. Wäre noch interessant zu wissen. 80.219.22.11 21:39, 27. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Im Text heisst es:

Die eingetragene Partnerschaft hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Bürgerrecht, lediglich die Wohnsitzerfordernis für Einbürgerung ausländischer eingetragener Partner von Schweizern ist reduziert (fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, drei Jahre Partnerschaft).

Das ist beamtendeutsch, und ich verstehe es nicht. Hat ein ausländischer Partner Wohnsitz- und Arbeitserlaubnis? Heisst das, bekommt er automatisch einen B-Ausweis? Und nach 3 Jahren wird er - bei entsprechendem Antrag - sicher eingebürgert? Und bleibt er, einmal eingebürgert, nach einer offiziellen Trennung (heisst das "Scheidung"? Wie geht das vonstatten?), z.B. nach einem Jahr Schweizer? 80.219.22.11 21:44, 27. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

  • 2004 beschlossen
  • 2005 Referendum
  • 2007 in Kraft getreten

Zum Verständnis fehlt mir da die Erklärung von einem Jahr. --Franz (Fg68at) 03:46, 21. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Bundesrat beschliesst üblicherweise das Inkrafttreten eines Gesetzes, das war hier nicht anders (siehe Art. 38 Abs. 2). Sein Beschluss war hier das Inkraftsetzen auf 1.1.2007. Das zwischen Verabschiedung bzw. Referendumsabstimmung und Inkrafttreten eine Zeitspanne liegt, ist nicht aussergewöhnlich, da normalerweise noch Vorbereitungsarbeitungen in der Verwaltung für die Umsetzung getätigt werden müssen. -- Zehnfinger (Diskussion) 10:54, 21. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also die Einführung 2007 wurde schon 2004 beschlossen? Oder erst nach dem Referendum?
Vorbereitungszeit recht schön und gut, ja die gibt es immer wieder. Sie ist aber im internationalen Vergleich und in Anbetracht des notwendigen Aufwands um die administrativen Voraussetzungen zu schaffen mit 1,5 bis 2,5 Jahren besonders lang ausgefallen. Hat das etwas mit der starken Föderalität der Schweiz zu tun? --Franz (Fg68at) 16:36, 24. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]