Diskussion:Peter-Arthur Straubinger

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Artikel im Tagesanzeiger[Quelltext bearbeiten]

Wenn dieser Artikel erwähnt wird, dann ist der Fairness wegen - so wie im Lemma Am Anfang war das Licht auch die Erwähnung der Nonkausalität mit mit dem Film zu bringen. Ohne diese ist die Objektivität nicht gegeben und es wird der Eindruck erweckt, dass tatsächlich eine Frau wegen dieses Films zu Tode kam. ---Gazgalarca (Diskussion)

Die Sache ist doch ganz einfach. Wir haben eine reputable überregionale Tageszeitung, die einen Zusammenhang von Film und Hungertod herstellt, und wir haben Straubingers Website zum Film, die diesen Zusammenhang bestreitet. Der Staatsanwalt hatte jedoch lediglich dargelegt, dass gar nicht untersucht wurde, ob Frau x den Film gesehen hatte, und Straubinger somit laut Einstellungsbeschluss rechtlich aus dem Schneider sei. Was Straubingers Website und auch Gazgalarca in den Text hineinlesen wollen, steht dort nicht drin. --Stobaios 00:38, 14. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Liebe Wikipedia-Mitarbeiter ! Ich habe schon lange aufgehört mich in das einzumischen was andere über meinen Film sagen oder schreiben. Wenn im Wikipedia-Artikel über mich aber mir bzw. meinem Film implizit die Mitverantwortung am Tod eines Menschen gegeben wird, ist es nicht nur gerechtfertigt sondern auch notwendig mich einzumischen. Denn eines ist klar - diese implizierte Mitverantwortung ist die durch nichts belegte persönliche Meinung eines einschlägig bekannten Tagesanzeiger-Journalisten und dieses Narrativ steht im Widerspruch zum offiziellen Einstellungsbeschluss der für den Fall zuständigen Staatsanwaltschaft, die eben explizit klarstellt, dass es im Fall dieser tragisch verstorbenen Frau keine wie immer geartete Mitverantwortung von Dritten gibt.

Ich verstehe, dass man den Tagesanzeiger-Artikel zitiert. Dann aber die Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft, die eine Kausalität "sicher ausschließt", in dem Fall zu verschweigen ist aus meiner Sicht eine klare Verletzung des Neutralitätsgebots der Wikipedia.

Wenn User Stobaios die Löschung dieses Hinweises auf die Stellungnahme des Staatsanwaltes mit dem Argument löscht sie sei im Gegensatz zum Narrativ des Tagesanzeiger-Journalisten nicht in einer überregionalen Tageszeitung erschienen sondern nur auf meiner Website, halte ich das für eine recht fadenscheinige Argumentation. Aber auch das ist kein Problem. Die Darstellung des Staatsanwaltes ist im Zuge einer Stellungnahme von mir in der reputablen, überregionalen Zeitschrift "Wienerin" (WIENERIN, Ausgabe 11/12 / Seite 16) veröffentlicht worden. Eine Wienerin-Journalistin hatte nämlich mit Bezug auf den Tagesanzeiger-Artikel in ähnlich verkürzter Form wie hier auf meinem Wikipedia-Artikel diese Kausalität impliziert (Frau sah Film - dann/deswegen tot). Deshalb habe ich bei der Wienerin-Chefredaktion um eine Gegendarstellung ersucht. Die Chefredaktion hat meinen Mail-Verkehr mit dem Staatsanwalt bekommen und geprüft und daraufhin in der Folgeausgabe die Stellungnahme veröffentlicht. Denn eines ist unbestritten - in meinem Film wird mehrfach explizit und implizit vor Selbstversuchen gewarnt - es werden Todesfälle im Zusammenhang mit dem "Lichtnahrungsprozess" gezeigt. Man kann also genau so gut die umgekehrte Kausalität herstellen (Person sieht Film und lässt sich wegen offensichtlicher Todesgefahr davon abhalten).

Für welches Narrativ man sich entscheidet sei jedem selbst überlassen aber Aufgabe der Wikipedia ist es natürlich hier unparteiisch zu sein statt einem ganz speziellen Narrativ den Vorzug zu geben, in dem man andere einfach löscht - noch dazu wenn es sich nicht nur um meine Sichtweise oder simplen Hausverstand handelt sondern auch um die Ergebnisse der offiziell untersuchenden, staatlichen Behörde.

In diesem Sinne ersuche ich höflich um Wiederherstellung des Neutral Point of View. Mit bestem Dank ---Peter-Arthur Straubinger (Diskussion)

Um die Sache mit dem Tagesanzeiger offiziell zu machen und die Ansprüche von User Stobaios zufriedenzustellen habe ich im gegenständlichen Fall eine Gegendarstellung von der Tagesanzeiger-Redaktion gefordert. Wir haben uns aussergerichtlich geeinigt, da die Redaktion Verständnis hat, dass der Artikel einen "falschen Eindruck erweckt", "irreführende Passagen enthält" und "veraltet" ist. Gemeinsam mit der Chefredaktion und der Rechtsabteilung des Tagesanzeigers habe ich eine Stellungnahme verfasst in der nicht nur die irreführenden Passagen des Orginaltextes angezeigt werden sondern auch die gesamte Stellungnahme des zuständigen Staatsanwaltes zum Fall abgedruckt ist. Der "veraltete" Orginaltext wird online nun nur noch gemeinsam mit meiner Stellungnahme angezeigt. Ich denke ich habe damit jetzt alles getan um die entsprechende Änderung im Wikipedia-Lemma rechtlich und quellentechnisch abzusichern. --Peter-Arthur Straubinger 10:33, 5. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]