Diskussion:Philip Stanhope, 4. Earl Stanhope

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Der Artikel basiert auf der 1988 in Deutschland erschienenen Biografie Stanhopes aus der Feder von Johannes Mayer ("Lord Stanhope. Der Gegenspieler Kaspar Hausers"), die trotz Umfang und Quellenmaterial, als unseriös und unwissenschaftlich bezeichnet werden muss. Außerdem bewegt sich ihre verschwörungsideologische Willkürlichkeit formal (nicht inhaltlich) auf einem Niveau, das nur noch ein rechtsextremer Esotheriker wie Jan Udo Holey aus Nürnberg unterbieten konnte. Jedenfalls ist eine grundlegende Überarbeitung des Artikels vonnöten, so kann er nicht stehen bleiben. -- Imbarock 00:19, 18. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Rezension und Nachweis[Quelltext bearbeiten]

Mewulwe, nimm bitte den Link auf die unsägliche "Rezension" raus; das ist eine Buchankündigung und Erfüllungsjournalismus, sonst nix! Könntest Du hier auf der Disk bequellen, wann und wo die Übersetzung Stanhopes erschienen ist, nur interessehalber? --Imbarock 16:44, 23. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist deine Meinung. Wenn du eine andere Rezension kennst, kannst du sie ja auch erwähnen. Zu Stanhope siehe den Link zu Google und vgl. Brief von Stanhope an Feuerbach vom 5. Oktober 1832 (v.d. Linde S. 258). Mewulwe 18:44, 23. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Klaus H. Fischer bringt den exakten Stanhope-Titel der Übersetzung von Feuerbach in der Einleitung zu Stanhopes "Materialien"-Reprint von 2004 (für alle folgenden Literatur-Kürzel siehe das Kaspar-Hauser-Lemma), eindeutig mein Fehler. Dein eingefügter Digilink ist wichtig, allein schon wegen der bisher unbekannten Stanhopeschen Anmerkungen.
Aber vortrefflich lässt sch an diesem Beispiel aufzeigen:
Stanhope erklärte in dem Brief vom 5. Oktober 1832 aus London, der in mehr oder weniger verstümmelter Form in der Literatur kursiert, "dies alles brachte mich in Verlegenheit in Rücksicht auf eine Übersetzung Ihres [Feuerbachs] vortrefflichen Werkes. Man gab mir den Rath, um der bitteren Kritik der Rezensenten zu entgehen, die durch die hiesige unbeschränkte Preßfreiheit ganz zügellos ist, sie auf meine Kosten drucken zu lassen, und sie nicht herauszugeben, sondern unter meine Freunde und diejenigen, welche Interesse an der Sache nehmen, auszutheilen..." Ich kenne den Nachweis bei Antonius van der Linde, aber der geht auf das "Hinterlassene Manuskript" Hickels (1881, S.108f., Nachschrift) zurück und aus dem (O-Ton Pies: "dreiste Fälschung") kann Hermann Pies natürlich nicht wörtlich und in ganzer Länge zitieren und so schreibt er (1926, S.10; 1973, S.59), Stanhope musste "doch die Nichtherausgabe seiner Übersetzung des [...] Feuerbachschen Werkes argumentieren, und formulierte er seine Bedenken in 30 Fragen." Eine irreleitende Verkürzung des gesamten Kontextes, der aber hier nicht auch noch erläutert werden kann. Aus dem 1928er-Buch Pies' geht dann anlässlich der dokumentierten Zeugenprotokolle Hickels und Stanhopes hervor (S.118, 129, 133f.), dass Stanhope 30 Fragen als Anhang jenem Brief vom 5. Oktober 1832 beifügte, den sowohl Hickel als auch Feuerbach von ihm erhalten hatte und den Hickel laut seines hinterlassenen Manuskripts erst verspätet am 15. Dezember 1832 erhielt, "sowohl an Herrn Präsidenten von Feuerbach wie an mich" (S.108). Und nun kommt Johannes Mayer (Stanhope 1988, S.429), der aus diesem Brief ganz bewußt nur einen kleinen Teil zitiert (Nachweis "KA" = Kent-Archiv, basta !??), denn so kommt er nicht in die Bredouille, auf den verhassten Linde oder gar Julius Meyer / Hickel zurückgreifen zu müssen. Also Mayer kennt, aber verschweigt den Rest des Briefes (Nichtherausgabe der Übersetzung, möglicherweise nur Privatdruck), präsentiert aber (S.440f.) eines der wirklich unzähligen verschwörungstheoretischen Schemata seiner Stanhope-Biografie, eine Mustererzählung seines Stils, dass nämlich hinter dem deutschamerikanischen Übersetzer H.G.Linberg einer erstmals 1832 in Boston publizierten Feuerbach-Übersetzung (wenig später in Lizenz in London und Amsterdam veröffentlicht) Stanhope stecke, der den Namen des Übersetzers erkauft haben könnte, weil er (Mayer) daran zweifle, dass Linberg das Werk selbständig übertragen habe. Seine Spekulation, wie so viele in seinem Buch, hält Mayer für "einleuchtend."
Die "Nichtherausgabe seiner Übersetzung" (Pies) - Du siehst, trotz Kenntnis der Hintergründe tappe auch ich in die Piesschen Fallstricke (siehe Kaspar Hauser Disk). Auf der anderen Seite, dies Beispiel zeigt, dass das Manuskript Hickels eine, bei Abwägung seiner Schwächen, hervorragende Quelle sein kann, weil sie häufig in einem überprüfbaren Einklang mit anderen Quellen steht, was Johannes Mayer unfreiwillig bestätigt (Kent-Archiv Quelle stimmt mit Hickelmanuskript überein), Pies das Hickelsche Manuskript verteufelte, das Piessche Radikalverdikt von Fachhistorikern wie Striedinger aus guten Gründen aber relativiert wurde. Mit Deinem Rekurs auf van der Linde hast Du historisch-kritischen Boden betreten. Jetzt kuck Dir nochmal Deine anonyme ("Leo"?) Buchbesprechung an. Komm mir aber bitte nicht mit Jochen Hörisch (FAZ vom 10. August 1988, Nr.184), sein literaturwissenschaftlicher (umstrittener) Ruf schützt vor Torheit im Umgang mit Mayers Stanhope-Biografie nicht. --Imbarock 01:19, 24. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Mayer-Buch nicht gelesen, aber mit der Linberg-Spekulation hätte er sich geirrt - die Linberg-Übersetzung unterscheidet sich klar von der Stanhopeschen. Aber solange er solche Spekulationen nicht als Fakten ausgibt, ist nichts dagegen einzuwenden. Wie einleuchtend sie jeweils sind, muss jeder selbst beurteilen. Was mich interessieren würde: hat Mayer den in der Rezension erwähnten Kronadvokaten als solchen verifiziert? Mewulwe 11:19, 24. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Muss jeder selbst beurteilen? Dann möchte ich Dich jetzt auch bitten, Dir selbst eine Meinung in diesem Punkt zu erarbeiten: besorge Mayer, versuche der Quelle nachzugehen, beobachte, wie die Informationen vermittelt werden und auch warum, ziehe andere Quellen hinzu, vergleiche und dann sprechen wir uns wieder. Ob Mayer "verifiziert"? Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr. Er kann nicht und er will nicht, aus Prinzip. Der gedankenlose journalistische Beitrag ist da ebenbürtig. Walther Schreibmüller, ja schon wieder, ("Bilanz einer 150jährigen Kaspar Hauser Forschung", 1991, S.52): "Dem Verfasser [Mayer] ist nicht annähernd der Nachweis gelungen, daß Stanhope auch noch beim Tod Kaspars an dessen fürstliche Abstammung geglaubt hat und sogar irgendwie in Hausers (angebliche) Ermordung verstrickt war." Weitere Mängel und "merkwürdig" vergessene wichtige Quellen durch Mayer werden angemahnt. Den Kronadvokaten Lord Daniel Alban Durteal habe ich "verifiziert", mal sehen, wie lange Du dazu brauchst. --Imbarock 01:14, 25. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich vermute, es handelt sich um Daniel Alban Durtnall (kein Lord), ab 1820 Barrister, tätig am Court of King's Bench, schrieb De eloquentia Demosthenis (1833), gestorben 1843. "Advokat des königlichen Hofes" klingt wohl bedeutsamer, als er war. Ansonsten hätte man seine Meinung im Artikel erwähnen sollen. Immerhin passt dazu ("Stanhope hatte kein Geld"), dass das Oxford Dictionary of National Biography über Stanhope schreibt: "His father excluded him as far as possible from his inheritance." Mewulwe 14:03, 25. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich sprach davon, die Mayersche Quelle zu überprüfen und ihrem Ursprung nachzugehen. Du gehst aber wie ein Innenverteidiger "voll auf den Mann." Laut “Der Zeit” (d.i. konkret Ulrike Leonhardt (“Leo”), aus deren Feder “KH, der Prinz von Baden” stammt) hatte der gute Lord Durteal nach Recherchen in Ansbach schon am 11.Oktober geschrieben: “Ich habe mich fest überzeugt, daß Kaspar Hauser ermordet worden ist. Es ist alles mit Geld bestochen worden. Stanhope hatte kein Geld und lebte von dieser Sache.” Bei Johannes Mayer, Stanhope-Biografie, S.553: “Im Spätherbst erschien Lord Daniel Alban Durteal in Ansbach , ‘Advokat des königlichen Hofes aus London’, um sich über den Tod Hausers sachkundig zu machen. Danach – am 11.Oktober – schrieb er an Daumer: ‘Ich habe mich fest davon überzeugt […].” Mayers Fußnote belegt das Zitat mit Hinweis auf das Daumer-Buch von 1873, ohne Seitenangabe (Mayers "übliche" Angaben eben). Bei Daumer 1873 (Ausgabe 1984), S. 453 gefunden: “Wiewohl mir die nachstehenden Aufzeichnungen von unbekannter Hand zugekommen sind […] Ich selber kann den Inhalt nicht verbürgen […] [ich]teile nur mit, was mir selbst in der angegebenen Weise mitgeteilt worden ist. 'Ansbach am 11. Oct. 1835. Lord Daniel Alban Durteal, Advokat des k. Hofes aus London, äußerte gegen mich [den Unbekannten!]: ‘Ich habe mich fest davon überzeugt […].'"

Daumers Eiertänze um Unbekannte, Freunde und Bekannte, die ihm immer irgendetwas mitgeteilt haben, hat seine Hintergründe und sind Vorsichtsmaßnahmen. Er wußte genau, wer ihm welche Informationen ( z.B. Tucher oder der Hochstapler Fischer von K.) anvertraut hatte. Denn seine 1873er-Schrift sollte eine Rechtfertigung gegen Julius Meyers “Authentische Mitteilungen” von 1872 sein (siehe dazu den Heydenreuter-Aufsatz von 1999, "Hermann und der Fall Kaspar Hauser", S. 530ff.)) und da durfte er sich keine Blößen geben. Die unbekannte Hand nämlich, ohne großartig spekulieren zu müssen, war wohl Caroline Gräfin von Albersdorf, angeblich in Dover geborene Lady Graham, Tochter des Herzogs von Montrose, Oberstallmeister des Königs - nach ihren Angaben. Vielleicht stimmt's ja auch, wäre aber einerlei. Über sie trugen sowohl A.v.d.Linde (I., S.386ff.), der ausführlich aus Anhörungs- und Vernehmungsprotokollen zitiert, als auch Julius Meyer (1872) recht “Einschlägiges” zusammen. Die recht betagte Frau war bereits 1812 in Wien und Prag wegen Betrügereien angezeigt worden und lebte nach unstetem Lebenswandel seit ca. 1826 in Nürnberg und Ansbach. Seit 1829 denunzierte sie in jahrelanger Penetranz alle möglichen Zeitgenossen, doch keine ihrer Denunziationen erwies sich für die im Zusammenhang mit Kaspar Hauser hellhörigen Gerichte als auch nur irgendwie gerechtfertigt, hingegen ihr schlechter Ruf gerichtsnotorisch wurde. Daumer schreibt (1873, S. 134ff.), dass er das Albersdorfsche "System" (sie veröffentlichte 1837 und 1839 in 2. "verbesserter" Aufl. ein KH-Buch, wozu ihr angeblich ein Offizier des zu erwartenden Geldes wegen geraten hatte) zwar nicht vertrete, sie aber "dem Grafen [Stanhope] nachteilig war, dem verleumdeten Findling aber zugute kam; und das ist das Verdienst, das sie sich erworben hat [...]." Dieser "Befund" von 1873 deckt sich mit einem Brief Daumers vom 24. Juni 1834 an Ludwig (!) Feuerbach (siehe die Disk hier unter dem 2. Juni 2008), in dem er gewissermaßen sein System darlegt, das seine Hauserschriften bis 1873 bestimmte und darüber hinaus auch für Pies, Mayer/Tradowsky und auch Leonhardt seine Geltung hatte (ohne dass sie diesen Brief kannten!). Darin schreibt er neben den wichtigen anderen Passagen: "Eine Engländerin von vornehmer Abkunft, doch jetzt in dürftigen Umständen, hat sich mir entdeckt und mir erzählt, daß sie vor 22 Jahren in Wien war [es folgt das sog. Arco-Gerücht]. Das Nähere und die Belege sind mir versprochen. Stanhope soll verschuldet sein und wenig aus eigenen Kosten tun können, auch in Bädern seine Umstände durch Spiel zu verbessern bemüht sein. Dadurch würde es bezweiflich [gemeint ist begreiflich], daß er sich in der Hauserschen Sache von anderen habe brauchen lassen." Der Anhänger der Erbprinzentheorie Kolb verzichtete auf Albersdorf und ihre "unhaltbaren Schlußfolgerungen" (Kolb) und es ist schon die Frage, ob Kolb wirklich nichts von Albersdorfs schlechtem Ruf wusste, wie Pies (1973, S. 224) vermutet, um dann in der Anmerkung ohne weitere Quellenangabe nachzureichen, dass Albersdorfs gerichtliche Vernehmungen "ohne greifbare Ergebnisse" geblieben seien - freilich sagt Pies, ganz im Sinne Daumers, nicht in welchem Sinne.

Gemäß A.v.d.Linde ergeben die Daten zu Albersdorf vom August bis Dezember 1835 (ab dann aus Ansbach "flüchtig", wegen "Bedrohung mit einem Kriminalprozess"), dass Albersdorf in dieser Zeit Lehrer Meyer und Pfarrer Fuhrmann besuchte und am 22. 10. 1835 in Ansbach unbeeidigt vernommen wurde. Am 6. November ist lt. Staatsministerium der Justiz zu vernehmen, dass "die Denunziantin, die eine ganz niedrige, um Geldgewinn mit schlechten Händeln [...]." Und so weiter und so fort, z.B. Striedinger (1933) druckt einen Brief Stanhopes an König Ludwig I. in voller Länge ab, aber das wichtigste ist längst gesagt. Die Kronadvokatenstory ist eine unwesentliche, unzuverlässige und völlig absurde Quelle, die beinahe zwingend eine Urheberin hat: Gräfin von Albersdorf! Ein englischer Kronanwalt reist nach Ansbach um zu "recherchieren" (für wen?), vertraut sich lediglich einem unbedeutenden Niemand an, der sich hinwiederum ausgerechnet anonym unter dem Datum des 11. Oktober 1835 aus Ansbach an den schillernden Daumer wendet, mit dem er doch ein Glas Schampus auf diese gemeinsame Antistanhope-Gemeinheit, die allen objektiven Quellen widerspricht, hätte schlürfen können - und der bringt das 40 Jahre später zu Papier und am Ende verpanscht Mayer und Leonhardt diese trübe Brühe noch zusätzlich?! Was für eine Scharteke! Für mich ist diese Sache erledigt, war anstrengend genug und bringt den Artikel keinen Deut weiter. Der ist übrigens von mir nur angelegt und soll eine grobe Übersicht sein, viele Punkte könnte man noch besser abklären (z.B war Stanhope wirklich gegen die Sklaverei, oder lavierte er nur?). Aber in der "Hauserei" bitte nicht mehr mit Mayer, Pies oder Daumer "verbessern" wollen! --Imbarock 23:46, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Stimmt, an Albersdorf hatte ich nicht gedacht - das macht die Sache noch zweifelhafter. Mewulwe 17:24, 27. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Isaac Robert Cruikshank[Quelltext bearbeiten]

...siehe Lemma auf der englischsprachigen WP. Da Onkel X auf einer eigenen Disk nicht zu "belangen" ist, an dieser Stelle Dank für seine passenden und treffenden Bildergänzungen der letzten Tage! --Imbarock 00:17, 19. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]