Diskussion:Polizeistern

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Gesetzlich geschützt?[Quelltext bearbeiten]

Wo steht das? Das Länderwappen ist jeweils geschützt. Der Stern ist asbach uralt und schon deswegen nicht schutzfähig. --95.118.134.129 21:52, 27. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechtlich nicht geschützt, aber die Verwendung ist nur bestimmten Stellen erlaubt.--Eingangskontrolle (Diskussion) 12:39, 5. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

nicht der Polizeistern ist geschützt, sonst wäre jeder handelsübliche Adventsstern abmahnbar... es braucht "polizei" oder Länderwappen dazu... https://netzpolitik.org/2015/die-polizei-nrw-schickt-uns-abmahnung-wegen-verwendung-eines-logos/ --Flussbus (Diskussion) 12:30, 24. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Sheriffstern[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung, dass man hier wenigens mal auf den Sheriffstern hinweisen sollte. -- Indoor-Fanatiker 08:38, 6. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe keinen bewiesenen direkten Zusammenhang zwischen dem schwarzen Adlerorden und dem heutigen Polizeistern. Der Adlerorden ist achtzackig, der Polizeistern war und ist 12 zackig. Meines Wissens tragen die Feldjäger der Bundeswehr heute noch den achtzackigen Adlerorden mit der bekannten Inschrift "Suum Cuique". Für mich zwei völlig verschiedene Sterne verschiedener Herkunft. (nicht signierter Beitrag von 84.135.13.81 (Diskussion) 23:05, 21. Mär. 2012 (CET)) [Beantworten]