Diskussion:Präsidialrat (Staatsoberhaupt)

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Hallo, Dinarsad,

das Thema des Artikels ist interessant, aber da fehlt leider noch so einiges. Zunächst mal, da da das hier ja die deutschsprachige Wikipedia ist, wäre es wünschenswert auch einen speziellen deutschen Aspekt zu suchen bzw. zu finden. Erwähnenswert wäre beispielsweise die Diskussion um die Rolle des Bundespräsidenten in der Phase der Erarbeitung des Grundgesetzes. Damals nämlich gab es den durchaus ernsthaft diskutierten Vorschlag, statt eines Präsidenten einen dreiköpfigen Präsidialrat aus Bundestagspräsident, Bundesratspräsident und Bundeskanzler zum kollektiven Staatsoberhaupt zu machen, wenn auch als Bezeichnung nicht "Präsidialrat" sondern "Staatsrat" vorgesehen war. Wenn Du dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Staatsrat und Präsidialrat erklärst, kommst Du mit dem Staatsrat der DDR gleich auf ein weiteres deutsches Beispiel. Aber nicht nur für Staatsrat, sondern auch für Präsidialrat gibt es durchaus noch weitere Beispiele. Meines Wissens nach war von 1963 bis 1966 kein syrisches Staatsoberhaupt tatsächlich formal Präsident, sondern eher Vorsitzender des Präsidialrats, in Südjemen war es, glaube ich, nicht anders. Auch daß diese beiden Dinge (Präsident vs. Vorsitzender des Präsidialrates) stark vereinfacht oft gleichgesetzt werden, muß erwähnt werden. Zu guter Letzt solltest Du bzgl. Libyen nochmal aktualisieren. Seit 2011 dürfte wohl eine endgültige Entscheidung gefallen sein. LG --Roxanna (Diskussion) 10:02, 23. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

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GiftBot (Diskussion) 07:52, 5. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]