Diskussion:Produktabgrenzung

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m.W. ist die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln auch ein "Klassiker" Cholo Aleman 21:13, 19. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hi, Cholo Aleman

Ich bin nicht so erfahren mit Wikipedia, habe beim Suchen nichts entsprechendes in Wikipedia gefunden und daher den Artikel verfasst. Ist der Artikel nun überflüssig? Wo stehen die Infos, welche ich versuchte darzustellen?

Gruß, -- Prof. Holzfäller 17:15, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Mangelnde Belege[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten usw.) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

das versteh ich nicht, bin offensichtlich nicht so erfahren mit Wikipedia, aber mein kleiner Artikel besteht doch zum Großteil aus Gesetzeszitaten, was sollte denn da NOCH belegt werden? Höchstrichterliche Urteile sind ziemlich lang und komplex, kann ich noch einstellen, falls wirklich erwünscht, ist aber fachjuristisch.

Habe obige Warnmarkierung aus dem Artikel zunächst entfernt.-- Prof. Holzfäller 17:15, 21. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Fehler im Abschnitt Desinfektionsmittel?[Quelltext bearbeiten]

  • Was ist ein Medizinprodukt zur "unspezifischen Körperdesinfektion auf physiko-chemischem Weg"? Kann dafür bitte ein Beispiel angegeben werden? "Physiko-" wäre Hitze/Kälte/Mechanik, was am Körper sicher sehr unangenehm wäre; chemische Körperdesinfektion ist ein Arzneimittel oder Biozidprodukt.
  • Ich bezweifele, dass die "Desinfektion bei der Futter- oder Nahrungsmittelherstellung ..." Bedarfsgegenstände sind. Vielmehr handelt es sich um Biozidprodukte, Produkttyp 4, gemäß Anhang V der EU-Biozidverordnung Nr. 528/2012: http://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/product-types

Die Überschrift des gesamten Artikels finde ich nicht eindeutig / leicht verständlich: Besser "Rechtliche Produktabgrenzung", denn für den Verbraucher ist es normalerweise egal, in welchem Rechtsbereich ein Desinfektionsmittel o.ä. geregelt ist. --80.130.185.36 15:38, 17. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]