Diskussion:Rücklage

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kate Finanzierung[Quelltext bearbeiten]

gerade wurde die Kategorie:Rechnungswesen in Kategorie:Finanzierung geändert ... also ich würde eine Rücklage da nicht gerade einsortieren. Kann mich wer überzeugen oder meine meinung bestätigen?! ;o) ...Sicherlich Post 20:35, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Versuchen wir es mal:
  1. Wozu benutzt man Rücklagen?
  2. Was ist die Oberkat. von Finanzierung?
--Flominator 21:08, 9. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Verzinsung von Rücklagen?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, liebe Mitstreiter!

Wie frei kann ein Unternehmen eigentlich mit den gesetzlichen Rücklagen umgehen? Ist das totes Kapital oder kann damit auch gearbeitet werden?Dabei geht es mir insbesondere auch um die (im Artikel noch unbeantwortete) Frage, inwieweit ein Unternehmen Zinserträge aus den Rücklagen erhalten kann.

Viele Grüße aus Dresden
Peter --Bigbug21 22:33, 29. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Rücklagen stehen auf der Passivseite und stellen Kapital dar, während die Mittelverwendung auf der Aktivseite der Bilanz ersichtlich ist. Insofern ist die Frage, was das Unternehmen mit den Rücklagen "machen" kann, so nicht zu beantworten. Oder doch, denn im Prinzip können die Mittel so wie alle anderen Mittel auch verwandt werden. Und dabei können natürlich auch Zinserträge erwirtschaftet werden. Dies aber immer mit dem Vermögen, nicht mit dem Kapital.

Gruß aus Aachen, Andreas(nicht signierter Beitrag von 194.149.246.24 (Diskussion) )

"Für Aktiengesellschaften in Deutschland schreibt § 150 AktG vor, dass zehn Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung gebildet werden muss."

eventuell genauer: dass solange 5% des JÜ in die Gewinnrücklage eingestellt werden muss, bis gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage 10% des Grundkapitals entsprechen

Gruß, Lira

Unklare Verwendung der Begriffe Vermögen und Kapital[Quelltext bearbeiten]

"Konkrete Zwecke sind beispielsweise ... künftige Investitionen. Um über die Mittel für Investitionen verfügen zu können, muss die Haupt- oder Gesellschafterversammlung die Umwandlung der Rücklagen in Grund- oder Stammkapital beschließen (sog. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln)." Das ist meines Erachtens so nicht richtig, denn investiert wird ja nicht das Kapital, sondern das Vermögen der Gesellschaft. Und da ist es unerheblich, ob es aus Stammkapital oder Rücklagen, Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist(außer vielleicht für die Kreditgeber, die sich eine hohe Eigenkapitalquote wünschen). Ich wiederhole mich vielleicht, aber nochmal: auf der Passivseite steht nur die Mittelherkunft; was mit dem Geld "gemacht wird", steht auf der Aktivseite. Das sind zwei Paar Schuhe.

Gruß aus Aachen, Andreas(nicht signierter Beitrag von 194.149.246.24 (Diskussion) )

Auswirkung auf Gewinn[Quelltext bearbeiten]

Man sollte im Artikel erwähnen, wie sich Rücklagenbildung und -auflösung auf den Bilanzgewinn auswirken. --Trainspotter 08:41, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Negative Begriffsdefinition[Quelltext bearbeiten]

Der Einleitungsabsatz sollte mal ueberarbeitet werden. Leider bin ich selbst dazu nicht in der Lage, da ich mich zu schlecht auskenne. Derzeit wird das Lemma aber gerade derart beschrieben, dass man hinterher weiss was es alles nicht ist und womit es nicht verwechselt werden sollte. Ich jedoch bin hierhin gelangt, weil ich wissen wollte was es bedeutet. Das konnte ich aber leider nur sehr schlecht erfahren. Tomeasytalk 22:23, 7. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

definition rücklage bitte allgemeiner, insb. i.b.a. die sog. EÜR-rechnung und die einkommensteuer[Quelltext bearbeiten]

die definition einer rücklage, v.a. in der einleitung, scheint mir sehr speziell, und insbesondere auf den kontext einer bilanz bezogen. könnte ein kenner vielleicht allgemein definieren, was eine rücklage ist, und insbesondere was dies für einen klein(eren)-unternehmer bedeutet, der schlicht eine sogenannte "EÜR-rechnung" (d.h. eigentlich einnahmen-ausgaben-rechnung oder einfache gewinn-rechnung) erstellt (erstellen muss). außerdem interessiert besonders der einkommensteuerliche aspekt (rücklagenbildung für anschaffung, gewinnminderung, gewinnerhöhung bei auflösung im jahr der anschaffung, etc.). ich würde's etwa so versuchen: "eine rücklage ist ein erwirtschafteter wert oder betrag, der nicht als gewinn ausgeschüttet wird, sondern für bestimmte zwecke, wie z.B. investitionen und notfälle, in reserve gehalten wird. eine rücklagenbildung wirkt sich also steuerlich zunächst gewinnmindernd aus; wird sie jedoch verwendet - man spricht von 'aufgelöst' - muss sie (steuerlich) gewinnerhöhend angesetzt werden. eine rücklage kann 'offen', d.h. ausgewiesen, oder auch buchhalterisch nicht direkt erkennbar sein; man spricht von 'stiller rücklage oder reserve'." kommentar? ggf. ändern und übernehmen bitte! danke! --HilmarHansWerner 00:03, 26. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Soweit eine GmbH Kapitalrücklagen ausweist, kann hierüber frei verfügt werden.
Wo steht das?
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:54, 22. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Steuerbegünstigte Personenvereinigungen - Abschnitt nicht an Gesetzesänderung angepasst[Quelltext bearbeiten]

Der genannte Abschnitt verweist z.B. auf § 58 Nr. 7a AO - dieser ist aber zum 01.01.2014 entfallen, siehe https://www.buzer.de/gesetz/1966/al42259-0.htm

Der Abschnitt müsste also überarbeitet werden, ich habe aber nicht den notwendigen fachlichen Hintergrund, um mich an diese Aufgabe zu trauen.

--Martin schulte (Diskussion) 08:55, 11. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

erledigt, und Danke für den Hinweis --Daceloh (Diskussion) 21:46, 6. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]