Diskussion:Rückschlag (Monschau)

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Vennbahn-Exklave[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute, dass Rückschlag ebenso wie die benachbarten Orte im Hohen Venn keine "echte" Exklave ist, sondern nur eine "Vennbahn"-Exklave (vgl. Diskussion:Vennbahn). Das sollte im Text klarer dargestellt werden. --Bildungsbürger 13:32, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rückschlag ist eine echte Exklave, ebenso wie die vier anderen "Vennbahn-Exklaven" auch. Ich habe einen Hinweis auf die Vennbahn-Situation eingefügt. --Wikoli 13:39, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum nur "de facto"?[Quelltext bearbeiten]

@Hasselklausi: Diesen Edit verstehe ich gerade nicht, auch nicht bei einem Blick auf Aachen-Gesetz (1971). Rückschlag ist doch nicht nur de facto, sondern auch de jure eine Exklave, da die Vennbahn-Trasse belgisches Hoheitsgebiet ist? Man könnte vielleicht sogar eher noch sagen, dass Rückschlag nur de jure, aber nicht de facto eine Exklave ist, da das belgische Hoheitsgebiet der Vennbahn in der Praxis keine wahrnehmbare Grenze darstellt? Gestumblindi 21:26, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die einzige "echte" Exklave ist Büsingen am Hochrhein, vgl. auch Exklave#Diskussion (Beispiel) - Das Aachen-Gesetz (§ 7) war die Rechtsgrundlage der damaligen Eingemeindung.--Hasselklausi (Diskussion) 21:39, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
@Hasselklausi: Ich glaube, das haben wir früher schon mal diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass die Vennbahn-Exklaven durchaus "echte" Exklaven sind. Weiter oben wurde es ja auch schon angesprochen. Aus dem Aachen-Gesetz und den Eingemeindungen geht m.E. nicht hervor, warum sie keine echten Exklaven sein sollten. Sie sind vollständig von belgischem Staatsgebiet umschlossen. Wenn du nicht noch etwas überzeugender darlegen kannst, warum diese Exklaven nicht "echt" sein sollen (zu welcher deutschen Gemeinde sie gehören, spielt ja keine Rolle - sie müssen keine eigenen Gemeinden sein, um Exklaven zu sein), wäre ich geneigt, die Änderung rückgängig zu machen. Gestumblindi 21:51, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das Aachen-Gesetz hat doch mit Exklaven nichts zu tun; ich habe hier lediglich die Hintergründe genannt. Das ist bei der Diskussion (!) zu Exklave auch ersichtlich: Es bleibt meines Erachtens dabei: Büsingen ist mit Ruitzhof und ähnlichen Gebieten, die 1435 Millimeter von Deutschland "getrennt" sind, in keiner Weise vergleichbar. Büsingen hat tatsächlich geschichtliche Hintergründe, was bei der Vennbahn so nicht der Fall ist. --Hasselklausi (Diskussion) 22:21, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
@Hasselklausi: Die Trasse der Vennbahn ist schon etwas breiter als die 1435 Millimeter Normalspur, an gewissen Stellen ist das belgische Gebiet sogar deutlich breiter als nur ein Bahndamm, z.B. am Bahnhof Monschau. Der Diskussion:Exklave kann ich keine Darlegung entnehmen, der zu entnehmen wäre, was nun die Vennbahn-Exklaven weniger "echt" machen soll als Büsingen. Das scheint nur ein Bauchgefühl zu sein, die Vennbahn-Exklaven, weil sie so "kurios" sind, nicht mitzählen zu wollen - aber gerade de jure gibt es doch keinen offiziellen Unterschied. Und natürlich hat auch die Vennbahn einen "geschichtlichen Hintergrund", sogar einen sehr interessanten - wenn auch keinen so alten. Du hebst hier auf die geringe Distanz ab - das wäre dann doch, wie ich oben schrieb, eigentlich ein Argument für die umgekehrte Sichtweise: De jure Exklave (belgisches Staatsgebiet ist nun mal belgisches Staatsgebiet - das ist die handfeste juristische Situation), de facto aber kaum. Könnten wir es im Sinne eines Kompromisses so darstellen? Gestumblindi 22:49, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das Lemma de jure/de facto lässt ja immerhin beide Optionen ! --Hasselklausi (Diskussion) 23:01, 2. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es jetzt also mal "umgedreht". Gestumblindi 13:41, 8. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]