Diskussion:Rürup-Rente

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rürup-Rente“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Kapitalverwendung im Todesfall[Quelltext bearbeiten]

Die Frage ist vielleicht etwas naiv: was passiert denn mit dem eingezahlten Kapital wenn man verstirbt - wem kommt das dann zugute, erhöht das die Rente der anderen Rürup-Rentner oder verfällt es an einen Staat oder einen Versicherungskonzern? - arki

(nicht signierter Beitrag von 212.114.250.179 (Diskussion) 19:07, 1. Aug. 2007 (CEST))[Beantworten]

Normalerweise fällt das restliche Geld an den Versicherer, allerdings kann man dies mit einer Klausel zum Hinterbliebenenschutz ganz oder zumindest teilweise umgehen. (nicht signierter Beitrag von 88.130.15.56 (Diskussion | Beiträge) 11:37, 2. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Sofern das Kapital darin nicht an versorgungsberechtigte Hinterbliebene geht, wird es zum größten Teil (afaik mind. 90%) auf die anderen Versicherten als Teil der Überschüsse verteilt, der kleinere Teil dann an den Versicherer.


Vererbarkeit der Leistung im Todesfall: Anspruch auf Leistung haben die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen: Waisenrentenberechtigte Kinder - Ehegatten - Eingetragene Partnerschaften.

geänderte Absetzbarkeit ab 2007[Quelltext bearbeiten]

'Aktuelle Gesetzesänderung

Könnte bitte jemand die gesetzlich geänderte Absetzbarkeit ab 2007 in den Artikel einarbeiten? Ich kenne mich mit Wiki noch zu wenig aus, um das selbst zu machen, evtl. ist es dort schon eingearbeitet und ich habs nur falsch verstanden; dann fehlt allerdings ein Hinweis darauf.

(nicht signierter Beitrag von Morgul (Diskussion | Beiträge) 15:35, 30. Dez. 2006 (CET))[Beantworten]

Rentenbezug und Krankenkasse[Quelltext bearbeiten]

Wie werden die laufenden Rentenleistungen für den Empfänger bei der Krankenkasse behandelt? Als sog. Versorgungsbezug im Sinne des § 229 SGB V oder als sonstige Einnahmen? Als Versorgungsbezug (KVdR) wären die Renten immer beitragspflichtig und als sonstige Einnahmen nur für die freiwilligen Mitglieder.

(nicht signierter Beitrag von 195.49.224.20 (Diskussion) 11:42, 2. Nov. 2005 (CET))[Beantworten]

Jahre später: Korrekt. Freiwillig Versicherte zahlen GKV-Beiträge; der übergreifenden KVdR unterliegen nur BAV-Versorgungen; diese müssen - neben den Versorgungen nach 4d und 6a EStG, § 3.63 EStG unterfallen, beziehen sich also nicht auf die pauschalversteuerten FIDs nach 40b EStG. --Stephan Klage (Diskussion) 11:03, 4. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Folgejahre nach 2005[Quelltext bearbeiten]

Fragen zum Artikel:

"Von den im Jahr 2005 gezahlten Vorsorgeaufwendungen sind 60 %, höchstens 12.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 24.000 Euro) berücksichtigungsfähig."

Was ist mit Vorsorgeaufwendungen in den folgenden Jahre (2006, 2007, ... )?

"Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn vor dem Jahr 2006 sind 50 % der Rente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 ist die volle Rente steuerpflichtig."

Was ist mit Rentenbeginn zwischen 2006 und 2040?

--Wiesel 23:52, 12. Sep 2005 (CEST)


ad Frage 1:

Die die ansetzbare Höhe der Vorsorgeaufwendungen steigt mit dem entsprechenden Satz jedes Jahr um 2 %-Punkte (bis 2025, also im Jahr 2006 auf 12.400,- EUR usw.

ad Frage 2:

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt ebenfalls jedes Jahr. (um 2 %-Punkte bis 2020 und dann um 1 %-Punkt bis 2040). Wer im Jahr 2025 in Rente geht, muß 85 % seiner Rente versteuern.

(nicht signierter Beitrag von Mlinneba (Diskussion | Beiträge) 11:20 Uhr, 30. Sep. 2005 (CEST))

Günstigerprüfung bei Selbständigen[Quelltext bearbeiten]

Joachim Kraus, Kraus-Finanz

Die Aussage, dass durch die Günstigerprüfung bei Selbständigen die Basisrente uninteressant ist, ist nur teilweise richtig:

Wer keine Pensionszusage hat und keine Beiträge in ein berufst. Versorgungswerk einzahlt, kann als Lediger 20 T€ und als Verheirateter 40 T€ in 2005 mit 60 % steuerlich geltend machen. Hinzu kommen aus Schicht 3 (2.400 €/Nase). Mithin kann ein selbst. Ehepaar 28.800 € steuerlich geltend machen. Steuerersparnis bei hoher Progession (44 %) = 12.672 €. Das sind ca. 32 % der Einzahlung von 40 T€. By the way: Ein angestelltes Ehepaar über der BBG zahlt incl. AG-Anteil ca. 24.500 € in die gesetzliche Rente ein.

(nicht signierter Beitrag von 84.177.231.157 (Diskussion) 23:43, 20. Dez. 2005 (CET))[Beantworten]

Arbeitnehmer:[Quelltext bearbeiten]

Ich kann die Aussage: "Für einen ledigen Angestellten, der über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdient, ist 2006 ein Beitrag von maximal 7.715 EUR steuerlich absetzbar." nicht nachvollziehen.

Begründung:

20.000 € x 62 % = 12.400 €

Beitragsbemessungsgrenze west für 2006 = 63.000 € x 9,75% = 6.142,50 €

Beitragsbemessungsgrenze ost für 2006 = 52.800 € x 9,75% = 5.148,00 €

Also beträgt der max. Arbeitgeberanteil zur ges. Rentenvers. p.a. 6.142,50 € (west) und 5.148,00 € (ost).

Beispiel west: 12.400,00 € ./. 6.145,50 € = 6.254,50 € max. absetzbar.

Beispiel ost: 12.400,00 € ./. 5.148,00 € = 7.252,00 € max. absetzbar.

Die Zahl 7.715,00 EUR ist für mich also nicht erklärbar! Kann mir da bitte jemand helfen? Vielen Dank. --Schmid.Stefan 20:51, 4. Apr 2006 (CEST)


Der Betrag von € 7.715 errechnet sich wie folgt:

19,5 % Beiträge an die DRV bezogen auf die BBG (€ 63.000) ergeben € 12.285. Die Differenz zu den maximal ansetzbaren € 20.000 Vorsorgeaufwendungen sind die gesuchten € 7.715.--Clauboe 15:06, 26. Jun 2006 (CEST)

Sonderfall entfernt[Quelltext bearbeiten]

Da unten der auf der Seite stehende Sonderfall widerlegt wurde, und meine Web-Recherche das Gleicher ergab, habe ich ihn entfernt. Falls unten stehender Absatz irgendwie Sinn machte, bitte umformen und verständlich, mit Quelle und ggf. Beispiel, neu einfügen.

Der Original-Absatz:

Allerdings hat der Gesetzgeber gleichzeitig einen fiskalischen Riegel - gerade für die eigentliche Zielgruppe der Selbstständigen - inkludiert: Bis zum Jahr 2019 kann der Versicherungsnehmer nämlich nicht einfach die 60% der dem Rürup-Vertrag zugeführten Beiträge steuermindernd geltend machen. Vielmehr führt das Finanzamt jährlich eine Prüfung durch, ob sich der Versicherte nach alter oder neuer Rechtslage besser stellt. Diese sog. "Günstigerprüfung" (gem. § 10 Abs. 4a EStG) wird aber in den meisten Fällen dazu führen, dass der Versicherungsnehmer nach den alten Höchstsätzen deutlich höhere Beträge für Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann, als nach der neuen Rechtslage (so belief sich beispielsweise der Maximalbetrag für Alleinstehende bis 31. Dezember 2004 auf jährlich 5069 EUR, gegenüber lediglich 2400 EUR ab 1. Januar 2005). Damit kommt der steuersparende Effekt der Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer gar nicht mehr zur Geltung, da der Höchstbeitrag bereits voll ausgeschöpft ist; stattdessen muss er die späteren Auszahlungen voll versteuern. Bei freiberuflich Tätigen, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, ist durch die steuerlich anrechenbaren Beiträge zu diesem Versorgungswerk i.d.R. die Absetzbarkeit der Beiträge für die Basis-Rente gegeben. Vor Abschluss eines Rürup-Vertrages sollte daher unbedingt eine steuerliche Beratung eingeholt werden.

Klaus.

(nicht signierter Beitrag von 212.144.149.247 (Diskussion) 22:57, 21. Aug. 2006 (CEST))[Beantworten]

Steurliche Behandlung Selbständige[Quelltext bearbeiten]

Quelle für das Berechnungsbeispiel ist die Stiftung-Warentest. siehe http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1294042/1294042.html Dafür, dass es leider nicht nachvollziehbar ist kann nur der Gesetzgeber etwas. Ich finde aber, dass diese Thematik auf jeden Fall so auch in Objektiv Wikipedia dargestellt werden sollte. Komplexes, kompliziertes und undurchsichtige gesetzliche Vorgaben. Aber so ist die Sachlage nun einmal - Und woher soll denn ein Interessierter sonst eine objektive Auskunft darüber erhalten - Also bitte nicht einfach löschen - Gruß --Menolit 01:24, 17. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Höhe der maximalen Vorsorgeaufwendungen ist einmal mit 5.069 Euro und einmal mit 5.059 Euro angegeben. Könnte ein Tippfehler sein.

(nicht signierter Beitrag von 84.179.113.219 (Diskussion) 10:43, 17. Okt. 2006 (CEST))[Beantworten]

Na wenigstens stimmen jetzt die jeweiligen Beträge. Und wenn von 8.000 Euro nur rund 2000 Euro steuerlich absetzbar sind, dann ist das nicht Subjektiv - alles klar? -- Menolit 20:45, 20. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hinweis entfernt, dass der Rürup-Rechner auf http://www.ihre-vorsorge.de für Verheiratete falsche Ergebnisse liefert. Wir haben den Rechner nochmal gründlich durchgecheckt und konnten keine Unstimmigkeit finden. Sofern doch in bestimmten Konstellationen falsche Ergebnisse geliefert werden, bitte kurze Info mit Angabe der Art der Abweichung via Kontaktformular: http://www.ihre-vorsorge.de/Kontakt.html. Vielen Dank!

(nicht signierter Beitrag von 217.110.34.31 (Diskussion) 17:13, 16. Nov. 2006 (CET))[Beantworten]

Hinweis auf www.foerderland.de entfernt. Die dort angelinkte kommerzielle Seite bietet keine aktuellen weiterführenden Informationen. Gruß Citrix

(nicht signierter Beitrag von Citrix (Diskussion | Beiträge) 13:00, 10. Jan. 2008 (CET))[Beantworten]

Halbsperrung[Quelltext bearbeiten]

Also ich weiß nicht wie es euch geht - aber ich bin für ne Halbsperrung. Machne IPs arbeiten ja ganz normal mit - aber diese andauernden blödsinnigen Änderungen mit den anschließenden Wiederherstellungen nerven schon ziemlich. Was meint Ihr? Gruß Menolit 20:24, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Rürup-Steuersparrechner[Quelltext bearbeiten]

Habe einer Kollegin den Link zu Wikipedia genannt, damit sich über die Rürup-Rente informiert, jetzt sagte sie mir, dass sie den versprochenen Link zum Rürup-Steuersparrechner und zum Expertenforum nicht findet - warum wurde der Link entfernt ? Heike.

(nicht signierter Beitrag von 87.166.169.8 (Diskussion) 21:42, 18. Nov. 2006 (CET))[Beantworten]

1. ist glaube ich der Link wieder da - wie lange noch - bleibt abzuwarten.
2. kannst du den Link Ihr ja auch direkt geben. Gruß Menolit 22:26, 18. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
3. Vielen Dank. Aber warum "wie lange noch - bleibt abzuwarten"? Ich kenne keinen anderen Rürup-Rechner und kein anderes Expertenforum zur Altersvorsorge inklusive Rürup-Rente, was den Namen auch nur im Ansatz verdient, und das alles werbefrei! Menolit, ich gebe gerne Wikipedia-Links, viele meiner Bekannten kennen Wikipedia noch nicht, oder nur vom Hören-Sagen ;-) Und ein(!) Wikipedia-Link mit allen Infos und ergänzenden Links ist für die DAUs besser verdaulich als zig Links ;-) Heike.
(nicht signierter Beitrag von 217.95.217.144 (Diskussion) 09:34, 20. Nov. 2006 (CET))[Beantworten]
Wie lange noch - bleibt abzuwarten ist erstmal Wertfrei -
1. kann hier jeder ändern - von Heute auf morgen sind dann plötzlich, wie bei dir geschehen, Links wieder weg.
2. Ist der Rechner zwar Werbefrei, aber meiner Meinung nach, bei weitem, wegen der Unberücksichtigung der persönlichen Steuersituation ungenügend. Schlussätze, wie "... Bitte beachten Sie, dass wenn Sie bereits ... Vorosrgeaufwendungen haben ... Sie keine weiteren Steuervorteile mehr nutzen können" sind im Hinblick auf "Online-Rechner" nicht ausreichend.
Expertenforum - von mir aus - Online-Rechner, aufgrund der unberücksichtigung der "Günstigerprüfung" nicht ausreichend! Wozu dann einen Online-Rechner? - Menolit 13:18, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für Eure Informationen zum Rürup-Rechner - vielleicht solltet ihr Experten ihre-vorsorge.de(weiter oben Kontaktlink) darüber informieren, wenn ich nämlich bei Google suche, wie eben, dann finde ich mehr als zweifelhafte Rürup-Rechner auf noch zweifelhafteren Webseiten ;-) Nochmal Danke an Euch. Heike.
(nicht signierter Beitrag von 87.166.175.92 (Diskussion) 22:16, 20. Nov. 2006 (CET))[Beantworten]

Habe den Vorschlag zu machen, den Sonderfall mit aufzunehmen, wenn Selbständige, die wenige Jahre vor dem 65. LJ stehen, mit Höchst-Einmalzahlungen möglichst schnell einen zusätzlichen Rentenanspruch aufbauen wollen, und bereits in eine Standes-Rentenversicherung eingezahlt haben. Wie errechnen sich dann die zu erwartenden Rentenzahlungen?

(nicht signierter Beitrag von 85.212.176.225 (Diskussion) 20:45, 15. Feb. 2007 (CET))[Beantworten]

Ich finde es bedauerlich, das einfach recherchierte Informationen von mir herausgelöscht werden. Ich mache keine Werbung sondern verbreite nur Informationen die jedem der Steuern Zahlt sehr hilfreich sein können. Hier der bemängelte Text.

(nicht signierter Beitrag von Pierenkemper (Diskussion | Beiträge) 18:42, 7. Feb. 2008 (CET))[Beantworten]

Rürup-plus ist ein Konzept, kein Steuersparrechner[Quelltext bearbeiten]

Durch die Anwendung des neuen Alterseinkünftegesetzes lassen sich neue Wege der steuergeförderten Altersvorsorge beschreiten. Das Rürup-plus Konzept beschreibt wie fast jeder Arbeitnehmer der eine Steuerlast hat, seine Rente durch die Günstigerrechnung beim Finanzamt erheblich erhöhen kann. Bei jedem Steuerzahler lässt sich ein optimierter Betrag errechnen und für einen Rürup Rentensparvertrag einsetzen, so dass über die Jahre keine Eigenleistung zur zusätzlichen Rente aufgebracht werden muss. Weitere detaillierte Erklärung unter http://www.Ruerup-plus.de, das Konzept Rürup-plus hat zu viele Details/Beispiele und würde den Rahmen hier sprengen, deswegen die relativ kurze Darstellung mit Link.

Wer beweist mir das Gegenteil? Einfach die Informationen zu löschen finde ich sehr schwach. Dadurch das man diese Information einfach löscht, gibt man neuen Informationsseiten keine Chance. Ich lösche auch nicht die Seiten über Wale nur weil dort ein Link zu einer Homepage ist. Mit freundlichen Gruß an Net... Ich bin Mitglied bei der Deutschen Fachpresse Mitg. Nr.974433 und habe so ein Verhalten noch nicht gesehen. Wolfram Pierenkemper http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Pierenkemper

(nicht signierter Beitrag von Pierenkemper (Diskussion | Beiträge) 18:55, 7. Feb. 2008 (CET))[Beantworten]

Wikipedia ist nicht dazu da, um deiner Seite oder deinem Steuersparmodell eine Chance zu geben. -- net 00:37, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich dachte, das Wikipedia ein Informationslexikon ist, in dem der Betrachter Informationen findet die Ihm nützen. Fast jeder Arbeitnehmer hat diesen kleinen Betrag den er zum privaten Rentenaufbau nutzen kann. Wenn nicht Wikipedia wer dann. Nicht das Steuersparmodell soll eine Chance haben, sondern die Menschen die damit etwas mehr sparen könnten und vor der Altersarmut flüchten können. Bin gerne bereit mich am Telefon mit Ihnen auseinanderzusetzen. Warte auf Antwort an dieser Stelle, aber bitte nicht mehr einfach rauslöschen. Wolfram Pierenkemper

(nicht signierter Beitrag von 84.61.182.81 (Diskussion) 09:09, 8. Feb. 2008 (CET))[Beantworten]

Lesen Sie bitte WP:WWNI und lassen Sie Ihre Werbung endlich sein. Beim nächsten mal gibts eine Vandalismusmeldung. -- net 10:08, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Hallo Herr Pierenkemper, ich kann ja verstehen, wenn Sie versuchen für Ihre Internetseite alle möglichen SEO-Maßnahmen einzusetzen. Insbesondere bei einem Thema wie der Rürup-Rente geht es ja auch um das Geld verdienen. Bitte mißbrauchen Sie dazu nicht Wikipedia. Die Wikipediagemeinde wird über die Qualität wachen, jetzt und in Zukunft. -- Citrix 11:49, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Benutzer wurde für 3 Tage gesperrt, die er hoffentlich nutzt, um sich die angebotenen Links zum Thema Wikipedia mal genauer anzuschauen. -- net 12:07, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]
Danke, dann haben wir wenigstens am Wochenende Ruhe. --Citrix 14:29, 8. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

klassische Rentenversicherung = gesetzliche Rentenversicherung?[Quelltext bearbeiten]

"Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente [...] bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht"

In dem Zusammenhang (gerade auch mit der Referenz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Satz davor) würde ich ganz unbefangen "klassische Rentenversicherung" mit der GRV gleichsetzen - dann ist der Satz aber falsch, da das SGB V ebenfalls keine Kapitalwahl kennt. Gibt es eine andere "klassische Rentenversicherung"? Ansonsten sollte das korrigiert werden.

(nicht signierter Beitrag von 134.245.59.14 (Diskussion) 17:04, 25. Sep. 2007 (CEST))[Beantworten]

Steuervorteile zweifelhaft[Quelltext bearbeiten]

Klaus Jaeger, Professor am Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin hat in einer Studie Rürup-Verträge mit klassischen Rentenversicherungen verglichen, siehe http://www.zeit.de/2007/33/G-Ruerup?page=all. Seine Kritik zielt insbesondere darauf, dass ein erheblicher Anteil der Rente später versteuert werden muss, Beiträge jedoch nur zum Teil steuerlich absetzbar sind. Ich denke, diese Hinweise sollten in den Artikel eingearbeitet werden. --BeeKaaEll 10:06, 8. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das hier ist wenigstens dem Grunde nach ein berechtigter Kritikansatzpunkt, der unter "Kritik" einsortiert werden könnte. Das mache ich hiermit auch.--Stephan Klage (Diskussion) 10:51, 4. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Abschnitte "Während der Ansparphase" und "Selbständige" zusammenlegen?[Quelltext bearbeiten]

Die meisten Informationen im Abschnitt "Selbständige" sind auch für Angestellte relevant. Wär's von daher nicht besser, diesen Abschnitt mit dem vorherigen zusammenzulegen (also einfach die Überschrift "Selbständige" zu entfernen)? --Vollschaaf 14:50, 25. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Insbesondere nach der Änderung von Este: alles was jetzt noch in dem Absatz steht, steht zwei Absätze obendran schon ausführlich... 12:40, 26. Nov. 2007 (CET)
(nicht signierter Beitrag von Tobias heinrich karlsruhe (Diskussion | Beiträge) 13:40, 26. Nov. 2007 (CET))[Beantworten]

Förderfähige Sparformen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis auf den Fondssparplan, deren einziger Anbieter angeblich die Dekabank ist, entfernt. Laut HP der Dekabank weist die "Deka-BasisRente" alle Merkmale einer fondsgebundenen Rentenversicherung auf. Diese Sparform ist in dem Abschnitt bereits erwähnt. --Citrix 08:20, 14. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Popularität[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt über die heutige Popularität gelöscht. Er enthielt lediglich "Allgemeinplätze" . Dieser Abschnitt hat den Artikel über die Rürup-Rente lediglich aufgebläht. Ich denke, dass dieser Artikel nicht vollgestopft werden soll. Sonst endet er wie der Artikel über die Riester-Rente, der ja inzwischen als reformbedürftig anerkannt ist. --Citrix 08:24, 3. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Desweiteren habe ich den Link auf das kommerzielle Rürupseite gelöscht. Wenn das einreisst,dass jeder Versicherungsmakler, Fachjournalist, oder wer sonst noch einen fetten Link von Wikipedia braucht, hier einen Link setzt, dann haben wir hier bald kein Lexikon mehr, sondern ein Branchenbuch. --Citrix 08:24, 3. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sorry, aber ich habe den Artikel, den ich verfasst habe nur mit einer Quelle belegt. Wikipedia ist keine Linkplattform sondern eine Enzyklopädie die von allen mitgestaltet werden kann. Etwas besser auf die Seiten schauen. Es verbirgt sich noch nicht einmal eine kommerzielle Seite dahinter.

Ich sehe das anders, Link zu Versicherrungsmarkler etc die braucht es nicht. Ich erwarte aber die wichtigen Links zu dem Thema ( Forenlinks ) und nicht 2 Links vom Berliner Senat die die Materie extrem Trocken angehen. Links zum Fachforum / Fachbeiträgen Müssen sein . und da sind die beiden Links hier entschieden zuwenig. Den ich suche Hier auch nach weiteren Informationen und diese ewige Ausschlusskretiriem Adsends (Goolgewerbung auf den Seiten ) kann ich nicht nachvollziehen.

(nicht signierter Beitrag von Cool-be (Diskussion | Beiträge) 18:18, 3. Apr. 2008 (CEST))[Beantworten]

Klar war der Link auf eine kommerzielle Seite. Die ist von oben bis unten vollgestopft mit adsense Werbung. Der Zweck dieser Seite das Erzielen von Provisionseinnahmen aus Werbung. Damit dieses Geschäftsmodell funktioniert, wird die Seite mit Backlinks versorgt (am besten aus vertrauenswürdigen Seiten wie Wikipedia). Dann kommen die Besucher klicken auf die Werbung und der Rubel rollt. --Citrix 08:13, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube das ein Herr Citrix und Co sich hier als Wächter aufspielen und damit wichtige Informationen dem Nutzer verweigern. Das alles ist sehr armselig. Adsence & Co ist doch nur der Versuch, etwas von der Arbeit zu monetarisieren, deswegen gleich eine Seite als kommerziell zu verdonnern und zu verteufeln, ist so, als würde man jedes Fachbuch aus einer Bücherei verbannen. Schließlich hat das Buch Geld gekostet und der Autor und der Verleger verdienen damit, ob dies reicht interessiert keinen. Ob der Verleger eine Überproduktion hat und damit Verlust eingefahren hat auch nicht. An alle Wächter von Wikipedia(oder solche die sich dafür berufen fühlen). Setzt bei eurer Denke bitte einmal die Brille des Lesers auf, und fragt euch, ob diese Information nützlich ist, im Sinne von: Nützt dem Leser? Wenn ja, dann last die Information dort stehen, auch wenn auf der Zielseite Werbung ist. Dies ist ein legitimer Versuch etwas Geld für seine Mühe zu bekommen. Reich wird keiner davon.Oder ist dies Neid? Ich glaube das Heike, Cest und Co alle feste Jobs haben und sich an dieser Stelle richtig - als Wärter und Wächter aufspielen. Hallo, Wikipedia ist dafür da, den Leser Information zu besorgen und nicht um sich hier zu profilieren. Wolfram Pierenkemper vom Rentenportal

(nicht signierter Beitrag von Pierenkemper (Diskussion | Beiträge) 08:14, 26. Apr. 2008 (CEST))[Beantworten]

Hallo Herr Pierenkemper, Sie sind also wieder da. Ich bin auch noch da, jeden Tag! Sie stellen die richtigen Fragen: Was erwartet der Leser von Wikipedia? Ich sage Ihnen, was ich von Wikipedia erwarte: Hochwertige, wahre und nachprüfbare Informationen, die ohne jedes Eigeninteresse dargestellt werden. Wikipedia hat einen sehr guten Ruf und genießt eine hohe Glaubwürdigkeit. Es muss deshalb allen "Mitmachern" eine Herrzensangelegenheit sein, diesen guten Ruf mit allen Mitteln zu verteidigen. Wenn dies nicht sehr konsequent geschieht, wird WP sehr schnell zu einem "Artikelverzeichnis" verkommen. Herr Pierenkemper, ich selbst kann mich auch beherrschen und stelle keinen Link von der Rürup-Rente auf meine Internetseiten ein, obwohl ich hochwertige Informationen für die Leser habe. Und auch ich würde mich freuen, wenn ich auf diese Weise jeden Monat 100 Besucher hätte, von denen dann einer bei mir abschließt. Ich machs aber trotzdem nicht!
Sie schreiben, Wikipedia sei dafür da, den Leser mit Informationen zu versorgen. Herr Pierenkemper, das ist zu billig. Sie als "Fachjournalist" müssten doch eigentlich wissen das wir in einer Zeit leben, die an zu Informationen erstickt. Deshalb gibt es ja auch Wikipedia und seine "Qualitätswächter", die dafür sorgen, dass aus der Flut von Informationen nur das wirklich beste dargestellt wird. Wenn Sie es mit Ihrer Internetseite schaffen würden, wirklich wertvolle und einzigartige Informationen bereitzustellen, dann hätten sie einen Link von WP gar nicht nötig. Denn dann würde alle Welt freiwillig auf Sie verlinken. Ich will Ihnen nicht böse und auch ich weis wie gnadenlos der Wettbewerb im Internet ist. Deshalb sage ich Ihnen: Es gibt wesentlich bessere SEO-Mittel als ein Link von Wikipedia. Nutzen Sie diese konsequent. Dann kommen Sie ganz nach vorne. Internette Grüße --Citrix 08:53, 28. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Versteht jmd die letzte Änderung bei Vorteilen? Ich bin versucht die rauszuschmeißen, was hat hier die Abgeltungssteuer zu suchen? gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 18:16, 4. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf den Ertrag an. Andere Sparformen (z.B. Fondssparplan oder Sparkonto)werden während der Steuer unterworfen. Wie der Autor darauf kommt, dass dieser "Vorteil" 2% ausmacht, kann ich nicht nachvollziehen. --Citrix 11:30, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
Abgeltungssteuer: habe ich dann mal entsprechend deinem Tipp umformuliert --Tobias heinrich karlsruhe 08:53, 6. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]
2% hier ging es um den Steuervorteil (der Sonderausgabenabzug steigt ja jährlich um 2 Prozentpunkte), das habe ich rausgelöscht, da der SOnderausgabenabzug bereits als Vorteil (mit Link auf die Details - 66% und 2% jährlich) genannt ist gruß to --Tobias heinrich karlsruhe 08:53, 6. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Welche Zusatzversicherungen sind möglich?[Quelltext bearbeiten]

Ich lese hier folgenden Satz "Vorteil ist hierbei, dass sich der steuerlich absetzbare Höchstbetrag erhöht". Damit ist ja hoffentlich nicht gemeint, dass sich das Steuerkontingent 20.000 Led. // 40.000 Vh. erhöht? Das wäre nämlich unzutreffend. --Stephan Klage 19:28, 10. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

"Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden."

Diese Aussage ist falsch. Hier hilft ein Blick ins Gesetz. § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG:

"Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 hat"

Man sieht, daß die Beiträge zu einer "klassischen Rentenversicherung" oder "Kapitallebensversicherung" sehr wohl als Sonderausgaben abziehbar sind. Bei Laufzeitbeginn vor dem 1. Januar 2005 sind die Auszahlungen steuerfrei, bei Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004 sind die Auszahlungen steuerpflichtig. --84.189.231.121 18:30, 9. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Bitte Angaben wie in den Tabellen mit Einzelnachweisen belegen. --Vicente2782 22:25, 18. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Überarbeitenbaustein[Quelltext bearbeiten]

Aus der allg. QS

  • Überschriften kürzen
  • mehr Quellen für alles
  • Listenabschnitte in Fließtext umwandeln
  • Andere Punkte der Diskussion abarbeiten

Danke für's Helfen  Ok --Crazy1880 20:46, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Im Artikel steht als letzter Punkt unter Nachteile: "Die Rendite kommt erst mit sehr hohem Alter zum Tragen. Bis dahin wird nur der einbezahlte Betrag wieder ausbezahlt. Somit ist dies lange Zeit ein Null-auf-Null Geschäft. Bei manchen Anbietern muss der Rürup-Rentner 92 Jahre alt werden, um den ersten Cent an Rendite zu erhalten." Gibt es dafür irgendeinen Beleg oder eine Beispielrechnung, um diesen doch sehr gewichtigen Nachteil zu belegen? Immerhin wäre das dann statistisch gesehen für die meisten Menschen ein Minusgeschäft. -- Jan Krieg 18:01, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Kritik strotz nur so von Verschleierungen und Halbwahrheiten. Die Rendite der Beiträge liegt bei über 2% ohne Berücksichtigung der Steuern und bereits nach Abzug der Kosten. Bei Verträgen mit 20 Jahren und mehr sogar eher über 3%. Trotzdem wird einfach mal behauptet, dass es inflatorisch korrigiert ein Minusgeschäft sei. Die zuvor erzielten Einsparungen bei der Steuer werden dabei von den Kritikern hier gar nicht berücksichtigt. Fragt sich also, wer das geschrieben hat. Honi soit qui mal y pense. (nicht signierter Beitrag von 194.127.5.246 (Diskussion) 14:58, 4. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

Unpfändbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Also ich habe schon mehrere Artikel zum Thema Unpfändbarkeit gelesen. Offensichtlich stimmt die Behauptung, dass während der Ansparphase das Rürupvermögen nicht pfändbar sei, so nicht. Anbei die Kopie von einer Internetseite: Quelle: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pfaendung-versicherungsrente.htm

"...Bereits durch Urteil vom 08.10.1997 hat das Landgericht (LG) Braunschweig entschieden, dass "Freiberufler, nicht berufstätige Personen und Gewerbetreibende" bei Versicherungsrenten zum Lebensunterhalt im Alter gesetzlich keinen Pfändungsschutz genießen. Nur Arbeitnehmer und Beamten sind besser gestellt, weil es hier gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bundesgerichtshof (BGH): Pfändungsschutz nur für Beamte und Angestellte Der BGH bestätigte durch sein Urteil vom 15.11.2007 (Az. IX ZB 99/05), dass private Versicherungsrenten (z.B. Versorgungsrenten, Unfallrenten und Berufsunfähigkeitsrenten) der Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen grundsätzlich keinerlei Pfändungsschutz genießen, denn dies ist kein Arbeitseinkommen im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften, §§ 850 ff. ZPO.

Pfändungsschutz nur "wegen besonderer Härte" zur Vermeidung der Sozialhilfe: Bereits 1997 hat das LG Braunschweig entschieden, dass in derartigen Fällen nur ausnahmsweise ein Teil pfändungsfrei bleibt, und zwar der Höhe nach nur der Sozialhilfesatz, § 765a ZPO: Damit soll aber nur der Staat entlastet werden – mehr verbleibt dem für das Alter vorsorgenden Sparer dann voraussichtlich heute auch nicht, wenn Zwangsvollstreckung oder Insolvenz eintreten...."

In Wikipedia steht es bislang folglich falsch.

Bin leider kein Jurist.

Wer kann dazu einen fachkundigen Beitrag liefern? (nicht signierter Beitrag von 80.187.96.76 (Diskussion) 22:43, 29. Jul 2010 (CEST))

Steuerliche Behandlung während der Ansparphase[Quelltext bearbeiten]

Gestern wurde mir ein falscher Ausdruck aus Wikipedia im Gespräch präsentiert: Die Tabelle der Absetzbarkeit ist falsch. Im Text steht richtig, dass die Absetzbarkeit von 2005 bis 2025 jährlich um 2% von 60% auf 100% steigt. Die Tabelle unter dem Absatz zeigt aber den Verlauf der Steuerpflicht im Bezug bis 2040. -- 93.207.44.242 11:13, 1. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Was auch korrekt ist.--Stephan Klage 23:28, 15. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]


Reg dich ab! 2025 steht nach wie vor da - da hat sich nichts geändert. Und der Rest ist nicht relevant, weil es sich aus dem Gesetz ergibt, dass die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind - dazu brauchts keinen Hinweis auf irgendeine Veröffentlichung eines Versicherungsvertreters. Este 09:06, 26. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]


Verschieben nach ....[Quelltext bearbeiten]

Sollte man nach "Basisrente" verschieben - das ist offenbar der offizielle und der Fachbegriff. Rürup-Rente ist dagegen offenbar der Marketing-Begriff, analog zu Riester..... - Solche Namen sind besser zu merken. Dieses Marketing ist aber in der WP unerwünschte Werbung. --178.10.181.250 23:07, 18. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Klare Antwort: Nein! Basisrente heisst die RürupRente nur, weil sie unter die sog. Basisvorsorge fällt und die meisten Menschen dabei bereits nicht differenzieren können. Für die Riesterrente gibt es einen Fachterminus, als "Rente nach dem Altersvermögensgesetz". Diesen Begriff kennen noch weniger Leute. Dass die bAV grds. nicht "EichelRente" heisst liegt daran, dass die bAV existierte, bevor Eichel überhaupt geboren wurde. Das hingegen gilt weder für die Rürup- noch für die Riesterrente. Die Namensgeber haben in diesen Fällen einem jeweils neuen Produkt ihren Namen mitgegeben. Mit unerwünschter Werbung hat das gar nichts zu tun!--Stephan Klage 23:01, 20. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]
Könnte man zu diese Begriffsverwirrung nicht im Artikel mit einbauen. Ich selbst kapier es nämlich auch nicht. Welche Begriffe Unter- oder Überbegriffe der jeweils anderen sind 77.64.208.94 19:06, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Streng genommen müsste die Rürup-/Basisrente dann Rente,...die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen...erbringt heißen, denn sämtliche Kriterien der Basisvorsorge sind in § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Wollen wir sie so nennen? Kaum oder? Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 12:57, 2. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Beitragssätze? Berechnung der Beitragssätze? Kosten der Versicherung??[Quelltext bearbeiten]

ich habe vergeblich den beitrag (danke dafür im allgemeinen!) nach information darüber gescannt, was mich die versicherung kostet, wie ich also beitragssätze berechne. es findet sich kein weblink auf soetwas wie den "rürup-renten-rechner"... muss es doch geben, oder? bitte nachtragen, denn das ist 'lebensweltlich' entscheidend (nicht so sehr die ganze steuertheorie...). danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 22:07, 14. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

'Lebensweltlich' hilft es, selbst eine der vielen Suchmaschinen zu verwenden ... Es gibt erwartungsgemäß viele solcher Vergleichs-Portale, spätestens das Impressum lässt aber an der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der meisten zweifeln. In der Hoffnung, dass dies für die Vergleiche der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nicht (allzu penetrant) gilt, habe ich den zugehörigen Link in den Artikel eingebracht. 2.203.6.209 19:07, 25. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Nachteile? Welche Nachteile? Verglichen mit was?[Quelltext bearbeiten]

So ziemlich alles, was bei "Nachteile" aufgeführt wird, gilt genauso für Rürup, gesetzliche Rente und jede andere Leibrente. Wenn der Rentner jung stirbt, ist das Geld weg. Wird der Rentner steinalt, kriegt er mehr, als er eingezahlt hat. Das ist das Wesen jeder Rentenversicherung und kein Nachteil von Rürup. --Carl B aus W (Diskussion) 17:35, 23. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Die Regelungen zur Bestimmung des Höchstbetrages sind anzugeben. Die 20.000 gibt es ab dem 01.01.2015 nicht mehr.

Naksa (nicht signierter Beitrag von 213.61.27.16 (Diskussion) 14:24, 5. Jan. 2015 (CET))[Beantworten]

Ja, die Rürup-Rente ist nahezu nichts anderes als der verlängerte Arm der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Prinzip ist das Geld im Falle des Versterbens weg (enge Bezugsrechte), Kapital wird nie ausgezahlt, Fehlende Beleihbarkeit, Abtretbarkeit (auch Verschenkung), Verpfändungsmöglichkeit, zudem gilt ab 2040 für alle Neurentner Vollversteuerung usw...; Was fällt auf? Genauso funktioniert die GRV. Der Wettlauf der eigenen Biometrie mit den Kalkulationen des Versicherungsschutzgebers ist in der Tat ein Phänomen aller Leibrenten und keineswegs eine Besonderheit von Rürup. Daher fehlt diese Ausführung unter den "Nachteilen" (Stand: 7/2015) zu Recht.--Stephan Klage (Diskussion) 14:38, 2. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der verlängerte Arm der GRV ist Rürup nun wirklich nicht. Es gibt keine Pflichtmitgliedschaft, keine Ost-West -Unterschiede, keinen Bonus für Kindererziehunungszeiten, Wehrdienst etc., es gibt Kapitaldeckung statt Umlageverfahren. Gemeinsam ist beiden, dass eine Leibrenete ausbezahlt wird. Und das ist für den Versicherten durchaus vorteilhaft. Das Kapital wird nämlich in voller Höhe zur Finanzierung seiner Rente eingesetzt. Ein Nachteil ist es nur für die Erben, für die auch dann nichts bleibt, wenn der Rentner früh stirbt.--Carl B aus W (Diskussion) 13:41, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wie Du meinst; mir ging es um die Inhibitoren, die ich oben dargelegt habe und die sich letztlich deutlich von der herkömmlichen LV/RV unterscheiden: kein Kapitalwahlrecht, nur Rente (wie in der GRV), keine Beleihbarkeit, Abtretbarkeit, Verpfändbarkeit von Anwartschaften (wie in der GRV), sogar identische Besteuerung! (wie in der GRV), engstes Bezugsrecht (wie in der GRV), u.a. Du siehst, die wirklich wichtigen Kriterien sind an die GRV angelehnt (abgesehen vom fehlenden Umlageverfahren). Ich bleibe daher sogar mit Nachdruck dabei: Rürup ist der verlängerte Arm der GRV.--Stephan Klage (Diskussion) 14:11, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Zum Lemma Kritik habe ich versteckte Konterkritiken eingebracht. Dieser gesamte Passus ist so keineswegs haltbar, unter dem Wirtschaftlichkeitsaspekt logisch nicht zu Ende gedacht und fadenscheinig dünn. Das gehört einer kritischen Würdigung unterzogen. Daher setze ich einen Baustein. Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 14:54, 2. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Zustimmung. Das ganze Kaufkraft-Geschwätz in dem Abschnitt ist Unsinn. Wenn die Zinsen niedriger sind, als die Inflation, wird der Sparer ausgeplündert. Das hat aber nichts mit Rürup zu tun, sondern liegt an der staatlich verordnetetn Niedrigzinspolitik. --Carl B aus W (Diskussion) 13:50, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
und ist zudem noch falsch... Der Garantiezins ist seit diesem Jahr mit 1,25 % tatsächlich niedriger als die derzeitige Inflation mit 1,6 %. Die durchschnittliche Rendite des GDV-Durchschnitts liegt immer noch bei > 3 %. Versicherer sind verpflichtet 90 % der Überschüsse an den VN weiterzuleiten. Daher: Die Aussage ist falsch!!!--Stephan Klage (Diskussion) 14:16, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
In der Tat. Es gab auch Zeiten mit Garantiezins 4 % und Inflation 7 %, und trotzdem war's ok, weil die Versicherer in aller Regel mehr als den Garantiezins erwirtschaften. Also löschen wir mal diesen Absatz. --Carl B aus W (Diskussion) 15:03, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Why not (?)!--Stephan Klage (Diskussion) 15:10, 3. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Was dem Artikel komplett fehlt, ist die Kostenbetrachtung. Makler, Lebensversicherer, Finanzberater arbeiten bekanntermaßen nicht für das Gemeinwohl, sondern für die eigene Tasche. Ausgewählte Versicher rufen Vertriebs-/Abschlusskosten von weit über 6 Prozent auf. Dann kommen noch Vertragskosten während der Beitragsphase ("Verwaltungskosten"), die ebenfalls noch einmal bis zu sechs Prozent betragen. Wenn man im Worst-Case 12 bis 13 Prozent zahlt und - bei fondsgebundenen Versicherungen - dann noch Kosten aus dem Deckungsguthaben/Fonds entnommen werden, dann sprechen wir von Kosten von 15 bis 20 Prozent. Für ein Renditeversprechen bleibt da wenig Luft, außer der Versicherte wählt hochspekulative Fonds, die sowohl die Kosten kompensieren also auch eine Inflationsbereiningung sicherstellen. Oft werben Rürup-Verträge mit einer Beitragsgarantie (im Erlebensfall) und einer entsprechenden Mindestrente. Wird der Versicherte alt, kann es sich lohnen, lebt er nur wenige Jahre, fällt das Guthaben der Versichertengemeinschaft zu. Ob das wirklich den Versicherten zu Gute kommt steht auf einem anderen Blatt. Im Endeffekt sind Riester wie auch Rürupverträge Nebenkerzen, die primär den Versicherungen mit Renditen von acht bis zehn Prozent nutzen. Der selbe Betrag kostenfrei angelegt bringt über die oft langen Laufzeiten mehr. Gerade Freiberufler sind nicht pfändungsgeschützt bei Rürup & Co. Also bringt es kaum Vorteile - und das Geld ist nicht übertagbar. Darum sind diese Verträge bei Maklern und sog. Maklerversicherern (das sind die Gesellschaften mit den hohen Provisionen) so beliebt. Eine Gelddruckmaschine. RIMOLA (Diskussion) 15:38, 11. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

nochmal Krankenkasse[Quelltext bearbeiten]

"Lediglich in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig Versicherte, zahlen auf den Rürup-Auszahlbetrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Alle übrigen erhalten die Auszahlung ohne Abzüge zugunsten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung." Das ist wirr. Erstmal ist man in der KVdR nicht freiwillig, sondern das ist eine Pflichtversicherung. KVdR-Versicherte zahlen ebenso wie die freiwillig in der GKV Versicherten Beiträge auf die Rürup-Rente. Nur die Privatversicherten zahlen keine GKV-Beiträge. --Carl B aus W (Diskussion) 20:26, 28. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

KVdR-Rentner zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind in der Pflicht. --Stephan Klage (Diskussion) 23:44, 28. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]
Dank Dir für die Korrektur Carl B. Hatte den Fehler im Artikel gar nicht aufgesucht, aber jetzt klar. KVdR-Renter zahlen KV/PV dem Grunde nach nur auf SozVersTräger-Renten (GRV / VWe) sowie auf betriebliche Versorgungen. --Stephan Klage (Diskussion) 18:45, 1. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Der Höchstbeitrag für 2023 war falsch[Quelltext bearbeiten]

Wenn seit der Pandemie Änderungen eingetreten sind, dann gilt das nicht für die Vorjahre. Es kann nicht einfach gelöscht werden, es muss verbessert werden. Besten Dank! --Stephan Klage (Diskussion) 09:56, 11. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]