Diskussion:Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

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Letzte Änderung (Streichung Abmahnung)[Quelltext bearbeiten]

Servus,

hab den Satzteil "oder Abmahnungen" gestrichen, da er falsch bzw. sehr unpräzise ist.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung stellt nach dem BGH (NJW 1986, S. 1815; Palandt BGB § 823 Rn. 132) nur in Ausnahmefällen einen Eingriff in das Recht am e. u. a. Gewerbebetrieb dar. Anders bei Abmahnungen auf Grund von Schutzrechten (z. B. Markenrechte, Patentrechte, etc.). Der Begriff unberechtigte Schutzrechtverwarnung trifft es also ganz gut.

Grüße

Christian (nicht signierter Beitrag von 91.35.66.56 (Diskussion) 18:38, 12. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]