Diskussion:Rechtsfrieden

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Ohne Angabe zuverlässiger Quellen kann hier viel behauptet werden. Es geht hier immerhin ums Recht. -- 87.143.20.120 01:13, 18. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Konflikte und Rechtsstreitigkeiten / Streitbeilegung[Quelltext bearbeiten]

„Rechtsfrieden bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Zustand, in dem mögliche Konflikte und Rechtsstreitigkeiten nicht mehr gerichtlich entschieden werden können und den Anforderungen der Rechtsordnung an die Streitbeilegung Genüge getan ist.“

Für mich als juristischen Laien klingt das nach Bagatelldelikten wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten. Daher würde ich vorschlagen, „Konflikte und Rechtsstreitigkeiten“ sowie „Streitbeilegung“ um [einen] passende[n] Begriff[e] zu ergänzen und damit auch Kapitalverbrechen Rechnung zu tragen. --Seth Cohen 15:16, 25. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]