Diskussion:Reichspräsident

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Wieso übernahm Hitler nach dem Tod Hindenburgs automatisch das Amt des Reichspräsidenten? Diese Ämter waren doch vorher scheinbar getrennt. kann das jemand etwas genauer ausführen? Ansonsten feiner Artikel, danke den Schreibern. --Modran 02:20, 25. Mär 2005 (CET)

Naja soweit ich weiß hat Hitler gesagt, dass er die beiden Ämter vereinigt, damit war es so. Kann sein, dass er dazu ein Gesetz erlassen hat (gamäß dem Ermächtigungsgesetz).--G 11:09, 25. Mär 2005 (CET)

Nach der Weimarer Verfassung in Verbindung mit dem Ermächtigungsgesätz konnte der Reichskanzler das Amt "bis zur Wahl eines neuen Reichspräsidenten" übernehmen, falls der vorherige Reichspräsident "vorzeitig aus dem Amt ausscheidet".

Andere Frage: Wurde der Reichspräsident nicht aufgrund Webers "plebiszitäre Führerdemokratie" direkt vom Volk gewählt, mit der einzigen Ausnahme des ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert, der von dem Parlament gewählt wurde? Kommt irgendwie nicht deutlich genug heraus finde ich - irgendwelche Politologen am Start?

Allerdings der erste wurde von der Verfassunggebenden Nationalversammlung gewählt. Was ja wiederum bis zur Wahl des ersten Reichstages als Reichstag gilt.

ALSO: DIESES FACTUM IST LEIDER SO UNBEKANNT !!! DABEI IST ES SEHR WICHTIG !!! ES WIRD IMMER BEHAUPTET, DASS FÜR HITLER NACH HINDENBURGS TOD DER WEG FREI WAR! HITLER HATTE DAS AMT BEREITS AM 1. AUGUST 1934 AUFGELÖST!!! GENAU EINEN TAG VOR HINDENBURGS TOD !!! DIESER WAR BEI SEINEM TOD NICHT MAL MEHR THEORETHISCH REICHSPRÄSIDENT !!! ICH WÜNSCHE MIR DASS DIESER FAKT ENDLICH MAL VON IRGENDJEMANDEN BEACHTET WIRD !!! P.S. Gestanden hat das im SPIEGEL

Was soll dieses unsägliche Geschreie!? Quellenangabe vom Spiegel bitte! --Mannerheim 13:34, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Hitler hat am 1. August 1934 per Gesetz (über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches) das Amt des Reichspräsidenten mit dem Tod Hindeburgs abzuschaffen. Gestorben ist Hindeburg einen Tag später ... -- (nicht signierter Beitrag von 79.221.215.20 (Diskussion) )

Das angebliche Faktum ist so unbekannt, weil es nicht existiert. Aus § 2 des Gesetzes, wie es im Artikel als Facsimilie zu lesen ist, ergibt sich eindeutig: Es trat mit dem Tod Hindenburgs in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt waren die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in der Person Hitlers vereinigt. Hindenburg war also bis zu seinem Tod Reichspräsident. (nicht signierter Beitrag von 62.245.203.42 (Diskussion) 12:54, 1. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ich habe die Einleitung wieder ausgedünnt. Für den Schüler, der eben mal wissen will was der RP war, ist es nicht nötig zu wissen, dass man ab 35 wählbar war usw. Im Sinne der sparsamen Verlinkung habe ich auch Österreich entbläut; wer den Weg zum Artikel RP findet, weiß, wo er das Land findet (notfalls über den Österr. BP).:-)-- Ziko 19:50, 11. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn eine Wahl in Siehe auch genannt wird, muessen konsequenterweise aber auch die anderen genannt werden...--Ziko 19:56, 14. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Siehe auch meint dazu: Assoziative Verweise sollten daher in den Fließtext integriert werden ... Da alle drei Wahlen bereits im Fließtext verlinkt sind, ist deren Erwähnung im Abschnitt Siehe auch eigentlich redundant. --Otberg 23:08, 14. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Der Link zur Reichspräsidentenwahl 1919 fällt aber schlicht nicht auf, wie ich meine. --Benatrevqre …?! 07:30, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich hab's jetzt noch mal prominenter präsentiert. Jetzt ist in dem kurzen Artikel jede Wahl zweimal verlinkt. Das sollte IMO reichen. --Otberg 10:02, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ok, so ist’s in Ordnung. --Benatrevqre …?! 02:12, 17. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke :-) --Otberg 09:34, 17. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Kommissarische Reichspräsidenten[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

nach einigen Quellen (z.B. www.deutsche-schutzgebiete.de und www.schlaufuchs.at) war nicht nur Walter Simons kommissarischer Reichspräsident sondern auch Hans Luther. Außerdem stimmen die Daten der Amtszeiten der genannten Seiten nicht zu 100% mir denen im Artikel überein.-- Urgelein 09:50, 17. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel sind fünf Standarten aufgeführt; wohl die offiziell zum Amt des Reichspräsidenten gehörenden. Die fünfte ist allerdings an verschiedenen Orten innerhalb der WP als Standarte bzw. Kommandoflagge des Großadmirals gelistet, was der Wahrheit wohl näherkommt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Standarte mit dem Amtsantritt Dönitz' automatisch zur offiziellen Standarte des Deutschen Reichspräsidenten geworden ist. Dann müsste sie hier raus. --212.95.126.100 15:59, 30. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Im Text steht allerdings nicht, dass sie zur offiziellen Standarte des RPräs geworden wäre. Sie muss demnach nicht entfernt werden. Benatrevqre …?! 17:42, 15. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Hitler als Reichspräsident[Quelltext bearbeiten]

Hitler war nie Reichspräsident. Weshalb wird er in der Liste der Reichspräsidenten als "Reichspräsident des Deutschen Reiches" geführt? Das Amt gab es zwischen 1934 und dem 30. April 1945 (Dönitz) nicht.--85.178.140.254 13:41, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Er verzichtete auf den Titel, nicht auf das Amt. Und diese Umbenennung wird im Artikel genannt, ebenso wie die Tätigkeit/Funktion (eben Reichspräsident, also Staatschef), die Hitler hatte. Damit ist es absolut korrekt ihn zu nennen. --Urgelein (Diskussion) 16:18, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
"Er wurde vom Volk für sieben Jahre gewählt". "Er ernannte und entließ den Reichskanzler". Es wäre mir neu, dass dies auf Hitler zuträfe.--85.178.140.254 17:14, 15. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Hitler war selbst der Reichskanzler. Das man sich nicht selbst entlässt ist doch wohl klar. Ganz davon abgesehen, dass man mit den Befugnissen des Amtes auch Neuwahlen verhindern konnte. (Im Reichstag saßen sowieso nur noch NSDAP-Abgeordnete, die natürlich nichts gegen ihren eigenen Parteivorsitzenden unternehmen) --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 14:20, 17. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Ich könnte es mir als sinnvoll vorstellen, im Fließtext etwas darüber zu schreiben, nicht nur in einer Fußnote. Z. (Diskussion) 17:22, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ist durch Umformulierung und Angabe eines Belegs nun erledigt. Benatrevqre …?! 03:50, 28. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 03:49, 28. Okt. 2014 (CET)

Vergleich mit Österreich[Quelltext bearbeiten]

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, aus politologischer Sicht sollte einmal der Abschnitt bezüglich eines Vergleiches mit dem Amt des österreichischen Bundespräsidenten diskutiert werden. Hauptannahme ist, so ich das richtig verstehe, dass der österreichische Bundespräsident mit gleichen Funktionen aber durch eine andere Auslegung des Amtes sein Land in einer parlamentarische Demokratie zu verwandeln geholfen hätte, im Gegensatz zu einer präsidial Demokratie etwa. Als Politologe mit Schwerpunkt österreichischer Politik möchte ich das so nicht stehen lassen. Der Abschnitt sugeriert das der BP in Österreich "mehr oder weniger" dieselben Kompetenzen wie der RP in Weimar hätte. Dies stimmt bei zwei sehr fundamentalen Befugnissen so aber gänzlich oder teilweise nicht. Gänzlich fehlt dem BP die Möglichkeit gänzlich ein Gesetz vor der Unterzeichnung einem Volksentscheid zu unterziehen, bei dem dann ein bestimmtes Quorum von 50% zu erreichen ist um Gültig zu werden. Mit einer solchen Kompetenz ausgestattet ist wohl jeder Staatspräsident in der Lage wenigstens steuernd in den Gesetzgebungsprozess eingreifen zu können. Teilweise fehlt dem BP die Möglichkeit den Nationalrat auflösen zu können. Er kann dies zwar prinzipiell, ebenso wie der RP etwa nur einmal aus dem selben Grund und im Prinzip jederzeit, doch ist er dabei auf den Vorschlag der regierung angewiesen, die ihm/ihr eine solche handlung empfehlen muss. Dies ist nur einmal, 1930, geschehen. Seit 1945 sind vorgezogene Wahlen ausschließlich aufgrund der Selbstauflösung des Nationalrates passiert. Die Weimarer Republik ist eine Präsidentiell-parlamentarische Republik, teilweise auch Semi-präsidial genannt Republik gewesen in der sich Präsident und Parlament zwar die Waage gehalten haben, aber letztlich der Präsident das politische Übergewicht gewinnen konnte. Österreich dagegen war zu jederzeit tendeziell eher eine Premier-präsidentielle Republik, zwar auch teilweise Semi-präsidial genannnt, aber mit einem Eindeutigen Übergewicht beim Parlament, also dem Nationalrat. Ein vergleich mit Österreich ohne diese Einschränkungen erscheint mir somit Fehl am Platze. Eher anzuregen wäre eine genauere Betrachtung der Präsidenten Russlands, der Ukraines oder Frankreichs um Vergleiche anstellen zu können. (nicht signierter Beitrag von 141.201.159.145 (Diskussion) 01:57, 1. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]

Aber ein weiteres elementares Befugnis hat er doch: Er kann die Regierung bestimmen und entlassen und da Leute, die immer nach seiner Pfeife tanzen reinsetzen. --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 14:17, 17. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Die Liste der Reichspräsidenten[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es ein wenig problematisch Dönitz als letzten Reichspräsidenten zu führen. Die Weimarer Reichsverfassung war zumindest formell noch in Kraft und darin ist nicht die Rede davon, daß ein Reichspräsident (die Abstimmung über die Zusammenlegung des Amtes der Reichspräsidenten und des Reichskanzlers 1934 kann man eventuell als "Wahl" ansehen, somit war Hitler tatsächlich Reichspräsident) seinen Nachfolger testamentarisch bestimmt. (nicht signierter Beitrag von 165.225.80.115 (Diskussion) )