Diskussion:Sattelrohrantrieb

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.

Unter der Ticketnummer 2011090210010331 liegt seit dem 02.09.2011 eine Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zur Nutzung vor.
Bearbeiter: --Krd 17:03, 2. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Erlaubnis des Urhebers, wozu?[Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht im Sinne der WP, einen Produkte-Prospekt zu übernehmen. Damit entfällt, sich um das Einverständnis des Herstellers zu bemühen, damit unsere Reklame für diesen nicht auch noch Urheberrecht verletzt.

Ich habe den Artikel auf das sachlich Allgemeine des Produktes reduziert. Außerdem bestehen in der EU – außer in Österreich und Großbritannien – verkehrsrechtliche Probleme, worauf wir hinzuweisen haben (der Prospekt tut das nicht).

mfG Analemma 19:45, 8. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

... und damit Falsches und TF in den Artikel gebracht und zum Teil Wichtiges an Daten entfernt.
Insbesondere der von mir entfernte Teil "Das erlaubt, dass das Rad auch ohne Pedalieren (Füße von den Pedalen genommen) Antrieb bekommt. Ein damit ausgerüstetes Rad gilt folglich in Europa - außer in Großbritannien und Österreich, wo der Antrieb hergestellt wird – verkehrsrechtlich nicht mehr wie das Pedelec uneingeschränkt als Fahrrad.", den Analemma nun in Edit-War versuchte drinnen zu behalten, ist nachweislich falsch und zum gesetztlichen obendrein WP:Theoriefindung:
  • Es ist entspricht genau nicht, dass der Sattelrohrmotor auch ohne Pedalieren Leistung abgibt. Vielmehr sagt der Hersteller, um dessen Antrieb es einzig in dem Artikel geht: „Bei aktiviertem Antrieb wird die Eigenleistung des Bikers mit 200 Watt Motorleistung zusätzlich unterstützt.“ [1] Daraus kann wohl nicht geschlossen werden, "dass das Rad auch ohne Pedalieren (Füße von den Pedalen genommen) Antrieb bekommt."
  • Zum rechtlichen folgt daraus erstmal auch nicht, dass ein mit einem derartigen Antrieb ausgestattetes Rad in der EU (außer ...) nicht mehr wie ein Pedelec (= sowieso falsch, weil es Pedelec rechtlich nicht gibt) uneingeschränkt als Fahrrad gilt. Das Gegenteil trifft zu: Es handelt sich um einen tretabhängigen Antrieb und damit von daher als Fahrrad zutreffend.
  • (Nebstbei ist, wie an dem Herstellerzitat zu sehen ist, die Behauptung im Artikel von den 100 Watt ebenfalls falsch.)
  • Ob 200 oder 100 Watt: Die Leistungsgrenze von 250 Watt, um nicht als Kraftfahrzeug nach EU-Kraftfahrzeug-Richtlinie zu gelten, ist nicht annähernd erreicht, von daher auch Fahrrad.
  • Fraglich ist die Angelenheit nach der dritten Klassifikation um nicht Kraftfahrzeug nach EU-RL zu sein mit der Tretunterstützung bis maximal 25 km/h: Der Hersteller gibt die Unterstützung nämlich nicht in km/h an, sondern: „Der Fahrer wird bis 90 Pedalumdrehungen unterstützt, dabei arbeitet der Motor mehr bei weniger Leistung des Fahrers und umgekehrt.“ D.h. der Motor regelt zwar kontinuierlich in der Leistung ab, bei 90 Pedalumdrehungen ist Schluß. Welche Geschwindikeit sich daraus maximal ergibt, hängt wohl von der schnellsten Übersetzung des Fahrrads ab. Daher ist dieser Punkt relativ zu sehen, ob - rechtlich - bei Einsatz des Sattelrohrmotors das Fahrrad noch als Fahrrad zu werten ist.
  • Fehlend hingegen ist, weil auch die Werte des Akkus entfernt, dass dieser Antrieb gar nicht dazu gedacht ist, so wie ein Elektroantrieb anderer Art, im Dauerbetrieb zu wirken. Gedacht ist das Ding eher für den kurzfristigen Einsatz, um durch Knopfdruck tretabhängigen Motorschub zu bekommen um z.B. einen Berg leichter zu bezwingen, siehe „Der LiION-Mangan-Hochleistungsakku, welcher in einer herkömmlichen Satteltasche Platz findet, reicht für mind. 45 Minuten (6,75 Ah LiION Akku für mind. 70 Minuten) motorunterstützes Biken, je nachdem wie stark Sie mittreten.“ (Übrigens auch hier: „motorunterstützes Biken, je nachdem wie stark Sie mittreten.“, und gerade nicht Antrieb auch ohne Pedalieren.)
Nachsatz: Zeitstempelfälschung (aus CEST MESZ machen wie hier ist nicht zulässig. --Elisabeth 19:22, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

ein damit ausgestattetes Fahrrad ist dabb aber wohl kein Pedelec, sondern gilt (in D) als Leichtmofa - -- ωωσσI - talk with me Bewertung 19:13, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Siehe meine Antwort im Abschnitt oberhalb, gerade zuvor abgesetzt: Die Behauptung die Analemma ständig hineinschreiben versucht ist schlichtweg falsch, da der Antrieb ohne Treten keine Leistung abgibt, sondern nur beim Pedalieren wirkt. --Elisabeth 19:25, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]