Diskussion:Schaulustiger

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Wäre schön, wenn der Artikel noch ausführlicher auf den psychologischen Grund des Gaffens eingehen könnte. Warum können sich Leute an Katastrophen 'aufgeilen', warum gibt es Katastrophentourismus ? (Heiko, 10.08.2007, 11:21)

Mir wurde im letzten Lehrgang der Feuerwehr zusätzlich mitgeteilt, dass Führungsdienstgrade der Feuerwehr zudem Schaulustige zur Arbeit hinzuziehen können. So kann ein Zuschauer z.B. verpflichtet werden, Arbeiten außerhalb des Gefahrenbereichen zu übernehmen (Öl von der Straße kehren etc.) 91.12.93.102 11:57, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Bitte nicht die deutsche Sprache umdeuten: Nicht alle Schaulustigen sind Gaffer! Schaulustig bedeutet, neugierig und freudig zuschauen. Auch Theaterbesucher sind schaulustig - aber keine Gaffer! (nicht signierter Beitrag von 77.21.212.233 (Diskussion | Beiträge) 19:22, 18. Jul 2009 (CEST))
Die Abgrenzung "spontaner Besuch" == Schaulustiger, geplant = Katastrophentourismus war falsch. Spontan wurde entfernt, geplanter Besuch = Katastrophentourismus trifft die Sache auch nicht wirklich. Denke noch mal darüber nach, wie das besser abgegrenzt werden kann. Habe einen Absatz "Hintergrund" für den psychologischen/wissenschaftlichen Hintergrund erstellt. Würde gerne einen neuen Absatz "Probleme" erstellen, und die Sache mit den Behinderungen aus dem Absatz "Begriff" dahin auslagern. Die Behinderung durch Schaulustige hat ja erst mal nichts mit der Begrifflichkeit zu tun. Insgesamt ist an dem Artikel noch viel zu verbessern. Grüße, WilliHuhn

Hier wird ja in erster Linie das Phänomen "Schaulustige" in Unfallsituationen dargestellt, aber es gibt natürlich auch andere Situationen, vgl etwa [1] (man könnte das unter Umweltkatastrophen sowie auch Kriminalfällen subsumieren, vgl auch Katastrophentourismus), Zweifel habe ich aber generell bei den Motiven (wie etwa Schadenfreude), lässt sich das irgendwie belegen? Zudem ist dies wohl das gleiche Phänomen, das früher Menschen zu Hinrichtungen oder Gladiatorenkämpfen gingen oder heute diverse Fernsehformate sehen, vgl etwa [2], etwa Voyeurismus? (bei uns leider nur die sexuelle Komponente)----Zaphiro Ansprache? 13:34, 16. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

PS: Auch die Rolle der Medien könnte evtl näher (belegt) dargestellt werden, man schau nur auf fragwürdige "Leserreporter" oder mal im Fernsehen diverse Unfallreportagen wie etwa in Hallo Deutschland etc an, vgl ferner auch Ekel#Fernsehen----Zaphiro Ansprache? 13:59, 16. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei keiner Primatenart ist das Imitationslernen so stark ausgeprägt wie beim Homo Sapiens. Vermutlich rührt auch daher unsere extreme Neugierde: Wir sind nun einmal gierig nach allem Neuen, Unbekannten, nach Informationen, die uns evtl. nützlich sein könnten (nicht signierter Beitrag von 188.192.249.223 (Diskussion | Beiträge) 16:33, 5. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Belege für die Ursache von Staus durch Schaulustige[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte mir die Mühe gemacht, rund 10 Untersuchungen zum Thema Staus zu durchsuchen; Hinweise darauf, dass diese URSACHE von Staus sind, habe ich keine gefunden. Sicher jedoch verlängern sich dadurch die Staus, die primär dadurch entstehen, weil es schon allein aus Sicherheitsgründen notwendig ist, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Rückgängigmachung meiner entschärfenden Formulierung (die auch begründet wurde) ohne Begründung halte ich für nicht sachgerecht. Gleiches gilt für die zugenommene Anzahl von Schaulustigen, was zwar möglich ist und von dem viele reden, aber Zahlen und Untersuchungen dazu habe zumindest ich nicht gefunden. --WilliHuhn (Diskussion) 16:15, 30. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Gaffen wird zur Straftat in Deutschland: Mai 2017[Quelltext bearbeiten]

Im Mai 2017 verabschiedete nach dem Bundestag auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der Gaffen von Schaulustigen zur Straftat macht. *

Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

88.70.34.10 19:43, 13. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt „Begriff“ am 23. 11. 2017[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Schaulustiger bezeichnet den Beobachter eines Unfalls, einer Naturkatastrophe oder einer Gewalttat.
Wenn ein Schaufelradbagger über die Straße transportiert wird, kann es also per Definition keine Schaulustigen geben?

Die Abgrenzung zum „Zuschauer“ bezieht sich auf das beobachtete Ereignis, das im Gegensatz zum „Schaulustigen“ beim Zuschauer explizit für Zuschauer vorgesehen ist.
Wenn bei einem Sportwettkampf Leute außerhalb des Geländes am Zaun stehen, um einen Blick auf die Athleten zu erhaschen, dann sind das also per Definition Zuschauer und keinesfalls Schaulustige?

Der abwertende Begriff „Gaffer“ bezeichnet ursprünglich einen körperlich sichtbar emotionalen „mit offenem Mund“ beobachtenden Schaulustigen.[1]
(„Ursprünglich“ heißt nach der Quelle: im Mittelhochdeutschen.) Gaffer sind also Schaulustige und Schaulustige sind keine Zuschauer. Daraus folgt, dass im Theaterpublikum niemals Gaffer zu finden sind!?

Die negative Konnotation erhält „Gaffer“ durch die Mimik, die auch bei einigen Behinderungen (etwa Down-Syndrom)[2] oder Krankheiten (Parkinson-Krankheit) beobachtbar ist.
Also nicht zum Beispiel dadurch, dass ein Gaffer quasi gelähmt und kaum mehr ansprechbar ist? Vielleicht sieht die Mimik auch nicht nach verstehender Analyse aus, was ja noch lange nicht heißt, dass man Krankheiten assoziiert?! Was genau belegt eigentlich die Quelle (die deutsche Übersetzung eines italienischen Textes, die offenbar vor 120 Jahren in einem russischen Verlag erschien, den es erst seit 20 Jahren gibt)? Dass Down-Syndrom-Menschen wie Gaffer aussehen? Dass Down-Syndrom-Menschen (für wen?) negativ konnotiert sind? Dass Gaffer (wen?) an Down-Syndrom-Menschen erinnern? Es fehlt leider eine Seitenangabe, um das zu prüfen.


Mitte der 2000er Jahre mutierte der Begriff Gaffer durch Verwendung in den Medien zur Bezeichnung für Schaulustige, die „eigene Sensationsgier über das Gemeinwohl stellen“[3] und dabei „Rettungsarbeiten behindern“.
„Mutierte“? Vor 2005 hat also niemand bemerkt, dass Schaulustigenansammlungen den Weg versperren? Und wenn doch, dann wurden solche Ansammlungen vor 2005 noch nicht Gaffer genannt? Oder soll hier gesagt werden, dass der Ausdruck seit 2005 nur noch in dieser Bedeutung verwendet wird, dass sich also tatsächlich der Begriff gewandelt hat („mutiert“ ist)? Wenn also heutzutage eine Stretchlimo durch ein Städtchen gondelt, dann nennt man die Hinterherglotzer erst und nur dann Gaffer, wenn die Limo einen Unfall baut und die Gaffer den Rettungskräften den Weg versperren? Belegt wird dieser angebliche Sprachwandel mit einem Blog, auf dem bis heute genau 6 Artikel erschienen (der erste 2009). Und mit der Reaktion eines SZ-Journalisten auf irgendeinen Leserbrief (der sehr wahrscheinlich von genau diesem Blogger stammt).

Ist dieser Abschnitt enzyklopädisch oder kann der weg? Holgado (Diskussion) 14:37, 23. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Kann weg. Nach meiner Erinnerung und hier belegt, gibt es Gaffer in dieser Bedeutung schon mindestens seit Mitte der 1990er. Sprachwissenschaftlich steht der Absatz auf sehr dünnem Eis. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 20:41, 13. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Kriminalisten empfehlen das Photographieren der Schaulustigen. Also sind auch Passanten zum Photographieren aufgerufen. Diese erwünschte Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden darf man nicht pejorativ als Gafferei bezeichnen. Im Gegenteil sollte man solche Photographen belobigen und belohnen. Ihr Bildmaterial kann forensisch nützlich sein. Zweitens ist etwa jeder fünfte Passant entweder Arzt oder ausgebildete Hilfsperson mit der besonderen Pflicht zur Hilfeleistung. Vorher muss er die Situation sichten. Ein solches Verhalten darf man nicht als Gafferei diskreditieren. Drittens kann jeder wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB angeklagt werden; vorher muss man sich die Lage anschauen, also gaffen. Ein solches erwünschtes Sozialverhalten darf nicht kriminalisiert werden. - Diese Gesichtspunkte müssen im Artikel berücksichtigt werden. Quellen kenne ich jedoch nicht. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:18, 24. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Wer Fotoaufnahmen von Personen, die sich nichts zu schulden kommen ließen, an die Polizei weitergibt, "veröffentlicht" Aufnahmen von Personen und verletzt damit ihre Persönlichkeitsrechte - sofern diese Personen nicht zugestimmt haben.
Anders natürlich, wenn die fotografierten Leute etwas verbotenes machen/gemacht haben.
Also: Bilder der 'Gaffer' erst an die Polizei rausrücken, wenn die das explizit fordert. (Und die Bilder auch nicht anderweitig veröffentlichen.) Ansonsten geht man das Risiko ein, falsch "geurteilt" zu haben, ob die 'Gaffer' erlaubt oder unerlaubt zusehen/filmen/knipsen - und kann ggf. auf Schadenersatz und Unterlassung verklagt werden.
--arilou (Diskussion) 00:15, 19. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nein. Die Polizei darf zu Ermittlungszwecken photographieren. Wenn Passanten der Polizei beim Photographieren zuvorkommen und die Filme (mit oder ohne explizite Aufforderung) an die Polizei weiterleiten, um deren Ermittlungen zu unterstützen, werden sie wohl nichts Verbotenes tun? Oder doch? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 01:07, 19. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
"Die Polizei darf zu Ermittlungszwecken photographieren." Richtig, sie muss aber ebenfalls die Persönlichkeitsrechte der Menschen wahren und darf i.A. Aufnahmen nicht veröffentlichen oder weitergeben.
"Wenn Passanten der Polizei beim Photographieren zuvorkommen" - Die Gewalthoheit hat nur die Polizei. Dass Passanten sich als "Hilfssheriffe" aufspielen ("die Ermittlungen [eigenmächtig] unterstützen") stößt sehr schnell an gesetzliche Grenzen; es ist allenfalls in dem Rahmen erlaubt, in dem eine Privatperson sowieso agieren darf - und kann schnell zur "Behinderung von Ermittlungstätigkeit" werden, wenn man mit seinen Fragen, Fotografiererei und Rumschnüffeln z.B. Verdächtige vorwarnt oder verscheucht. Möglicherweise will die Polizei heimlich und verdeckt hochauflösende Fotos der Schaulustigen machen, und das Smartphone-Geknipse der "Hilfssheriffs" vertreibt die Verdächtigen, bevor die Polizeikamera einsatzbereit ist... (Afaik ist "Behinderung von Ermittlungstätigkeit" strafbar.)
Immer gilt: A) Wer eine Straftat sieht, und mit Film und Foto dokumentiert, darf und muss das der Polizei melden und die Aufnahmen an diese übergeben.
B) Wer aber unschuldige Personen filmt und fotografiert und die Aufnahmen ohne Genehmigung oder Verpixeln veröffentlicht (dazu zählt auch die Weitergabe an die Polizei!), der verletzt deren Persönlichkeitsrechte.
Wer sicher ist, dass eine Straftat vorliegt, der muss den Weg (A) gehen. Es sollte aber wirklich sehr deutlich "nach Straftat aussehen" - im Zweifelsfall kann man wohl das Video erst einmal einem Polizisten "zur Einschätzung" zeigen (auf dem eigenen Smartphone) anstatt es weiterzugeben.
Wer sich aber unsicher ist, ob die Gefilmten etwas unerlaubtes machen, sollte tunlichst vorsichtig sein - insbesondere bei der Weitergabe/Veröffentlichung von Videos und Bildern. Und evtl. sogar schon dabei, ob er überhaupt filmen sollte.
--arilou (Diskussion) 09:45, 19. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
PS: Das ist keine juristische Beratung oder Rechtsauskunft, sondern nur meine persönliche Meinung als mündiger Bürger. Ich bin kein Jurist!
PPS: Wenn man von einem Polizeibeamten aufgefordert wird, Videos/Fotos herauszugeben, wird einem später kein Gericht daraus einen Strick drehen. (Sofern man nicht gerade Staats-/Rechtsanwalt o.ä. ist und es ggf. 'hätte besser wissen müssen'.)

Inhaltiche Fehler beim Rechtsrahmen am 19.05.2018[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Ungenauigkeiten bis Fehler im Abschnitt "Rechtsrahmen in Deutschland":

1. "Das Veröffentlichen (Youtube, Facebook etc.) von Video- oder Bildaufnahmen kann die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen verletzen, z. B. jene der Einsatzkräfte." Einsatzkräfte gehören zu Personen der Zeitgeschichte, somit besteht an der Berichterstattung ein besonderes öffentliches Interesse. Aus diesem Grund dürfen während des Einsatzes aufgenommene Bilder von ihnen ohne Probleme veröffentlicht werden. (vgl. "Abbildung von Einsatzkräften" https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/fotografieren-im-feuerwehr-einsatz-was-jeder-wissen-sollte-58731)

2. "Aufnahmen ohne Verletzte können veröffentlicht werden, wenn die erkennbaren Personen (sowie Nummernschilder u. ä.) entweder zugestimmt haben oder verpixelt werden." Dies ist Falsch - Nummernschilder dürfen auch unverpixelt im Internet veröffentlicht werden (https://www.datenschutz.eu/urteile/Landgericht-Kassel-20070510/).

  1. Ich bin kein Jurist; alle Rechtsauffassung, die ich schreibe, kann falsch sein.
  2. [Einsatzkräfte] - danke für den Hinweis, ich änder' das im Artikel entsprechend.
  3. Das mit den Nummernschildern fällt mir schwer zu glauben, da
    1. Das Urteil schon > 10 Jahre alt ist;
    2. es (nur) von einem Landgericht stammt;
    3. die Beurteilung, ob etwas "automatisierter Datenverarbeitung" unterliegt, sich mittlerweile gewandelt hat - Google & Facebook können mittlerweile Bild-, Objekt-, Personen- und Schrift-Erkennung auch vollautomatisch aus Videomaterial.
    4. afaik jegliche Information, die sich einer oder wenigen Personen zuordnen lassen, als "personenbezogen" gelten.
Würde mich nicht wundern, wenn das LG-Urteil mittlerweile obsolet/wieder kassiert wäre.
--arilou (Diskussion) 14:23, 14. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
PS: bitte Beiträge unterschreiben!