Diskussion:Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

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Vorwurf der Kursmanipulation[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, die konkreten Vorwürfe der Kursmanipulation, die auch den Vorstandsvorsitzenden betreffen, sind mitlerweile so schwerwiegend, dass eine Behandlung nur unter "Kritik" nicht mehr angemessen ist. Ich habe daher zwei Sätze und eine Quelle zum einleitenden Absatz hinzugefügt. Porridge 09:26, 28. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ganze hat heute nicht mehr viel mit der SdK zu tun, es geht um kriminelles Verhalten damaliger Funktionäre, das nicht von der SdK getragen wurde, sondern von kriminellen Einzelpersonen. Daher hat das auf keinen Fall etwas im einleitenden Absatz zu tun. Auch unter "Kritik" reicht eigentlich eine kurze Zusammenfassung, wenn das Verfahren beendet ist. Wir sind keine Zeitung und müssen Verhaftungs- oder Gerichtstermine eben nicht in Artikel aufnehmen... --Roterraecher !? 18:04, 28. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Aber ganz offensichtlich haben diese Einzelpersonen nicht nur angeblich kriminell gehandelt, sondern dies auch aus einem sensiblen Bereich heraus getan. Kursmanipulation durch Mitarbeiter eine Schutzgeminschaft von Kapitalgebern sind durchaus einen Eintrag in der Einleitung wert, da ja durchaus das Geselschaftsziel gefährdet scheint. (nicht signierter Beitrag von 109.40.77.168 (Diskussion) 07:56, 5. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Das Kapitel "Erfolge" aus dem Artikel lautete wie folgt:

MLP
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. hat sich schon seit mehreren Jahren mit der Transparenz der MLP-Bilanzen beschäftigt. So erreichte die SdK im Jahr 1999 durch ein OLG-Urteil, dass MLP zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichtes verpflichtet wurde und darin offenzulegen war, in welchen Beziehungen die MLP AG und ihre Tochtergesellschaften zu dem damaligen Hauptaktionär standen.

Auf der Hauptversammlung im Jahr 2002 wurde die Intransparenz des MLP-Geschäfts nicht nur von der Schutzgemeinschaft, sondern auch von zahlreichen anderen HV-Rednern kritisiert.[1] MLP reagiert und stellte die Bilanz 2002 auf eine neue Basis.<ref name=pm_mlp>{{Toter Link|url=http://www.mlp-ag.de/Presse/Pressemitteilungen/Presse-Archiv-2003/11456/11296/030212-pm.html |date=2019-04 |text=Pressemeldung der MLP AG vom 12. Februar 2003}}</ref> Verschiedene Bilanzpositionen sollten nunmehr sehr konservativ bewertet werden, damit ging eine deutliche Ergebniskorrektur einher.

Primacom
Auf einer Hauptversammlung im Jahr 2004 sollte die Primacom AG zerschlagen werden, JP Morgan Chase und der amerikanischen Fonds Apollo Management wollten den Geschäftsbetrieb übernehmen und aus der AG herauskaufen.[2] Die damaligen Organe stellten die Aktionäre der Gesellschaft vor die Entscheidung Zerschlagung oder Insolvenz. Im Falle der Insolvenz hätten die Aktionäre keinen Restwert ihrer Aktien realisieren können. Für den Fall einer Zerschlagung sollten die Aktionäre für ihre Aktien einen geschätzten Restwert von 0,25 Euro pro Aktie erhalten. Dank der Mobilisierung zahlreicher freier Aktionäre durch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.[3] konnten bei den Abstimmungen Weichenstellungen für eine nun mögliche neue Zukunft der Gesellschaft geschaffen werden. Die Verkaufspläne und die Liquidierung der Gesellschaft wurden abgelehnt und die Mehrheit der Hauptversammlung entzog dem damaligen Vorstand in einem eigens hierfür gestellten Antrag das Vertrauen. Markus Straub für die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und Wolfgang Preuss, der damals mit noch fast 15 % beteiligte Unternehmensgründer, wurden in den Aufsichtsrat gewählt. Nach der Hauptversammlung wurde auch noch Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger in den Aufsichtsrat berufen.

Der neue Aufsichtsrat hat wenige Tage nach der Hauptversammlung des Jahres 2004 in seiner ersten Sitzung als Umsetzung des Vertrauensentzugs durch die Versammlung den damaligen Vorstand mit sofortiger Wirkung abberufen und neue Vorstände bestellt. Diese sahen in den folgenden Monaten keine Notwendigkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen und konnten mit den Gläubigern den Verzicht auf einen signifikanten dreistelligen Millionenbetrag erreichen. Dies war gleichbedeutend mit der Sanierung der Gesellschaft.

Drei Jahre später im Herbst 2007 unterbreitete die Omega I S.à r.l. den Primacom-Aktionären ein Übernahmeangebot in Höhe 10 Euro pro Aktie.<ref>{{Toter Link|url=http://www.bafin.de/cln_161/nn_722764/SharedDocs/Downloads/DE/Verbraucher/Angebotsunterlagen/primacom,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/primacom.pdf |date=2019-04 |text=BAFin: Angebot}}</ref>

Mannheimer
Auf der Hauptversammlung der Mannheimer Holding am 27. Februar 2004 war unter anderem eine für die Sanierung erforderliche Kapitalerhöhung über 53 Millionen Euro beschlossen worden. Diese jedoch sollte unter Ausschluss des Bezugsrechts aller übrigen Aktionäre erfolgen und ausschließlich durch den mit knapp 20 % beteiligten Großaktionär, die Uniqa Versicherungen AG, Wien, gezeichnet werden. Der Bezugsrechtsausschluss war ausdrücklich zur Bedingung für die Kapitalzufuhr durch die Uniqa gemacht worden. Sie bekundete die Absicht, dadurch die unternehmerische Führung bei der Mannheimer übernehmen und mit wenigstens 75 % am künftigen Grundkapital beteiligt sein zu wollen. Nach Auffassung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. war jedoch weder eine Rechtfertigung noch die Notwendigkeit für den totalen Bezugsrechtsausschluss gegeben, da die unternehmerische Führung sich bereits mit einer einfachen Mehrheit erreichen lässt und das von freien Aktionären eingezahlte Geld die gleiche Funktion erfüllen kann wie das Geld der Uniqa. Ebenso kritisierte die Schutzgemeinschaft den Ausgabekurs für die neuen Aktien auf lediglich 1,50 Euro festzusetzen, zumal davon aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses ausschließlich der Großaktionär profitieren sollte. Folglich hatte (unter anderem) die SdK Anfechtungsklage gegen den Bezugsrechtsausschluss bei der geplanten Kapitalerhöhung der Mannheimer Holding erhoben. Das Anfechtungsverfahren konnte durch einen Vergleich beendet werden, dass den Aktionären, die am Tag der Hauptversammlung am 27. Februar 2004 im Aktienregister der Mannheimer AG eingetragen waren, und auf der HV gegen den entsprechenden HV-Beschluss entweder mit „NEIN“ gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, ein Bezugsrecht an der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis von 1,50 Euro einräumte.[4]

Spruchverfahren
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. betreibt auf eigenes Risiko und eigene Kosten zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen im Interesse ihrer Mitglieder, wenn z. B. bei Abfindungs- oder Umtauschangeboten den Aktionären kein fairer Preis angeboten wird. Betroffene Aktionäre profitieren von durch die Schutzgemeinschaft eingeleiteten Spruchstellenverfahren automatisch, wenn diese erfolgreich abgeschlossen werden. Durch dieses Engagement erstreitet die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. für die Aktionäre jährlich einen Mehrwert im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.[5]

Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
In zahlreichen Insolvenzverfahren konnte die SdK diverse Erfolge für die Anleger erzielen. Auf Initiative der SdK wurde z. B. im Insolvenzverfahren der Golden Gate GmbH eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, auf der der Rangrücktritt hinsichtlich der Zinsforderung vereinbart wurde. Damit konnten Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Zinsanteil der anschließend erfolgten Abschlagszahlung in Höhe von 7,0 Mio. Euro (ca. 21 % des Nominalwerts) für die Kapitalanleger gespart werden.[6] Im Insolvenzverfahren Prokon regenerative Energien GmbH hat die SdK entscheidend dazu beigetragen, dass die Anleger im Rahmen der Fortführung des Unternehmens ihre Genussrechte in Eigenkapital der sanierten Gesellschaft wandeln sowie neue Anleihen erwerben konnten.[7] Die Zinszahlungen der Gesellschaft sind bislang regelmäßig erfolgt, so dass der Verlust der Anleger durch die Sanierung sehr begrenzt wurde.[8] Im Verfahren Deikon GmbH sollte der Zinssatz der ausstehenden Anleihen rückwirkend reduziert werden. Ferner forderte die Gesellschaft einen aus Sicht der SdK unangemessenen Forderungsverzicht in Höhe von 60 % auf den Nominalwert der Forderungen. Die SdK lehnte diesen Vorschlag ab, worauf die Gesellschaft Insolvenz anmelden musste. Im Laufe des Insolvenzverfahrens erhielten die Anleihegläubiger schließlich in Summe deutlich über 40 % des ursprünglichen Nominalbetrages liegende Rückzahlungen und konnten somit durch das Engagement der SdK erheblich besser gestellt werden.

Einzelnachweise

  1. ressemitteilung der Aktionärsvereinigungen Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e. V. (SdK), Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie e. V. (VFA), und Aktionärinnen e. V. (Memento vom 15. September 2012 im Webarchiv archive.today)
  2. Primacom:SdK kündigt massiven Widerstand an – PM vom 14. Mai 2004 (Memento vom 12. September 2012 im Webarchiv archive.today)
  3. sdk.org (Memento vom 12. September 2012 im Webarchiv archive.today)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt
  4. sdk.org (Memento vom 12. September 2012 im Webarchiv archive.today)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt
  5. sdk.org (Memento vom 15. April 2013 im Webarchiv archive.today)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt
  6. Newsletter zum Insolvenzverfahren Golden Gate GmbH. Abgerufen am 20. Juli 2018.
  7. Newsletter zum Verfahren Prokon Regenerative Energien GmbH. Abgerufen am 20. Juli 2018.
  8. Pressemitteilung von Prokon. Abgerufen am 20. Juli 2018.

Allerdings war dort jede Menge Theoriefindung dabei. Generell gilt die Regel: Nur Sekundärliteratur darf verwendet werden (nicht sdk.org o.ä). Das Kapitel muss ganz neu basierend auf einer echten, reputablen Sekundärliteratur aufgebaut werden, und es dürfen nur Aussagen eingefügt werden, die in der Sekundärliteratur vorkommt. Wer dieses Kapitel im Artikel haben will, ist selber dafür verantwortlich und muss einen Text formulieren, der diesen Regeln genügt. Da dieser regelkonforme Text bisher nicht existiert, wird die ungeeignete Zwichenversion bis auf weiteres hier auf der Diskussion geparkt. --TheRandomIP (Diskussion) 14:29, 9. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]