Diskussion:Selbständige Gemeinde

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Selbständig oder selbstständig[Quelltext bearbeiten]

Sind die Gemeinden wirklich noch 'selbständig', oder inzwischen schon 'selbstständig'?
Ansonsten würde ich ein Ausbessern und eine Artikelverschiebung vorschlagen.
--S.T.E.F.A.N 12:19, 15. Aug 2005 (CEST)

Die richtige Schreibweise ist inzwischen lt. Duden "selbstständig". Doch ist die bisherige Schreibweise "selbständig" auch weiterhin möglich. Da sich der Artikel sowohl der umgangssprachlichen als auch der rechtlichen Bedeutung dieses Begriffs (in Niedersachsen) widmet, schlage ich vor, den Artikel so zu belassen. Bei rechtlichen Dingen müsste es dann wohl zuerst entsprechend geändert werden. Ginge es nur um die umgangssprachliche Bedeutung, könnte man den Artikel wohl verschieben. 193.197.148.126 12:18, 16. Aug 2005 (CEST)
Laut Niedersächsischer Gemeindeordnung heißt es selbständig, und "selbstständig" ist sowieso Käse, weil man es so nicht spricht, geschweige denn schreibt. Ich schließe mich deshalb meinem Vorredner an, da der Artikel aber anscheinend schon verschoben wurde, möge bitte jemand ihn zum richtigen Lemma zurück verschieben.131.220.136.195 09:42, 26. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was soll der Blödsinn mit dem selbSTSTSTSTSändig?!? Gibt's für jeden Buchstaben Geld, oder was. Die stst-Schreibweise ist eine zulässige, umgangssprachliche VARIANTE, klar? Der Gesetzgeber schreibt im Gegensatz zu den meisten rechtschreibschwachen Zeitungen immer nur korrekt. Im übrigen sind die Unterlagen über die Reform selbst ohne den stst-Blödsinn verfaßt. Dieses Totschlagargument "Duden" oder "Neue RS", ohne von irgendwas irgendeine Ahnung zu haben, ist schon wie eine Bücherverbrennung. --Leider 09:11, 7. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

bitte nicht die Rechtschreibkommission- und Duden-Schreibweise als rechtschreibschwach oder als Totschlagargument bezeichnen. Man mag dazu stehen, wie man will, aber hier in der Wikipedia halten wir uns eben daran. Einfach mal hier vorbeischauen, danach dürfte sich auch dieser Artikel richten. --androl ☖☗ 16:48, 22. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Man kann, darf und soll durchaus in den Duden und auf die Rechtschreibkommission schauen. Dann erfährt man, dass die die Behauptung 'Die richtige Schreibweise ist inzwischen lt. Duden "selbstständig"' falsch ist. Beide Schreibweisen sind richtig. Damit ist Diskussion hyperfluid, es gibt keinen Grund von der einen auf die andere Schreibung zu wechseln, und zwar egal in welche Richtung. --84.172.9.150 20:01, 24. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich finde die Diskussion hier ridikulös. Vom Lesefluss her ist einfach mit zwei "st" zu schreiben. Möglicherweise ist das jedoch Geschmackssache.--Lsjm (Diskussion) 23:52, 17. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

zurück zum Thema[Quelltext bearbeiten]

Was sind denn die Vor-/Nachteile von Selbständigen Gemeinden? Konnte Das nicht so ganz aus dem Artikel herauslesen. Gibt es überhaupt welche? Wie wäre es mit einer Gegenüberstellung? Har-si-ese 17:09, 6. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Samtgemeinden[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand, der sich auskennt, erklären, warum Samtgemeinden zu selbständigen Gemeinden ernannt werden können? Harry8 23:17, 12. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich dachte zunächst, dies sei ein Fehler, aber das Land Niedersachsen schreibt selbst: [1] und [2]. Link 1 gibt einige Informationen, aber so wirklich erhellend sind sie auch nicht. -- Kryston 01:18, 13. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank für die Info! Harry8 06:20, 13. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bad Harzburg[Quelltext bearbeiten]

Bad Harzburg wurde der Liste hinzugefügt. In der Liste des Innenministeriums (von 2012) wird die Stadt aber nicht geführt. Wurde der Status neu verliehen? --KRYSTON 00:46, 23. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Bad Harzburg ist wohl keine selbständige Gemeinde. MfG Harry8 15:03, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Geestland wurde hinzugefügt. In der Liste des Innenministeriums (von 2012) wird die Stadt aber nicht geführt. Wurde der Status neu verliehen? Ich habe in keiner Zeitung eine Bestätigung gefunden. --KRYSTON 13:25, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Jetzt habe ich doch noch ein Gesetz gefunden. Die Liste des Ministeriums ist noch nicht wieder auf Stand. Nächstes Mal bitte die Quelle angeben, damit andere nicht suchen müssen. --KRYSTON 13:33, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Na ja, als neue Gemeinde konnte Geestland ja auch nicht auf der Liste von 2012 stehen;-) mfG Harry8 15:00, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
2012 gab es meines Wissens die letzten Neuzugänge, woraus sich die Aktualisierung jenes Jahres ergab. Ein weiteres Update war daher bis zu diesem Jahreswechsel nicht nötig. --KRYSTON 15:17, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Danke für den hier genannten Beleg. Mal eine andere Angelegenheit: einige Städte sind unter die Grenze von 20.001 Einwohner gefallen, müsste der Titel dann nicht eigentlich entzogen werden? --Sommerhitze (Diskussion) 17:59, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Laut Gesetz kann die Landesregierung den Status entziehen. Den zu erwartenden Volksaufstand wird sie sich aber vermutlich sparen wollen und daher alles beim Alten lassen. --KRYSTON 19:02, 5. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Danke für die Info. --Sommerhitze (Diskussion) 17:09, 6. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Hannover und Göttingen[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund des Kommunalrechts in Niedersachsen haben nach § 14 Abs. 3 des NKomVG alle Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern die Rechtsstellung einer „selbständigen Gemeinde“, sofern sie keine „großen selbständigen Städte“ gemäß § 14 Absatz 5 NKomVG oder keine „kreisfreien Städte“ gemäß § 14 Absatz 6 NKomVG sind.

Demnach wären Hannover und Göttingen Selbständige Gemeinden. Das sind sie allerdings nicht. Somit müssten beide Städte als weitere Ausnahmen genannt oder besser noch der entsprechende Paragraph des NKomVG aufgeführt werden. MfG Harry8 15:47, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Es sind dies die §§ 15 und 16 NKomVG. MfG Harry8 15:50, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Meines Wissens nach sind beides Sonderfälle, da es ehemalige kreisfreie Städte sind, die ihrem Landkreis zugeschlagen wurden. Dafür gab es seinerzeit spezielle Verordnungen und Satzungen. Dazu müsste ich aber auch genauer recherchieren.--Lsjm (Diskussion) 16:46, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich hab’s ja hier drüber hingeschrieben. Es steht in den §§ 15 und 16 NKomVG. MfG Harry8 17:21, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Ach ok, das ist das Gesetz. Dann ist das ja geklärt ;) Supi :) --Lsjm (Diskussion) 18:38, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Umgangssprachliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Die umgangssprachliche Bedeutung stand vorher im Artikel. Seit geraumer Zeit fehlt sie hier. Man sollte sie wieder einfügen. Sätze wie beispielsweise Dornumersiel war früher eine selbständige Gemeinde würden somit verständlich. MfG Harry8 08:56, 19. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Was genau meinst du?--Leif (Diskussion) 23:41, 22. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Diesen Text:
Selbständige Gemeinde ist in Deutschland und Österreich der umgangssprachliche Begriff für eine Gemeinde, die als unterste Ebene der Verwaltungshierarchie eine Gebietskörperschaft darstellt. Im Gegensatz hierzu steht der Ortsteil bzw. der eingemeindete Ort.
Beispiele:
Der stand vor ein paar Jahren noch im Artikel. MfG Harry8 00:23, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Und was ist an diesem Textteil so wichtig, dass du ihn wieder drin haben willst. Die Definition des Begriffs erkärt von selbst, dass ein Ortsteil keine selbständige Gemeidne ist.--Leif (Diskussion) 23:37, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Benutzer liest Dornumersiel war früher eine selbständige Gemeinde, könnte er denken, es wäre eine selbständige Gemeinde nach niedersächsischem Landesrecht gewesen. Das ist aber nicht der Fall.
Es gibt etliche Ortsartikel (auch in Niedersachsen), in denen der Ausdruck ... war (ist) eine selbständige Gemeinde genutzt wird. MfG Harry8 09:47, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Entweder es war selbstständig oder es war nicht selbstständig. Beides geht nicht. Da die GemO immer Landesrecht ist, ist immer Sache der Länder zu definieren, wann eine Gemeinde selbstständig war oder nicht.--Leif (Diskussion) 10:08, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Der Begriff „selbständige Gemeinde“ in Niedersachsen ist unglücklich gewählt, von daher ist eine Erläuterung in der Einleitung sinnvoll. Erläuterung meinerseits: „Selbständige/selbstständige Gemeinde“ ist so etwas wie „nasses Wasser“: Eine Gemeinde ist immer selbstständig, sonst wäre es keine Gemeinde. Gruß --Jüppken (Diskussion) 11:00, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Von daher könnte man den Text, der vorher im Artikel stand (s. o.) wieder einfügen. MfG Harry8 11:04, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Hmm das stimmt eigentlich. Gemeinden sind ja nach Art. 20 GG die untersten selbstständigen Gebietskörperschaften. Meinetwegen kann man den Satz wieder einfügen, vielleicht würde das die Verwirrung, die hier anscheinend aktuell herrscht, beenden.--Leif (Diskussion) 11:32, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Eingefügt! MfG Harry8 11:37, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
OK, super.--Leif (Diskussion) 14:18, 8. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]