Diskussion:Skipper

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Gewerbliche Skipper[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz Gewerbliche Skipper ist für Deutschland juristisch nicht zutreffend. Nach der offiziellen Lesart findet auf diesen Booten immer Ausbildung statt! Ansonsten handelt es sich der reinen Lehre nach um gewerbliche Schifffahrt, für die ein nautisches Patent erforderlich ist — für eine Fahrt von Emden nach Delfzijl folglich das Kapitänspatent (A-Patent) Gewerbliche Skipper auf nicht-gewerblichen Schiffen, das gibt es nicht, sonst wäre die ganze Abgrenzung von sport- zu gewerblicher Schifffahrt hinfällig. Ich beschäftige mich mit dieser Fragestellung, weil es genau am anderen Ende Deutschlands ein Problem gibt: die Schifffahrtsverbindung (wenn man irre werden möchte, dann darf man ergänzen: «nicht: die Fährverbindung, denn eine Fährverbindung ist noch mal etwas anderes») von Altwarp nach Neuwarp rechnet sich mit einem für die «Zone 2» bzw. internationale Fahrt zulassungsfähigen Schiff nicht mehr, weil die A-Patent-Inhaber andernorts für den Reeder gewinnbringender einsetzbar sind. Die Frage, wie eine kleine Gemeinde in touristischer B-Lage ihre letzte «Attraktion» retten kann, führt in die Dschungelhölle der 15.000 Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Länder und des Justitiars des Deutschen Seglerverbandes: für 5000 Binnenschiffer und eine Handvoll Kapitäne! Das Fazit meiner Recherchen ist: sobald in irgendeiner Form nach Plan, gegen Geld oder mit einem Schiff größer 15 m für Personen aus einer Öffentlichkeit gefahren wird bzw. weil es eben eine internationale Fahrt ist, geht am A-Patent kein Weg vorbei. Um Fahrradtouristen auf die polnische Seite überzusetzen, wäre ein «nicht-gewerbliches Schiff» (Gemeindeeigentum, das unentgeldlich zur Verfügung gestellt wird) mit einem «gewerblichen Skipper» (Gemeindearbeiter) ideal, allein: man bekommt praktisch überall die Auskunft, dass es das nicht gibt! Wenn der Autor verlässliche, praktisch auf Gutachterniveau angesiedelte Rechtskenntnisse zu diesem Thema besitzt, dann bitte ausführlich darlegen, wie die Kombination aus gewerblichem Skipper und nicht-gewerblichem Schiff darstellber wäre! -- 213.61.227.97 18:26, 21. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

SKS, Funk, Bootslänge[Quelltext bearbeiten]

1. Auch auf nichtgewerblichen deutschen Schiffen benötigt der Skipper mittlerweile auf See das Funkzeugnis für die an Bord vorhandene Funkausrüstung.
2. Es gab eine Änderung der Sportseeschifferverordnung, nach der angeblich für die Ausbildung im 12-sm-Bereich schon der Sportküstenschifferschein genügt - habe ich aus verschiedenen Quellen, konnte es aber noch nicht verifizieren. Der nackte Sportbootführerschein dagegen reicht keineswegs.
3. Die oft genannten 15 m Maximallänge beziehen sich auf Binnengewässer, aber auch da sind sie nicht die Grenze zwischen Hobbyskipper und Profi, sondern zwischen 15 und 25 m kann man auch als Hobbyskipper ein entsprechendes Binnenpatent erwerben. 79.214.124.61 10.Juli 23:39 - wieso wird das nicht automatisch zugefügt bei vier Tilden? (23:40, 10. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Meines Wissens stimmt der Hinweis, daß man als Deutscher im Ausland einen deutschen Führerschein braucht, auch wenn es dort keine Führerscheinpflicht gibt, nicht. In jedem Land werden die heimischen Führerscheine verlangt - für Touristen etc. gibt es fast immer bilaterale Abkommen, die den Schein des Heimatlandes anerkennen (darüberhinaus können sie - müssen aber nicht - Führerscheine von Drittländern anerkennen wie .B. das beliebte kroatische Küstenpatent) . Wo es aber keine Führerscheinpflicht für Eingeborne gibt, gibt es auch keine Pflicht für Ausländer. Andernfalls wäre das in etwa so, wie wenn Amerikaner bei uns erst ab 21 Jahren Alkohol trinken dürften. Das wäre auch mit EU-Recht - Stichwort Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern in anderen EU-Staaten - völlig unvereinbar. Äußerungen der niederländischen WSP bestätigen das übrigens, wie man immer wieder in Foren lesen kann, und Tausende von Deutschen, die führerscheinfrei in Frankreich Hausboote führen, für die sie in D einen SBF benötigen würden, ebenfalls (die Führerscheinfreiheit in D gilt nur auf ganz bestimmten Abschnitten und mit heftigen Einschränkungen). 79.214.104.217 15:46, 11. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Binnenschifffahrt[Quelltext bearbeiten]

Ein Schiffsführer, in der Binnenschifffahrt auch Schiffer oder Schiffmann genannt, der gewerblich ein Schiff unter deutscher Flagge führt, benötigt kein Seemännisches Patent. Aber anscheinend ist für viele der Begriff Binnenschifffahrt ein Fremdwort, es gibt halt nur Seefahrt und Freizeitkapitäne. -- Frila 19:19, 4. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Und was gilt für Yachten bis 16 m wenn man damit privat eine Weltreise machen will?[Quelltext bearbeiten]

Welcher Schein ist dann nötig? Darauf geht der Artikel leider nicht ein. Da steht nur, dass der Sportbootführerschein See nur für Yachten bis 15 m gilt. --77.0.54.200 10:30, 8. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Der Sportbootführerschein See gilt ohne Längenbeschränkung. Das geht auch aus dem Artikel zum SBF See hervor. Anderes wird hier auch nicht behauptet. Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 22:00, 9. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]