Diskussion:Sonderlandeplatz

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auf dem aufgrund einer Verwaltungsgenehmigung motorgetriebene Luftfahrzeuge landen dürfen.
Das klingt so, als dürften Segelflugzeuge auf einem Sonderlandeplatz nicht landen Überflieger89 12:36, 14. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

ICAO-Kennung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Im Unterschied zu Segelfluggeländen besitzen sie eine ICAO-Kennung". Gilt das für alle Sonderlandeplätze oder kann es auch welche ohne so eine Kennung geben? Warum ist z. B. für den Flugplatz Fehmarn-Neujellingsdorf keine Kennung zu finden, obwohl er als Sonderlandeplatz bezeichnet wird? --Anne Will nicht 15:28, 14. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Web-Seite airports.de[Quelltext bearbeiten]

Die Verknüpfung die Woehlecke hergestellt hat ist grundsätzlich zu begrüßen! Leider ist diese Seite schon so alt und violl mit falschen Informationen, so das in meinen Augen eine Verknüpfung zu dieser Seite nicht so praktisch ist! Gruß Frankygth 07:27, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

rechtl. Grundlage[Quelltext bearbeiten]

wo kann man nachlesen, wie sich "sonderlandeplatz" rechtl. definiert?--2003:E9:DF2A:8A00:1DEF:6D6E:509F:27E5 18:58, 2. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), § 49 Begriffsbestimmung und Einteilung (nicht signierter Beitrag von 2003:E9:DF2A:8A00:1DEF:6D6E:509F:27E5 (Diskussion) 19:00, 2. Apr. 2023 (CEST))[Beantworten]