Diskussion:Spezifikation

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Unterschiede zwischen Spezifikation und Norm[Quelltext bearbeiten]

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Spezifikation und einer Norm? --Section6 18:17, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Mehrdeutigkeit[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma ist mehrdeutig: Es gibt auch eine Spezifikation im Sachenrecht, vgl. § 950 BGB, die vom Spezifikationskauf, zu welchem es schon ein Lemma gibt, zu unterscheiden ist. Dort einzubauenhalte ich daher nicht für sinnvoll. Es geht dabei um die Frage, wer bei Verarbeitung einer fremden Sache Eigentümer wird, der Verarbeiter oder der Eigentümer der verarbeiteten Sache. Daher die Frage hier einbauen, oder ein neues Lemma Spezifikation(Recht) und dann den Teil zum Kauf, d.h. den 5. Absatz, verschieben?--Juris Consultus 13:16, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ein neues Lemma Recht erstellen Spezifikation_(Recht) und hier nur BKL-Hinweis aber keine eigene BKS --Ma-Lik ? +/- 13:45, 23. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es etwas erklärt und mit dem Artikel Verarbeitung (Recht) verlinkt. Benutzer STBR hat die Weiterleitung Spezifikation (Recht) auf Verarbeitung (Recht), die ich anstelle eines Artikels erstellt habe, gelöscht. Diskussion bitte hier: [[1]]--Juris Consultus 10:35, 13. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Wenn es sich durch den Artikel Verarbeitung_(Recht) erledigt hat, wieso fügst dann hier nicht einfach einen WP:BKL-Hinweis auf Verarbeitung_(Recht) ein? Ich habe es mal gemacht, allerdings wird in dem Artikel Spezifikation noch nicht erwähnt, was aber bei einer solchen Verlinkung der Fall seien sollte.--Ma-Lik ? +/- 13:06, 13. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ups, habe ich durch die Überarbeitung des Artikels Verarbeitung_(Recht) ganz vergessen. Danke!--Juris Consultus 13:42, 13. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Der Netzverweis (Weblink) ist unverständlich (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der im Artikel verwendete Weblink ist nicht gerade Aufschlussreich - der Autor der Webseite hat deren Inhalte entfernt und bietet sie als Buch zum kauf an. --Cre8416 12:15, 22. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Auf der verlinkten Seite http://www.karlscharbert.de/ba/baFIndex.html?http://www.karlscharbert.de/ba/baIndex.html finde ich nichts, was mich beim Thema weiter bringt. Weblink entfernen? --Trekki (Diskussion) 11:11, 12. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Ich sehe dort auch keinen sinnvollen Hinweis, da dort nicht einmal das (Fremd)Wort „Spezifikation“ zu finden ist. Scheint wohl nur Werbung zu sein. Habe den Verweis deswegen jetzt einfach mal rausgenommen. MfG, 92.225.61.31 10:08, 6. Mai 2013 (MESZ)

Was bedeutet hier „formalisiert“?[Quelltext bearbeiten]

"Eine Spezifikation ist eine formalisierte Beschreibung eines Produktes, eines Systems oder einer Dienstleistung." - Was bedeutet denn in diesem Fall "formalisiert"? Es gibt ja auch "informelle" Spezifikationen?--Gruß, Germandrummer92 16:04, 20. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Aktuelle Version irreführend[Quelltext bearbeiten]

Ich habe längere Zeit die verschiedenen Versionen und Diskussionen zur Spezifikation nicht mehr verfolgt und kann nur warnen, den Inhalt der jetzigen Version irgendwo zu benutzen. Die "specification" ist im internationalen Luft- und Raumfahrtgeschäft das Dokument mit den technischen Anforderungen an das ausgeschriebene Produkt und wird vom Auftraggeber erstellt. Daher beinhaltet sie auch gewisse Unschärfen (nicht zu verwechseln mit Ungenauigkeiten), um den Anbietern verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu erlauben. Der Anbieter antwortet mit der "design-to-specification" (manche nennen sie auch "implementation specification"), die die specification mit allen Details ergänzt. Der Auftraggeber erstellt weiterhin ein "statement of work" in dem festgeschrieben wird, WIE das Produkt erstellt werden soll (welche Dokumente wann zu liefern sind usw). In früheren Zeiten benutzte die GfW (Gesellschaft für Weltraumforschung) in Bonn für die Entwicklung deutsche Raumfahrtprodukte den Begriff Lastenheft für die "specification" und Pflichtenheft für das "statement of work". Ich finde, man sollte endlich die sauberen amerikanischen Begriffe und Defintionen übernehmen, um die unsinnige Diskussion zum Lastenheft und Pflichtenheft zu beenden (siehe diese Artikel) Hjpospie 13:55, 10. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Lastenheft und Pflichtenheft sind DIN-Begriffe. Wenn du ein Problem mit den Begriffen hast, solltest du dich ans DIN-Institut wenden.--Avron 09:04, 1. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]