Diskussion:Stalking/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

- 2004 -

Vielmehr steckte der Gedanke dahinter, Opfer häuslicher Gewalt damit zu schützen

Es ist nicht korrekt, dass das Gewaltschutzgesetz zur Verfolgung von Stalkern geschaffen wurde. Vielmehr steckte der Gedanke dahinter, Opfer häuslicher Gewalt damit zu schützen.

Das Problem des Stalking ist der Polizei schon seit längerem gut bekannt, jedoch fehlen bis dato die rechtlichen Möglichkeiten, um dies zu verfolgen. Die Stalker selbst sind nämlich nicht blöd und bewegen sich meistens innerhalb des gesetzlich erlaubten Rahmens. Körperliche Gewalt wenden sie selten an und so bleibt als Straftat, wenn überhaupt, die Nötigung (§ 240 StGB) und die Bedrohung (§ 241 StGB).

Im Frühjahr 2005 wird meines Wissens ein Gesetzesentwurf von mehreren Bundesländern eingebracht, der als Straftatbestand das "unzumutbare Nachstellen und Belästigen" beinhaltet und als § 240a StGB in das deutsche Strafrecht aufgenommen werden soll.

Mit den einstweiligen Verfügungen ist das allerdings auch so eine Sache. Werden sie nicht eingehalten und der Stalker macht weiter, hat die Polizei die Möglichkeit, ihn in Gewahrsam zu nehmen. Der dauert allerdings meistens nur bis zum nächsten Morgen. Sollte allerdings doch einmal so ein harter Fall auftreten, dass er dem Haftrichter vorgeführt werden kann, dann erfolgt in fast allen Fällen die sofortige Entlassung durch diesen.

Es wäre der Polizei auch lieber, wenn endlich eine rechtliche Grundlage geschaffen würde, die Handeln ermöglicht, das nicht in Frust endet.

--Giles 14:52, 27. Dez. 2004 (CET)

- 2005 -

Die Geheimnummer ist schon sicher, oder im Freundeskreis/Bekanntenkreis zu finden

Die Geheimnummer ist schon sicher. Wenn er sie herausfindet, ist der Stalker im Freundeskreis oder Bekanntenkreis zu finden.--62.224.237.11 09:15, 30. Mai 2005 (CEST)Micha

auf Eis gelegt

aufgrund der Neuwahlen wurde der bereits bestehende Gesetzesentwurf erstmal auf Eis gelegt,weiteres wird wohl nach der Wahl entschieden und/oder verabschiedet. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass ein Straftatbestand geschaffen werden muss. Mit einem Gesetz wird laut BJM im nächsten halben Jahr gerechnet. Auch geht man davon aus, dass die von Hessen geforderte Deeskalationshaft im verwandelten Entwurf mitaufgenommen wird. Suschu 21:36, 15. Dez 2005 (CET)

Falsche Aussagen unter : "Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben." -> Es gibt NUR eine Klinik in Australien (von Prof. Mullen), die Stalker therapiert. Leider stecken diese Formen von Therapien noch in den Kinderschuhen. Auf einer Stalking-Konferenz in Frankfurt wurde eine solche Therapie von einem Psychiater vorgestellt. Allerdings hatte er noch keinen einzigen Stalker behandelt.

Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. ein Jahr. -> Dauert laut Darmstädter Studie 23 Monate. Das ist länger als ein Jahr.

Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. -> Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer 31!!! Jahre belästigte. Das war ein amerikansicher Fall, wobei die Stalking-Handlungen sehr "milde" waren.

Mein Hund Verletzt!!!

Ich hatte Probleme mit einem Stalker. Er Terrorisierte mich und meine Familie Tag und nacht mit Morddrohungen und betrieb Terlephonterror. Die Polizei sagte immer nur es müsse erst etwas passieren. Als nach einigen Tagen Terror mein hund verletzt wurde willigte die Polizei ein 2 mal in der nacht unud einmal am Tag nach dem rechten zu sehen. Mitlerweile (nach 2 Jahren) bekomme ich nurnoch zwei mal Jahrlich ( zu geburtstag und Weihnachten) einen Brief.

Mir gehts in der Beziehung irgendwo ähnlich. Voriges Jahr hatte ich Ärger mit meinem Einstaller, bin bei ihm rausgeflogen und habe mich leider nicht weit genug von dem Hof entfernt sondern einen fast direkten Nachbarn gefragt, ob ich bei ihm unterkommen kann. Heute war ich bei meinem Pferd, habe es aber am Mittwoch das letzte mal geritten. Als ich ihm das Halfter anzog, zog es schon den Kopf nach oben als wollte es mir sagen: Lass mich. Du tust mir weh. Als ich ihm links ins Maul fasste fing es an zu Flehmen und bei dem Test auf der rechten Seite nichts dergleichen. Ich bin mir absolut sicher, dass ich nichts damit zu tun haben kann!!! Leider kann ich mich nicht Tag und Nacht auf die Lauer legen, denn zur Zeit habe ich Zweimal in der Woche Schule und ich kann und will sie nicht vernachlässigen, denn ich möchte diesen Abschluss unbedingt machen, da er für mich wichtig für die Zukunft ist. Was kann ich tun? Im Moment sind wir selber knapp bei Kasse und in einen viel teureren Stall umziehen kann ich leider im Moment nicht.--Keigauna 21:12, 8. Okt 2005 (CEST)

Bitte noch ergänzen und verbessern (17.10.2005)

1.) Die gesamte Rechts- und Gesetzeslage ist nur unzureichend dargestellt. Man könnte zum Beipiel den Gesetzentwurf mit anführen. - letzteres erledigt, siehe unten (RichMan 13:12, 30. Okt 2005 (CET))

2.) Die sozialen Folgen (Umzug, Arbeitsplatz (...), Veränderung/ Meidung des Freundeskreises etc.) sollte noch ausgebaut und ergänzt werden.

3.) Fallzahlen und Kritik könnte - zum Beispiel - dahingehend erweitert werden, Stalking nicht als "Massenphänomen" darzustellen oder zu begreifen. // Wenn man den Studien glauben darf, kommt Stalking bei Weitem nicht so häufig vor, wie in den Medien dargestellt. Zudem wird Rachsucht häufig mit Stalking verwechselt, unterscheidet sich aber erheblich durch die Motivation und psychologische Interaktion zwischen TäterIn und Opfer.

Rechts- und Gesetzeslage

Habe den Abschnitt "Rechtliche Aspekte" mal erweitert. Auch um den konkreten Gesetzesentwurf-Wortlaut. Zwar könnte man den gegenwärtigen Stand der Diskussion und die strafrechtliche (insb. aber auch die polizeirechtliche!) Praxis noch weiter präzisieren, aber ich denke die vorliegenden Version ist mal ein Schritt in die richtige Richtung. --RichMan 13:12, 30. Okt 2005 (CET)

Reverse und Festlegung der Täterschaft auf ein Geschlecht

An alle, die es angeht - ich werde auf keinen Fall zulaßen, dass ihr eure ideologisierte Schmiere hier unter dem Deckmäntelchen der "Wissenschaft" als "wahres Abbild" der Gesellschaft verkauft. Wenn auch nur einer von euch - wie ich - die Studien analysiert hätte, wüßte er/sie dass Stalking kein geschlechtstypischen Phänomen ist. Zudem besitzt keine einzige der genannten Studien wissenschaftliche Signifikanz, sondern gewährt nur einen beschränkten Einblick auf das Phänomen (Die immer wieder zitierte Studie der TU Darmstadt wird selbst von der Bundesregierung nicht verwendet; Diese hat zwischenzeitlich eine eigene Studie zum Thema in Auftrag gegeben). Die sprachliche Festlegung auf Männer als Täter verstößt somit gegen den Neutralitätsgrundsatz, da sie nur einer persönlichen Meinung entspricht!.
"Männer als Stalkingopfer? Dazu hat eine Studie der Technischen Universität Darmstadt gerade ergeben: Sie sind fast genauso oft betroffen wie Frauen - bei leichteren Stalkingfällen. Schwereres Stalking, wo beispielsweise körperliche Gewalt angewandt wird, begehen Frauen deutlich seltener. 1 Wenn sie allerdings tatsächlich gewalttätig werden, dann stehen sie Männern in nichts nach, so der Psychologe Jens Hoffmann von der TU Darmstadt: "Man denkt ja immer Männer sind gefährlicher - das ist nicht der Fall. Frauen sind genauso gefährlich beim Stalking wie Männer."(Nachzulesen unter http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,2279163,00.html)
1)Anm.: Schweres Stalking macht nur einen Anteil von wenigen Prozent der Gesamtfälle aus, eine Dominanz der Männer unter den stalkenden Personen, die eine einseitige Festlegung eventuell gerechtfertigt hätte, ist also definitiv nicht gegeben! Des Weiteren ist auch überhaupt nicht festgelegt, ob körperliche Angriffe dem Stalking zugerechnet werden können, da sie bereits durch andere wissenschaftliche Bereiche erfasst wurden)

@Barb und Co: Stalking ist ein psychologisches Phänomen und kein SozWiss-(Gender)Geschisse, laßt also wenigstens hier einmal eure Finger davon. Nicht nur mir stinkt es langsam GANZ GEWALTIG, dass ihr Beiträge und sogar ganze Seiten kommentarlos und ohne vorherige Diskussion einfach löscht oder mit einer eurer ideologie genehmen Version wieder herstellt. Ich habe mir bislang sehr viel (gerade von Barb) gefallen lassen müssen (darunter auch jede Menge abwertende Beleidigungen) - aber jetzt ist Schluß!!! Es gibt hier für dich und deinesgleichen kein Meinungsmonopol!

Wenn einem hier irgendeine Sichtweise zu einseitig erscheint, bin ich gerne bereit darüber zu diskutieren und den Text - demokratisch - entsprechend abzuändern. Aber alles was kommentarlos gelöscht wird, wird von mir - genauso kommentarlos - wiederhergestellt!
Hi 62.104.113.198/62.104.114.47/62.104.115.9/62.104.117.204/62.104.118.185.
1. Unbegründetes Revertieren begründeter Änderungen gilt hier als schlechter Stil. Barb hat ihre Umstellung auf generisches Maskulinum ziemlich schlüssig argumentiert. Erstens hat eine Abstimmung ergeben, dass politische Korrektheit in der Wikipedia unerwünscht ist. Zweitens stimmen im Sachen Stalker Genus und Sexus tatsächlich in fast allen Fällen überein – es grenzt ans Lächerliche, bei ca. einigen zehntausend männlichen gegenüber ca. drei handvoll weiblichen Stalkern von „TäterInnen“ zu schreiben. Bitte argumentiere deine Rückgängigmachung der betreffenden Korrekturen mindestens ebenso stringent oder unterlasse sie.
2. Persönliche Herabwürdigungen und Beleidigungen gelten hier ebenfalls als schlechter Stil. Wenn du nicht damit aufhörst, in mehr oder weniger jeden deiner Edits Bewertungen wie „Gedöns“, „ideologisierte Schmiere“ oder „SozWiss-Geschisse“ und großkotzige Aufforderungen wie „überlass das hier denjenigen, die sich damit WIRKLICH auskennen“ oder „erst verstehen, dann korrigieren“ einzubauen, werden andere Editoren dich ziemlich schnell als diskussionsunfähig abschreiben.
3. Bitte leg dir einen Benutzernamen zu. Deine ständig wechselnden IPs könnten dir von böswilligen Menschen als versuchtes Sockenpuppentheater ausgelegt werden. --Georg ♪♫♪ 08:01, 25. Nov 2005 (CET)
Dem ist nichts hinzuzufügen. --Barb 10:31, 25. Nov 2005 (CET)

So, so! Unbegründetes Revertieren begründeter Änderungen zeugt also von schlechtem Stil?!

Dann hätte ich zwei Fragen an Dich: 1. Wer legt fest, ob das Revertieren begründet ist, und 2. Wer legt fest, ob Änderungen begründet sind? Du etwa? Warst komischerweise Du es nicht, der - kommentarlos und ohne vorherige Diskussion - einfach meine berechtigte Änderung revertiert hat? In Deinem Sinne also, meinen Glückwunsch - zu Deinem schlechten Stil!

Ich habe zuvor jedenfalls weder von "Barb" noch von Dir auch nur überhaupt eine Begründung" gefunden, weder als Kommentar, noch als Diskussionsbeitrag. Oder soll die kommentarhafte Behauptung, dass Männer statistisch die Mehrzahl der Stalker stellen sollen, etwa als "Begründung" ausreichen? Welche Studie soll das denn bitteschön auch belegen? Oder soll Deine billige Polemik a´la "zehntausende von männlichen Stalkern auf drei Hände voll weiblicher Stalkerinnen" so etwas ein Argument sein?

Woher hast Du überhaupt Dein "Wissen", aus der Kronen-Zeitung1 etwa? (Dieser ätzende Sarkasmus muss gestattet sein, angesichts von soviel fehlender Sachkenntnis!) Fasse das von mir aus auch als Beleidung auf, ist mir egal! Es geht Dir doch ohnehin nicht um eine ernsthafte Diskussion, sonst würdest Du nicht die Aussage Prof. Hoffmanns übergehen, der unter anderem an der Studie zum Thema mitgearbeitet hat - (ich kopiere den Text von mir aus auch noch mehrere zig-dutzend Mal - bis Du ihn nicht mehr verleugnen kannst!)

"Männer als Stalkingopfer? Dazu hat eine Studie der Technischen Universität Darmstadt gerade ergeben: Sie sind fast genauso oft betroffen wie Frauen - bei leichteren Stalkingfällen. Schwereres Stalking, wo beispielsweise körperliche Gewalt angewandt wird, begehen Frauen deutlich seltener2. Wenn sie allerdings tatsächlich gewalttätig werden, dann stehen sie Männern in nichts nach, so der Psychologe Jens Hoffmann von der TU Darmstadt: 'Man denkt ja immer Männer sind gefährlicher - das ist nicht der Fall. Frauen sind genauso gefährlich beim Stalking wie Männer.'"(Nachzulesen unter http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/27/0,1872,2279163,00.html)

Das sollte doch wohl reichen um Deine haltlose Behauptung zu widerlegen. Oder meinst Du "bösartige Maskulisten" hätten die Redakteurinnen des Frauenmagazins "ML - Mona Lisa" bestochen (Ach nein, warte - Deinem Männerbild zufolge müssten sie ja von ihnen mindestens brutal "verkloppt" worden sein. Wie Männer halt so sind, nicht wahr? Oder haben es die Redakteurinnen von "Mona Lisa" einfach nur "dämlich versäumt" das "Richtige" aus der Studie herauszulesen ...).

Und was angebliche "persönliche Herabwürdigungen " angeht: Folgende Beispiele für die "Sachlichkeit Deiner Mitstreiterin "Barb":

"Ich habe eben einen Lachanfall bekommen, als ich nach Frau Braun-Ferenczi gegoogelt habe. Das ist doch nicht ernst gemeint? 'ne Freundin von Dir? Das ihr hier in der Wikipedia gern für eure Leute Werbung macht, von denen sonst nie jemand hören würde, ist ja nichts neues."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Maskulismus
"Ich habe keine Bücher außer die von van Creveld gelöscht. Und aus einer Rezension kann ich durchaus auf den Inhalt schließen..." (Anm.: Wahrscheinlich kann sie auch anhand des "Klappentextes" eines Telefonbuches auf dessen Inhalt schließen...)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Maskulismus
"Ich seh schon M.R.A., da läßt du wieder den Expertenn raushängen."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Wissenschaftliche_M%C3%A4nnerforschung
"Nur wenig Zeit grad und auch viel Spackos grad unterwegs in der wikipedia, wie du bemerkt haben dürftest ;), leider haben hier viel zu wenig Leute Ahnung von dem Gebiet, aber viele eine Meinung" (Hervorhebungen von mir)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Wissenschaftliche_M%C3%A4nnerforschung

Das waren nur die Beispiele von gerade einmal nur zwei WIKI-Diskussionsseiten - es gibt derer noch wesentlich mehr, in denen sich "Barb" derartige "Ausrutscher" geleistet hat - auch mir gegenüber! Weshalb sollte ich also den "feinen Herren" spielen? "Barb" ist auch bekannt dafür, dass sie Beiträge löscht, revertiert oder einfach umschreibt - immer mit dem Ziel ihre feministische Ideologie unterzubringen - und es gibt geschätzte drei Dutzend User hier in der WIKI-Community, die lautstark jubeln würden, wenn "Barb" endlich ausgeschlossen würde!

So, und dann noch fast als Letztes, mein technisch unerfahrener Held: Meine IP wechselt vor allem deshalb, weil mein Provider dynamische IP-Adressen vergibt. Das weiß so gut wie fast jeder Surfer. Darauf habe ich auch etwa so wenig Einfluß, wie auf meinen Stuhlgang! Aber Dir zuliebe habe ich mir tatsächlich einen Benutzernamen zugelegt. Du findest ihn, wenn alles klappt, am Ende der Ergänzung.

Mach mir einen seriösen Vorschlag, wie wir uns einig werden können, um den Text geschlechtsneutral formulieren zu können. Wenn Du aber revertierst, werde ich genauso stur meine Version auch wieder herstellen. - Ist zwar ziemlich tumb, aber wenn es mit euch nicht anders geht ...

Mein Bereitschaftsdienst ist jetzt zu ende ... ich werde den Artikel also heute frühestens am späten Nachmittag wiederherstellen können - freu Dich so lange doch einfach mal ;-)

Nachtrag/ Ergänzung:


1) Österreichische "Kronenzeitung" = Pendant zur deutschen "Bild-Zeitung"

2) Nachfolgend der prozentuale Anteil der einzelnen Stalking-Handlungen, erfasst durch die Darmstädter Studie. Die Liste wurde ungekürzt übernommen. Auffällig ist, dass körperliche Gewalt überhaupt nicht vorkommt, sie macht insgesamt nur einen verschwindend geringen Anteil an den Stalking-Handlungen aus, und wird (Plausibilitäteserklärung) auch nicht zwangsläufig dem Stalking zugeordnet.

Handlung Anteil in Prozent
Telefonanrufe 85
Herumtreiben in Nähe 68
Kontaktaufnahme über Dritte 65
Im Umfeld fragen nach Betroffener 55
Vor Haustür stehen 54
Briefe 50
SMS 47
Nachlaufen 44
Geschenke 43
Wortloses Dastehen/ -sitzen 39
Nachrichten an Autofenster, Haustür 35
E-Mails 35
Verfolgen mit Auto 35
Beschädigung von Eigentum 26
Eindringen in Wohnung 18
Schockierende Dinge verschicken 13
Bestellungen von Waren/

Dienstleistungen im Namen des Betroffenen

10

--Der Wahrheitsliebende 06:25, 26. Nov 2005 (CET)

Hi, wollte nur mal darauf hinweisen, dass auf Nachdruck unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries noch dieses Jahr ein Gesetz (StGb 238) verabschiedet werden soll, das "schwere Belästigung" (ein in der Rechtslehre neu-geschaffener Begriff) mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestrafen wird. Es tut mir leid, dass ich das jetzt nicht weiter ausführe, weil ich gerade viel zu müde bin ... aber hier gibt es noch den [Link | http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5516208_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html] zu der Tagesschaumeldung das Thema betreffend. Ich hoffe, zumindest ein bisschen weitergeholfen zu haben :-)

Diskussionsstil

Ich würde Dir nicht raten, einen Edit-War zu beginnen. Dann wird der Artikel nämlich erstmal gesperrt. Auch Angriffe auf Personen gehören nicht zum in der Wikipedia erwünschten Stil. Ebensowenig Theoriebildung. Bitte beachte das. Es wäre schön, wenn du Dir erstmal Wikipedia: Erste Schritte, Wikipedia: Was Wikipedia nicht ist, Wikipedia: Edit-War und Wikipedia: Wikiliebe anschauen würdest und Deine Argumente sachlich vortragen würdest und unsere z.B. in Bezug auf die "Geschlechtsneutralität" auch akzeptieren würdest. Sonst kann man das nur als Vandalismus ansehen. --Barb 13:39, 26. Nov 2005 (CET)

Spar Dir Deine Moralpredigt! Ich habe,falls Du es noch nicht gemerkt haben solltest, überhaupt nicht vor mit Dir oder deinesgleichen - zumindest auf Deine übliche Art und Weise - zu diskutieren. Wie all die Diskussionen zeigen, am denen Du beteiligt warst, kommt am Ende sowieso nichts heraus, weil Du auch dort eigenmächtig und besserwisserisch die Artikel immer und immer wieder umgeschrieben hast; Und zwar so lange, bis Deine "Gegner" genervt das Interesse verlieren oder die Seite gesperrt wurde. Das kannst Du nicht leugnen, weil es für jedermann nachvollziehbar und offensichtlich ist! Es hat also - im Endeffekt - eigentlich überhaupt keinen Sinn mit Dir zu diskutieren!

Jeden anderen Diskutanten behandele ihn mit dem gebotenen Respekt, solange er relevante Änderungen zuvor diskutiert oder anschließend zur Diskussion stellt! Ich bin auch gerne bereit von meinem Standpunkt abzuweichen, solange mir jemand ernsthafte Argumente nennt, die dagegen sprechen . Das einzige was ihr aber bislang nur hinbekommen habt, ist meinen "Diskussionsstil" anzugreifen und die Seite täglich zu revertieren. Ich habe jedenfalls noch nicht mitbekommen, dass auch nur einer von Euch irgendwelche fachlichen Argumente genannt hätte, oder auf Studien hingewiesen hätte, durch die das generische Maskulinum gerechtfertigt wäre. Es geht Dir doch überhaupt nicht um die weiblichen oder männlichen Opfer des Stalking - es geht Dir einzig und alleine doch nur darum, Deine feministsiche Ideologie unterzubringen - und Männer kollektiv als Straftäter darzustellen. Wenn aber selbst der Leiter der Studie der TU Darmstadt genau das negiert, wie kannst Du dann das Gegenteil behaupten?

Und deshalb ist es eine Frechheit und menschenverachtend, wenn dadurch das männliche Opfer auf der Wikiseite zum Thema Stalking lesen muss, dass es nicht wichtig genug ist, um auch sprachlich erfasst zu werden! Vielleicht hast Du es noch nicht gemerkt, Barb, aber es geht hier nicht um ein theoretisches Konstrukt, sondern um Menschen. Und selbst wenn tatsächlich nur 1/5 aller Opfer Männer oder Frauen wären, darf man diese nicht "unter den Teppich kehren".

So, und jetzt mal zu Deinen "Argumenten"

Verstehe ich das richtig? Wenn ich den Artikel zurücksetze ist das Vandalismus, wenn Du ihn zurücksetzt ist es gerechtfertigt - oder wie? Und wenn die Seite gesperrt wird, bin natürlich auch ich daran schuld, und nicht etwa Du? Darf ich daran erinnern, dass diese Seite monatelang so akzeptiert wurde, wie sie ursprünglich war, bevor Du sie umgeschrieben hast und Dein pro-feministischer Kollege sie komplett das erste Mal überhaupt revertiert hat! Ihr seid also in Wirklichkeit hier die "Störfaktoren". Alleine die Bewertung der Rechtmäßigkeit der Standpunkte ist doch schon lächerlich! Wenn Dritte das lesen, werden die sich sicherlich ihr Urteil darüber bilden können ... Person diskreditieren statt auf Argumente eingehen, schöner Diskussionstil von Dir, meinen Glückwunsch!

Gehe also gefälligst erst einmal auf die argumentativen Fakten ein und diskutiere darüber mit mir, und nicht über Art der Diskussionsführung - zumal Du wirklich auch die Allerletzte bist, die anderen diesen Vorwurf machen sollte! Und für die Sperrung von Seiten war ich, im Gegensatz zu Dir, bislang noch nie verantwortlich. Es ist einfach lachhaft, nicht auf die hieb- und stichfesten, argumentativen Fakten einzugehen und durch eine persönliche Schlammschlacht von der Unrechtmässigkeit des eigenen Standpunktes abzulenken.

Übrigens: Was Du als "Angriff" bezeichnest, bezeichne ich als Argument gegen Deine Änderungen. Da Du ja nicht meine Argumente aufgreifst, sondern meine Person angehst, wirst Du damit leben müssen, ebenso behandelt zu werden. Du bist bereits einfach zu häufig aufgefallen, weil Du fremde Beiträge einfach löscht oder konträr und einseitig überschreibst - und die Diskutanten oft genung als inkompetente "Spackos" dargestellt hast. Dutzende anderer WIKI-User haben Dir genau das bereits zum Vorwurf gemacht. Und das auch Deine Ignoranz gegenüber Argumenten und Fakten bekannt ist, beweist fogendes Zitat eines anderen Diskussionsbeitrages (es könnte auch durch eine Vielzahl an ähnlichen Texten ersetzt werden):

"Servus Barb, es tut mir wirklich leid, aber das ist die arroganteste und zugleich inhaltsleerste Antwort, die ich je in der Wikipedia gelesen habe. Orlando führt hier konkrete Zitate und Argumente an. Von dir kommen Antworten wie: - "Dir ist die Materie anscheinend völlig unbekannt." - "Wo soll ich anfangen zu diskutieren?" - "Wenn du keine Literatur kennst, in der sich Beweise dafür finden, besorg dir ein Einsteigerbuch zum Thema." - "Glaubst du das wirklich?" - "Ich will mich hier nicht damit brüsten, dass ich Soziologie studiert habe …" - "Eine grobe Kenntnis der Sachlage ist nützlich für eine Diskussion" Undsoweiter. NICHTS davon ist ein Argument, NICHTS davon geht inhaltlich auf Orlandos Argumente ein – etwa dass in einer Demokratie die (weibliche) Mehrheit der Wähler und in einer Konsumgesellschaft die (weibliche) Mehrheit der Kunden entscheidet, was durchsetzbar ist. Ganze Absätze in Orlandos Argmentationskette bleiben unbeantwortet. Alles, was du tust, ist rhetorisch zu suggerieren, dass du Orlando unendlich überlegen seist, aber faktisch hast du ihm nichts anzubieten. Ich kann wirklich verstehen, dass die Männerrechtler immer aggressiver werden und statt sich weiter auf solche Pseudo-Diskussionen einzulassen bei unseren Artikeln mittlerweile einfach auf Revert gehen. Wenn Katharina und du ständig nur euer Soziologie-Studium vor euch her schiebt, aber den Jungs kein einziges Argument entgegenhalten könnt, ist das einfach nur peinlich. Ihr merkt doch, dass keiner von denen sofort die Waffen streckt und auf die Knie fällt, sobald ihr euer Studium erwähnt, und sagt: "Ach so, ihr habt Soziologie belegt, ja DANN habt ihr natürlich mit allem Recht, was ihr behauptet!" Habt ihr euch mal überlegt, wie dieser Konflikt jemals mit einer für beide Seiten akzeptablen Lösung enden soll? Ich meine, SO kann das noch EWIG weitergehen ... - geschrieben von "Andromeda", nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Maskulismus.

Dort war es die angblich fehlende Kompetenz, hier ist es der Diskussionsstil, das Prinzip ist aber immer das selbe: Bloß nicht auf Argumente eingehen, die den eigenen Standpunkt in Frage stellen - und schnellstmöglich revertieren. Wie heißt es auch dazu auf der von Dir so schön verlinkten Seite "Edit War":

" Verweigert Dein Gegenüber jede Diskussion, kannst Du Meldung bei einem Admin machen. Häufig wird auch die Seite Wikipedia:Vandalensperrung dazu benutzt. Merke aber: Ein Bearbeitungskrieg ist nicht dasselbe wie Vandalismus, da hier nicht bestehende Inhalte beschädigt, sondern neue, umstrittene Inhalte eingestellt oder nicht eingestellt werden sollen."

Tja meine Liebe, die Luft wird langsam ziemlich dünn für Dich! Deine Freundin Katharina wurde ja bereits gesperrt, und ich frage mich ernsthaft, warum nicht auch (endlich) Du?

--Der Wahrheitsliebende 19:41, 26. Nov 2005 (CET)

Deine Freundin Katharina wurde ja bereits gesperrt - ganz sicher? Welchen Benutzernamen soll diese Freundin verwendet haben?
Ich würde auch gerne auf die Hinweise unter Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe aufmerksam machen. grüße, Hoch auf einem Baum 23:55, 28. Nov 2005 (CET)

Nee, Katharina hat sich leider freiwillig zurückgezogen, weil sie von solchen Attacken wie oben die Schnauze voll hatte, und gern sachlich auf einer qualifizierten Ebene diskutiert (wie ich im Übrigen auch).--Barb 16:53, 29. Nov 2005 (CET)

Nur ein kurzer Hinweis ohne inhaltliche Bewertung der obigen Diskussion: Der Artikel ist ab jetzt auf meiner Beobachtungsliste. Edit-Wars und persönliche Angriffe werde ich zu unterbinden wissen. Gruß, Stefan64 01:03, 27. Nov 2005 (CET)

@Benutzer Der Wahrheitsliebende: Ich würde Dich bitten, Deine Argumente einfach mal sachlich und konkret aufzuführen und entsprechend zu belegen. Nur so kann eine konstruktive Arbeit am Artikel funktionieren, und das ist der Sinn der Wikipedia. Für persönlich Diskussionen oder Darstellung von Meinungen empfehle ich Foren wie z.B. politikforum.de. Danke. --Barb 16:58, 29. Nov 2005 (CET)

Neutralitätsbaustein / Überarbeiten

Ich habe den Neutralitätsbaustein rausgenommen. Grund: Auf der Diskissionsseite findet sich keine nachvollziehbare Begründung für ein Neutralitätsproblem - eine saubere Begründung aus der überwiegend unsachlichen Diskussion hier zu extrahieren, ist eine Zumutung. Auf der verlinkten Seite für Neutralitätsproblemme gibt es keinen Absatz über diesen Artikel.

Zur Frage nach der Berücksichtigung der weiblichen Stalker: Es scheint schon zunehmend Studien und Hinweise über weibliches Stalkingverhalten zu geben, wie ich der Diskussion entnehme. Auch in der Literatur und im Film wird dieses Phänomen thematisiert. Selbst wenn die Fallzahlen statistisch (soweit derzeit erfassbar) keineswegs ausgewogen beiden Geschlechtern zuzuordnen sind, muss der Artikel dies wiedergeben (was er, wenn auch deplatziert, im Abschnitt "Kritik" auch versucht). Im Text sollte m.E. dennoch konsequent und wie in der Wikipedia üblich das generische Maskulinum verwendet werden. Ich schlage statt wiederholter Verwendung von "Täterinnen und Täter" oder ähnlichen Konstrukten eine Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zum Geschlecht der Täter in einem eigenen Abschnitt vor. Damit verbunden der Hinweis, das im Artikel der Einfachkeit halber das generische Maskulinum verwendet wird. Dies sollte auch kritische Geister zufrieden stellen. --Superbass 14:43, 10. Dez 2005 (CET)

Im Prinzip finde ich Deinen Vorschlag gut. Sehr interessant finde ich es allerdings, dass es in diesem Fall zu einem Gewese darum kommt, hier das generische Maskulinum verwendet wird, was ja angeblich alle "mitmeint", wie es immer wieder als Kritik an der Sprachkritik des Feminismus heißt, aber an 99% der anderen Artikel völlig o.k. ist, auch wenn ich über eine US-amerikanische Musikerin schreibe und als Kategorie "Musiker" und "US-Amerikaner" angeben muß, weil es die weibliche Form nicht gibt. Also finde es in Ordnung, die Geschlechteraufteilung meinethalben weiter oben anzugeben, während ich es für unangebracht halte, Ausführungen über den Grund für die Benutzung des generischen Maskuslinums hinzuzufügen, weil das in der Wikipedia einfach Standard ist, und es mir völlig unklar ist, warum es grad hier ein Problem sein soll. --Barb 21:14, 10. Dez 2005 (CET)
Weil Männer so empfindsam sind? Tatsächlich wäre ein Hinweis formal völlig überflüssig, er würde möglicherweise aber vor weiteren Verschlimmbesserungen schützen, wenn sich jemand wieder wegen der maskulinen Täter auf den Schlips getreten fühlt. --Superbass 23:39, 10. Dez 2005 (CET)
Dann wäre ich auc h dafür, die Kategorie "Musikerin" und "US-Amerikanerin" einzuführen ;). Da krieg ich auch jedesmal die Krise, wenn ich bei Menschen, die definitiv weiblich sind, die generische männliche Form schreiben muß und ich schreibe das öfter mal. Im übrigen sind es ja auch noch nach bisherigem stand der Forschung zum überiwegenden Teil Männer (87% oder was war das?). Hab auch letztlich einen sehr guten Radiobeitrag darüber gehört, wo die Gründe dafür aus kulturellen Verhaltensmustern hergeleitet wurden. --Barb 23:53, 10. Dez 2005 (CET)
Ich habe jetzt im Abschnitt Opfer und Täter mal versucht, einige Sätze zur Verteilung der Geschlechter einzufügen. Die Prozentzahlen habe ich zunächst rausgenommen, da ja von einer Studie die Rede war, die lediglich 78 Fragebögen umfasste - das scheint mir wenig repräsentativ zu sein. Im Übrigen teile ich die These, dass Männer-Opfer seltener zur Offenlegung von Gewalterfahrungen durch Frauen-Täterinnen neigen, aufgrund der Geschlechterrolle. Dennoch habe ich eingefügt, dass nach heutigem Stand eher Frauen als Männer die Opfer sind, was ja wohl grundsätzlich als sicher gilt. Den Abschnitt Kritik habe ich dafür entfernt, denn er bezog sich wohl eher auf Kritik an dem Artikel als auf Kritik am Stalking. Einige "Täterinnen" und den Baustein zur Überarbeitung habe ich auch entsorgt. Ich hoffe, das war ein Schritt in die richtige Richtung. Wer repräsentative Studien kennt, wird sicher aussagekräftiges Zahlenmaterial einbauen können - mir ging es zunächst um das generische Maskulinum als Prinzip und um die Entfernung der unnötigen Bausteine. --Superbass 00:14, 11. Dez 2005 (CET)
Da alle bisherigen Studien von über 80% Frauen als Opfer sprechen, habe ich mir erlaubt, dass auch einzufügen (vgl. z.B. [1], [2]--Barb 00:42, 12. Dez 2005 (CET) P.S. Ich denke auch, dass Männer aufgrund ihrer Geschlechterrolle eher keine Anzeige erstatten, außerdem auch weil sie zumeist körperlich überlegen sind und so sich eher belästigt (was auch sehr übel sein kann) als körperlich bedroht fühlen. Jedoch gehört es auch zum männlichen Rollenbild um Frauen zu "werben", und ein "Nein" als "Spiel", ein "jein" zu sehen, dem es nochmal nachzuhaken gilt - was auch gründlich mißvertanden werden kann. Das ist es, was in oben erwähnten Radiobeitrag hergeleitet wurde, und hier nocheinmal ähnlich formuliert: (Zitat:)Der Diplompsychologe Jens Hoffmann von der Arbeitsstelle Forensische Psychologie der Technischen Universität Darmstadt sieht auch das männliche Selbstbild als Mitauslöser an: „Wenn eine Frau nein sagt, interpretieren das viele Männer als ja oder zumindest als jein. Beharrlichkeit gilt in unserer Gesellschaft als männliche Tugend. Das wird nicht zuletzt in vielen Filmen vermittelt: Wenn die Frau dem Mann einen Korb gibt, dann stellt er einfach ganz viele tolle Sachen an, um sie doch noch zu überzeugen.“ (Zitat Ende) (Quelle: [3]). --Barb 00:55, 12. Dez 2005 (CET)

Und was ist, wenn ein Mann einer Frau einen Korb gibt? Zieht SIE sich dann sofort, ganz ohne gekränktes Ego, in ihre vier Wände zurück und heult die Mondgöttin an, oder was? Nein, Rache gegen diesen "Scheiß-Kerl" ist angesagt ...

Alle bisherigen Studien sind wissenschaftlich nicht signifikant! Die in letzter Zeit häufig genannte Studie des Zentralinstitutes für seelische Gesundheit (die "Studie" deren Fragebögen per Post blind verschickt wurden, und in der gerade einmal noch 78 Fragebögen auswertet werden konnten) hat als wichtiges Ausschlusskriterium die Emotion "Angst" angeführt (im Original heißt es dort sinngemäß: Stalking liegt vor, wenn "das Opfer mit mindestens zwei verschiedene Handlungen und über mindestens zwei Wochen verfolgt wurde und dieses Verfolgen Angst auslöste") - - - > eine "besseres" Kriterium Männer nicht als Opfer zu erfassen gibt es wohl kaum noch! Ich als Mann reagiere auf Anrufe, Briefe, ungewollte Geschenke oder mit Lippenstift auf die Windschutzscheibe geschmierten Botschaften eher ärgerlich, aber nicht mit Angst - und das dürfte wohl wohl auf fast alle Männer zutreffen! Im übrigen: Wenn das Kriterium "Angst" nicht wäre, wäre ich selber ebenfalls schon zweimal OPFER von Frauen-Stalking geworden. Aber ich wäre nie auf die Idee gekommen die Frauen (Täterinnen) für ihre vergebliche Liebesmühe auch noch anzuzeigen oder überhaupt zu kriminalisieren! Im übrigen gibt es mehr als genug "Frauenbücher", die inhaltlich - unter dem Deckmantel der (und dem Buchtitel) "Rache am Ex" - genau die "Tricks und Kniffe" verraten, die hier als Stalking-Handlungen aufgeführt werden!

Übrigens Barb, wenn Du schon Prof. Hoffmann zitierst, dann doch bitte nicht aus der "Apotheken-Umschau". Deine genannten 80 Prozent (Männeranteil) beziehen sich ausschließlich auf die schweren (gewalttätigen) Formen des Stalking, die aber wiederum nur rund 3 Prozent aller Gesamtfälle ausmachen. Ansonsten gilt etwa 60:40 Opfer (Frauen:Männer + hohe Dunkelziffer bei männlichen Opfern!). Das könntest Du alles in der originalen Studie nachlesen. Was die Medien daraus machen, ist das leidige, klischeehafte "Männer sind Schweine - Theater". Da wird erfahrungsgemäß eine "Falschheit" ungefragt gerne verbreitet - wenns "die Richtigen" trifft - und die Masse erwartet, genau das zu lesen ...

@Superbass: Danke für Dein Eingreifen! Ich sehe es im Grunde genommen ähnlich wie Du - jedoch mit der Erfahrung, dass hier eben nicht diskutiert, sondern immer nur stur revertiert wurde (ich kenne das mit den Beteiligten einfach von zu vielen anderen Seiten her - Gründe s.o). Ich werde den Artikel (trotz generischen Maskulinums) fast genauso belassen. Ausnahme soll sein, dass ich unter dem Absatz "Opfer und Täter" einiges geändert habe, was aber eher den gegebenen Tatsachen entspricht, als irgendeinem Weltbild. --Der Wahrheitsliebende 10:00, 12. Dez 2005 (CET)

PS: Bitte um Korrekturlesung! Falls zu einseitig bitte von z.B. Superbass umschreiben lassen (vertraue hier auf Deine Neutralität). Der ganze Absatz "hakt" im Lesefluss und könnte irgendwann durchaus mal "leseflüssig" geschrieben werden... Gruß, der --Der Wahrheitsliebende 10:13, 12. Dez 2005 (CET)

Mir ist immer noch nicht klar, warum Deine - zum Großteil unbelegten - Ausführungen mehr der Wahrheit entsprechen sollen als Studien, bei denen doch z.T. fast 700 Leute beteiligt waren und die alle zu ähnlichen Ergebnissen gekommen sind. Weiterhin möchte ich Dich bitten, mich nicht weiterhin indirekt persönlich anzugrefien, indem Du mir implizit mangelnde Neutralität vorwirfst und das, was ich schreibe, als sowieso nicht ernstzunehmend darstellst. Richtig für eine Diskussionsgrundlage wäre es, wenn du Deine Aussagen bitte entsprechend belegen würdest. Weiterhin mächte ich Dich bitten, die sachlichen Weblinks und Verweise (z.B. Weißer Ring, Häusliche Gewalt) nicht einfach unbegründet zu löschen. Danke. --Barb 17:08, 12. Dez 2005 (CET)

Kannst du bitte die Studie aufführen, nachdem bei nichtgewälttätigen Stalkinghandlungen ca. 60 Männer und 40% Frauen Täter sind? Wäre wichtig, diese Aussage zu belegen. --Barb 17:30, 12. Dez 2005 (CET) Wichtig wäre auch noch zu belegen, was als schwerer bzw. leichter Fall von Stalking definiert wird und woher die Zahl stammt, dass die schweren Fälle 3% ausmachen.--Barb 17:48, 12. Dez 2005 (CET)

Ich habe nochmals versucht, die Formulierung zu verbessern. Eigentlich wäre mir in der Geschlechterfrage ein Verzicht auf prozentuale Angaben lieber gewesen und - mit Verweis auf die Unvollkommenheit der bisher greifbaren Studien - die Verwendung einer wageren Formulierung. Wenn die Prozentzahlen jedoch gewünscht sind, sollte m.E. im Artikel eine Quellenangabe stehen, auf die sie sich beziehen, da stimme ich Barb zu. Ich denke ohnehin, dass eine Auseinandersetzung über die Verteilung von Frauen/Männern als Täter zu diesem Zeitpunkt völlig sinnlos ist. Fehlende einheitliche Definition des Tatbestandes, unterschiedliche Rezeption des gleichen Geschehens bei Opfern und Tätern unterschiedlichen Geschlechts (und wohl auch innerhalb des gleichen Geschlechts), kleine (erfasste) Fallzahlen sowie ideologisch geprägte Interpretationen derselben machen keine Hoffnung auf ein baldiges "Ergebnis" dieser Auseinandersetzung. Ich würde deren Vermeidung und einen Rückzug auf sichere Positionen (z.B. Männer und Frauen können Täter und Opfer sein; eine mehr oder weniger deutliche Mehrheit von Männnern als Täter zeichnet sich nach bisherigem Forschungsstand ab) vorziehen, um den Edit-War vorläufig zu beenden. --Superbass 20:19, 12. Dez 2005 (CET)

Den Grund für die Löschung hättest Du erfahren können, wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest unter "Versionen/Autoren" den Kommentar zu lesen. Aber ich lasse ich ihn jetzt - auf Deinen Wunsch hin - einfach mal stehen, obwohl es sich um einen "Dead Link" handelt. Aber "Häusliche Gewalt" gehört definitiv nicht zum Themenbereich des Stalking. Ich werde folgend auch erläutern warum nicht:
Das Phänomen des Stalking ist ein theoretisches, relationales Konstrukt der Psychologie und forensischen Psychologie. Während die HG durch die Gewalt-Taten (also praktisch) definiert wird, ist beim Stalking die spezifische Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer entscheidend- und nicht die Stalking-Handlungen selbst! Telefonanrufe oder Briefe zu erhalten tut bekanntlich nicht weh - Schläge immer! Es muss also ein psychisches Beziehungsgeflecht zwischen Täter und Opfer bestehen, aufgrund dessen das Opfer psychisch (emotional) physisch und sozial nachhaltigt geschädigt werden kann. Typischerweise fehlt dem Opfer (oft zu recht) das Verständnis (die Empathie) für den Täter - ein Umstand, der die Auswirkungen des Stalking oft noch potenziert ("Was habe ich ihm denn getan?" oder "Was will sie denn überhaupt von mir?").
Wenn jemand z.B. eine Beziehung beendet und der andere (über drei Wochen lang) durch Briefe, Blumen oder sonstige Kontaktaufnahmen den Ex-Partner noch umzustimmen (oder zu umwerben) versucht, so ist das (zwar manchmal störend) aber noch kein Stalking, - obwohl es u.U. bereits den Kriterien der Mannheimer Studie entspricht (Stw. "Angst" s.w.o. - und das ist eben auch einer der vielen Kritikpunkte an den durchgeführten Studien, dass nämlich bereits verhältnismässig "normales" Verhalten als "Stalking" erfasst und kriminalisiert wird). Die Studien aus dem Ausland (vor allem den USA) beziehen sich auch nur fast ausschließlich auf die forensische Psychologie, sie erfassen also grundsätzlich nur die schwersten Formen (körperliche Gewalt) und psychisch stark gestörte Täter. Auf den deutschen Begriff "Stalking" lassen sich die daraus hervorgehenden Ergebnisse jedenfalls nicht übertragen. --Der Wahrheitsliebende 23:45, 13. Dez 2005 (CET)

1. Du hast zwei Links gelöscht, von denen einer perfekt funktioniert. 2. Hat Häusliche Gewalt sehrwohl auch sehr viel mit der Beziehung der Opfer untereinander zu tun, und ähnlich wie beim Stalking gibt es einen hohen Prozentsatz nicht physiche Gewalttätiger Taten, bei denen die Frauen nach einigen Untersuchungen fast gleichauf mit den Männern sein sollen, während auch wieder bei der physischen Gewalt Männer in der Überzahl sein sollen. Der Zusammenhang ist also sehr gut gegeben. 3. bringst du noch immer keine Belege (konkrete Zitate mit Quelle). das wäre sehr wichtig. --Barb 00:00, 14. Dez 2005 (CET)

Beziehung oder Beziehungsgeflecht meint nicht die sozialwissenschaftliche Definition. Es werden i.d.R. partnerschaftliche Beziehungen geführt, ohne das die Partner (oder auch nur einer davon) psychisch voneinander abhängig sind (wohl emotional, aber eben nicht psychisch - vgl. "Hörigkeit"). Und ich wiederhole mich: HG = Definition aufgrund praktischer Taten, "Stalking" = Beziehungsgeflecht ist entscheident (nicht die Handlungen)
Zu Deinen gewünschten Quellen: Die drei Prozent sind eine überschlagene Prozentzahl resultierend aus der Mannheimer und der Darmstädter Studie. Ich habe weiter oben bereits die prozentuale Verteilung der einzelnen Stalking-Handlungen am Gesamtvolumen aus der Darmstäddter Studie ungekürzt übernommen und übertragen. Diese Auflistung hört, auch im Original, genau dort auf, wo noch 10 Prozent der Opfer von einer bestimmten Handlung betroffen waren. Der Anteil der physischen Gewalt muss folglich unter 10 Prozent liegen (Im Text der Studie wird dies auch noch weiter aufgeschlüsselt). Und nach der Studie des ZI in Mannheim sind etwa "nur" 2,7 Prozent der Betroffenen Opfer von physischer Gewalt geworden. Ausserdem: Es ist keineswegs sicher, ob physische Gewalt überhaupt dem Stalking zugerechnet werden kann ... --Der Wahrheitsliebende 00:20, 14. Dez 2005 (CET)
Ist nach dem was ich gelesen hab nicht so. Steht auch im Wikipedia-Artikel zu Häuslicher Gewalt anders als du beschreibst, und der ist sehr umfangreich. Kannst du deine Aussagen bitte belegen (so dass es auch für uns nachvollziehbar ist)? --Barb 00:48, 14. Dez 2005 (CET) (nachgetragen)
Kommt darauf an, in welchen Quellen Du gelesen hast. Sofern es sich dabei nur um Pressemitteilungen handelt, oder schlimmer noch den Seiten des "Weißen Rings", ist mir schon klar, warum Du von anderen Zahlen sprichst als ich. Nimm am besten die Originale. Ansonsten werde ich mir die Seite über HG in nächster Zeit tatsächlich mal näher anschauen, zumal der neuste Datenbericht des BMFSFJ zum Thema "Gleichstellung" endlich mal (zumindest annähernd - wenn auch textlich mal wieder kaschiert) reale Zahlen zum Thema HG nennt (Veröffentlicht: 11. November 2005): http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/10-gewalthandlungen-und-gewaltbetroffenheit-von-frauen-und-maennern.html
Habe gerade gesehen, dass irgend jemand das "Stalking" tatsächlich unter die "Formen der HG" geschmuggelt hat. Leute, das gehört da wirklich nicht hin! Zumal die Täter eben nicht zum Haushalt der Opfer gehören - sonst wäre es ja auch HG und nicht Stalking! ---Der Wahrheitsliebende 00:41, 14. Dez 2005 (CET)

Der artikel über häusliche gewalt ist von Fachkundigen Leuten sehr gut bearbeitet worden. Sei also bitte vorsichtig was du da behauptest und belege es und behaupte es nicht nur! Ebenso wie hier. Es reicht nicht zu sagen: Leute, das gehört da nicht hin! und andere zu dikreditieren (wie kommst du darauf, ich hätte nur Pressemitteilungen gelesen? Nur weil ich Dinge anders sehe als Du?), besonders wenn es anders belegt ist. --Barb 00:48, 14. Dez 2005 (CET) Nochmal deutlich der Zusammenhang zu häuslicher Gewalt: Auch wenn jeder Mensch Opfer von Stalking werden kann und sich Opfer und Täter nicht notwendigerweise kennen müssen, sind nach bisherigen Erkenntnissen am häufigsten Personen betroffen, die eine Beziehung oder Ehe beendet, oder einen Beziehungswunsch zurückgewiesen haben (aus dem Artikel).--Barb 00:50, 14. Dez 2005 (CET)

Ich kenne diesen Satz sehr gut, ich habe ihn nämlich selber geschrieben! Er widerspricht aber in keinster Weise meinem letzten Diskussionsbeitrag. Ansonsten bist Du jetzt langsam mal dran Deine Quellen zu nennen! Dies immer nur von mir zu fordern wird langsam langweilig! Und auch Deinen anmaßenden Ton übersehe ich jetzt einfach mal (...).
Sage mal Barb - mal ehrlich - wie soll ich einen Satz formulieren, damit Du ihn nicht "in den falschen Hals bekommst"? Wenn ich schon schreibe "Es kommt darauf an" und "Wenn" - also alles im Konjunktiv oder relativ formuliere, wie kannst Du dann draus eine Unterstellung interpretieren? Ich habe auch von Deinen Drohungen langsam (wieder) die Schnauze voll: "Sei bitte vorsichtig, was Du da behauptest ..." ist wohl kaum ein adäquater Beitrag zu einer (fast sachlichen) Diskussion, denn: was wäre denn, wenn ich nicht vorsichtig bin; Was passiert dann? Mir fällt auf, dass Du immer dann "radikal" und abweichend wirst, wenn Dir die Argumente ausgehen, aber das wird sicherlich nur meine Meinung sein ... ;-) --Der Wahrheitsliebende 01:22, 14. Dez 2005 (CET)
Du vergißt schnell - nochmal zur Erinnerung Wikipedia:Keine persönlichen Angriffe. In dem Ton diskutiere ich nicht. Schlaf schön, das entspannt. --Barb 01:31, 14. Dez 2005 (CET)

Ich habe den Absatz >>Täter und Opfer<< leider schon wieder sachlicher formulieren müssen. Zudem habe ich den Weblink zum Verein Lebenshaus-alb.de mangels Relevanz entfernt (Der Verein hat nur 66 Mitglieder und ist zudem auch mit anderem Schwerpunkt tätig). Zwar wird auf einer deren Webseiten aus der stark kritisierte Mannheimer Studie zitiert, jedoch darf nicht vergessen werden, dass es sich dabei nur um einen Verein mit Privatpersonen handelt - demzufolge ist der Link-Text "Studie zu Stalking in Deutschland" erst recht nicht zuläßig gewesen! -- Der Wahrheitsliebende 20:49, 1. Jan 2006 (CET)

- 2006 -

Weblinks

Bitte reduziert die Zahl der Weblinks deutlich. Es sollten max. 5 sein und vom Besten. Siehe Wikipedia:Weblinks. --Philipendula 09:07, 13. Jan 2006 (CET)

Ich habe mal ein paar Links herausgenommen (bitte das Ganze als Vorschlag zu verstehen)

-- Der Wahrheitsliebende 17:45, 13. Jan 2006 (CET)

Link: Stalker in Winterhude

Entfernt - Also bitte, was soll der Quatsch? Es ist zwar durchaus möglich, dass in Winterhude ein Stalker aktiv wurde (oder eine Stalkerin), aber das rechtfertigt in keiner Weise die Auflistung des Linkes in der Linkliste! Einzelfälle sind wohl kaum für eine Enzyklopädie geeignet ... -- Der Wahrheitsliebende 07:34, 24. Feb 2006 (CET)

Cyber-Stalking

=== Cyberstalking ===

Cyberstalking (auch: Cyber-bullying) ist eine mit dem Internet enstandene Form des Stalkings, wobei der Täter („cyberstalker“) zumindest zunächst lediglich virtuell in Kontakt tritt. Dabei wird ein Internetbenutzer von einem "Agressor" über das Internet gemobbt. Hier sind Chaträume zu nennen, E-Mail, Blogs, Foren usw. Die Vorgehensweise des Täters ist es Orte und Daten im Internet herauszufinden, um so an personenbezogene Informationen zu gelangen. Es folgen Belästigungen aller Art.

Das Tätigkeitsfeld sind Websites, Chaträume, Diskussionsforen, Open Publishing-Websites (z.B. Blogs, Indymedia) und E-Mail. Den Tätern kommt hier die Anonymität des Internets (Proxy-Server, ungeprüfte Benutzerkonten etc.), kostenlose Dienste usw. entgegen.

Entfernt - Entscheide Dich: Was ist Inhalt Deines Beitrages "Mobbing" oder "Stalking"? Zudem ist Cyberstalking keine Handlung, sondern allerhöchstens eine Kategorisierung (genauer, eine Form von S.). Es spielt keine Rolle über welches Medium der unerwünschte Kontakt (die Verfolgung) zustande kommt - sonst müsste es demzufolge auch eigene Kategorien für z.B. "Post-Stalking", "Telefon-Stalking" oder "Aufenthalts-Stalking" geben. Gibt es aber natürlich nicht, und deshalb kann es auch keine eigene Kategorie für "Cyber-Stalking" geben! (Es sei denn, Du machst Dir auch die Mühe alle anderen Formen so explizit mit Aufzuführen ...).

Allerdings ist die Verfolgung über das Internet auch meiner Ansicht nach besonders erwähnenswert - Versuche deshalb den Aspekt der virtuellen Verfolgung in der Tabelle mit unterzubringen; Einen eigenen Absatz finde ich dagegen nicht gerechtfertigt. -- Der Wahrheitsliebende 07:34, 24. Feb 2006 (CET)

Frage

Vielleicht ist dieses ein Missbrauch der Diskussionsseite, aber es ist wirklich schwer im Internet Kontakt mit vernünftigen Menschen zu bekommen ("www = WeltWeiter Wahnsinn").

Meine Frage ist: Sind Forrest Gump, die Annie aus "Schlaflos in Seattle", der Harry aus "Harry und Sally" und vor allem aber der Benjamin Braddock aus "Die Reifeprüfung" Stalker?

Mögliche Stalkinghandlungen

Entfernt:

"Die Bezeichnung Stalking kommt aus der Jägersprache und bedeutet, sich an eine Beute heranzupirschen. Wie ein guter Jäger sammelt ein Stalker alle Informationen über sein Opfer, um es zu jeder Zeit stellen zu können. Prominente Stalking-Opfer sind beispielsweise die Tennisspielerin Steffi Graf, die amerikanische Pop-Sängerin Madonna und der US-Regisseur Steven Spielberg. Doch es kann jeden treffen. Nach einer amerikanischen Studie wurden acht Prozent der amerikanischen Frauen und zwei Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens schon einmal von einem Stalker verfolgt."

Zum einen wird Stalking bereits im Kopfbereich definiert und zum anderen sind Einzelschicksale nicht für eine Enzyklopädie relevant. Wieviele Betroffene wollten wir hier sonst aufzählen: Tausende? Opfer und Täter werden zudem seperat im gleichnamigen Abschnitt behandelt 62.104.118.175 18:08, 31. Mär 2006 (CEST) - - - Der Wahrheitsliebende (versehentlich ausgeloggt)

Die Worterklärung ist eine Redundanz. Aber prominente Stalkingopfer in gemessenem Rahmen (drei ist immer eine gute Zahl) aufzuzählen finde ich absolut relevant. Deshalb den teil wieder zurück, o.k.? --Barb 18:12, 31. Mär 2006 (CEST)

Opfer und Täter

Ist nicht das von Euch bezeichnete Opfer der eigentliche Täter, in dem es bewußt oder unbewußt den von Euch als Täter bezeichneten Stalker in einer psychosomatisch auswegslosen Situation mit Handlungen oder auch durch Nichtstun verletzt und dadurch zu neuen "Taten" anstachelt? Wer ist Opfer? Wer ist Täter? Wir reden darüber, daß in anderen Religionen Frauen unterdrückt werden, wenn sie sich vermummen müssen - hier takeln sich Frauen und Männer gleichermaßen auf, "In" ist, wer Geil aussieht und das tut man ja wohl, um Interesse zu wecken (Gleich welcher Art)... Aber wir wundern uns, wenn Menschen Ihre psychologischen Defizite dadurch äußern, daß sie eben dieses erzwungene Interesse plötzlich auch zeigen...--84.153.133.207 21:39, 22. Jun 2006 (CEST)

Nein. --Eike 00:14, 23. Jun 2006 (CEST)

Frage:

was mich persönlich interessiert, ist, welche personengruppen, usw am meisten betroffen sind (z.B. Lehrer/innen, Exbekannte, usw...) und woran man erkennt, wann für den Täter das bekannt wird oder dieser mitbekommt, das, z.B. seine Geschenke, nicht erwümschtsind??? --84.61.51.90 18:14, 2. Jul 2006 (CEST)

Biedermann

...ist sog. relative Person der Zeitgeschichte. Damit Basta. 149.225.134.184 13:05, 7. Sep 2006 (CEST)

Da könnten wir tausende aufzählen - drei, vier beispiele reichen da. Bitte hör auf zu revertieren ode begründe besser. --Barb 13:07, 7. Sep 2006 (CEST)
Dann zähl doch auf! Löschen ist jedenfalls nicht. 149.225.134.184 13:09, 7. Sep 2006 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt) In dem Artikel wird das Thema Stalking behandelt, und die Namen der Prominenten sind nur beispiele. Übrigens ist dein Ton nicht angebracht. --Barb 13:17, 7. Sep 2006 (CEST)
Vier Personen reichen aus. Alles andere ist unenzyklopädisch. --Englandfan 13:15, 7. Sep 2006 (CEST)

Neue Literatur

im Verlag der Polizeiwissenschaften: J. Hoffmann. & H.G.W. Voß (Hrsg.) (neu)

Psychologie des Stalking:

Grundlagen - Forschung - Anwendung.

ISBN 3-935979-54-1 24,90 € 311 Seiten (Vorschlag einer IP) --Logo 12:00, 17. Nov. 2006 (CET)

Dat steht schon drin. --Streifengrasmaus 12:03, 17. Nov. 2006 (CET)

§ 238 Strafgesetzbuch?

Im Artikel steht: Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 30. November 2006 mit der Verabschiedung des § 238 Strafgesetzbuch beschlossen. § 238 Strafgesetzbuch ist doch weggefallen. Oder?

ist heute im Bundestag als neuer § 238 StGB beschlossen worden. GLGerman 20:12, 30. Nov. 2006 (CET)
Von SchPetra: Auf der Seite des Bundestages vom 1. 12. 2006 (http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/stalking/index.html) ist der an diesem Tag verabschiedete Gesetzentwurf verlinkt: http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600575.pdf. Dort ist von §241b StGB die Rede. Gibt es für §238 eine bessere Quelle? Solange die Diskussion läuft, könnte man im Artikel auf die Nennung eines Paragraphen ganz verzichten. (eingefügt von --Tilla 2501 22:11, 2. Dez. 2006 (CET))
Ach Leute, einfach mal die Äuglein aufmachen: Ich habe doch um 21:48 extra die Pressemitteilung des BMJ im Artikel verlinkt, wo der Text des neuen § 238 wiedergegeben ist. Das beantwortet doch alles.--Berlin-Jurist
Tut mir leid, dass ich wegen der Sperre so lange gebraucht habe, um meine Anmerkung an den Mann/die Frau zu bringen. Immerhin war nicht nur der Artikel, sondern auch die Diskussionsseite gesperrt. Ist aber noch lange kein Grund, gleich unhöflich zu werden. --SchPetra 22:30, 2. Dez. 2006 (CET)

- 2007 -

Verständnisfrage

website?

was meint Ihr? www.no-stalking.de ist das ein empfehlenswerter Link den man einfügen könnte? mfg - 88.72.245.49 16:50, 28. Mär. 2007 (CEST)

Ja, www.no-stalking.de ist ein einfügbarer Weblink. Hier kommen die Opfer zu Wort und wer sich tatsächlich mit dem Thema befassen möchte, liest mal hinein. - 84.154.254.190 12:58, 6. Apr. 2007 (CEST)

Vorschlag zu Diskussion und genaueren lexikalischen Bestimmung

Vorschlag zu Diskussion und genaueren lexikalischen Bestimmung des Begriffes "Stalking": Man lese zunächst : Viktor Klemperer: "LTI", um sich ein wenig in die Technik der Manipulation der Masssen durch Sprache einzuarbeiten.

Der Propaganda - Begriff "Stalking" (in der deutschen Sprache ein Artefakt! Da sollten Lexikonmacher stutzig werden!), ist vor allem dazu geeignet, das Verhältnis "Täter - Opfer" (= populistische, begriffliche Schwarz-Weiß - Malerei), pauschal im öffentlichnen Bewußtsein umzudrehen und so um Konfliktlösung Bemühte leichter diskriminieren, verantwortungslos Agierende dagegen besser schützen zu können. Derjenige, der eine Partnerin/einen Partner verraten hat, ist zynischerweise das "Opfer", derjenige, der sich um menschliche Klärung bemüht, indem er versucht den jeweils anderen, Kommunikation verweigernden zur Rede zu stellen, denjenigen, der um menschliche Kommunikation bemüht ist (auch um nonverbale, wo Verantwortungslosigkeit jegliche verbale Kommunikation verweigert!), wird pauschal als "Täter" diffamiert. So kann man menschliche Ethik leicht untergraben. Wem wohl nützt eine solche Sichtweise und Praxis? Den Lumpen, den sozialen Verrätern und Spielern, die Menschen wie Schachfiguren benutzen, oder den Anständigen, die teilweise hilflos mit Verrat, mit Gefühlsbetrug und Schlimmerem von der Gesellschaft alleingelassen, sich mit mehr oder weniger tauglichen Mitteln um Problemlösung bemühen? Vorwand für diesen Zynismus sind ein paar (durchaus seit jahrtausenden immer wieder auftretende) pathologische Einzelfälle, mit denen die Menschheit bisher mühelos klarkam und die von mittelmäßig ausgebildeden Psychologen, oder einer etwas ausgeschlafeneren (und besser besetzeren!) Polizeiwache ohne weiteres individuell gelöst werden könnten. Warum also plötzlich diese "Reaktion" des Gesetzgebers? Lediglich ein weiterer Baustein in der langen Kette politisch-juristischer Maßnahmen, die darauf abzielen, unter dem Vorwand des vermeintlichen Schutzes der Persönlichkeit, die natürlichen zwischenmenschlichen Konflikte dazu zu benutzen, die geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen der beiden Geschlechter voreinander pauschal per Gesetz zu diskreditieren und zu kriminalisieren, um so das natürliche Spannungsverhältnis zwischen den Geschlechtern weit über das natürlich unvermeidliche Maß hinaus anzuheizen und so zu juristischer, (für bestimmte Klientels finanziell einträglicher) Eskalation anzustacheln, mit dem Ziel, weiter als das bisher die Pille, das ohnehin auf Eskalation der Konflikte abzielende Familienrecht, die Ungleichbehandlung von Frau und Mann im Wirtschaftsleben, die massive Scheidungsepik in den Massenmedien usw. vermochten, die Geschlechter derart stark gegeneinander aufzubringen, daß Geburten aus gegenseitiger Unsicherheit, Angst und gegenseitigem Mißtrauen, sowie aus Vorsorge vor völlig unberechenbaren juristischen Verwicklungen weitestgehend verhindert werden. (Wer kann schon sicher sein, daß die Partnerin, der Partner immmer loyal ist!? Wer setzt schon Kinder in die Welt, wenn er WEIß, daß er keinerleicht Recht hat, diese bis ins Erwachsenenalter MENSCHLICH zu begleiten, unabhängig davon, was der andere elternteil vorhat!? - In jedem Schlafzimmer hält mit diesem Gesetz das Damoklesschwert der Justiz Einzug, Privatleben wird unmöglich, weil natürliche menschliche Leidenschaften, die vom Anbeginn der Menschheit auf natürlichem Wege gelöst wurden, heute vom Staat und seinen Strukturen blinder Gewalt (Justitia mit der Augenbinde!) als Vorwand für Repressalien mißbraucht werden). Die infamste und hinterhältigste Methode des Völkermordes. Auf statistischer Basis sozusagen. Schleichend und kaum verifizierbar... Das Prinzip, biologisch aufeinander angewiesene in intriganter Weise unter Ausnutzung natürlicher Differenzen und Konflikte zu beider Schaden aufeinanderzuhetzen ist allerdings nicht neu. Man lese altinische Tierfabeln. die Bevölkerungen wie die Philologen sollten eigentlich gewarnt sein. Das Bedeutet für Wikipedia: Die Definition des Begriffes "Stalking" sollte zwischen philologischer Korrektheit und dem Begriff einseitig oktroyierten "Zeitgeistes" begrifflich klarer als das hier und heute der Fall ist (März 2007) unterscheiden, wenn Wikipedia nicht zu einem Propagandainstrument bestimmter politischer Interessengruppen verkommen will. Ein Lexikon sollte ALLEN philologischen, nicht nur den derzeitig politisch-juristischen, einseitigen Gebrauch eines Begriffes wiedergeben und letzteren auch deutlich erkennbar vom allgemeinen Sprachgebrauch - so überhaupt vorhanden! - trennen. Desweiteren wäre eine historische Betrachtung der Begriffsverwendung und -wandlung nützlich. Meint Hella
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.179.218.184 00:5484.179.229.202 01:01, 01:02, 01:0484.179.212.89 01:13, 01:1584.179.242.19 01:22, 21. Mär. 2007 (CET) Nachtrag 2007-03-21 08:38 ←

Es ist aber nicht sehr schön hier zu lesen, daß jemand scheinbar die Menschlichkeit verteidigt, ein bestimmtes Schwarzweißdenken kritisiert, aber gleichzeitig die Menschheit in "Anständige hier" und "Lumpen dort" aufteilt. Lumpen sind (rein lexikalisch betrachtet) eigentlich Putzlappen, mit denen man den Boden wischt.... Das sind menschenverachtende Worte hier im obigen Diskussionsbeitrag. Eine Konfliktlösung zeichnet sich nicht dadurch aus, daß ein Verlassener (von scheinbarem "Sozialverräter und Lumpen" verlassener) dem Trennungswilligen massenhaft Pakete schicken läßt oder ihm auflauert und ihn bedroht. Hier ist kein Konfliktlösungsversuch im Spiel sondern nur der Gedanke an Rache und Krieg. - 84.154.237.17 19:57, 11. Apr. 2007 (CEST)
Oh Hellas Meinung ist sehr wichtig!!! Beim Stalking muss dringend zwischen hilflosem und gut gemeintem "Stalking" und bösarigem, schädigenden Stalking unterschieden werden. Warum? Eine emotiotionale Vereinbarung (ohne Unterschrift) und der Bruch derselben verbunden mit der indirekten in Kauf genommenen psychologogischen und psychischen Schädigung des späteren Stalkers wiegen sich gegeneinander in sofern auf, wenn dem "Opfer" kein materieller Schaden folgt und die Belästigung im "Liebeswahn" "gut gemeint" ist und "nachvollziehbar ist"88.72.205.49 23:20, 13. Apr. 2007 (CEST)
Gut gemeinte Belästigung? Das Wort "Belästigung" hat seinen Ursprung im Wort "Last". Wann kann Belasten und Belästigung gut gemeint sein? Das Wort "Stalking" heißt übersetzt "Anpirschen" und ist ursprünglich ein Fachbegriff der Jagd gewesen. Ihr werft den Begriff "Konfliktlösungsversuch" mit dem Begriff "Stalking" fälschlicherweise in ein und dieselbe Schublade: Dass verlassene Partner noch einmal oder auch drei-, viermal das Gespräch suchen - keine Frage! "Stalking" aber bedeutet, dass eine Belästigung gegen den eindeutigen Willen des anderen erfolgt, und zwar nicht nur drei- oder viermal, sondern dauerhaft über länger als ein halbes Jahr. Inklusive Bedrohungen, Rufmord, Existenzgefährdung, Existenzvernichtung und allem, was dazu gehört. - 84.154.225.229 13:19, 15. Apr. 2007 (CEST)

Mediation

Was kann ich denn schreiben, damit man MEDIATION nicht weglöscht ??? Ich bitte um eine Erklärung, warum hier solche verschwörungen vorgehen. Ich habe immerhin alle Daten zur studie etc. weggelöscht. am ende stand da nun mehr 1-2 sätze. warum, löscht man die auch nioch weg ? Ist wiki nicht mehr zugänglich für alle ? was soll das denn ? - 80.121.111.6 00:30, 18. Mai 2007

@ Admins: Ihr macht Wiki zu einem hirachischen Gemetzel, dass ich als Kunde auf diesen onlineanbieter zukünftig scheißen werde. Wie hyrachisch ist das denn bitte schön, dass ihr bestimmt, in welche Richtung die Artikel gehen, was neutral ist, was nicht neutral ist. was ist schon neutral ? Ihr beschneidet die Artikel zu euren Gusten, dass mit einer freinen Enzy. nichts mehr zutun hat. Ihr seid doch genauso subjektiv und gewichtet es nach Willkür, wie ihr das uns Laien vorwirft.Ahnungslos wird in eine Richtung aufgeklärt. Es ist eine Schande, dass man eure Seite als ersten Treffer im Google vorfindet. Dafür schäme ich mich.Und alle, die dem beisteuern, sollten so frei sein, und ihre Meinug hier kund tun. - 80.121.111.6 00:45, 18. Mai 2007

Du willst wirklich diesen Werbeeintrag für eine noch nicht beendete Fragebogenaktion in eine Enzyklopädie aufgenommen wissen? – es wurden schon diverse Begründungen, warum besser nicht genannt - plus Wikipedia:Weblinks (Fragebögen != weiterführende Informationen) - 217.237.150.178 00:56, 18. Mai 2007 (CEST)

Hey, ihr verwechselt da was. Ich bin nicht doie jenige, die für die fragebogenaktion werbung macht. ich wollte lediglich das thema mediation einbringen und habe zuletzt einen artikel verfasst, bei dem nur beschrieben wurde, dass bislang nur die opfer/täter-Klassifizierung vorhanden ist und dass mediation eine weuitere außergerichtliche möglichjkeit ist.

außerdem google doch mal, dann siehst du wieviele TOA-Stalking-Einrichtungen unterwegs sind.

Aber in wiki fehlt das . Warum ?? Gib doch tao und stalking ein, dann findest du was. warum lässt ihr das nicht im artikel ewrscheinen ?

Und zum thema: www.info-stalking. org hasse nicht gesehen--> diese seite ist ja wohl ne ganz typische informaztionsseite. wenn www.no-stalking. de, die sich NUR um opfer kümmern hier platz findet, warum nichzt auch andere seiten. verdammt, hängt euch doch nicht sio an den fragebögen auf !! - 143.205.128.242 15:01, 18. Mai 2007

Wieso "wo NUR die Opfer zu Wort kommen"? Endlich kamen sie zu Wort, die Opfer. Nachdem sie jahrelang fassungslos vor der selten beweisbaren Vermutung standen, daß ein Mensch versucht ihr Leben, ihre Finanzen, ihren Ruf, ihren Job, ihr soziales Umfeld, ggfs. ihren Körper zu gefährden und zu ruinieren, nur weil er zurückgewiesen wurde und nicht, weil ihm ein Todesurteil oder ähnliches ausgesprochen wurde. Dieses Mißverhältnis zwischen scheinbarer "Tat" dem Stalker gegenüber (nämlich ihn zu verlassen) und seiner Reaktion zu kapieren, in Worte zu fassen, dauerte Jahrzehnte. Also sagt doch nicht "wo nur die Opfer zu Wort kommen", sondern freut euch, daß sie sich endlich trauten, zu Wort zu kommen, ohne für absolut bescheuert erklärt zu werden.

Was übrigens soll in einer Mediation groß passieren? Ein Stalker akzeptiert kein "Nein". In einer Mediation würde er genau deswegen keine Erklärung für ein Ende der Beziehung oder Freundschaft akzeptieren, ebensowenig würde er akzeptieren, daß man ihn nicht mehr liebt oder daß man ihn nie geliebt hat. Genau so wenig würde er ein "Nein" akzeptieren, das das Opfer gegen eine Mediation ausspricht. Es genügt ein einfaches "ich liebe dich nicht mehr", um das Ende einer Beziehung zu akzeptieren. Derjenige, der das ausspricht, weiß manchmal genau, warum er den anderen nicht mehr liebt und manchmal weiß er es nicht. Derjenige, der das Opfer eines Stalkings wird, hat wahrscheinlich schon mehrere Versuche gemacht, den Stalker mit einem guten Gefühl aus der Beziehung gehen zu lassen, hat das Gespräch gesucht, um Ruhe zu finden. Wenn der Stalker dann noch Dritte einschaltet, um wieder das Gespräch zu suchen, macht er die Dritten zu seinem Werkzeug, um wieder in die Nähe des Opfers zu gelangen. Der Stalker sieht sich als einzig Verlassenen in dieser Welt und versteht nicht, daß es täglich vielen Menschen so geht, die aber nicht zum Stalking übergehen. Einziges Ziel des Stalkers ist es, daß eben KEIN Ende entsteht. Notfalls auch mithilfe sogenannter Mediation. Was will er dort hören? Zum hundertsten Mal, daß es vorbei ist? Das weiß er ganz genau. Deswegen kann der Mediationswunsch eines Stalkers nur darin bestehen, das Ende WIEDER hinauszuzögern, das Opfer WIEDER in seine Nähe, WIEDER zu einer Reaktion zu bewegen.

Wer einen echten Stalker am Hals hat, wird ihn weder mit Gesprächen noch mit Beschwichtigung noch mit sonst etwas zur Ruhe bringen, geschweige denn, ihn aus seinem Leben entfernen können. Die Mediatoren sollten darauf achten, daß sie weder sich selbst zuviel zutrauen, noch den Opfern zuviel zumuten. Es gibt Menschen, mit denen ist nicht zu reden, da ist alles zwecklos. Die Mediatoren sollten den Gedanken aufgeben, daß alle Menschen gleich ticken. Es gibt Ausgetickte und Gewaltmenschen zur Genüge, die man nicht verstehen kann und die auch niemand verstehen wird.

Anders ausgedrückt: Wo eine Mediation Wirkung zeigt und Früchte trägt, war nie ein echter Stalker am Werk. Deswegen gehört das Thema "Mediation" weniger in die Rubrik "Stalking".

Berücksichtigung der Gesundheit des Verfolgers

Zur Objektivität des Artikels sollte auch die Gesundheit des Verfolgers berücksichtigt werden.

Ich habe folgende Sätze eingefügt:

Allerdings muss auch auf die Gesundheit der Verfolger eingegangen werden, die meist einen plötzlichen Abbruch einer länger anhaltenden Beziehung nur schwer verkraften und mit gleichen oder noch schlimmeren Symptomen kämpfen müssen, die das Fehlen des Expartners verursacht.

Diese wurden jedoch zurückgesetzt.

Symptome lassen sich hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebeskummer - 84.56.24.209 18:06, 7. Mai 2007 (CEST)

In dem Unterartikel geht es um die Gesundheitlichen Flolgen des Opfers. Der Täter wird bereits hier bei hier behandelt, wobei der Stalker nicht immer wg. einer Trennung zum stalken anfängt. Auch inhaltlich kann ich der von dir eingefügten Passage nicht zustimmen. Es hört sich an wie eine Rechtfertigung für das was der Täter tut. Das ist aber einfach falsch und lächerlich. Liebeskummer ist eine Sache, aufgrund dessen aber zum Stalker zu werden eine andere. Liebeskummer ist weder eine Rechtfertigung noch eine Entschuldigung für Stalking. --Caijiao 15:55, 12. Mai 2007 (CEST)
Ja, der Untertitel befasst sich mit der Gesundheit des Opfers, weshalb die des Verfolgers aber nicht unerwähnt bleiben muss. Es soll nicht als Rechtfertigung dienen, jedoch lässt sich dadurch die Motivation bei vielen Stalking Fällen erklären. Auch das Gefühlsleben des Verfolgers kann und soll beachtet werden.
Zusammenfassung:
  • Die Gesundheit des Verfolgers kann erwähnt werden
  • Auch der Stalker leidet unter sehr starken gesundheitlichen Problemen, die berücksichtig werden müssen
  • Die Passage stimmt inhaltlich
  • Es ist keine Rechtfertigung
  • Es beschreibt die Gesundheit der Verfolger
  • Nicht jeder fängt wegen Liebeskummer an zu stalken, aber viele können ihre starken Gefühle nicht kontrollieren
Die erwähnte Passage:
"Allerdings muss auch auf die Gesundheit der Verfolger eingegangen werden, die meist einen plötzlichen Abbruch einer länger anhaltenden Beziehung nur schwer verkraften und mit gleichen oder noch schlimmeren Symptomen kämpfen müssen, die das Fehlen des Expartners verursacht."
Da die Argumentation von Caijiao darauf beruht, dass die Passage als Rechtfertigung angesehen wird, was aber mit keinem Wort erwähnt, sondern lediglich die Gesundheit und das Motiv des Verfolgers beschrieben wird, wird der Satz wieder eingefügt. 77.176.139.140 14:00, 14. Mai 2007 (CEST)
Die gewählte Formulierung ist eine Zumutung für alle Stalkingopfer. Warum sollte bei "Gesundheitliche und soziale Folgen" (für von Stalking Betroffene) stehen, dass "auf die Gesundheit des Stalkers eingegangen werden muss"? Wikipedia ist keine Handlungsanweisung. Außerdem erscheint mir die Verwendung des Begriffs "Gesundheit", wobei es um psychische Defekte des Stalkers geht, sehr fahrlässig. - 217.237.151.116 15:01, 14. Mai 2007 (CEST)
Beim Unterkapitel Oper und Täter werden bereits ausführlich die Gründe warum ein Stalker stalkt, behandelt. Der Beweggrund des Beziehungsendes ist dort bereits angeführt. Auch wird darau eingegangen, dass Täter oft unter psychischen Krankheiten leiden und für empfundene seelische oder körperliche Verletzungen ein Opfer stellvertretend büßen lässt.
Dein Absatz müsste wen dort eingefügt werden. Dies ist aber nicht nötig, da er bereits im Artikel behandelt wird. Außerdem wäre die derzeitige Formulierung nicht NPOV. also bitte unterlass es weiterhin hier einen editwar anzuzetteln, sonst muss ich dich wegen vandalismus melden und für die seite halbsperrung beantragen. danke mfg --Caijiao 20:17, 14. Mai 2007 (CEST)
"Zumutung für Stalkingopfer"
  • Warum sollte es eine Zumutung sein, dass auch der Verfolger unter gesundheitlichen Problemen leidet? Er hat genau so das Recht, dass diese angesprochen werden
"Keine Handlungsanweisung"
  • Es muss, weil es zur Objektivität gehört, der Wikipedia untersteht.
"Psychische Defekte"
  • Es geht nicht darum die psychischen Defekte der Stalker darzustellen. In dem Artikel wurde bereits ausgedrückt, dass Stalking kein Krankheitsbild ist. Nur der Gesundheitszustand des Verfolgers soll beschrieben werden.
"Unterkapitel Opfer und Täter"
  • Deswegen war in der Formulierung der Passage auch "meist". Dass es noch andere Motive gibt, sollte damit nicht ausgeschlossen werden. In dem Artikel steht jedoch, dass Stalking meist diejenigen betrifft die vorher eine mittellang oder lang andauerte Beziehung hatten.
"Außerdem wäre die derzeitige Formulierung nicht NPOV."
  • Da sowohl die Gesundheit des Opfers, als auch des Täters beschrieben wird, wäre es eben gerade dann erst nach den NPOV.
"vandalismus"
  • Das könnte ich genau so sagen. Ich denke es wird nichts mehr verändert, die Diskussion soll darüber entscheiden.
Ich glaube hier schreiben viele mit, die selbst von Stalking betroffen waren oder es sind. Es tut mir sehr leid für diejenigen, die darunter leiden mussten. Jedoch sollte um die Objektivität zu wahren, der Täter nicht entmenschlicht und seine gesundheitlichen Probleme nicht verschwiegen werden.
Zusammenfassung:
  • Die gesundheitlichen Folgen werden nur beschrieben und aus Objektivität auch zu der des Verfolgten erwähnt.
77.176.139.140 21:42, 14. Mai 2007 (CEST)
Ganz einfach: Bring fundierte Quellen und präzise Infos für deine Gesundheitstheorie, nicht nur dieses Blabla und wir reden weiter. --217.237.151.143 22:07, 14. Mai 2007 (CEST)
Habe ich schon, steht oben. 77.176.139.140 22:36, 14. Mai 2007 (CEST)
Wo? Welche Quellen? - 217.237.151.207 13:25, 15. Mai 2007 (CEST)
http://de.wikipedia.org/wiki/Liebeskummer 77.176.138.239 00:22, 16. Mai 2007 (CEST)
Lies mal Was sind zuverlässige Quellen? - am besten dreimal hintereinander. - 217.237.151.144 01:17, 16. Mai 2007 (CEST)
Ich soll dir also noch andere Quellen zeigen, weil du den Wikipedia Artikel nicht anerkennst, weil er vielleicht nicht stimmt? 84.56.43.93 18:09, 17. Mai 2007 (CEST)
Falsch, viertes Mal lesen bitte. - 217.237.150.116 20:40, 17. Mai 2007 (CEST)
Wenn es falsch ist, dann ist es eine fundierte Quelle mit präzisen Infos für meine "Gesundheitstheorie". 84.56.42.52 15:45, 20. Mai 2007 (CEST)
*räusper* du kennst aber schon diese dinger aus papier? die mit den vielen Seiten? bring eine solche quelle bei und dann gucken wir. es ist aus logischen gründen - hysteron proteron - nicht möglich, dass Wikipedia sich selbst als Quelle benutzt. - 217.237.148.71 19:43, 20. Mai 2007 (CEST)
Der Artikel über Liebeskummer ist kein Zirkelschluss, weil meine Aussage selbst nicht als Vorraussetzung verwandt wird. Daher als Quelle völlig ausreichend. Des weiteren zweifle ich ob du auf eine sinnvolle Diskussion aus bist, wenn du die Auswirkungen von Liebeskummer in Frage stellst. Naja, aber ich gebe dir trotzdem gerne noch weitere Quellen Ina Grau: Erleben und Verarbeiten von Liebeskummer. In: Zeitschrift für Psychologie. Heft 2. 2002 und Eisenberger et al.: Does Rejection Hurt? An fMRI Study of Social Exclusion. In: Science. 302, S. 290–292, 2003 Swimfan21 13:16, 21. Mai 2007 (CEST)

Frage zur Wortgeschichte im Deutschen

Nachdem ich jetzt schon zehn Jahre in GB lebe, hab ich ja offensichtlich was nicht mitgekriegt: Seit wann spricht man denn im Deutschen von Stalking?(!) Ich bin eben fast vom Stuhl gefallen, als ich das heute im Spiegel las, und jetzt find ich es auch hier in der Wikipedia. Könnte mir da jemand auf die Sprünge helfen, wie (und wann) sich dieses im Deutschen außerordentlich häßlich klingende Wort in der Umgangssprache festgesetzt hat? Oder ist das mal wieder Spiegel-Sprache?

Und könnte mir auch jemand helfen, wie ich mir die Aussprache vorzustellen habe? Schtallking? ßtooking? Andere Varianten?

Weiß auch wirklich jeder Hinz und Kunz, was damit gemeint ist? Ein Lob aufs Amt, das immer noch von Nachstellen spricht. Von Denglisch hab ich auch hier gehört, aber daß es so schlimm gekommen ist...

Wäre um Aufklärung sehr froh, vielen Dank im Voraus. --Breznanderl 21:05, 17. Jul. 2007 (CEST)

Ein Vergnügen auf Kosten der WP

Offensichtlich bereitet es einigen Herren Vergnügen, hier und auf verwandten Seiten Texte zu verstümmeln oder zu löschen. Nun, diese Spaßgesellschaftler gibt es auch anderswo; fragt sich nur, ob die WP sich das Schauspiel leisten kann. --Luzita 11:07, 18. Jul. 2007 (CEST)

Unabhängig vom Wahrheitsgehalt ist Selbstbezug auf die Wikipedia immer unerwünscht; es gäbe eine große Anzahl von Lemmata, die mit der Wikipedia in Verbindung gebracht werden könnten, ohne dass das etwas über das Lemma aussagt. In Meyers Lexikon heißt es auch nicht unter dem Stichwort Papier: "Auch Meyers Lexikon ist auf Papier geschrieben." --Logo 11:27, 18. Jul. 2007 (CEST)

Selbstbezug auf die Wikipedia ist unerwünscht? Seit wann denn? Es ist mir kein Werk bekannt, dass sich so ausgiebig in jeder Hinsicht auf sich selbst bezieht wie die Wikipedia. Nicht einmal das lächerlichste Eigenlob (lesenswert, exzellent etc) ist unerwünscht. Unerwünscht ist einzig und allein das, was irgend einen der Herren aus rein persönlichen Gründen stört. Nur das! --Luzita 10:53, 19. Jul. 2007 (CEST)

glaube du verstehst nicht was Logo sagen will! Selbstbezug im Sinne einer Quelle ist unerwuenscht. Als Quelle kann nicht das eigenen Medium dienen! Interwikilinks und dergleichen sind selbstverstaendlich erwuennscht. --Caijiao 06:58, 20. Jul. 2007 (CEST)

Mag sein, dass ich Logo falsch verstanden habe. Ich möchte deshalb sicher sein, dass ich Dich richtig verstanden habe. Du meinst, in Artikeln erwähnte Auszeichnungen wie "Lesenswerter Artikel" etc, stammen aus einer Quelle, die außerhalb des eigenen Mediums liegt? Und was ist - um nur noch eines zu erwähnen - z.Bp. mit den Bezügen (als Quelle) auf "enwiki"? Auch nicht "eigenes Medium"? --Luzita 11:16, 20. Jul. 2007 (CEST)

"Lesenswerter Artikel" ist eine Art interner Baustein, der nicht zum eigentlichen Artikelinhalt zählt und damit keine Quelle außerhalb der Wikipedia benötigt. Als Quelle braucht ein "Auszeichnungsbaustein" die dazugehörige Diskussion, ob der Artikel die Auszeichnung verdient hat.
"enwiki" ist genauso keine Quelle. Bitte lies dir WP:QA durch. --Shikeishu 23:12, 20. Jul. 2007 (CEST)

Genau! Keine Quellen! Tausende von offen gezeigten "Auszeichnungen", Zehntausende von "Übersetzungen" und vieles andere mehr in der WP sind reiner Selbstbezug auf das eigene Medium. Das siehst Du ganz richtig! Zu klären wäre jetzt, ob die Festsetzung, welcher Selbstbezug toleriert und welcher als unerwünscht zu gelten hat, der Willkür einzelner Benutzer überlassen bleiben soll. --Luzita 14:51, 22. Jul. 2007 (CEST)

Wenn die Quellen mitübersetzt werden, geht das in Ordnung. Den Rest kommentiere ich nicht, weil du dich sowieso nicht für die Diskussionsbeiträge hier zu interessieren scheinst, wenn du alle Hinweis hier ignorierst. --Shikeishu 15:06, 22. Jul. 2007 (CEST)

Als Quelle kann nur das bezeichnet werden, woraus man selber geschöpft hat. "Mitübersetzt" bedeutet geschummelt. Und wenn irgend jemand hier irgendetwas "ignoriert", dann sicher nicht ich. --Luzita 10:20, 23. Jul. 2007 (CEST)

Kleiner Ratgeber für Täterinnen

Sollte unter Sachbuch tatsächlich ein "Kleiner Ratgeber für Täterinnen" von einer verurteilten Täterin stehen? Meiner Ansicht nach nein. Es handelt sich nicht um ein Sachbuch, sondern um die Aufforderung zur Straftat und dies gehört nicht in Wikipedia! Hierzu siehe auch http://www.focus.de/panorama/welt/stalking-buch_aid_130234.html Grüße Rosa66

Wikipedia ist eine neutrale, keine tendenziöse Enzyklopädie. Folglich ist es Aufgabe der Bearbeiter, Sachverhalte zum Thema neutral darzustellen, und dazu gehört natürlich auch die Auflistung entsprechender Publikationen. Ein Buch zum Thema Stalking, das öffentlich im Handel zu erwerben ist und darüber hinaus in einem bekannten Magazin besprochen wird, sollte hier selbstverständlich genannt werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Autorin vorbestraft ist oder nicht. Einige Personen glauben, ein Buch, das sie nicht einmal gelesen haben, bewerten zu dürfen. Nun gut! Das zeugt bestenfalls davon, dass auf eine eigene Meinung verzichtet wird. Dass man hier aber versucht, mit Hilfe falscher Behauptungen (Aufforderung zur Straftat!) selbstherrlich die Löschung dieses Werks vorzunehmen, sollte die Betreiber von Wikipedia nachdenklich stimmen. Wie weit geht Freiheit? Jeder kann hier Beiträge verfassen. Das ist gut. Aber auch gefährlich, wenn nicht Moderatoren korrigierend eingreifen, falls mit dieser Freiheit unverantwortlich umgegangen wird. Ist Zensur mit einer freien Enzyklopädie, die Wissen für alle vermitteln will, vereinbar? Ich glaube nicht. Daher habe ich den Titel der Liste wieder hinzugefügt.
Artemisia 195.4.188.166 18:11, 7. Sep. 2007
Es gibt mehrere hundert deutsche Bücher zum Thema Stalking. In der Wikipedia hat eine angemessene Auswahl getroffen zu werden. Books on demand ist selten ein Qualitätskriterium. Das fragliche Buch habe ich gelesen: Es ist sehr dürftig und nicht als "weiterführende Literatur" in einer Enzyklopädie geeignet. Da gehts mehr um individuelle Sensationsgeilheit als um Gesamtbetrachtungen des Lemmas. - Ronny 20:05, 7. Sep. 2007 (CEST)
Ach Artemisia-Autorin - wenn es sich bei dem Büchlein nur um ein neutrales handeln würde - würde ich Dir gerne recht geben. Leider geht es bei dem Machwerk nur darum, sich als Täterin weiter zu profilieren und seine Opfer zu demütigen. Hier nutzt die Autorin nur die Lücken im System, um für sich zu werben und um sich am Leiden anderer zugleich auch finanziell zu bereichern. Wenn eine namhafte Redakteurin dies im "bekannten Magazin" offen legt, warum sollte diesem kein Glauben geschenkt werden. Und wenn dem so ist, warum sollte man dann noch das Büchelchen, welches keinen wissenschaftlichen Sachwert hat, sondern lediglich als Quelle bzw. phantasiereiche Täterinenerzählung dafür dienen könnte, überhaupt einer Beachtung in einer Enzyklopädie würdigen und sich davon belästigen lassen. Dein von Dir geliebtes Büchlein habe ich zudem hier zur Diskussion gestellt und nicht einfach kommentarlos gelöscht. Daher danke ich für Deinen Beitrag, verstehe aber Dein ereifendes Eintreten für diesen Täterinnenbericht und Dein aufgeregtes Rufen nach Zensur nicht. Zugleich ist sicher zu bedauern, dass das überflüssige Büchlein, seiner Bedeutung nach leider viel zu wichtig genommen wird. Wirkt dadurch nicht jede Rezeption fast schon wie eine Instumentalisierung und Arbeit im Sinne der Autorentäterin? Sollte nicht gerade dieses vermieden werden? - Rosa66 21:07, 7. Sep. 2007 (CEST)

Das Spiel können wir noch die nächsten 100 Jahre spielen. Einer löscht den Literaturhinweis raus, und ich setze ihn jeden Tag wieder rein. Kein Problem, ich habe einen langen Atem. Artemisia (nicht signierter Beitrag von 195.4.188.134 (Diskussion) )

gähn Halbsperre erbeten, Artikel gemeldet, einigt euch hier. -- Kuhlo 15:48, 8. Sep. 2007 (CEST)
Kleiner Ratgeber für Täterinnen ist anscheinend ein Buch eines Stalkers/Stalkerin, der/ die im buch offen legt wie man am besten stalkt... kein geeignetes buch für einen Literaturhinweis in einer Enzyklopädie. Mir fehlt daher die relevanz diesen literaturhinweis im artikel zu belassen. --Caijiao 16:43, 8. Sep. 2007 (CEST)
mhh nach der Lektüre hier stimme ich Caijiao zu; WP:LIT sagt vor allem: "Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die zentralen, in der Fachwelt maßgeblichen und richtungweisenden Werke." Auf dieser Grundlage ist das Buch nicht Enzyklopädisch relevant-- Kuhlo 17:25, 8. Sep. 2007 (CEST)

Fällt Euch sonst nichts Konstruktives ein? Die Aktion hier zeigt deutlich, was von Wikipedia und seinen Bearbeitern zu halten ist. Wenn man Hans und Franz ans Ruder lässt, kommt sowas dabei raus. Ich wünsche Euch noch weiterhin viel Spaß! Artemisia

Oh Artemisia was für eine Bitternis und Agressivität nur weil andere nicht Deiner Meinung und Ansicht sind - schade. Eine ernsthafte Diskussion zur Sache, wäre mir hier willkommen gewesen.Rosa66 22:20, 8. Sep. 2007 (CEST)
na dann geh ich wieder mit den spielen -- Kuhlo 22:22, 8. Sep. 2007 (CEST)
Deine Aktionen, Artemisia auf Benutzeseiten sinnlos Löschvandalismus zu betreiben und editwars anzuzetteln, beweist nur deine uneinsichtigkeit und schlichtweg unreife dich bei wp sinnvoll kreativ einzubringen. danke und tschüss. --Caijiao 21:47, 9. Sep. 2007 (CEST)

- 2008 -

Veralteter Link (erledigt)

Hallo,

mir fiel eben auf, das der Link zur Studie des Weissen Rings (bitte mit doppel-s schreiben) aufgrund des neuen Portals nicht mehr stimmt. Richtig ist nun:

http://www.weisser-ring.de/index.php?id=58&tx_ttnews%5Bpointer%5D=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5489&tx_ttnews%5BbackPid%5D=199&cHash=aafe8f812e

Bin kein versierter Benutzer und bevor ich da jetzt rumdoktore dieser Hinweis.

mfg

Uwe
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 84.59.228.10 22:27, 20. Jun. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-21 16:12

Erledigt. --ParaDoxa 16:26, 21. Sep. 2008

Schutzanordnung nach § 794 ZPO?

Was ist denn bitte eine auf einen Monat befristete "Schutzanordnung nach § 794 ZPO", von der da die Rede ist? Die Vorschrift listet lediglich auf, aus welchen Titeln man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ich kann mit diesem Begriff überhaupt nichts anfangen. Mir ist auch nicht klar, weshalb hier ein Gegensatz ausgerechnet zwischen GewSchG und § 794 ZPO aufgebaut wird. Man kann auch nach der ZPO (§§ 935 ff.) einstweilige Verfügungen oder auch in der Hauptsache Ge- und Verbote erwirken, die nicht befristet sind.
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 89.247.45.184 13:42, 21. Sep. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-21 16:10

Journalisten, Paparazzi, Privatdetektive, Polizisten und Verfassungsschützer als Täter?

In dem Wikipedia-Artikel wird der Straftatbestand "Stalking" so weit gefasst und so umfassend interpretiert, dass jegliche Observierung, also auch das alltägliche, berufliche Verhalten von Journalisten, Paparazzi, Privatdetektiven, Polizisten und Verfassungsschützern mitumfasst wäre. Kann das wirklich sein? Arbeitgeber zum Beispiel haben doch wohl ein berechtigtes Interesse daran, krank gemeldete Arbeitnehmer durch Privatdetektive observieren zu lassen, um zu kontrollieren, ob diese wirklich krank sind, oder vielleicht bloß krankfeiern. Würde man Privatdetektiven das Observieren verbieten, liefe das wohl fast auf ein Berufsverbot hinaus. Auch die Polizei, die Verdächtige beschattet, oder Verfassungschützer, die verfassungsfeindliche Bestrebungen überwachen wollen, werden doch wohl weiterhin observieren dürfen, ohne gleich einen Straftatbestand (§ 238 StGB) zu verwirklichen. Und selbst Gläubiger, deren Schuldner einen Offenbarungseid abgelegt haben, werden doch wohl ein berechtigtes Interesse daran haben, die Schuldner zu observieren, um festzustellen, ob diese der Schwarzarbeit nachgehen, und ihr Einkommen aus der Schwarzarbeit gegenüber ihren Gläubigern verheimlichen. Muss der Tatbestand also nicht eingeengt werden auf Handlungen aus sozialpathologischen oder aus niederen Beweggründen?
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 91.52.217.201 21:33, 23. Sep. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-23 23:00

Staatsdiener handeln in der Regel gemäß ihres gesetzlichen Auftrages. Sie erfüllen daher also den objektiven und subjektiven Tatbestand, verhalten sich aber nicht rechtswidrig, denn sie haben ja Rechtfertigungsgründe. Gruß --Willicher 22:48, 23. Sep. 2008 (CEST)
deine aussage bezieht sich nur auf die Staatsdiener und nicht auf die Privatleute z.b. und ob da jedesmal der Tatbestand eines rechfertigung grundes gegeben ist bezweifle ich.

93.130.69.11 18:02, 27. Sep. 2008 (CEST)

Dazu bedarf es keines Rechtfertigungsgrundes, da der Tatbestand des § 238 nur erfüllt ist, wenn die Nachstellung "unbefugt" erfolgt. Damit wird sozialadäquates Verhalten ausgeschlossen. Staatliches Handeln wird hoffentlich in den meisten Fällen von entsprechenden Rechtsgrundlagen gedeckt sein. Für andere Berufe stellt sich eigentlich kein anderes Problem als bei jedem anderen Täter auch, nämlich die Frage, ob das noch OK war oder schon zuviel. Man wird also z.B. bei einem Journalisten berücksichtigen müssen, dass er die Pressefreiheit auf seiner Seite hat. Daher dürfte er in der Regel etwas mehr dürfen als einer, der einfach nur ein Spanner oder eine Nervensäge ist. Andererseits kann das natürlich nicht dazu führen, dass Journalisten alles dürfen, nur weil sie Journalisten sind. Wenn Journalisten hartnäckig in Privatangelegenheiten herumschnüffeln oder Paparazzi die Leute durch dichteste Hecken hindurch abschießen, ist schon denkbar, dass sie als Stalker belangt werden können. Früher oder später wird es mit Sicherheit zu entsprechenden Verfahren kommen.

E-stalking?

Solte man im bericht sog. E-Stalking nennen?
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 93.130.118.111 16:03, 2. Okt. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-10-02 17:39

Täter <> Opfer

Der Artikel geht mit zuwenig auf die "Sicht" des Stalkers ein, sondern hat ehrer die einfache Täter-Opfer-Darstellung. Damit meine ich zb selbst unter der Situation leidende Stalker (insbesondere bei den harmloseren Varianten). Wie weit hat der Stalker Kontrolle? Merkt es selbst? Wie weit hat evtl. die andere Person oder eine Vorgeschichte Anteil? Ist er vielleicht unglücklich und will es selbst nicht, aber verfällt den Emotionen? Wie sind die gesundheitlichen und sozialen Folgen für den "Täter" (zb Depressionen)? Kann sich das Verhalten über die Zeit ändern oder manifestieren? Wie sehen Auswegsmöglichkeiten aus? (man sieht, ich will etwas aus dem festen Schema raus und alles offener betrachten) --StYxXx 00:53, 7. Okt. 2008 (CEST)

Englische Wortherkunft

Es entsteht im Artikel der Eindruck, dass Stalking nur im Deutschen das Verfolgen und Nachstellen einer Person durch einen andere, i.d.R. negativ eingestellte, Person bedeutet. Das stimmt aber nicht. Es handelt sich beim Stalking lediglich um ein Lehnwort aus dem Englischen, wo es u.a. genau dasselbe bedeutet.

Kann man aber korrigieren. Oder?--188168 08:57, 14. Nov. 2008 (CET)

Def. + Handlungen???!!

ich habe mir mal die möglichen handlungen für stalking durchgelesen... das da das bombardieren von kaninchenkäfigen nicht aufgelistet wurde hat mich positive überrascht! diese beispiele sind nichts aussagend+schwammig und haben einzelnd betrachtet wenig mit stalking zu tun.

  1. Eindringen in die Wohnung des Opfers --> hausfriedensbruch
  2. Zerstören von Eigentum des Opfers --> Sachbeschädigung
  3. unerwünschtes Zusenden von Geschenken, Blumen --> auch sehr gutes beispiel... wenn ich also meinem bruder ein geschenk zu schicke, obwohl er aufgrund meiner finanziellen lage, mich darum gebeten hat ihm kein geschenke zu machen bin ich also ein stalker der meinem eigenen brunder hinter her stalkt... und was ist mit leuten die geschenke nicht versenden sondern persöhnlich abliefern oder überreichen... und das hervorheben von Blumen ist wirklich sowas von unnötig... das ist doch schon bei geschenken dabei!!!!

Ich habe das gefühl das hier jemand vergeblich versucht hat die möglichen Konsequenzen bzw. Richtlinen für stalking aufzulisten... Ich finde da stecken zu viele subjektive Eindrücke drin. Zudem ist es sehr sinnfrei einfach irgendwelche Begriffe in den Raum zu knallen unter dieser überschrift! Ein löschantrag für diese passage wäre deshalb angebracht.

Wenn diese handlungen natürlich im zusammenhang mit der tollen defenition gelesen werden muss nehme ich (fast)alles zurück was ich gesagt habe und lass mich stattdessen über die def. aus:

Die definition ist einfach falsch ... wenn ich einem Verbrecher der mir beim ersten mal entwischt ist, ein zweites mal verfolgen würde um ihn zu fassen und er sich dadurch bedroht fühlt.. dann wäre ich nach der tollen Wikipedia definition (für den dt. sprachgebrauch :P) ein stalker... 2xLOL³! 1a defintion... wie wärs wenn man da noch ein "auf dauer" und ein "nicht zwingend heimliche" einfügt. Nicht schlecht wäre auch ein "gerade darauf abzielen den anderen zu beobachten" und/oder ein "rechtswidrig" (hierbei bin ich mir nicht sicher).
Vorstehender Text bzw. Beitrag stammt von 93.130.114.212 20:57, 16. Aug. 2008 (CEST) Nachtrag 2008-09-21 16:12

Scheint ja keinen zu interessieren das die Definition für den deutschen Sprachgebrauch falsch ist... wenn das wirklich die offizielle def ist sollte man wenigsten hinzufügen das sie total falsch ist. 93.130.69.11 17:58, 27. Sep. 2008 (CEST)

Der Artikel braucht unbedingt eine Bearbeitung in diesen Punkten84.159.9.145 18:45, 12. Dez. 2008 (CET)

Abgrenzung

Obiges bringt mich auch auf die Frage der Abgrenzung: Stalking, wann? Für manche ist bereits das googeln des Namens kritisch, in Filmen wird Nachlaufen dagegen meist als romantisch dargstellt (und das ist teils wirklich heftiges). Unabhängig mal von den rechtlichen Definitionen, hat man hier eine unterschiedliche Wahrnehmung. Für die einen Stalking, für die anderen hoffnungslose Liebe? Genauso die Problematik (eine Literatur ist angegeben) zu "falschen" Stalkern. Also eben solchen, die als das bezeichnet werden, obwohl sie keine sind (wieder problematisch bei Grenzfällen). Ich habe auch Fälle gelesen, in denen Menschen absolut unbegründet als das bezeichnet wurden (Paranoia, Rache, etc). Auch die einzelnen Typen werden zwar kurz aufgeführt, aber nicht tiefergehend darauf eingegangen (wird jeder gefährlich? Hass immer dabei? Hört es auf? Gibt es Phasen? usw.) --StYxXx 00:53, 7. Okt. 2008 (CEST)

Ein hervorragender Beitrag deinerseits zum Thema Stalking. Gruß, --Sooonnniii 21:04, 26. Dez. 2008 (CET)

Online-Stalking fehlt

Die wohl am schnellsten zunehmende Form des krankhaften Nachstellens.

Stalked

Online und E-Stalking ist das gleicheLöschmaster 04:04, 26. Dez. 2008 (CET)

- 2009 -

Stalking durch Privatdetektive?

Erfüllen Privatdetektive nich den Tatbestand des Stalkings?

Nehmen wir z.B. den Ehemann der getrennt von seiner Ehefrau allein lebt. Diese Ehefrau ist aber besessen von ihrem Ehemann und will herausfinden ob dieser eine neue Partnerin hat. Sie angagiert einen Privat-Detektiv zur 24h-Überwachung ihres Ehemannes. Der Ehemann bemerkt aber seinen Beschatter und will sich weil er sich Ungerecht behandelt fühlt wehren. Kann er den Privat-Detektiv wegen Stalking anzeigen?

-- Robert (nicht signierter Beitrag von 194.156.172.86 (Diskussion | Beiträge) 15:08, 6. Apr. 2009 (CEST))

Rechtliche Aspekte in Deutschland

Dieser Abschnitt des Eintrags ist nicht nur ziemlich unstrukturiert, er hat leider auch die Wikipedia-übliche Qualität bei rechtlichen Fragestellungen im weiteren Sinne.

Die Darstellung der "gegenwärtigen Gesetzeslage" stellt nur die strafrechtliche Frage dar und geht dabei überhaupt nicht auf den sehr wesentlichen Punkt ein, was denn eine Nachstellung im Sinne des § 238 StGB unter Berücksichtigung des Erfordernisses der "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" überhaupt ist. Die Anforderungen daran liegen nämlich sehr hoch; wie man schon der Kommentierung entnehmen kann, ist dafür eine erhebliche erzwungene Änderung der Lebensumstände erforderlich: ein Umzug, ein Wechsel der Arbeitsstelle, usw. usf. Eine bloße Änderung der Telefonnummern, eine Änderung des Freizeitverhaltens (nicht mehr alleine ausgehen, ...) und sogar die längerdauernde Nichtnutzung einer Ferienwohnung reichen nach der Rechtsprechung nicht aus. Selbst die "einfache" Nachstellung erfasst daher eher pathologische Ausnahmefälle; der "simple" Stalker, der nur schreibt, mailt, anruft und vielleicht ab und an mal vor dem Haus auftaucht, bleibt straffrei. --- Die Voraussetzungen der "Deeskalationshaft" (Untersuchungshaft in Form der Sicherungshaft) sind dann noch einmal so hoch, daß in vielen Fällen ohnehin aufgrund der gravierenden begangenen Straftaten die Untersuchungshaft in Betracht kommt. --- Aus diesem Grund sind die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz (einstweilige Anordnung) und die polizeilichen Möglichkeiten im Wege der Gefahrenabwehr (Platzverweis, Rückkehrverbot, etc. p..) zum Opferschutz viel relevanter und in der Regel auch ausreichend, zumal im Falle der Zuwiderhandlung auch Beseitigungsgewahrsam in Betracht kommt.

Die "strafrechtliche (!) Praxis" beschäftigt sich dann sinnigerweise ausschließlich mit den zivilrechtlichen (!) Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und schweigt zur strafrechtlichen Praxis völlig - mutmaßlich, weil der/die Autoren gar nicht wissen, was denn nun Zivil- oder Strafrecht so genau ist. Die Strafbarkeit der Mißachtung einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ist dann zwar Strafrecht, aber eben keine strafrechtliche Praxis.

Die Behauptung unter "Entwicklung", die Aufnahme des § 238 Abs. 2+3 StGB in den § 112a StPO werde einen esseren Schutz der Opfer ermöglichen, halte ich für reichlich optimistisch und durch die forensische Praxis für alles andere als belegt. Belege dazu wären daher interessant.

Die "rechtlichen Mittel" wiederholen dann teilweise völlig unmotiviert die Darstellung aus den anderen Abschnitten, die sich auch bereits wiederholt haben. Dazu wird hier dann völliger Unsinn ergänzt. Eine "rein zivilrechtliche Schutzanordnung nach § 794 ZPO" gibt es nicht; § 794 ZPO nennt nur Vollstreckungstitel. Gemeint ist vermutlich eine einstweilige Anordnung, die sich allerdings in § 935 ff. ZPO wiederfindet; und natürlich ist eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz rein zivilrechtlich. Die Ausführungen zur Befristung im Vergleich der Anordnungen sind unsinnig. Die Behauptung, ein Verstoß gegen eine ""rein zivilrechtliche Schutzanordnung" sei eine Ordnungswidrigkeit, ist - unabhängig von der Frage, was der Autor damit überhaupt meint - falsch; daher wird vermutlich auch die entsprechende Norm nicht benannt. Mutmaßlich verwechselt der Autor hier die Möglichkeiten der Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den Zwangsmitteln Ordnungsgeld und Ordnungshaft; immerhin steckt da wie in der Ordnungswidrigkeit ja das Wort "Ordnung" drin ...

Dafür werden sämtliche Möglichkeiten der gefahrenabwehrenden Maßnahmen im Sinne des Polizeirechts überhaupt nicht genannt - gerade die sind aber hochrelevant und vor allem im Vorfeld der Erlangung einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz wichtig. Bewährt hat sich ein gestuftes Vorgehen: Platzverweis durch den Polizeivollzugsdienst, gefolgt von einer befristeten Verfügung der Polizei-/Ordnungsbehörde, gefolgt von einem Antrag des Geschädigten beim zuständigen Amtsgericht auf Erlass einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, für den die vorangegangenen Maßnahmen den erforderlichen Zeitpuffer geschaffen haben.

--85.116.206.137 10:43, 3. Mai 2009 (CEST)

Empfehlungen an Personen, die möglicherweise von Stalking betroffen sind

Da ich mir vorstellen kann, daß der Artikel auch von Personen konsultiert wird, die sich fragen, ob sie Stalking ausgesetzt sind, erscheint es mir sinnvoll, allgemein empfohlene (durch Quellen belegte) Verhaltensempfehlungen zu nennen. Soweit ich das weiß, wird geraten so schnell, so massiv, und so deutlich wie möglich zu reagieren und klarzustellen, daß die Verfolgung nicht erwünscht ist, z.B. den Betreffenden zusammen mit mehreren Personen anzusprechen und zu Beendigung seines Verhaltens aufzufordern, und auch so schnell wie möglich die Polizei einzuschalten. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile sehr wirksame polizeiliche Mittel, die im günstigen Fall unbürokratisch und professionell gehandhabt werden. Gleichzeitig sind die Polizeistellen gegenüber anderen Organen besonders gut über das Phänomen informiert.

Ich selbst habe die Wirkung von Stalking nur mittelbar kennengelernt, kann aber sagen, daß es in Anbetracht der möglichen langfristigen psychischen Folgen, die durchaus vergleichbar z.B. mit denen einer Vergewaltigung sein können, als eine schwere Gewaltanwendung gewertet werden sollte.--82.113.121.164 23:12, 12. Jun. 2009 (CEST)

Weg mit dem Literatur Friedhof und den Romanen

Wissenschaftliche, pseudowissenschaftliche und Betroffenheits-Lit wechseln sich ab. Da reichen der DNB und die Google Buchsuche als Link. Vorschlag Rest löschen, neu aufbauen.-- rb fish<Ø X 19:41, 1. Okt. 2009 (CEST)

Mögliche Stalking-Handlungen

Die Titelzeile ist im Zusammenhang mit dem darunter stehenden Text verständlich, nur versteht man den Zusammenhang, zwischen den einzelnen Spalten nicht. Eine kurze Erläuterung wäre gut. --SilverDeath 17:10, 1. Nov. 2009 (CET)

Korrektheit der Quellen-Zitate?

Im Abschnitt "Definitionen" sind mehrere Zitate enthalten.

Das erste Zitat, „obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästigung gegen ein bestimmtes Individuum gerichtet“ (Zona), scheint aus dem Zusammenhang gerissen - der Satzbau (wenn er korrekt wiedergegeben ist) lässt nicht erkennen, wie der Satz ursprünglich formuliert war (es passt weder als Hauptsatz noch als Nebensatz). Die Quelle konnte ich online nicht finden und habe auch sonst keinen Zugriff - kann das jemand verifizieren?

Das zweite Zitat, „obsessives Verfolgen“ (Meloy), soll den psychiatrischen Aspekt hervorheben. Versteh ich nicht. Obsessiv steht schon bei Zona et. al., und Verfolgen statt Belästigen - das ist für mich nicht "psychiatrischer". Allerdings knüpft "Verfolgen" in der Tat an die jagdliche Bedeutung an.

Drittes Zitat: „Verhaltenskonstellation, in der eine Person der anderen wiederholt unerwünschte Kommunikation oder Annäherung erzwingt“ (Pathe). Müsste das nicht "aufzwingt" heißen? Eine Person erzwingt einer anderen Kommunikation? Nein, paßt nicht. Hier ist eine Quelle überhaupt nicht angegeben.

Fünftes Zitat, nicht wörtlich, Definition u.a. von Stieger et. al.: Stieger et. al. definieren Stalking in Wahrheit überhaupt nicht, sondern übernehmen die Stalking-Definition aus "Dressing H, Kuehner C, Gass P. Lifetime prevalence and impact of stalking in a European population: Epidemiological data from a middle-sized German city. Br J Psychiatry 2005; 187: 168-172." (vgl. S. 236, Introduction, letzter Satz).

Ausserdem ist die zitierte Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überholt: sie stammt aus dem Jahr 2005, also vor Inkrafttreten des Nachstellungs-Paragraphen 238 (2007). Deswegen werden dort nur andere Straftatbestände genannt. Gibt's da nichts aktuelleres?? --Snevern 17:31, 9. Nov. 2009 (CET)

- 2010 -

Fallzahlen

Die Fallzahlen geben ein sehr ungenaues Bild wieder. Aufgrund der sehr vielen unbestimmten Rechtsbegriffe im § 238 StGB und der bisher fehlenden Erfahrung hinsichtlich der Auslegung dieser Rechtsbegriffe (beharrlich, Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt) durch Gerichte, ist die Aussagekraft der Zahlen nicht sehr hoch. D.h. es wurde eben erstmal angezeigt und dann, was den Opfern oftmals schwer zu vermitteln war, von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt, da diese den Tatbestand nicht erfüllt sah. Der BGH hat in einer Entscheidung an den Begriff "beharrlich" äußerst hohe Hürden geknüpft, die erfüllt sein müssen, um das Verhalten eines "Täters" überhaupt strafrechtlich relevant zu machen. Man muss kein Hellseher sein um zu prognostizieren, dass die Fallzahlen sinken werden, da oftmals das Verhalten des Stalkers zwar lästig und bedrohlich sein kann, aber den Tatbestand des § 238 schlichtweg nicht erfüllt. Tschimtscham 02:08, 4. Nov. 2010 (CET)

- 2011 -

Stalking - Der Stalker (Tarkowski) - Picknick am Wegesrand (Gebrüder Strugatzki)

Ich wundere mich, dass dieser Begriff nicht dahin verknüpft wurde, wo er herkommt. Es kennen offensichtlich nicht mal die Verfasser dieses Beitrags den Film "Der Stalker" von Andrej Tarkowski aus dem Jahre 1979. Er hat dazu den Roman von den Brüdern Strugazki "Picknick am Wegesrand" als Vorlage benutzt. Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, dass dieser Titel aus dem Polnischen ins Englische übesetzt wurde. Wer die Geschichte liest und den beeindruckenden Film dazu ansieht, kann nicht umhin festzustellen, dass hier eine ganz andere Variante des "Suchens" dargestellt wird. Dass es im Späteren - der Ausdruck stammt originär offensichtlich erst aus dem Jahre 1995 nach der psychologischen Literatur - zu dieser Darstellung des Wortes kam, ist offensichtlich nicht von der Hand zu weisen. Es ist ein sehr missachtendes Verhalten, was damit beschrieben wird. Man sollte sich vergegenwärtigen - auch in der Darstellung von wissenschaftlichen Texten - wo Dinge herkommen und das nicht ausser Acht lassen.--88.152.170.100 09:30, 7. Mär. 2011 (CET)

I'm gonna make you mine

Zum Nachweis, dass es sich bei I'm gonna make you mine um Stalking handelt, folgt hier der Text des Songs (Auszug):

I'll try every trick in the book
With every step that you take, everywhere that you look
Just look and you'll find
I'll try to get to your soul, I'll try to get to your mind
I'm gonna make you mine
I know I'll never give up, I'm at the end of my rope
From the morning till suppertime, you'll find
I'll be waiting in line, I'll be waiting in line
I'm gonna make you mine
Baby, I'm gonna make you mine
Make you mine, I'm gonna make you mine
Baby, I'm gonna make you mine, I'm gonna make you mine
I'll be a hard-lovin', pushin' kind of individual
Knockin' night and day at your door
You'll have to turn me away like an indestructible force

Harry8 10:23, 7. Mai 2011 (CEST)

"Richtige" Aussprache irreführend

Die angegeben Audiodatei spiegelt allein die US-amerikanische Variante wider und täuscht deren alleinige Richtigkeit vor. Für britische Variante vergleiche man LEO: http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed&sectHdr=on&spellToler=&search=stalk -- Empeyot 09:17, 16. Mai 2011 (CEST)

Gleichstellung „Stalking“ – „Nachstellen“

Noch ein ergänzendes Zitat zur Gleichstellung der Begriffe „Stalking“ und „Nachstellen“ durch den Bundesgerichtshof:

„§ 238 StGB ist durch das 40. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. März 2007 (BGBl I 354) in das Strafgesetzbuch eingefügt worden. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten mit der Norm beharrliche Nachstellungen, die einschneidend in das Leben des Opfers eingreifen und unter dem englischen Begriff "Stalking" diskutiert werden, über die bereits bestehenden und in Betracht kommenden Straftatbestände - wie etwa der Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder des Zuwiderhandelns gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 4 GewSchG) - hinaus mittels eines weiteren Straftatbestandes verfolgt werden können, um auf diese Weise einen besseren Opferschutz zu erreichen und Strafbarkeitslücken zu schließen (BTDrucks. 16/575 S. 1; Buettner ZRP 2008, 124; zur vorherigen Rechtslage vgl. Valerius JuS 2007, 319, 320; s. auch Kinzig ZRP 2006, 255, 256 mit Ausführungen zu Regelungen in den USA, den Niederlanden und Österreich). Der neue Straftatbestand dient damit dem Schutz der eigenen Lebensführung vor gezielten, hartnäckigen und schwerwiegenden Belästigungen der Lebensgestaltung (Mosbacher NStZ 2007, 665).“

Bundesgerichtshof: Beschluss 3 StR 244/09 vom 19. November 2009, Seite 7f. (Link)

Es soll ja Leute geben, die behaupten, Stalking wäre kein Straftatbestand, da das Wort nicht in § 238 StGB vorkommt. – vıכıaяפ‎  12:23, 8. Jul. 2011 (CEST)

Stalking als Beleidigung

Weiß eigentlich jemand, ob es irgendwelche Präzedenzfälle gibt, daß Stalking eine Beleidigung ist? Wenn man also einen Menschen als "Stalker" bezeichnet, der objektiv bis dahin nichts "Stalkingmäßiges" gemacht hat, kann das als eine schwere Beleidigung angesehen werden? Hat sich ein Gericht schon mal mit sowas befaßt?Patamushto 20:03, 19. Jul. 2011 (CEST)

Dazu gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an. Wichtig ist: Das sog. Stalking, also das Nachstellen, ist nicht per se immer auch eine Beleidigung. Es ist aber durchaus möglich, dass Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Nachstellen oder zum Zweck des Nachstellens begangen werden, für sich genommen eine Beleidigung sind. Sie können dann in Tateinheit zum Nachstellen stehen. Vgl. Fischer: Kommentar zum StGB, 58. Auflage 2011, § 238 Rnr. 39.--Matthias v.d. Elbe 15:16, 15. Aug. 2011 (CEST)

Verschieben nach "Nachstellung"!

Die Bezeichnung im StGB ist "Nachstellung". Ich sehe keinen Grund, als Lemma die englische (oder dänische oder suahelische ...) Übersetzung zu haben. Hat jemand etwas dagegen, daß ich den Artikel verschiebe? -- Wegner8 14:47, 29. Aug. 2011 (CEST)

Das dürfte auf Widerstand stoßen. Ich kann den Ansatz gut verstehen und bin grundsätzlich sehr dafür, die Muttersprache zu verwenden, wann immer das möglich ist (und das ist so gut wie immer der Fall). Hier muss man allerdings sagen, dass Stalking inzwischen ein stehender Begriff ist, der de facto in allen möglichen wissenschaftlichen Disziplinen verwendet wird. O.K., die juristische Disziplin hat dafür ein eigenes Wort, das außer uns kaum einer versteht; in anderen Professionen aber ist der Begriff Stalking "bekannt und bewährt". Und die (straf-) rechtliche Seite ist ja auch nur einer von mehreren Aspekten, die in diesem Artikel behandelt werden. Wie gesagt: Der Begriff Stalking ist ein prachtvolles Beispiel dafür, wie ein Fremdwort unnötig in unseren Sprachgebrauch einsickert und sich hier festsetzt; die Medien mögen daran einen nicht unerheblichen Anteil haben. Und ja, auch ich finde DEnglisch oder Englisch im deutschen Sprachraum störend. In diesem besonderen Fall wäre ich aber gegen eine Verschiebung. Gruß.--Matthias v.d. Elbe 22:57, 29. Aug. 2011 (CEST)

Hat sonst niemand eine Meinung? -- Wegner8 19:53, 8. Okt. 2011 (CEST)

Die Bezeichnung "Nachstellung" ist ein (juristischer) Teutonismus und gehört daher gar nicht in die Einleitung. Die "hartnäckige Verfolgung" ist ja auch nur im Österreich-Abschnitt zu finden. --pep. 22:55, 10. Okt. 2011 (CEST)

- 2012 -

Statistik

"Nach Angaben des Justizministeriums der Vereinigten Staaten werden jährlich 1.006.970 Frauen und 370.990 Männer gestalkt. 77 % der weiblichen und 64 % der männlichen Opfer kennen ihren Stalker. 87 % der Stalker sind Männer und 78 % der Opfer sind Frauen."

Wie können 78% der Opfer weiblich sein, wenn ~1Mio Frauen und ~0,37Mio Männer gestalkt werden? Kann mir jemand diese Statistiken erklären? --78.50.55.1 17:37, 4. Jan. 2012 (CET)

Ungefähr kommt das hin. Ich komme gerundet auf 73,08%.--Explosivo 20:39, 11. Jan. 2012 (CET)

Diese Angaben sind so ohnehin Unfug. Es werden also jährlich 1.006.970 Frauen gestalkt, nicht etwa 1.006.960 oder 1.006.980? Eine Hochrechnung, die vorgibt auf 10 Personen genau zu sein, bei einem Sachverhalt mit hoher Dunkelziffer und so kleiner Stichprobe, die kann nicht seriös sein, auch wenn sie von Regierungsseite stammt. --188.101.7.61 22:13, 27. Feb. 2012 (CET)

??? Gewaltlose, insbesondere psychische Einwirkungen auf das Opfer sind regelmäßig nicht als tätliche Angriffe zu werten, die das OEG für einen Entschädigungsanspruch voraussetzt. Das Bundessozialgericht hat im April 2011 entschieden, dass eine Opferentschädigung grundsätzlich nur dann in Betracht kommt, wenn es im Rahmen des Stalkings zu einer Einwirkung direkt auf den Körper des Opfers gerichteten Gewalttat gekommen ist.[16]

Ich habe das Urteil, das als Quelle angegeben ist, mal gelesen. Soweit ich das verstanden habe, steht da gar nicht drin, dass psychische Einwirkungen nicht entschädigt werden. Das ganze ist strittig, da steht nur drin, dass dann dieses oder jenes fraglich ist und am Ende des Urteils steht, dass ein medizinischer Sachverständiger darüber urteilen muss, ob eine psychische Körperverletzung durch eine posttraumatische Belastungsstörung kausal nachgewiesen werden kann. Das Urteil, das als Quelle angeführt wird, sagt nichts darüber aus. Es geht um Revision usw.. Ob das dann irgendwann entschieden wurde, weiß ich nicht. In Bezug auf die angegebene Quelle ist das was oben zitiert wurde jedenfalls schlichtweg falsch.--Maya (Diskussion) 00:17, 2. Jun. 2012 (CEST)

Auch bei Vorliegen eines Antrages verfolgt die Staatsanwaltschaft die Tat nur, wenn sie ein öffentliches Interesse bejaht (§ 376 StPO, mit Möglichkeit der Nebenklage, § 395 Abs. 1 Nr. 1 lit. e StPO); im übrigen ist die verletzte Person auf den Weg der Privatklage verwiesen (§ 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Das ist schlichweg falsch. Im StGB steht, dass Stalking durch Aufsuchen der räumlichen Nähe nur unter Antrag erfolgt. Dass aber die Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses Stalking nicht strafverfolgen muss, auch wenn ein Antrag vorliegt ist absoluter Schwachsinn. Das steht nicht im StGB. Was jetzt die StPO da soll als Quelle ist mir nicht ganz klar. Es wäre ja noch schöner, wenn Staatsanwälte bei strafbaren Handlungen einfach sagen dürften: Nö, is mir doch egal.--Maya (Diskussion) 00:24, 2. Jun. 2012 (CEST)

P.S.: Da liegt wohl ein Mißverständnis des StGB vor. Unten steht, dass Stalking auch ohne Antrag im öffentlichen Interesse verfolgt werden kann.

Täter-Opfer-Beziehung, statistisch widersprüchliche sowie unglaubwürdige Zahlen

Im vorletzten Abschnitt heißt es: Über 90 % der Opfer von Stalking sind weiblich und rund 85 % der Täter sind Männer. 91 % der weiblichen Opfer werden von Männern gestalkt und 56 % der männlichen von Frauen. In den übrigen Fällen handelt es sich um ein gleichgeschlechtliches Stalking. Die Verhältnisse sind zumindest dann, wenn Opfer sowie Täter je Fall jeweils stets nur eine einzelne Person ist und jeder nur durch einen Stalker Opfer oder an einem Opfer Täter sein kann, so wie im Text angegeben nicht möglich. Beweis: Man nehme einmal 1000 repräsentative Fälle. Der geringste Fehler ergibt sich, wenn über 90 % weibliche Opfer hier genau 901 von 1000 Opfern sei (90,1%). Dann sind 99 Opfer männlich. Wenn 85% der Täter Männer sind, dann sind 15% weibliche Täter, d.h. 850 männliche und 150 weibliche Täter. Nun werden 91% der repräsentativen weiblichen 901 Opfer von Männern gestalkt, das ergibt 820 weibliche Opfer mit 820 männlichen Tätern. Daraus folgt, dass 901-820, also 81 weibliche Opfer von 81 weiblichen Tätern gestalkt werden. Da wir 150 weibliche Täter haben, werden von den 99 männlichen Opfer 150-81, d.h. 69 durch Frauen gestalkt und 850-820, d.h. 30 durch Männer gestalkt. Behauptet wird im Text aber, dass 56% der männlichen Opfer von Frauen gestalkt werden. Wenn nun die ersten 3 Werte stimmen (würden), dann kann der vierte Wert nicht korrekt sein, sondern müsste 69/99 oder rund 70% betragen - nicht etwa nur 56%. Der Fehler wird dramatisch schnell größer, wenn über 90 % Weibliche Opfer mehr als 90,1% bedeutet, was man bei dem im Text gewählten Ausdruck durchaus erwarten darf! Bei 93,4 % weiblichen Opfern würden im Gegenzug alle männlichen Opfer ausschließlich durch Frauen gestalkt, also zu 100,0%. Genauso könnte stattdessen natürlich jeder andere Wert des Ensemles (sehr) falsch sein oder schlimmstenfalls alle vier! Nur richtig können die Zahlen nicht alle sein. Liest man den Quelltext, so wird klar, was die wahrscheinliche Ursache sein dürfte, nämlich dass die Zahlen aus 2 unterschiedlichen Studien stammen. Im Text werden diese aber einfach zusammengerührt. Im Ergebnis leidet die Glaubwürdigkeit der gesamten Aussage meines Erachtens massiv, weil sie bereits simplen rechnerischen Überprüfungen ohne Quellenbeachtung, weil hierzu nicht notwendig, logisch nicht standhalten können. Ein anderer Befund ist darüber hinaus wirklich rätselhaft: Wieso werden mehr Frauen Opfer von weiblichen Stalkern als Männer Opfer von weiblichen Stalkern? Wenn das Hauptmotiv auch nur irgendwie im Begehren eines anderen Menschen wurzelt, dann müssten doch stalkende Frauen entweder mehrheitlich homosexuell sein und 9% der Fälle mit weiblichen Ofern UND weiblichen Tätern gegenüber nur 6% aller Fälle mit weiblichem Täter und männlichem Opfer würde in diesem Fall sogar darauf hindeuten, dass die Gruppe der lesbischen Frauen vor allen Männern die mit extrem hohen Abstand relativ(!) höchste Neigung zum aktiven Stalking aufwiesen, zumal der Anteil weiblich gleichgeschlechtlicher Beziehungen ja um ein mehrfaches weniger als 9% beträgt. Man könnte daher zum Schluss kommen, selbst wenn alle lesbischen Frauen aktive Stalkerinnen sind oder waren, dass dann immer noch (absolut) erheblich mehr heterosexuelle Frauen existieren, die nicht wissen, warum Sie einer anderen Frau nachstellen. Oder es spielen Konflikte mit einer Rivalin doch eine größere Rolle, d.h. stalkende Frauen könnten vermehrt Rivalinnen nachstellen, anstatt der Begehrten Frau. Oder das soeben logisch aus den im Text verwendeten Zahlen abgeleitete Zahlenverhältnis (Frau stalkt Frau zu Frau stalkt Mann) deutet ebenso auf (grob) falsche Ausgangswerte im Text hin, was wohl am wahrscheinlichsten sein dürfte. Mein Fazit: Die zitierten Statistiken sind ohne genauere Bearbeitung oder weitere klärende Aussagen daher insgesamt wie verwendet irreführend, damit in der vorliegenden Form kaum brauchbar und möglicherweise sogar grob fehlerhaft erstellt, resp. entstellt. Ich beantrage die Streichung der fraglichen Passage und tiefergehendes Quellstudium derjenigen, die sich mit der Sache inhaltlich näher beschäftigen, um diese dann mit logisch und sachlich belastbaren Zahlen zitieren zu können. --MaJoHH (Diskussion) 00:47, 6. Nov. 2012 (CET)

Problematische verallgemeinerte Geschlechtszuweisung unter 8.1.4.

Unter diesem Punkt steht: Fühlt sich eine Mitarbeiterin von einem Arbeitskollegen belästigt und äußert sie, dass sie weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünscht, so hat der Arbeitnehmer das zu respektieren. Handelt er weiter gegen den erklärten Willen der Arbeitskollegin, kann dieses Verhalten eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen..
Hierbei wird dem ersten Anschein nach nicht etwa ein Einzelfall zitiert, bei dem von den drohenden rechtlichen Konsequenzen für einen anscheinend männlichen Arbeitnehmer die Rede ist, sofern dieser zu einer Kollegin gegen Ihren erklärten Willen privat oder dienstlich Kontakt sucht.
Die Allgemeingültigkeit wird spätestens erkennbar, wenn man weiterliest:
Ob es zuvor einer Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab..
Das heißt die Aussagen davor sind kein Einzelfall, sondern beschreiben den allgemeinen Tatbestand, denn sonst müsste ja nicht im Einzelfall geprüft werden, ob es einer abmahnung bedürfe, wenn dies bereits der Einzelfall wäre. Bei dem Geschlecht der handelnden Personen zuvor wird der nun als Allgemeinfall klar identifizierte Tatbestand wie folgt belegt: Täter ist ein Mann, Opfer ist eine Frau! Wer außer mir hatte beim Erstlesen ein Déjà-vu Erlebnis? Was soll das jetzt also heißen? Etwa:
Nur ein männlicher Arbeitnehmer muss mit rechtlichen Sanktionen rechnen, wenn er einen, und zwar ausschließlich weiblichen, Kollegen gegen ihren erklärten Willen kontaktiert? Männliche Kollegen darf dieser hingegen belästigen, oder? Und dürfen weibliche Arbeitnehmer Kollgegen beider Geschlechter gegen deren erklärten willen kontaktieren? Ich meine, wenn hier nicht ein Versehen vorliegt und auch nicht absichtlich durch den Verfasser diskriminiert wurde, dann muss man das jetzt wohl so verstehen.
Falls das aber nicht der Wahrheit entspricht, was zu vermuten ist, dann ist doch nichts leichter als entsprechend zu formulieren:
Fühlt sich ein Mitarbeiter von einem Arbeitskollegen belästigt und äußert er, dass er weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünscht, so hat der Arbeitnehmer das zu respektieren. Handelt er weiter gegen den erklärten Willen des Arbeitskollegen, [...].
Die angeblichen Vor- und Nachteile des generischen Maskulinums wie es in dieser Verbesserung vorgeschlagen wird, braucht man nicht unendlich oft aufzuwärmen. Tatsächlich aber wird in Wikipedia überwiegend das generische Maskulinum verwendet, warum denn gerade hier nicht? So wie im Artikel geschrieben, ist der Abschnitt irreführend und sollte m.E. so auf gar keine Fall bestehen bleiben, solange eine allgemeine Sachlage wie im Textabschnitt beschrieben wird und nicht etwa ein Einzelfall.
Folgt man dem zugehörigen Link, so landet man bei einer Pressemitteilung auf der Website bundesarbeitsgericht.de. Dort erkennt man nach anfänglich ebenso fragwürdiger Rollenfestlegung, die Verallgemeinerungscharakter vorgibt, dann aber doch immerhin beim Weiterlesen noch die direkte Bezugnahme auf einen speziellen Fall. In diesem speziellen Fall waren die Rollen wie beschrieben belegt, insofern ist alles (noch) akzeptabel. Es ist dann aber nicht mehr ok, wenn die hier spezielle Geschlechtsbelegung im Wikipediaartikel verallgemeinert übernommen wird und bleibt, ganz besonders im Falle der Beschreibung rechtlicher Tatbestände. Hier kann man doch die unglücklichen Formulierungen aus dem Quelltext verbessern, ohne dabei den eigentlichen inhaltlichen Kern zu verfälschen.
Im tatsächlich falschen Zusammenhang zitiert ist dabei übrigens, dass die Abneigung auch gegen jeglichen dienstlich bedingten Kontakt ganz allgemein zu respektieren sei. Abgesehen davon, dass das nicht immer möglich sein dürfte, steht es so auch nicht in der Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes, die als Quelle diente. An der analogen Stelle, aus der offenbar der Abschnitt mit leichter Veränderung erzeugt wurde, ist ausdrücklich allein von "nicht-dienstlicher" Kontaktaufnahme die Rede. Weiter unten in der konkreten Fallbeschreibung ist lediglich erwähnt, dass das Interesse der betroffenen Frau in dem beschriebenen speziellen Fall, auch dienstlich vor Kontaktanbahnungen geschützt zu sein, vom Arbeitgeber (aber nicht im besonderen auch vom Gericht) seinerzeit gewürdigt wurde.
Mein Fazit: Der Abschnitt muss mindestens geschlechtlich neutralisiert werden, am zwanglosesten durch das (nicht nur) wikipedia-übliche Generische Maskulinum; und das Wort dienstlich muss entweder gestrichen oder erheblich erläutert werden. Eine belastbare und durch die benannte Quelle gedeckte Aussage könnte daher lauten:
Fühlt sich ein Mitarbeiter von einem Arbeitskollegen belästigt und äußert er, dass er privat keinen Kontakt (und ggf. dienstlich nur soweit wie für den Betriebsablauf unumgänglich) mit ihm wünscht, so hat der Arbeitnehmer das zu respektieren. Handelt er weiter gegen den erklärten Willen des Arbeitskollegen, [...]. --MaJoHH (Diskussion) 03:01, 7. Nov. 2012 (CET)

- 2013 -

Stalking ist weiblich

Zur Behauptung, 90 % der Opfer seien Frauen und 85 % der Täter seien Männer im Abschnitt "Täter-Opfer-Beziehung":

"In der Öffentlichkeit wird vornehmlich das Bild des weiblichen Stalkingopfers gezeigt, dass einem beinahe übermächtigen und gewalttätigen Mann ausgeliefert ist. Gestalkte Männer scheinen in der Minderheit zu sein.

Dem widerspricht das empirische Ergebnis, aus dem hervorgeht, dass 53% Frauen und 47% Männer in der Umfrage erklärt haben, Stalker/Stalkerinnen zu sein. Über die von ihnen gestalkten Personen geben sie an, dass 60% weiblich und 40% männlich sind."

Elisabeth Rainer, Alfons Benito Tescher: "Talking statt Stalking", Vdm Verlag Müller, 2008, S. 185 f

Das korrespondiert übrigens mit meinen persönlichen Erfahrungen. In meinem Umfeld habe ich nie stalkende Männer erlebt - StalkerInnen aber mehrfach.

Beim Stalking ist es offensichtlich genau so wie bei häuslicher Gewalt: Medien und feministische Organisationen zeichnen ein Bild vom Mann als Täter und der Frau per se als Opfer. Dem widersprechen hunderte internationaler Studien. Männer als Opfer gehen einfach mal deutlich seltener zur Polizei. Und wenn, dann erhalten sie dort keine Hilfe sondern werden nicht ernstgenommen. Siehe dazu z.B. Astrid von Friesen: "Schuld sind immer die anderen! Die Nachwehen des Feminismus. Frustrierte Frauen und schweigende Männer", Ellert & Richter, 2006

--178.12.211.143 12:52, 30. Mai 2013 (CEST)

Nordern Stalking

Keine Ahnung was es mit den arbeitsrechtlichen Sanktionen auf sich hat...wollte nur einen Witz loswerden:

Blonde Joggerin:

Warum verfolgen sie mich?

Stalker:

Jetzt wo Sie sich umdrehen, frage ich mich das auch! --Markoz (Diskussion) 22:00, 31. Okt. 2013 (CET)

Datum Quelle

- 2014 -

Habe für Einzelnachweis 9. ("Stalkers and their victims", Mullen, Pathé, Purcell, Cambridge) journals.cambridge.org/.. wenigstens das Jahr gefunden und hinzugefügt. --217.84.89.155 18:40, 7. Nov. 2014 (CET)

"intellektuell retardiert"?

Auch, wenn die Tabelle im Abschnitt "Psychologische Einteilung der Täter" wohl nur eine Übersetzung bzw eine Wiedergabe der Einteilung Muller, Pathé, Purcell ist, sollte doch eine solche Wortwahl der Neutralität halber nicht unkommentiert bleiben und eine Fußnote an dieser Formulierung auf dessen Unwissenschaftlichkeit hinweisen. Es handelt sich um einen Euphemismus für "dumm, blöde im Kopf, geistig zurückgeblieben, ungebildet". Es entsteht der Eindruck: "Wenn es sogar Wissenschaftler so ausdrücken, ist 'intellektuell retardiert' ein neutraler, objektiver (Fach)Begriff.".   Es fragt sich, welche psychologische Ursache des Täters hier genau mit diesem Einteilungspunkt gemeint ist ( distanzlos? (Intellektuell) zu dumm, um ein "Ich will das nicht!" zu begreifen? (Intellektuell) uneinsichtig bezüglich des Verstoßes? Mangelnde soziale Kompetenz? ) Man kann auch als 'intellektueller', gebildeter, kluger Täter eine vom Opfer geforderte Distanz ignorieren, falsch vor sich selber (Täter) rechtfertigen, sich aus nicht-intellektuellen, archaischen Gründen darüber hinwegsetzen.   Die Neutralität der Quelle selbst steht auf dem Spiel (so wünschenswert und inhaltlich relevant eine solche Einteilung zum Verständnis der Bandbreite des Stalking auch ist).   Vielleicht ist es nur unglücklich übersetzt.
So kann es jedenfalls nicht stehenbleiben mE. --217.84.89.155 18:50, 7. Nov. 2014 (CET)

Opferabo auch hier. Das ist beschämend.

"90% der Opfer sind weiblich und 85 % der Täter Männer..." Sorry, aber diese These halte ich für reichlich kühn - zumal sie nur auf einer einzelnen Studie basiert - dann auch noch veröffentlicht in "Die Kriminalpolitzei". Was ist das für eine Studie - sie basiert auf der Kriminalstatistik? Dann ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wir wissen bereits aus dem Themenkomplex häuslicher Gewalt, daß Männer als Opfer solcher Gewalttaten diese WESENTLICH seltener zur Anzeige bringen - aus Scham, weil ihnen nicht geglaubt wird, weil sie verhöhnt werden, und weil sie sich aufgrund ihres Rollenverständnisses nicht als Opfer sehen wollen. Gleichzeitig gibt es etwa 300 internationale Studien, die belegen, daß häusliche Gewalt zu 50 % oder mehr von Frauen ausgeht. Diese Erkenntnisse werden in unseren "Qualitätsmedien" bekanntlich massiv unterdrückt und ein völlig verzerrtes Bild gezeichnet. Und ausgerechnet beim Stalking soll das anders sein? Das ist doch völlig unglaubwürdig! Wenn ich Märchen lesen will, dazu brauche ich WP nicht. Diese Behauptung widerspricht auch völlig meinen eigenen Beobachtungen. Stalking in zwei Fällen in meinem Umfeld ging ausschließlich von Frauen aus. Sorry, aber an solche "Zufälle" glaube ich schon lange nicht mehr. Ich rege an, nach weiteren Studien zu recherchieren und diese hier einzubinden, um die Glaubwürdigkeit des Artikels wiederherzustellen. --92.214.157.29 13:34, 21. Nov. 2014 (CET)

In einem Spiegelartikel wurden andere Zahlen genannt, demnach 50% :50%--Markoz (Diskussion) 18:35, 21. Nov. 2014 (CET)

Einzelnachweis 7: es wird auf einen toten Link verwiesen. http://www.kriminalpolizei.de/articles,stalking__erklaerungsansaetze_und_neue_forschungsergebnisse,1,146.htm Gibt es diese Studie überhaupt? Bei den Zahlen ist das zweifelhaft. Bitte getätigte Aussage BELEGEN. Ansonsten fliegt der Satz wegen Theoriefindung/POV raus. --92.214.168.95 21:53, 26. Nov. 2014 (CET)

- 2015 -

Schadensersatzliste ?

Wie viel kann man denn an Schmerzesgeld bekommen wenn man 1 Monat lang mehrmals täglich mit Telefonanrufen (sogar nachts !) terrorisiert wurde ? Mein Exmann rief nur an, machte aber ansonsten nichts. Gibt es eine Liste oder ein Fachbuch ? Habe im Internet nicht gefunden. Danke. (nicht signierter Beitrag von 37.4.69.49 (Diskussion) 14:38, 7. Aug. 2015 (CEST))

Das hier ist kein Forum, also nutzen Sie bitte die einschlägigen Seiten und Hilfsangebote. Davon gibt es für Frauern ja nun wirklich mehr als genug. Und seien Sie froh, daß Sie kein Mann sind. Da hätten Sie als Stalkingopfer halt Pech. Weder würden man Ihnen glauben noch bekämen Sie Hilfe. Ich weiß wovon ich rede, ich hab's erlebt. --92.214.136.59 10:36, 9. Nov. 2015 (CET)

Mobbing?

Der Unterschied zu Mobbing ist nicht klar erkennbar. Mir scheint der wesentliche Unterschied zu sein, dass Stalking aus dem privaten Umfeld heraus und in der Regel von einem Einzeltäter ausgeht, während Mobbing im beruflichen bzw. schulischen Umfeld stattfindet und überwiegend mehrere oder vorgesetzte Täter aus einer überlegenen Machtposition heraus agieren. --RPI (Diskussion) 10:49, 15. Nov. 2015 (CET)

- 2016 -

Im Abschnitt Rezeption findet sich inzwischen ein Sammelsurium an Filmen, Liedern, Hörspielen usw. Rezeption erfordert nach Wiki … in der Kunst die verstehende Aufnahme eines Werks. Um hier aufgeführt zu werden, kann es also platt gesprochen nicht ausreichen, dass irgendwer in einer TV-Serie gestalkt wird .Vielmehr muss eine darüber hinausgehende Auseinandersetzung mit der Thematik erfolgen. Dafür fehlt jedoch jeglicher Beleg bei den zuletzt eingefügten Werken. Anlässlich der Sichtung habe ich diese Änderungen daher allesamt zurück gesetzt .Die Liste muss allerdings aus meiner Sicht noch ein wenig eingedampft werden. Zumal der Abschnitt Romane und Erzählungen daneben ja auch noch existiert. --Offenbacherjung (Diskussion) 17:55, 14. Sep. 2016 (CEST)

Narzistische Störung Täter-Opfer-Beziehung

Die Punkte "Ist der Täter Narzisst" "Ist das Opfer Narzisst" sollten überarbeitet oder entfernt werden.

Auf der einen Seite ist der Aspekt interessant, auf der Anderen ist er in dieser verkürzten Art und an der Stelle im Artikel dazu geeignet eine "Täter-Opfer-Umkehr" zu bewirken und es gibt keinen Beleg zur Behauptung "Auslöser für die Stalking-Beziehung ist hierbei oft eine narzisstische Kränkung."

Eine "nicht ausreichende Trennungsbekundung" ist sehr relativ und legitimiert in keiner Weise das unter Stalking beschriebene Verhalten. Die Punkte s.o. suggerieren mir imho aber eine Legitimität.

Der Artikel ist geeignet einem stalkenden Täter eine Entschuldigung für seine Taten zu konstruieren und die Schuld auf das Opfer abzuwälzen("Dieser Narzist war ungerecht zu mir!Wiki ist der Beweis!Das werd ich dem "Opfer" sofort mailen, simsen und als Botschaft in den Rasen mähen")

Da dieser Artikel sowohl die juristischen, medizinischen als auch kulturellen Aspekte von Stalking beschreibt, sollten die Hinweise&Disclaimer, die sonst bei anderen medizinischen oder juristischen Artikeln auftauchen, hier nicht fehlen. (nicht signierter Beitrag von 89.14.37.20 (Diskussion) 16:56, 8. Dez. 2016 (CET))

Straftatbestand

Eigentlich gäbe es meiner Zusammenfassung nichts hinzuzufügen, aber damit sind manche Nutzer scheinbar überfordert! Daher hier nochmal: Den Straftatbestand des "Stalking" gibt es als diesen Begriff nicht, selbst in den USA heißt das im Bundesrecht "criminal harassment". Die Einleitung war also in mehrfacher Hinsicht unzulässige Begriffsetablierung! --178.113.211.151 17:11, 12. Jun. 2019 (CEST)

Dass dies nicht zutrifft und du dies daher auch ohne Beleg behauptest, ist der Grund für die Verwerfung deiner Ergänzungen. Lasse diesen Editwar daher sein. --Label5 (L5) 17:16, 12. Jun. 2019 (CEST)
Befasse dich mit int. Strafrecht und studiere den Ref-Tag! --178.113.211.151 17:19, 12. Jun. 2019 (CEST)
Ich bin kein Jurist und habe mich in das Thema nicht eingearbeitet, aber soweit ich es überblicke, ist "Stalking" tatsächlich kein juristischer Terminus. Das ist vielleicht vergleichbar mit dem "Schwarzfahren"; bestraft wird man wegen "Beförderungserschleichung". --87.178.7.96 17:53, 12. Jun. 2019 (CEST)
Die IPs haben Recht. „Stalking“ ist nur Umgangsprache und rechtlich weder definiert noch strafbewehrt. --Wicket (Diskussion) 18:01, 12. Jun. 2019 (CEST)
Die deutsche Übersetzung für Stalking lautet Nachstellung und dies wird durch Juristen auch genau so gesehen. Innerhalb der Diskussion um die Novellierung des § 238 wurde der Begriff als solches ausgiebig diskutiert und auch nur im Rechtsverständnis mit Nachstellung dargestellt. Das ändert nichts daran, dass wenn eine Person bei der Polizei eine Anzeige wegen Stalking tätigt, die zuständige Staatsanwaltschaft automatisch ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung eröffnet. Nichts anderes passiert bei einer privaten Klage, bei dann der juristisch korrekte Begriff Nachstellung verwendet wird. Insofern hat die IP durchaus Unrecht, denn wie uns der §238 verrät, ist Nachstellen eben doch strafbar. Und zwar auch in AT, D und USA. --Label5 (L5) 18:11, 12. Jun. 2019 (CEST)
Deswegen schrieb ich ja: Den Straftatbestand des "Stalking" gibt es als diesen Begriff nicht. Und zwar nirgends im gesamten europäischen Raum und auch nicht im US-Bundesrecht. Deine sonstigen Ausführungen habe ich mit Satz 2 meiner Ausführungen fachlich korrekt dargestellt. Die Diskussion ist überflüssig! Und PS: Wenn Du schon den Juristen mimen willst, dann differenziere doch bitte korrekt zwischen Zivilklage und Privatklage, Nachstellung ist nach § 374 StPO-DE kein Privatklagedelikt! --178.113.211.151 18:21, 12. Jun. 2019 (CEST)
Du schreibst wieder einmal Unsinn. Natürlich ist Nachstellung auch ein Privatklagedelikt. Es unterscheidet sich von den explizit aufgeführten Privatklagedelikten einzig darin, dass es auch ein Offizialdelikt ist. Und den Begriff Zivilklage habe absichtlich nicht eingebracht, weil dieser ein Vefahren im Zivilprozessrecht meint, z.B. die sich anschließende Schadensersatzforderung. Aber verschone mich mit deinen Überheblichkeiten, denn von der Juristerei hast du erkennbar genauso viel Ahnung, wie meine Katze vom Eier legen. --Label5 (L5) 18:44, 12. Jun. 2019 (CEST)
Nachstellung ist im deutschen ein Antragsdelikt, § 238 (4) StGB-DE, lediglich die beharrliche Verfolgung nach § 107a StGB-AT wird vom Amtswegen verfolgt. Aber jeder blamiert sich halt, so gut er kann! Nur weiter so! 🤣🤣🤣 --178.113.211.151 18:52, 12. Jun. 2019 (CEST)
Wenn jemand die StGB von Deutschland und Österreich zusammenwürfelt, ergeben sich mir mindestens zwei Fragen. Will uns jemand vorsätzlich für dumm verkaufen oder überfordert ihn das Gelesene wirklich so massiv? In beiden Fällen ist eine weitere Mitarbeit durch diese IP absolut entbehrlich. --Label5 (L5) 19:40, 12. Jun. 2019 (CEST)
Deine inhaltslosen Nebelkerzen hier sind nicht minder erheiternd, als diese hier! Ich habe lediglich klargestellt, wo der hier diskutierte Tatbestand von Amtswegen verfolgt wird, und wo nicht (und dafür muß ich nicht mal etwas nachlesen). Als weiterer Gesprächspartner hast du dich leider disqualifiziert! --178.113.211.151 20:46, 12. Jun. 2019 (CEST)

Das Strafrecht in den USA ist größtenteils nicht Bundes- sondern Landesrecht. Da gibt es Stslking allerdings als Straftatbestand, z.B. Cslifornia Penal Code 646.9 PC. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 06:47, 13. Jun. 2019 (CEST)

Richtig, das kann man so z.B. i.d. Einleitung noch ergänzen. Ähm, und PS bzw. Klarstellung f.d. Nachwelt, nachdem in obiger Diskussion schon wieder herumgepfuscht wird: Der Tatbestand der Nachstellung gilt im Deutschen als Gefährdungsdelikt und ist mithin ein relatives Antragsdelikt - also kein Privatklagedelikt, wie oben behauptet (wie ja umseitig bereits dargelegt). --178.113.211.151 15:49, 13. Jun. 2019 (CEST)

Gesetzesänderung dez 2016

Siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw50-de-stalking/484794 Ggegenrede der grünen zum gesetzentwurf: https://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2016/oktober/katja-keul-stalking.html (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:A4C0:1E34:A4D6:A1E1:9386:8580 (Diskussion | Beiträge) 00:46, 15. Mär. 2017 (CET))

Stalking ist ein valides und akzeptiertes Geschäftsmodell und keine Straftat mehr

Es mag sein, dass rein rechtlich das Nachstellen als Straftat angesehen wird. In der Praxis ist es aber so, dass sich kaumn jemand daran stört und unter Begriffen wie "personalisierte Werbung", "Nutzertracking", "Analytics" oder auch "Telemetrie" und ähnlichen ein weltweit akzeptiertes Geschäftsmodell des systematischen Nachstellens entstanden ist. Unternehmen machen gigantische Umsätze damit ihren Nutzern nachzustellen und diese Informationen zu monetarisieren.

Ich halte es für wichtig dies prominent zu erwähnen, da es keiner bewussten Entscheidung oder Zustimmung des einzelnen Bedarf. Es ist vielmehr unmöglich geworden sich diesem System des ständigen beobachtet werdens zu entziehen. Nahezu 100% der Webseitenbetreiber binden von sich aus die Hilfsmittel mehrerer auf Nachstellen spezialisierter Unternehmen auf ihrer Webseite ein um ihren Nutzern nachzustellen. Dadurch ist ein Netzwerk entstanden, dass es den Nachstellern erlaubt genau zu verfolgen welchen Weg ein Anwender durch das Internet geht, zu welchen Zeiten er vor dem Computer sitzt und welche Tasten er wann drückt oder wie er die Maus bewegt. Es ist dank Smartphones sogar möglich zu verfolgen wo er sich wann wie lange aufhält.

Fazit: Stalking bzw. Nachstellen ist ein gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten und sollte nicht länger als Straftat angesehen werden. Betroffene Personen sind wir alle. Die wenigen die sich dessen wirklich bewusst sind und daran stören werden von der Gesellschaft als "seltsam" abgetan und mehr und mehr ausgegrenzt.

Ich würde mich freuen wenn jemand mit Erfahrung im Erstellen von Artikeln auf Wikipedia dies in die entsprechenden Artikel einarbeiten kann und eventuell auch mit diversen Belegen ergänzt. (nicht signierter Beitrag von 93.241.210.188 (Diskussion) 10:31, 24. Jan. 2019 (CET))

Täter-Opfer-Beziehung

Vollstaendigkeit: Ist der Stalker ein Narzisst, ... ERGÄNZUNG: Ist hingegen das Stalking-Opfer ein Narzisst, so hat es vermutlich versucht, dem späteren Stalker eine unzureichende Trennungs-Erklärung oder Rückweisungs-Begründung zu unterbreiten, die den (nicht-narzisstischen) Stalker immer wieder veranlasst, verzweifelt nach Erklärungen für die Trennung zu suchen. Der Abbruch einer Beziehung unter Verweigerung eines klärenden Abschluss-Prozesses, der zur gesunden Einsicht führen würde, warum die Beziehung gescheitert ist, ist dann nichts anderes als die Fortsetzung des narzisstischen Missbrauchs während der Beziehung. Der Stalker ist in diesem Fall perfider Weise Täter (im strafrechtlichen Sinne) und Opfer zugleich (im Sinne eines narzisstischen Missbrauchs durch seinen ehemaligen Partner oder potentiellen Geliebten, von dem er sich nicht befreien kann und nach Absicht des missbrauchenden Partners oder Geliebten auch über die Trennung hinaus nicht befreien soll).[13][14][15]

Selbstverständlich können sowohl Täter als auch Opfer sich gegenseitig narzisstisch missbrauchen. - Welche Konstellation vorliegt muss im jeweiligen Fall geprueft werden.

--- Ist nicht ok, den Absatz einfach rauszuwerfen!! Da diese Umkehr auch nicht so selten vorkommt ist eine Erwaehnung jedenfalls notwendig. (es ist eine Aufzaehlung!) - und die sollte komplett sein. Die Quellenangaben gelten fuer beide Absaetze. (die waeren ja dann fuer den 1.Absatz genauso ungeeignet. - insofern ist ein Zitat (Oscar Wilde) zwar nett, aber inhaltlich irrelevant.

Der korrekten (nicht einseitigen) Darstellung geschuldet sind beide Sichtweisen. Wikipedia ist offen, und sollte daher den Inhalt von allen Seiten beleuchten. Hier stimme ich zu: Hobbyphilosoph (das faellt uebrigens in die Psychologie, nicht Philosophie!) koennte abwertend verstanden werden. Willkür sehe ich trotzdem, da eine Argumentation fuer das Loeschen ausblieb. Darf ich Zensur dazu sagen? "nicht alle Ergänzungen sind ein Gewinn." Zumindest in diesem Fall: besser mehr Denkansaetze, als weniger (moege den Inhalt jeder selbst interpretieren). "Deine unenzyklopädischen Formulierungen..." - - 1. weiss ich nicht, wer das geschrieben hat, ich finds ok, 2. ist der 1.Absatz der gleiche Stil, 3. muesste man dann nicht die halbe Wikipedia umschreiben?!? Also entweder einen nachvollziehbaren ('inhaltlichen!') Grund, oder den Absatz wieder hinein! danke - der Chef. (nicht signierter Beitrag von 77.119.175.205 (Diskussion) 15:18, 25. Sep. 2021 (CEST))

Die Argumentation für das Löschen blieb nicht aus, sie lautete „Verletzung der Belegpflicht“. Ich sehe immer noch keine enzyklopädietauglichen Quellen, auf deren Basis wir über die von dir vorgeschlagenen Inhalte diskutieren könnten. Nicht die anderen müssen dir inhaltliche Fehler nachweisen, du bist in der Bringschuld für die inhaltliche Übereinstimmung deiner Ergänzungen mit WP-tauglichen Quellen. Insbesondere wenn nur eine einzige Sichtweise dargestellt wird, muss klar sein, dass dies die einzige relevante Sichtweise ist, die von allen maßgeblichen Akteuren geteilt wird (ansonsten müssten alternative Sichtweisen ebenfalls in angemessenem Umfang dargestellt werden.)
Wenn die bereits im Artikel befindlichen Inhalte durch die derzeitigen Quellen nicht ausreichend belegt sind, dann müssen diese Inhalte besser belegt, überarbeitet oder ultimativ entfernt werden. Das Hinzufügen von noch mehr unbelegtem Inhalt mit der Begründung, der bereits bestehende Inhalt sei ja auch nicht ausreichend belegt, ist keine regelkonforme und vor allem keine enzyklopädisch sinnvolle Vorgehensweise.
Ob du dir mit „der Chef“ und anderen Formulierungen einen Gefallen tust beim Ziel, hier ernstgenommen zu werden, musst du selber beurteilen.
Bitte gib überzeugende Quellen an, dann sehen wir weiter. Troubled @sset   [ Talk ]   15:47, 25. Sep. 2021 (CEST)

>> Insbesondere wenn nur eine einzige Sichtweise dargestellt wird, muss klar sein, dass dies die einzige relevante Sichtweise ist, die von allen maßgeblichen Akteuren geteilt wird (ansonsten müssten alternative Sichtweisen ebenfalls in angemessenem Umfang dargestellt werden.)

Es liegt klar auf der Hand, dass es mehr Sichtweisen gibt (sie ergaenzen sich), daher weite ich die Diskussion mit der Frage aus: hat eine offensichtlich fehlende Information keinen Platz in der Wikipedia, wenn sie offenkundig, jedoch nicht mit Belegen nachweisbar ist?
- Wenn es den einen Fall gibt, der nicht alles umfasst, muss es auch andere geben. - soll dann nur der eine Fall angefuehrt werden???
Ich meine "der Chef" bestaetigt sich durch den Inhalt. (nicht signierter Beitrag von 77.119.175.205 (Diskussion) 16:01, 25. Sep. 2021)

Wer vernuenftige Argumente/Antworten liefern kann, ist dazu eingeladen. Ansonsten moege man den 2.Absatz (wieder) aufnehmen, Vielleicht finden sich Fachleute (Psychologen) die das klarstellen koennen, bzw auch Quellenangaben dazu wissen. - Chief again (nicht signierter Beitrag von 91.141.67.10 (Diskussion) 09:18, 27. Sep. 2021 (CEST))

Strafbarkeit des Nachstellens in Deutschland

Die derzeitige Darstellung der strafrechtlichen Seite in Deutschland ist völlig unbrauchbar: die Textfassung ist absolut unklar und vermeidet alle notwendigen aktuellen Informationen. Dieser Teil des Artikels ist das schlechteste, was ich bisher in Wikipedia-DE gefunden habe.

Es ist unnötig, auf die Rechtslage von 2007 einzugehen und dann noch auf eine Weise, die das Thema restlos verschleiert. Dabei wird die damalige Rechtslage nur am Rande berührt und kaum aus der - inzwischen überholten - Rechtspraxis der Gerichte erläutert. Diese Textpassage kann heute völlig fehlen.

Die Darstellung von Rechtslage und Rechtspraxis seit 2017 werden wiederum durcheinander gebracht. Der Text ist so verquer, dass er praktisch unverständlich ist.

Die neue Strafvorschrift hätte wörtlich zitiert werden müssen (habe mal gelernt: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtskenntnis."). Dem hätte eine klare und einfache (nicht nur vereinfachende) Darstellung folgen müssen. Anschließend hätte es eine saubere Erläuterung aller Details geben müssen, getrennt nach StGB, StPO und Polizeirecht. Der Artikel ist zuletzt im Mai 2019 geändert worden, aber nicht sein juristischer Abschnitt. Der blieb wohl nach 2017 unbearbeitet. Seit der Neufassung von § 238 StGB und seiner Neben-Vorschriften gibt es genug Urteile und einschlägige juristische Literatur. Ein Jurist mit hinreichenden juristischen Kenntnissen (Strafrecht, Strafprozess, Polizeirecht, Ordnungsbehördenrecht) hätte so etwas schreiben können, kein Kriminologe, Psychologe oder Psychiater.

Der Autor des juristischen Abschnitts hatte nicht die notwendigen Fachkenntnisse. Was er oder sie geschrieben hat, lässt alle Informativität vermissen und verweigert dem Benutzer gerade die Informationen, nach denen man sucht, wenn man diesen Artikel aufruft. - Ich wollte mich über die derzeitige Rechtslage im Ende Mai 2019 informieren und fand: nichts, nur einen geschwätzigen und langatmigen pseudowissenschaftlichen Artikel.

Im Übrigen ist es eine Unart von Wikipedia, Gerichtsurteile nur nach ihrem Aktenzeichen zu zitieren. Niemand ist bereit, für eine Urteilsabschrift durch ein Gericht (viel) Geld auszugeben, wenn es veröffentlicht ist und dann kostenlos in einer allgemein erreichbaren Quelle nachgelesen werden kann. Wikipedia macht so die weitere Information zum Geheimwissen.

(nicht signierter Beitrag von LBA1947 (Diskussion | Beiträge) 06:21, 25. Mai 2019 (CEST)‎)

Neues Gesetz ab Oktober 2021

Guten Tag,

umseitig lese ich bisher nichts von dem neuen Gesetz welches angeblich ab kommenden Freitag 1. Okober 2021 greifen soll. Dazu eine Meldung, wie sie in zigfach kopierter ähnlicher Form in Netz anzutreffen ist:

  • „Stalker sollen strenger bestraft werden
Die Bundesregierung will den Schutz vor Stalking verbessern und die Strafverfolgung erleichtern. Auch Cyberstalking soll künftig besser erfasst werden. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches sollen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Das unbefugte Nachstellen einer Person wird bereits jetzt mit Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe geahndet. Das nun beschlossene Gesetz sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Dadurch soll die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert und die Strafbarkeitsschwelle gesenkt werden. Für besonders schwere Fälle soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein. Das Gesetz tritt im Oktober in Kraft.“

Bitte umseitig den aktuellen Stand für den Leser verfügbar machen. Grüße --Tom (Diskussion) 23:38, 29. Sep. 2021 (CEST)

Ist inzwischen in den Artikel aufgenommen: Stalking#Gesetzliche Situation seit Oktober 2021. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:36, 6. Mär. 2023 (CET)