Diskussion:Stand der Technik

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eher eine Worterklärung, und ich sehe auch nicht recht das Potential.(?) --'~'

in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen (vorallem im Umweltbereich) taucht der Begriff auf. er wird wohl zuhnemend wichtiger, weil das Überleben eines Unternehmens davon abhängen kann, ob seine Abluftreinigung (oder Abwasser-, Abfallvorbehandlung) dem Stand der Technik entsprechen muss oder nur den allgemein anerkannten Regeln der Technik. --Helfer 11:38, 27. Nov 2003 (CET)

Seid ihr euch dessen bewusst, dass Links auf Redirects, die wiederum auf den Ausgangsartikel zeigen, niemandem etwas bringen? --Gruß Crux 16:49, 13. Sep 2004 (CEST)

erl. vanGore 01:18, 30. Jun 2005 (CEST)

Falscher Inhalt?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke die Abschnitte anerkannte Regeln der Technik - Stand der Wissenschaft und Technik - beste erhältliche Technik (Best available technic - BAT) gehören nicht in diesen Artikel. Es sind eigenständige Begriffe, die in eigene Artikel gehören. --193.47.104.38 11:30, 8. Okt 2004 (CEST)

treffend argumentiert, sehe ich auch so, ein siehe auch-Verweis auf die anzulegenden Seiten dürfte dann genügen. I.Ü. halte ich die umfangreichen Zitate aus Gesetzestexten für überflüssig und verwirrend. Es reicht aus, den Inhalt kurz zu referieren und einen Link auf die genaue Fundstelle bei www.bundesrecht.juris.de zu setzen. --Andrsvoss 11:39, 8. Okt 2004 (CEST)
erl. bsi auf die Gesetztestexte vanGore 01:18, 30. Jun 2005 (CEST)

Stand der Technik ist Chaos[Quelltext bearbeiten]

Hier scheint mir einiges schief zu laufen. es ist ein wüstes Gemisch aus Redirects und Redundanzen entstanden, ich versuche das mal hier zu dokumentieren (A=Artikel, R=Redirect):




Stand der Technik (Patentrecht) sollte ein eigenständiger Artikel sein, man sollte nicht eine Begrifflichkeit der Fachsprache und funktionale Rechtsdogmatik in einem Atemzug nennen.Arebenti 13:51, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich rege an, alle hier genannten Begriffe unter einem Dachbegriff "Technikklauseln" zusammenzufassen.
Aus eigener fachlicher Beschäftigung weiß ich, dass der Stand der Technik sich von den anerkannten Regeln der Technik inhaltlich maßgeblich unterscheidet, was auch in der Praxis immer wieder zu - auch rechtspolitischen - Diskussionen führt.
Die einzelnen verschiedenen etablierten Arten von Technikklauseln könnten dann in einem Artikel vorgestellt und bei Bedarf in eigene, spezifischere Artikel - wie hier eben zB zum Stand der Technik verlinkt werden. --Anetzer (Diskussion) 17:47, 21. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Hi allerseits,
ich hab die Artikel nun mal augelagert und einen übergeordneten erstellt: Technikklausel außerdem eine Navileist erstellt. Ist alles noch sehr diskutabel (vor allem die Navileiste). greetz vanGore 01:18, 30. Jun 2005 (CEST)

Das sieht jetzt schon *viel* besser aus ! (obiges Posting war seinerzeit von mir) - besten Dank ... Hafenbar 21:25, 27. Feb 2006 (CET)

Geht mal gar nicht (oder: Ja, Ihr habt alle Recht)[Quelltext bearbeiten]

Vorlage muss natürlich dies hier sein. Lemma Stand der Technik ist was anderes. Ggf. elegant überleiten (querlinken). Hoffentlich mach ich was ★ blane 02:16, 13. Apr 2006 (CEST)

Holzhammer: Habe einfach mal State_of_the_Art angelegt. Vielleicht Stand der Technik als alternativen Begriff hinzufügen? ★ blane 02:29, 13. Apr 2006 (CEST)

Ganz falsch. das Problem ist, dass Umgangssprache mit Rechtsdogmatik kollidiert.

Man muss hier drauf hinweisen, dass der Terminologie ein positivistisches Denken zugrunde liegt. Entscheidend ist bei diesem Artikel, dass man ihn als Stand der Technik (Recht) markiert, denn es ist ein rechtsdogmatischer Terminus.

Falsche Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Es wird von "prior art" zu "Stand der Technik" weitergeleitet. "Prior Art" ist aber nicht zu verwechseln mit http://en.wikipedia.org/wiki/State_of_the_art 134.155.99.42 13:48, 27. Aug 2006 (CEST)

die korrekte Übersetzung ist Antorität. Vielleicht besser Neuheitsschädlichkeit(Patentrecht) , Arebenti 13:54, 6. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Stand der Technik. Ein globaler Begriff?[Quelltext bearbeiten]

Mir fällt auf, daß man tatsächlich zu sehr von der deutschen Seite her gedacht hat. State of the art wird zwar als gleichbedeutend erwähnt, aber ich denke, daß zum Beispiel beim Bau von kleinen Einfamilienhäusern der Stand der Technik in Schweden, nicht zu reden von den USA, offenbar ganz anders verstanden wird. Noch ein Beispiel: Bei uns ist der "Harvester", die "Holzvollerntemaschine" inzwischen Stand der Technik. Ist nun weltweit jede andere Methode der Holzernte veraltet? Da im Bergwald nicht einsetzbar, arbeitet man dort doch nicht etwa veraltet, wenn man geschlagenes Holz erst im Winter zu Tal lässt? Ich denke, daß man hier weiterhin nach speziellem Stand der Technik Holz erntet.--H. Chr. Riedelbauch (70+) 14:41, 2. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Österreich und die Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die entsprechenden Definitionen aus dem österreichischen und dem schweizerischen Patentgesetz recherchiert. Ich bin auch noch am suchen, wo der Begriff in der Gesetzgebung zum ersten Mal auftaucht. Daneben bin ich auch noch am Suchen, in welchen österreichischen Gesetzen der SdT noch zu finden ist. -- Glaubauch

Ich habe bei der Zitierung des öst EisbG nunmehr § 9b des Gesetzes angeführt, da diese Bestimmung die Definition des Standes der Technik für dieses Gesetz enthält. Eine Anzahl anderer Bestimmungen - so auch die bisher zitierte - bezieht sich auf diese Definition, die im übrigen abgeleitet ist von jenen des WRG und der GewO. -- anetzer

Eigenständiger Begriff[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt ist, ist der Stand der Technik, zumindest aus juristischer Begriff und nicht mit "state of the art" gleich zu setzen. Das dürfte sogar falsch sein. (nicht signierter Beitrag von 139.18.251.189 (Diskussion | Beiträge) 13:40, 26. Feb. 2009 (CET)) [Beantworten]

Datenschutz und Stand der Technik[Quelltext bearbeiten]

Nach EG-Richtlinie 95/46/EG wird im Bereich des Datenschutzes ebenfalls der Stand der Technik eingefordert. Als 100%ige umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wurde bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im §9 technische und organisatorische Maßnahmen nur von "...,haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere die in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Anforderungen, zu gewährleisten." gesprochen. Obwohl nicht ausdrücklich genannt ergibt sich zum einen aus der EG-Richtlinie selbst heraus als auch aus dem Hinweis, daß in der Mehrzahl der Landesdatenschutzgesetze der Begriff "Stand der Technik" analog zur EG-Richtlinie ausdrücklich genannt wird. Daher würde ich auch das Datenschutzrecht als Rechtsbereich aufnehmen wollen, welcher dem Stand der Technik unterliegt. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.41 (Diskussion | Beiträge) 8:15, 24. Jun. 2009 (CEST))


404 Not Found[Quelltext bearbeiten]

Das Europäische Patentrecht verankert den Begriff im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), wo es in Art. 54 Absatz 2 fast wortgleich heißt:

„(2) Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.“

--Maus-78 (Diskussion) 22:26, 16. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:22, 23. Mär. 2016 (CET)