Diskussion:Startabbruch

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Reichlich eng gefaßt ...[Quelltext bearbeiten]

>>> Startabbruch – ... ist ein Begriff, der hauptsächlich in der kommerziellen Luftfahrt bzw. im Zusammenhang mit Verkehrsflugzeugen verwendet wird. <<<

Hauptsächlich?
So wie man jedes Auto bremsen kann, so kann auch bei jedem Luftfahrzeug ein Start abgebrochen werden. Dies nur auf die Verkehrsluftfahrt zu beziehen ist imho reichlich eng.
Im Prinzip ist das auch überall gleich: Antrieb weg und bremsen (mit was auch immer man zur Verfügung hat).
In aller Regel gibt es dazu ein Lfz.-spezifisches Notverfahren. (nicht signierter Beitrag von 178.142.198.1 (Diskussion) 20:26, 8. Okt. 2019 (CEST))[Beantworten]


Schon erheblich besser als zuvor.
Aber, die Aussage "hauptsächlich bei Verkehrsflugzeugen" ist noch immer da - und noch immer genau so falsch.
Ein Startabbruch kann bei jeder Art von Fliegerei erfolgen, wenn es erforderlich ist:
So ist selbstverständlich ein Startabbruch auch in der Sportfliegerei ein Thema. Es gibt dafür Notverfahren, auch wenn die nicht immer als RTO o.ä. bezeichnet werden.
Ferner werden "Entscheidungsgeschwindigkeit", "Entscheidungsstrecke", usw. in Publikationen für Privatflieger diskutiert. So z.B. hier [1]
In der Militärfliegerei ist "Abort" definitiv ein "Bold-Face-Checklist-Item". Siehe dazu z.B. auf Seite 3-4 hier [2]
Also sollte die Eingrenzung da raus.
Und als Methode zum Anhalten könnte durchaus auch noch die "Fanganlage" mit in den Artikel aufgenommen werden. Funktioniert gut (deshalb lautet der letzte Checklistpunkt beim obigen Notverfahren "Hook Down") und sieht immer nett aus, z.B. hier [3] (nicht signierter Beitrag von 178.142.219.86 (Diskussion) 01:02, 15. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]