Diskussion:Steglitzer Schülertragödie

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Der Satz:

"Paul Krantz konnte die geplante Tat nicht ausführen, da er von Hildegard Scheller gehindert wurde"

ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Hildegard Scheller hat ihn nicht am Selbstmord gehindert. Er tat es von sich aus nicht!


--> Nachweis???--82.135.77.77 23:14, 1. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Günter oder Günther Scheller? --82.135.77.77 23:14, 1. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]


Günther Scheller!!!!

Laut Geschichte und eigener Aussage von Hilde und Paul in den Gerichtsunterlagen soll Hilde ihn gebeten haben, nicht ebenfalls sein Leben zubeenden!!

Was wurde aus Hilde ??? Das einzige was an sie erinnert ist ein schönes Gedicht !?

Es gibt noch ein eindrucksvolles Hörspiel --- da waren auch ein paar biographische Notizen dabei entweder Hilde Scheller oder ihre Freundin Ellinor haben eine Ausbildung gemacht. Letztlich haben die Spuren sich aber wohl verloren.

Etwas mehr Hintergrund gibt noch die Darstellung vom Verteidiger des Kranz Dr.Dr. Frey in seinen Erinnerungen: "Ich beantrage Freispruch" - die Erinnerungen des berühmten deutschen Strafverteidegers - da kenne ich aber nur die Lizenzausgabe für den Bertelsmann Lesering von 1960 - da ist aber vieles aus der sehr selbstdarstellerischen Sicht des Dr. Frey geschrieben.

hallo, wessen Elternaus ist denn im ersten absatz gemeint? (nicht signierter Beitrag von 91.3.203.14 (Diskussion | Beiträge) 20:43, 12. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]

Wer sich für Zeitzeugen interessiert: der damals berühmte Gerichtsreporter/-Kritiker Sling schreibt differenziert über den Prozeß: Mordprozess Krantz (in: Sling: Richter und Gerichtete, Berlin 1929, Seite 7-40), auch in späteren Sammlungen.-- Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 15:02, 4. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

keine Verbesserung[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Steglitzer_Sch%C3%BClertrag%C3%B6die&diff=180056285&oldid=180004345

Allerdings bin ich immer noch der Meinung, dass „beging er jedoch durch einen Kopfschuss Suizid“ mit seinem beamtentypischen Nominalstil kein akzeptables Deutsch ist. Das Attribut (Grammatik) „öffentliches“ zu Aufsehen ist zwar gebräuchlich, aber doch bloß ein Pleonasmus. Kann es denn ein nichtöffentliches, privates Aufsehen „in ganz Deutschland und auch in der internationalen Presse“ geben?

Umgekehrt verstehe ich nicht, warum der Artikel nicht mitteilt, dass Günther die Tatwaffe von Paul bekommen hatte und aus welchen Gründen das Schwurgericht sich trotzdem weder von Beihilfe zur Tötung Hans Stephans noch von fahrlässiger Tötung überzeugen konnte. Stattdessen wundert sich der Artikel, dass Paul, obwohl er die geplante Tat nicht ausführte, „dennoch wegen Verstoßes gegen die Waffenordnung und gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt“ wurde (Hervorhebung von mir). --Vsop (Diskussion) 15:15, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Zum ersten: Es mag ein "beamtentypischer Nominalstil" sein, aber eben auch eine nüchtern-sachliche Schilderung. Suizid ist der gängige Begriff, gegen die Verwendung von Selbsttötung gibt es weit diskutierte Vorbehalte.
Zum zweiten: Darüber wundert sich nicht nur der Artikel, sondern haben sich damals auch die meisten Prozessbeobachter gewundert. Es ist nun einmal etwas völlig anderes, sich einen gemeinsamen Suizid auszudenken und in Gedichtform niederzuschreiben, als ihn tatsächlich auszuführen oder auch nur dabei zu sein. Das Gericht hatte ja dann auch erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der "Verabredung zum Mord". Da Paul Krantz noch nicht einmal von dem tatsächlich ausgeführten Suizid wusste und auch nicht dabei anwesend war (er war ja zu diesem Zeitpunkt bei Hilde Scheller), kam eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags natürlich nicht in Frage. Der Verstoß gegen die Waffenordnung jedoch war offenkundig und die diesbezügliche Verurteilung natürlich zwingend.
Der Prozess war ja nun auch nicht gerade ein Ruhmesstück deutscher Gerichtsbarkeit, sondern im Gegenteil der Auslöser dafür, dass danach ein richtiges Jugendstrafrecht u. a. mit Schutz minderjähriger Beteiligter entwickelt und eingeführt wurde. (siehe z. B. die heute undenkbare öffentliche Befragung über intimste Details der Hilde Scheller) --Stepro (Diskussion) 16:09, 16. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]


Ist es wirklich so schwer, sich auf meine Einwände einzulassen?
  • Zum ersten: Vorbehalte gegen die Ausdrücke Selbstmord oder freiwillig aus dem Leben scheiden sind mir bekannt, nicht aber solche gegen den Ausdruck Selbsttötung, den ich jedoch auch gar nicht benutzt habe. Vielmehr schrieb ich tötete sich selbst. Eine Sprachregelung, die dem nüchterne Sachlichkeit abspricht und nur noch Beamtensprech à la beging durch einen Kopfschuss Suizid gelten lassen will, verstößt z.B. gegen Wikipedia:Richtlinien Geschichte#Allgemeinverständlichkeit: „Vermeide Nominalstil“ (siehe auch Wikipedia:Tipp des Tages#Nominalstil).
Überfülle im Ausdruck wie jüdische Synagoge oder eben öffentliches Aufsehen ist nach Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Stilblüten und andere Stilfehler unerwünscht.
  • Zum zweiten: Selbstverständlich ist es etwas völlig anderes, sich einen gemeinsamen Suizid auszudenken und in Gedichtform niederzuschreiben, als ihn tatsächlich auszuführen oder auch nur dabei zu sein. Laut Steglitzer Schülertragödie hatte man sich aber nicht nur einen gemeinsamen Suizid ausgedacht (wieso „gemeinsam“?), sondern darüber hinaus, dass als erstes Günther Scheller den Hans Stephan erschießen sollte, was er dann auch tat: zwar in Abwesenheit des Paul Krantz, aber anscheinend doch mit dem Revolver, den Günther von Paul bekommen hatte.
einen Selbstmordpakt geschlossen: Scheller sollte seinen Freund Hans Stephan (18) erschießen. Krantz sollte anschließend Günther Scheller sowie dessen Schwester Hildegard (16) und schließlich sich selbst umbringen. [...] Später erfüllte Günther Scheller seinen Teil der Verabredung, indem er in der Wohnung seiner Eltern in der Berliner Albrechtstraße 72 C Hans Stephan erschoss.
Auf dieser Grundlage war es durchaus sachgerecht, Paul Krantz als Mittäter des Totschlags an Hans Stephan anzuklagen. Dass eine entsprechende Verurteilung von vornherein allein deshalb „natürlich nicht in Frage“ kam, weil „Paul Krantz noch nicht einmal von dem tatsächlich ausgeführten Suizid [nach der Tötung des Hans Stephan] wusste und auch nicht dabei anwesend war“, ist abwegig und begründet erst recht nicht, warum das Schwurgericht in der Überlassung des Revolvers an Günther Scheller auch keine Beihilfe zur Tötung Hans Stephans oder eine fahrlässige Tötung sehen mochte.