Diskussion:Stolpe an der Peene

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Fährkrug, direkt an der Anlegestelle zur Peene gelegen, hat m.E. als Sehenswürdigkeit in Stolpe eine erhebliche Bedeutung, kommt aber in dem Artikel nur sehr am Rande vor. Vgl. http://www.gutshaus-stolpe.de/hotel/geschichte.htm: "Der über 300 Jahre alte Fährkrug, nur einen Steinwurf vom früheren Kloster entfernt, wurde seinerzeit zum Teil aus Abbruchsteinen, die aus der Klosterruine stammten, gebaut. Man kann diese besonders großen Ziegelsteine, die somit aus dem Mittelalter stammen, in der zur Straße gelegenen Fassade des Fährkruges unterhalb und zwischen zweitem, drittem und viertem Fenster von links heute noch sehen. Sie sind erst während der Restaurierung des Gebäudes Anfang 1998 wieder zum Vorschein gekommen." --Dominikhans 16:55, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich fand ihn nicht allzu bedeutend, aber gut lassen wir ihn drin. --Alma 20:18, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf Google Maps ist der Ort als "Stolpe auf Usedom" verzeichnet. -- Berlin Ger 20:21, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Der Fehler ist mir auch schon mal aufgefallen, aber darauf haben wir keinen Einfluss, it isn't a Wiki :-). Stolpe auf Usedom liegt in der Tat auf der Insel. Gruß -- Niteshift 23:20, 14. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, hatte Stolpe nie ein Wappen? Ich meine, es gab ein Gut, ein Kloster... irgendwie kann ich mir das kaum vorstellen. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 17:00, 22. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Hallo Horst, eigentlich hatten historisch nur Adelsgeschlechter und Städte das Recht zur Wappenführung. Bis 1928 waren die Dörfer den Gutsbezirken zugehörig und der Gutsherr verwendete als "Gemeindevorsteher" höchstens sein eigenes Wappen oder Siegel. Erst zu DDR-Zeiten (im Westen ??) bekamen auch Dörfer Wappen (z.B. Karlsburg). Nach 1990 konnten alle Gemeinden Wappen beantragen, wenn sie das Geld für das Verfahren hatten. Ein Ort darf nur ein Wappen führen, wenn es in der Wappenrolle des Landes (hier M-V) eingetragen ist. Klöster führten meines Wissens keine Wappen, höchstens Siegel für die Beurkundungen usw.. Bei den Orten muß das Wappen dann in der Hauptsatzung stehen. Gruß --Chron-Paul (Diskussion) 20:32, 22. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Ich danke dir für die Antwort! VG Horst-schlaemma (Diskussion) 01:38, 23. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Namensänderung[Quelltext bearbeiten]

Destatis hat den Eintrag, dass die Gemeinde juristisch mit Wirkung zum 26. September 2014 und statistisch zum 1. Dezember 2014 in STolpe an der Peene umbenannt wurde. Bisher steht im Artikel, dass die Gemeinde "bis zum 1. Dezember 2014" Stolpe hieß, was auch im Hinblick auf die statistische Wirksamkeit nicht ganz korrekt ist, denn es müsste m.E. heißen "bis 30. November 2014", aber wegen der beiden unterschiedlichen Daten halte ich es für das Sinnvollste, einfach zu schreiben "bis 2014" und ändere entsprechend. --Proofreader (Diskussion) 15:40, 12. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]