Diskussion:Strafvollzugsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Judikativer Strafvollzug[Quelltext bearbeiten]

"Judikativer Strafvollzug" kann in Deutschland niemand verstehen. Selbst ich, als gelernter Österreicher, musste nachdenken und halte folgende Übersetzung ins Deutsche für wahrscheinlich: von einem Gericht angeordneter Strafvollzug. Das lässt die Möglichkeit eines administrativen Strafvollzugs am sprachlichen Horizont auftauchen (in China, hinter der Mauer?). Da nicht sein kann, was nicht sein darf, habe ich den Text geändert.--Marijandl 17:29, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Natürlich gibt es auch "administrative Strafen" – die heißen ja sogar so ähnlich bei uns in Österreich: Verwaltungsstrafen. Und da es hier als Möglichkeit die von einer Behörde verhängte Verwaltungsstrafhaft gibt, muss es natürlich auch für diese einen Strafvollzug geben. Nur ist dieser eben nicht im Strafvollzugsgesetz geregelt, sondern in der Anhalteordnung (AO). Lg, Plani 17:55, 30. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]