Diskussion:Streitgegenstand

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dogmatische Einordnung in Deutschland, Österreich, Schweiz? im Aufbau sollten die Gemeinsamkeiten vorangestellt werden

danach die rechtswegspezifischen Differenzierungen,

Begriff des Streitgegenstandes ist auch für das Verwaltungsrecht und das Strafrecht relevant, die Reduzierung auf das Zivilverfahren ist unzutreffend,


Relativer Streitgegenstandsbegriff[Quelltext bearbeiten]

Zum relativen Streitgegenstandsbegriff des BGH schwieg der Artikel bislang. Dies habe ich nun ergänzt, wirklich erklärt ist dies aber dadurch noch nicht. Sofern jemand tiefergehend mit der Thematik vertraut ist, könnte hier der Artikel wohl noch verbessert worden.--Losdedos 23:07, 26. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]