Diskussion:Studentenlizenz

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Weiterverkauf[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann noch jemand den Artikel dahingehend erweitern, ob der Weiterverkauf (in D) rechtlich erlaubt ist.--Kompakt 13:51, 19. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Interessant wäre es auch zu wissen, ob man z.B. eine Microsoft-Studentenlizenz mit einem Upgrade auf eine neuere Version (z.B. 2007->2010) dann auch kommerziell nutzen darf. Also zum Beispiel: Ich kaufe als Student Visio 2003 als Studentenlizenz. Dann kaufe ich nach meinem Studium ein Upgrade von Visio 2007 auf Visio 2010 zum normalen Preis. Darf ich dann Visio 2010 kommerziell nutzen oder bleibt mir nichts anderes übrig, als eine neue Vollversion von Visio zu kaufen? Dann würde ich ja im Nachhinnein bestraft werden, weil ich mir die "Einbahnstraßenlizenz" in Form von Studi-Version gekauft habe. --93.200.118.64 10:50, 2. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Artikel sollte etwas breiter hinsichtlich der Hersteller aufgebaut werden. Derzeit bezieht er sich fast nur auf Adobe und Microsoft. Wobei der Bezug auf letzere sogar falsch ist, denn die "Home and Student"-Angebote mögen sich evtl. an Studenten und co richten. Sind aber keine wirklichen Studentenversionen, denn sie können von jedermann erworben und für nicht kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Wenn man MS erwähnt dann eher im Zusammenhang mit der MSDNAA. Hier müsste nochmal aufgeräumt werden. --Cepheiden 08:36, 21. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich bin mir nicht sicher, ob es ein Qualitätsmangel ist, hier keine Liste der Software-Angebote einzustellen. Wir wollen ja gerade keine Werbung für irgendwen hier machen. Zumal die Liste vermutlich schwerlich vollständig und aktuell gehalten werden kann. Adobe ist in diesem Zusammenhang ja auch nur ein Beispiel. Sofern es Besonderheiten gibt, die erwähnenswert sind, können die im Artikel kurz mit Verweis auf die betreffende Software benannt werden. Aber einen Bedarf für eine inhaltliche Überarbeitung sehe ich nicht. Der Baustein sollte entfernt werden. --NiTen (Discworld) 13:54, 24. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe nichts von einer Liste erzählt. Auch was die Werbung angeht, ist die Konzentration auf zwei Anbieter nicht weniger werbend als wenn man andere Anbieter mit aufnimmt. Dann sollte man evtl. die Beispiele an mehr als zwei Anbietern zeigen oder das ganz lassen. Zumal die Beispiele bezüglich MS auch noch falsch sind. Auch sind Merkmale wie digital signierte Dateien (Autodesk) oder funktionale Einschränkungen bislang nicht mal erwähnt. Es gibt schon noch einiges zu machen am Artikel. --Cepheiden 14:43, 24. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]
Bitte den Hinweis nicht als Angriff auffassen. Wenn du schreibst, dass der Artikel bezüglich der Hersteller breiter aufgebaut werden müsste, dann läuft das im Endeffekt auf eine Liste hinaus. Wie dem auch sei, von mir aus kann der Hinweis auf Adobe gern raus. Das der Artikel darüber hinaus noch erweitert werden kann, ist unstrittig. Ich sehe nur nicht ein, wie der Baustein hier irgendwie zur Verbesserung beiträgt. Solche Bausteine gehören imho in Artikel, die objektiv betrachtet überarbeitungswürdig sind und derartig eklatante Qualitätsmängel kann ich hier eben nicht erkennen. Daher meine Rückfrage. Grüße, --NiTen (Discworld) 15:08, 24. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, das ist was du offensichtlich daraus machen würdest, wenn du mehr Vielfalt zeigen möchtest. Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass sich bei Beispielen nicht immer nur auf Adobe und Microsoft bezogen wird. von einer Liste habe ich nie etwas gesagt und ist auch nie meine Absicht gewesen. Solche Bausteine sollen zunächst auf Mängel und der Diskussion dazu hinweisen. Und objektive Mängel bestehen/bestanden meiner Meinung nach durchaus. Bei Artikeln mit "eklatanten Qualitätsmängeln" ist wohl eher eine QS vorzuziehen. --Cepheiden 11:37, 2. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]