Diskussion:Tagessatz

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Und wieviel Prozent vom Nettogehalt ist jetzt ein Tagessatz? Das wäre ja mal interessant, ne?

Oder ein Beispiel oder Präzedenzfall wäre schön (nicht signierter Beitrag von 217.248.31.142 (Diskussion) )

Habe mal ergänzt, dass Tagessätze auch in Form von gemeinnütziger Arbeit abgeleistet werden können. Vielleicht könnte dieser Punkt noch ausgearbeitet werden.

Kosten, Honorare[Quelltext bearbeiten]

Ich denke nicht, dass grade beim Beispiel IT-ler dieser Satz zutrifft "werden in der Regel nicht nach Stunden-, sondern nach Tagessätzen bemessen." Ich bin seit über 10 Jahren in der Branche tätig und ich war noch in keinem Projekt in dem nach Tagessatz abgerechnet worden wäre (nicht nur bei mir sondern auch bei anderen Beratern). Ein Tagessatz ist meist das Minimum das an einem Tag abgerechnet wird. Sprich: 8 Stunden werden abgerechnet auch wenn der Einsatz vor Ort nur sagen wir mal 4 oder 5 Stunden gedauert hat. Dauert der Einsatz vor Ort aber 10 Stunden werden auch 10 Stunden bezahlt. Externe die "Überstunden" umsonst für den Kunden arbeiten sind mir noch keine untergekommen.

Ich kenne auch von allen Projektangeboten / -anfragen bisher nur 2 Konstrukte: Honorar nach Aufwand (also pro Stunde / Dienstvertrag) oder fixes Honorar (also Festpreisangebot / Werksvertrag). 62.159.241.122 06:59, 29. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Rechtschreibfehler bzw. Sinnfehler en masse. Überarbeiten-Block eingefügt.MEiNsTeiN 14:27, 22. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kannst Du mal bitte etwas konkreter werden? Ich finde keine. --AchimP 16:58, 22. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mal versucht, den Artikel auf das Wesentliche zum Begriff Tagessatz zu reduzieren und stilistisch etwas zu glätten. Bitte gegebenenfalls den Überarbeiten-Block entfernen. --BeeKaaEll 07:03, 1. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Habe das Überarbeiten entfernt, der Artikel ist doch inzwischen von allem unnützen Geschwurbel befreit. --Carl B aus W 18:40, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Reform: Erhöhung des Tagessatzes[Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Bundestag hat am 20. März 2009 beschlossen, den Tagessatz auf 30.000 Euro anzuheben. 212.95.108.42 16:19, 20. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Mein Vorschlag: Nur den ersten Satz mit dem Link auf Geldstrafe stehen lassen (da ist es nämlich ganz toll erklärt) und den ganzen Rest des Abschnitts löschen. --Carl B aus W 21:43, 25. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Habe es getan. Hoffentlich bekomme ich jetzt keine Prügel. --Carl B aus W 22:11, 28. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt die wichtigsten allgemeinen Regeln und Unterschiede im deutschsprachigen Raum hineingegeben. Genaueres gibt es ja nur zu Deutschland. --Franz (Fg68at) 13:56, 9. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Tagessätze im Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens wäre es sinnvoll, die Frage zu erörtern, warum die Tagessätze Grenzen nach unten bzw. oben aufweisen; während eine Untergrenze sich noch leicht dadurch erklären läßt, daß auch der einkommenslose Täter bestraft werden soll bzw. daß der "aushelfende" Verwandte, Freund oder Bekannte nicht zu billig davonkommt, ist es aus angestrebten Gerechtigkeitsaspekten schon weniger erklärlich, warum eine Obergrenze geschaffen wurde, denkbar wären wohl mindestens folgende Ansätze a) Es hängt mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zusammen, Bestimmtheitsgrundsatz, Übermaßverbopt, etc. pp. b) Man will im Falle von Wirtschaftskriminalität u.ä. keine Unternehmen gefährden, c) außerordentlich gute Lobbyarbeit der potentiell Betroffenen.Ich will mich dann auch selbst auf die Suche machen, aber falls jemand bereits gut unterrichtet ist und auf entsprechendes Schrifftum verweisen kann, darf der Betreffende natürlich gerne vortreten.--Blaubeermarmelade (Diskussion) 03:40, 8. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der folgende (Teil)absatz

Für die Staatskasse ist das klar die schlechtere Option, wenn man von Haftkosten in Höhe von ca. 4.000 € pro Monat und Häftling und zahlbaren Haftkostenbeiträgen von 430,55 € pro Monat und (nicht arbeitendem) Häftling (bei Einzelzelle inkl. entsprechender Verpflegung; gültig für Niedersachsen 2018) ausgeht, kostet das die Allgemeinheit immerhin ca. 3.600 € pro Monat und Häftling, was ca. 120 € pro Tag entspricht.

kommt mir in dieser Form doch recht unenzyklopädisch vor. Auch, wenn es sicherlich nicht sachlich falsch ist, das scheint die Art von Erörterung zu sein, die man eher in einem Blogeintrag, einem Zeitungskommentar, einem Leserbrief etc. erwarten würde. Ich würde vorschlagen, das komplett zu streichen. 188.108.125.238 17:44, 11. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ist erledigt.--Giebenrath (Diskussion) 17:08, 9. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]