Diskussion:Triebfahrzeugbegleiter

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Ohne LZB darf alleine doch bis 160 km/h gefahren werden? --Sunshinemind 13:53, 26. Aug 2005 (CEST)

Richtig. Der Beimann wird erst erforderlich, wenn man schneller als 140 km/h mit einer Zugbeeinflussung ohne kontinuierliche Überwachung (z.B. I54 & I60) fährt. Hat heute Dank der flächendeckenden Ausrüstung der betroffenen Fahrzeuge mit PZB 90 bzw. LZB keine Relevanz mehr. Ohne PZB generell (auch mit Beimann!) Vmax 100 km/h.--Meik84 23:23, 12. Jun 2006 (CEST)

Wie lange gab es Beimänner auf E-Loks?[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre zu wissen, wie lange es eigentlich auch nach der Einführung von Elektrolokomotiven noch Beimänner gab. --Bigbug21 11:41, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Also »Lokführer Henschel« war 1962 allein auf der Lok: https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNDE3MTY/ ospalh (Diskussion) 15:32, 9. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Und wie ist die Situation in anderen Ländern? In Italien zB kommt der Beimann erst jetzt langsam aus der Mode weil sich die Gewerkschaft noch immer erfolgreich dagegen wehrt. (nicht signierter Beitrag von 86.32.74.84 (Diskussion) 12:26, 10. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

EBO ist diesbezüglich geändert worden[Quelltext bearbeiten]

Die am 25.Juli 2012 gültig gewordenen Änderungen der EBO erfordern PZB bei mehr als 50 km/h. --Dmicha (Diskussion) 10:43, 12. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

PZB meint wohl Punktförmige Zugbeeinflussung. Helium4 (Diskussion) 22:09, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Funktion statt Beruf fände ich besser. Helium4 (Diskussion) 23:39, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]