Diskussion:Unlauterer Wettbewerb

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Im UWG gibt es keine Artikel. Das Gesetz ist aus Paragraphen aufgebaut. Der Beitrag ist äußerst unprofessionell, hoffnungslos veraltet und insgesamt völlig unzureichend. So ist dieses Gesetz auch keine Rechtsnorm, sondern es stellt eine Sammlung von Normen dar. Das Gesetz ist auch nicht einfach historisch gewachsen. Es erfuhr vielmehr ungezählte und ganz und gar beabsichtigte Änderungen (die letzte wichtige 2008). Im übrigen existiert die zitierte Rechtsnorm nicht noch werden heutzutage im UWG die "guten Sitten" bemüht. Ich empfehle, den Beitrag komplett neu zu schreiben. Ich selbst stehe hierfür nicht zur Verfügung. Die Art und Weise, wie auf den Seiten der Wikipedia unter dem Deckmantel der Demokratie Tatsachen und Fakten durch Laien verzerrt werden, behagt mir nicht. (nicht signierter Beitrag von 77.189.187.160 (Diskussion | Beiträge) 16:04, 16. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Dir ist aber schon aufgefallen, dass es hier auch um das Schweizer UWG geht?--Arma 09:45, 17. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:02, 21. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

"unrichtig und irreführend" oder "unrichtig oder irreführend"?[Quelltext bearbeiten]

es heißt im Artikel: "Vergleichende Werbung, wenn sie nicht sachlich wahr ist und ein unrichtiger oder irreführender Gesamteindruck entsteht." Müssen also beide Kriterien gleichzeitig gegeben sein, sachliche Unwahrheit und irreführender Gesamteindruck oder genügt es, wenn eines der beiden Kriterien erfüllt ist? In letzterem Fall sollte hier besser statt "und" "oder" stehen, oder "oder/und"... die Unterscheidung ist wichtig, denn davon hängt ab, ob eine Werbung, die im Gesamteindruck irreführend ist, aber nicht strikt sachlich unwahr ist, bereits es unlauter eingeordnet werden kann!? --HilmarHansWerner (Diskussion) 16:36, 12. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]