Diskussion:Urkundsdelikt
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Schlage Verschiebung nach "Urkundendelikte (deutsches Recht)" vor. Carolus Ludovicus 17:28, 6. Jan. 2008 (CET) PS Plural ist fachlich richtig.
- Ich denke auch, dass der Plural wesentlich geläufiger ist. Es geht schließlich um mehrere, rechtlich verschiedene Delikte. Ich hätte nichts gegen die Verschiebung nach Urkundsdelikte (deutsches Recht). --Sebastian Huber 17:58, 6. Jan. 2008 (CET)
- Bin auch für eine Verschiebung auf eine Pluralform. Zu einer Grundform "Urkundsdelikt"/"Urkundsdelikt" die alle Straftaten gemeinsam verbindet, könnte man höchstens einen juristischen Aufsatz schreiben. Wenn man das Lemma als Mehrzahl bezeichnet/fasst, wird auch deutlicher, dass es um sich eine Gruppe und nicht um eine bestimmte Straftat handelt.
- Wenn man alle Urkundendelikte auch noch im Rahmen verschiedenen Rechtsordnungen behandelt, so würde der Artikel noch unübersichtlicher.
- Die vorgeschlagene Verschiebung befürworte ich somit insgesamt.-- pistazienfresser 23:17, 23. Jul. 2008 (CEST)