Diskussion:Urkundsdelikt

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Schlage Verschiebung nach "Urkundendelikte (deutsches Recht)" vor. Carolus Ludovicus 17:28, 6. Jan. 2008 (CET) PS Plural ist fachlich richtig.[Beantworten]

Ich denke auch, dass der Plural wesentlich geläufiger ist. Es geht schließlich um mehrere, rechtlich verschiedene Delikte. Ich hätte nichts gegen die Verschiebung nach Urkundsdelikte (deutsches Recht). --Sebastian Huber 17:58, 6. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Bin auch für eine Verschiebung auf eine Pluralform. Zu einer Grundform "Urkundsdelikt"/"Urkundsdelikt" die alle Straftaten gemeinsam verbindet, könnte man höchstens einen juristischen Aufsatz schreiben. Wenn man das Lemma als Mehrzahl bezeichnet/fasst, wird auch deutlicher, dass es um sich eine Gruppe und nicht um eine bestimmte Straftat handelt.
Wenn man alle Urkundendelikte auch noch im Rahmen verschiedenen Rechtsordnungen behandelt, so würde der Artikel noch unübersichtlicher.
Die vorgeschlagene Verschiebung befürworte ich somit insgesamt.-- pistazienfresser 23:17, 23. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]