Diskussion:Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

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Zulässigkeit der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung[Quelltext bearbeiten]

Sollte man die grundsätzliche Vereinbarkeit der strategischen Auslandstelekommunikationsüberwachung mit dem Grundgesetz vielleicht mit in die Einleitung aufnehmen? --Koschi73 (Diskussion) 15:52, 19. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Ich bin dafür.--Asperatus (Diskussion) 16:01, 19. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das jetzt entsprechend geändert. In der medialen Darstellung am Tage des Urteils überwiegt zwar nach meiner Wahrnehmung der Schwerpunkt auf den verfassungsrechtlichen Einschränkungen für die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung des BND, doch hat das Bundesverfassungsgericht die strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung für grundsätzlich mit Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar erklärt. --Koschi73 (Diskussion) 17:09, 19. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Begriff "strategische Auslandstelekommunikationsüberwachung"[Quelltext bearbeiten]

Was ist das? Der Begriff bedarf einer Erklärung. Weblink für ersten Einstieg] 88.130.55.134 20:19, 21. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]