Diskussion:VW Saveiro

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Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage. Ist das Darstellen des Pickups nicht ein Verstpß gegen das PErsönlichkeitsrecht? Zumal dort eindeutige Kennzeichen zu lesen sind? Und wenn ja wie holt man sich die Erlaubniss beim Besitzer? Darf man einfach so bei einem Amt vorbeigehen und sagen ich möchte gern den Besitzer vom Fahrzeug XY haben weil ich ein Foto von seinem Auto veröffentlichen will? Oder wie geht das? Die Frage richtet sich warscheinlich direkt an den Ersteller des Beitrages?

Gruß

Ikke aus Berlin (nicht signierter Beitrag von 212.202.124.173 (Diskussion | Beiträge) 14:57, 18. Apr. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Hab' die Disk leider erst nach dem Zurücksetzen gelesen (Vorsichtshalber: "siehe Disk" in den Bearbeitungskommentar schreiben - manchmal überseh' ich das sonst). Ich frag' mal rum. --Howwi 20:43, 27. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Soll statthaft sein - zumindest wurden Unkenntlichmachungsanfragen in einem ähnlichen Fall abgelehnt. --Howwi 22:16, 29. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Siehe Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache#Rechtslage_in_Deutschland. --MB-one (Diskussion) 20:44, 5. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]