Diskussion:Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg

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Verfassungsbeschwerde[Quelltext bearbeiten]

"Das Gericht ist nicht für Verfassungsbeschwerden von Bürgern zuständig. Diese sind unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubringen. " - wie ist das zu verstehen? Man kann beim BVerfG die Verletzung von Grundrechten in der Landesverfassung rügen? --JensMueller 19:56, 23. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Wenn sich jemand durch Landesrecht in seinen Rechten verletzt sieht, muß er die entsprechende Verfassungsbeschwerde beim BVerfG vorbringen. In anderen Ländern ist aber das Landesverfassungsgericht für solche Fälle zuständig.--HolgerB 19:14, 24. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]