Diskussion:Verkehrslärmschutzverordnung

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Gesetzestext[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Ansicht ist es Sinn dieser Online-Enzyklopädie, leicht verständlich und nachvollziehbar einen Begriff zu erklären. Ob die 16. BImSchV "nur" für öffentliche Straßen gilt und z.B. nicht für private Zufahrtsstraßen, die sich im Eigentum eines privaten Verkehrsbetriebens befinden, ist eine juristische Feinheit, die - wenn überhaupt - nur in einem eigenen Abschnitt anhand von Gesetzeskommentaren bzw. Gerichtsentscheidungen - so es diese gibt - erläutert werden könnte. In der Einleitung verwirrt das nur. --Fmrauch (Diskussion) 17:48, 10. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]