Diskussion:Verordnung über Reisepässe von Juden

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Abb: Pass mit Judenstempel[Quelltext bearbeiten]

Der Pass wurde vom Deutschen Generalkonsulat Zürich ausgefertigt und trägt neben dem roten J das Datum "24.2.39", an dem der Judenstempel eingefügt wurde.
Der Stempelaufdruck ist "Deutsches Generalkonsulat in Zürich". -Holgerjan (Diskussion)

Die Quelle nr 6, der Spiegel Artikel, ist im Prinzip eine Zusammenfassung der Thematik, welcher sich dieser Artikel anzunehmen versucht. Die Quelle ist aber mit folgendem Satz verbunden:

"Die Gestapo zwang vom Sommer 1938 an immer häufiger Juden zum illegalen Grenzübertritt[6] und belastete dadurch die zwischenstaatlichen Beziehungen zu den Nachbarländern."

Das geht aus der Quelle nur mit höchster Fantasie und enormer Interpretation hervor (meiner Meinung nach überhaupt nicht). Der erste Teil des Satzes ist, so legt es die Quelle nahe sogar komplett falsch. "Die Gestapo zwang [...]" ist völlig unbelegt und anhand der vorliegenden Quellen auch sehr unwahrscheinlich.

Der Satz sollte mit der Quelle übereinstimmen oder ganz entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 146.52.188.251 (Diskussion) 17:39, 28. Jun. 2015 (CEST))[Beantworten]

Ich habe nicht den SPIEGEL, sondern das ebenfalls in EN 6 zitierte Quellenwerk VEJ zur Überprüfung herangezogen. Der oben zitierte Satz findet sich dort auf Seite 45 inhaltlich entsprechend. Der Anschlusssatz "Als Reaktion auf solche Praktiken drohte die Schweiz..." stellt klar, dass die erzwungenen illegalen Grenzübertritte durch die Nazis auch die Schweiz betrafen. In Dokument VEJ 2/305 vom Juli 1939 findet sich auf Seite 790 ein konkretes Beispiel dazu. --H.Parai (Diskussion) 19:53, 8. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:01, 9. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]