Diskussion:Vertrag von Chambord
Abschnitt hinzufügenFür den Auszug des Vertragstextes vielen Dank. Benutzer: Mario todte, 12:34, 19. Februar 2005 CEST)
- Gern geschehn. Es ist ja auch ein interessantes Thema. Ich hatte mich leider nicht eingeloggt beim hinzufügen. Ein Artikel macht es doch gleich viel attraktiver wenn die "Quelle" um die es geht auch zu lesen ist. ;-) Gruß --Proxy
Waffenstillstand von Vaucelles
[Quelltext bearbeiten]Am 5. Februar 1556 wurde der Waffenstillstand von Vaucelles geschlossen, in dem Heinrich II. die Bistümer Metz, Verdun und Toul sowie das Piemont zugesprochen bekam. aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Italienische_Kriege Sollte nicht die nachträgliche Legitimierung hier erwähnt werden? --2003:C2:9F08:1E43:F890:C2D7:B9B5:DE91 07:27, 13. Dez. 2023 (CET)
Der Abschnitt "Auswirkungen"
[Quelltext bearbeiten]sollte nochmal überarbeitet werden, denn der erste Absatz ist nicht in allen Formulierungen schlüssig - ich zitiere:
"Der Vertrag von Chambord war ein typischer Vertrag zu Lasten Dritter. Die auf deutscher Seite agierenden Reichsfürsten hatten Frankreich eine Zusage gemacht, zu der sie weder Vollmacht noch Berechtigung hatten. Sie traten einem ausländischen Herrscher Rechte über das Reichsterritorium ab, die ihnen nicht zustanden. Der Vertrag hatte daher nach rechtlichen Maßstäben keine Bedeutung. Unabhängig von der zweifelhaften Rechtsnatur dieses Vertrages und unter Ausnutzung der momentanen Schwäche des Kaisers nutzte Frankreich dieses Abkommen aber als Vorwand, um die betroffenen Städte militärisch zu besetzen und sie später völlig aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches herauszulösen und in das eigene Territorium einzugliedern. Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die drei Städte offiziell an Frankreich abgetreten."
Dazu ist anzumerken:
- Man kann die damaligen Rechtsauffassungen nicht nach heutigen Maßstäben beurteilen!
- Seit der römischen Antike ist staatlich betriebenes Recht ohnehin ausnahmslos Unrecht, denn es beruht lediglich auf jenen drei Unrechts-Säulen, die in abeschwächter Form wohl auch schon in vorstaatlicher Zeit die gesellschaftliche verhältnisse prägten, wenn auch durch den Fmilien-und Sippengedanken abgeschwächt (Stichwort: natürliche "Beißhemmung", die erst durch die Entfremdungsprozesse im Staat (Gruppengröße über 32 Individuen, siehe Verhaltensforschung) verlorenging (soziologisches Größenordnungsproblem) ) ): Anmaßung, Lüge und Mord - bis heute - es ist also enzyklopädisch wenig sinnvoll, in einer Enzyklopädie eine "rechtliche Würdigung", geschweigedenn eine Wertung (wie derzeit im Artikel vorhanden (... "nicht zustanden") dieser historischen(!) Ereignisse zu versuchen. (Selbst bei Gegenständen der Gegenwart ist dies mitunter schwierig, wie u.v.a. die Diskussion über den Artikel "Vertrag zu Lasten Dritter" beweist.) Versucht man dennoch eine "rechtliche" Einordnung, sollten die(Plural!) zu der jeweiligen Zeit geltenden Rechtsverständnisse dazu herangezogen werden und nicht die gegenwärtigen. dies führt i.d.R. zu mindestens einer Diagnose, Triagnose oder Polyagnose, denn es gibt aus wohl naheligenden Gründen immer mehrere "Rechtsauffassungen"!
- Die Reichsfürsten waren "souverän" - was sie taten war (nach ihrem Rechtsverständnis) automatisch und immer "rechtens"("selbstherrlich" - sein eigener Herr sein, niemandem verpflichtet, es sei denn durch eigene Entscheidung! (und die kann sich auch ändern! (Siehe Atomabkommen USA-Iran: Von den US initialisiert, dann aber genau von den USA gebrochen) , das Verhältnis zwischen Kaiser, Papst und Reichsfürsten immer ein "dialektisches", widersprüchliches, konfliktbeladenes - "Freiheit" der Akteure. (Der Irrmeinung der absoluten "Souveränität" ist ja selbst heute noch jeder "souveräne" Staat ("Gewaltmonopol") und praktisch alle seine Juristen - sonst kämen sie nämlich nicht durch das Staats-(sic) Examen! Kardinalfehler des römischen Imperialreches, das noch heute fortwirkt: Es rechnet mit einer "höchsten Instanz" und einem "Abschluß" einer Rechtssache - beides gibt es realier aber nicht: Unrecht und Ungerechtigkeit wirken selbst noch über den Tod hinaus und dann umso verheerender, weil unkorrigierbar und akkumulierend-eskalierend) die Formulierung "... sie traten ... Rechte ... ab ..." ist irreführend, weil unzutreffend, denn sie traten kein Recht ab, sondern räumten ("Selbstherrlichkeit" zutreffend, denn sie waren tatsächlich ihre eigenen Herren!) Frankreich dieses Recht ein. "Einräumen" ist was anderes als "Abtreten" (heißt: Sie schufen(!) Frankreich dieses Recht, diese Städte zu vereinnahmen!) ! (Kleiner Exkurs: "Recht" "existiert" nicht, es wird "gebildet", also "erschaffen" - genau so, wie die Banken Giralgeld "erschaffen" - ebenso "selbstherrlich" (siehe FED, EZB usw.)) Das war damals also durchaus genauso rechtens, wie wenn heute die Regierung(en) und die Staatsmedien eine zwangliche Rundfunkgebührenbelastung der Bürger hinter deren Rücken auskungeln.
- Damit war der Vertrag voll Rechtsgültig und dies wurde ja auch durch entsprechend konkludentes Verhalten der Vertragsprteien bestätigt. (UNO-Klauseln gab's damals noch nicht! Wer angreifen wollte, konnte das tun (wie heut immer noch!), wer sich dazu mit anderen verabreden wollte, konnte das ebenfalls tun - macht die Nato ja heute noch genauso (Syrien, Libyen, Kosovo, Ukraine usw.) )
- Methodischer Hinweis um solche Fehler künftig zu vermeiden: "... Der Vertrag hatte daher nach rechtlichen Maßstäben keine Bedeutung. ..." Wenn der Autor dieses Satzes sich der enzyklopädischen Notwendigkeit bewußt gewesen wäre, diese "rechtlichen Mastäbe" konkret zu benennen, wäre ihm aufgefallen, daß es für derartiges Verhalten damals keine verbindlichen Rechtsmaßstäbe gab! "Verträge" wurden damals schon genauso ausgekungelt, uminterpretiert und gebrochen wie heute. Damit wäre es sofort klar gewesen, daß man solch einen Satz garnicht zu schreiben braucht: Arbeit gespart, Diskussionen gespart, enzyklopädisch das Wichtigste: Mißverständnisse beim Leser vermieden! (sorry, ich schreibe hier in tiefster Nacht mit einer irgendwie defekten Funktastatur - bitte fehlende oder verdrehte Buchstaben gedanklich ergänzen und/oder richtigstellen, danke!) Frohes Schaffen!