Diskussion:Verursacherprinzip

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Andere Rechtsbereiche[Quelltext bearbeiten]

Ich bin ein Rechtslaie, weiß aber, dass ähnliches auch in anderen Rechtsbereichen wie z.B. dem Schadensersatz gilt. Heißt es dort dann auch Verursacherprinzip und, wenn nicht, wie dann? Sind hier Juristen zugegen? Vielen Dank im voraus. -- 217.81.215.145 11:34, 21. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bodendenkmalpflege[Quelltext bearbeiten]

behandelt nur die dt. Bodendenkmalpflege. Sollte als solche dann auch gesondert bezeichnet werden in Abgrenzung zu Österreich/Schweiz... (nicht signierter Beitrag von 81.109.154.191 (Diskussion) 16:50, 24. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Aus der allg. QS[Quelltext bearbeiten]

In der allgemeinen QS wurde folgende Kritik und Mängelbeschreibung geäußert(--nfu-peng Diskuss 14:05, 7. Aug. 2012 (CEST)):[Beantworten]

Verursacherprinzip allgemein nimmt annährend keinen Platz ein. Der Artikel befasst sich hauptsächlich mit dem Verursacherprinzip in der Bodendenkmalpflege und ein wenig mit dem Verursacherprinzip im Umweltschutz. Wenn sich jemand zu dem Verursacherprinzip informieren will, wird er hier nicht viel schlauer.--Jakob Schulze (Diskussion) 11:39, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Schwerpunkt erscheint mir vom Wortgebrauch her richtig - auch nach Meyers Enz. Lexikon, Bd. 24 S.528: Siehe ersten Textverbesserungsversuch. Zumal "Verursacherprinzip" nicht mit Verursachungsprinzip (-ungs-!) zu verwechseln ist, auch wenn sie bisweilen wechselseitig verwand werden.--Güwy (Diskussion) 12:45, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich kam zu diesem Artikel über eine Diskussion zum Thema Kernenergie und ob hier in Deutschland das Verursacherprinzip greift oder nicht. Laut Atomgesetz soll das Verursacherprinzip wirken. Hierzu wollte ich mir die genaue Definition vom Verursacherprinzip angucken und fand den Artikel recht unbefriedigende. Ich würde in dem Zusammenhang auch vom Verursacherprinzip und nicht vom Verursachungsprinzip sprechen oder steht im Gesetzestext die falsche Vokabel?--Jakob Schulze (Diskussion) 00:31, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Verusacherprinzip als Leerformel[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint, dass unter diesem Titel auch gesagt werden sollte, dass der Verursacher meist nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann und es daher ein wenig griffiger Begriff ist, eher eine Leerformel (oder ein "weasel word" wie F.A. von Hayek vielleicht sagen würde). Vgl. dazu etwa http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/bwl/rechtderwirtschaft/institut/Veroeffentlichungen/Artikel_12_Das_Verursacherprinzip_als_Leerformel.pdf ). Adraass (10:51, 24. Okt. 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

auch im Gefahrenabwehrrecht ... ?!![Quelltext bearbeiten]