Diskussion:Verwaltungsfachangestellter

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Hab den TVöD statt des BAT eingesetzt, da der ja bald eingesetzt wird/teilweise schon ist. MfG NJack

Ist jetzt BAT richtig oder TVöD? mfg ganxtad3luxe

danach wird der TV-L eingeführt (aber nur in den Ländern, welche in der Tdl organisiert sind). Der BAT wird in Einzelfällen noch weitergelten, daher sollte er trotzdem hier erwähnt werden. --BoernieVfL 15:00, 23. Aug 2006 (CEST)


Voraussetzung für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten[Quelltext bearbeiten]

(Verschoben von WP:VV --seb DB 10:57, 19. Sep 2006 (CEST))

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kurze Anmerkung zu Ihren sonst guten Beiträgen sei mir gestattet. Es ist korrekt, dass für den Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten ein 10 Klasse bzw. ein Fachhochschulabschluß Vorraussetzung ist. Die Praxis hat diese Wahrheit jedoch überholt. Faktisch ist eine Hochschulreife erforderlich. Die vorgenannten genügen nur noch in seltenen Asnahmefällen.

Bitte pflegen Sie diese Daten in Ihre entsprechenden Beiträge zu dem Thema Verwaltungsfachangetellte ein.

Vielen Dank

Hm - also auch wenn die Leute mit einem Hauptschulabschluss in der Minderheit sind, gibt es sie definitiv (in meiner Klasse zummindest).
Davon mal abgesehen ist es wohl in sehr vielen Ausbildungsberufen mittlerweile so, dass man zwar in der Theorie einen Hauptschulabschluss "nur" haben muss, die Realität aber so ausschaut, dass doch lieber Abiturienten oder Realschüler genommen werden.
Ich weiß nicht, ob in Wikipedia jetzt hineingehört, dass (sehr) viele Arbeitgeber lieber einen höherwertigen Abschluss haben möchten. Das ist doch eine subjektive Einschätzung (auch wenn sie womöglich (?) zutrifft).
Sollte man nicht doch lieber bei den tatsächlichen Gegebenheiten bleiben? Nimmt Wikipedia durch die bisherige Äußerung den Hauptschülern nicht den Wind aus den Seegeln, die sich dann erst gar nicht bewerben, wenn schon ein Internetlexikon davon spricht, dass sie geringe Chancen haben?
Ich bin in der Hinsicht jetzt nicht so ein erfahrener Wikipedianer. Das ist nur ein Vorschlag. Kümmere sich doch bitte jemand darum, der sich mehr mit dem Schreiben von Artikeln hier auskennt. --212.95.117.54 13:40, 16. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Hauptschulabschluss die Mindest-Voraussetzung, in der Regel ist es so das die Bewerber einen Einstellungstest durchlaufen (unabhängig der Vorbildung). Das Azubis mit (Fach)hochschulreife die Mehrheit der Azubis stellen wäre mir neu, vielleicht liegt hier eine Verwechslung mit der Ausbildung zum Verwaltungswirt vor. Ein Grossteil stellen zur Zeit die Realschüler, aber wie gesagt formal reicht es Hauptschulabschluss zu haben. Eine Änderung im Artikel erachte ich daher für unnötig.--Mameno 13:45, 20. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Blockunterricht[Quelltext bearbeiten]

Nicht in allen Bundesländern wird der Berufsschuluntericht blockweise abgehalten(z.B. Hessen). Größtenteils haben die Auszubildenen zum Verwaltungsfachangestellten 2 mal pro Woche Berufsschulunterricht. Im letzten Lehrjahr wird der Unterricht dann nicht mehr von der kaufmännischen Berufsschule durchgeführt, sondern die Schüler müssen zum Verwaltungsschulverband. Der Unterricht dort wird aber auch zum großteil nicht in Blockform abgehalten.

ich komme auch aus Russland und mache gerade meine ausbildung zum verwaltungsfachangestellten. auch ich kenne es nur so, dass man die ersten beiden lehrjahre zweimal in der woche auf eine kaufmännische berufsschule geht und im dritten lehrjahr geht man zum verwaltungsseminar des hess. verwaltungsschulverbandes und hat auch dort je zweimal in der woche berufsschule. außerdem wird hier nichts von den dienstbegleitenden unterweisungen ("module" genannt) erwähnt, die sich über alle drei lehrjahre erstrecken. in den modulen hat man immer ein bestimmtes fach zu einer bestimmten stundenanzahl, in denen das fach nochmal intensiver durchgenommen wird.

Module:

  1. orientierung im gewählten ausbildungsberuf (einführungsmodul)
  2. informations- und kommunikationssysteme
  3. verwaltungsbetriebswirtschaft I (organisation, öffentliches haushaltswesen)
  4. verwaltungsbetriebswirtschaft II (kaufmännisches rechnungswesen)
  5. personalwesen (arbeitsrecht, beamtenrecht)
  6. allgemeines verwaltungsrecht und verwaltungsverfahren
  7. ordnungsrecht
  8. sozialrecht
  9. kommunalrecht
  10. mathematische grundlagen

--From Autumn To Ashes 22:13, 19. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Ein Freispruch wie in anderen Berufen ist nicht notwendig???[Quelltext bearbeiten]

Was meint der Autor bitteschön damit ? Freispruch???


Ein „Freispruch“ ist in gar keinem Beruf mehr „notwendig“, siehe Freisprechung. Zitat hieraus:
Der Begriff war insbesondere im ausgehenden Spätmittelalter und den folgenden Jahrhunderten bei den handwerklichen Zünften für die Freisprechung der Lehrlinge in Gebrauch. Die Lehrlinge waren mit der Freisprechung von den Pflichten, die sie zu dieser Zeit hatten, „freigesprochen“ und zum Gesellen erklärt.
Heute wird in verschiedenen Handwerksberufen noch häufig die Wendung Gesellenfreisprechung benutzt, die nach bestandener Gesellenprüfung mit der Übergabe der Gesellenbriefe gefeiert wird. Damit endet die Berufsausbildung des Lehrlings. --77.87.224.97 15:13, 9. Jan

Entgeltgruppen 9 - 12 ????[Quelltext bearbeiten]

Die tabellarische Auflistung der Entgeltgruppen 9 - 12 ist absolut irreführend. Ein/e VFA ist ohne besondere Aufstiegsfortbildung (Verwaltungsfachwirt) höchstens bis Entgeltgruppe 9 eingruppiert. Bitte hier die Entgeltgruppen 3-9 aufführen, wie das früher schon einmal auf dieser Seite der Fall war.

Die auszugsweise Auflistung der Entgeltgruppen 9 bis 12 ist hier irreführend und suggeriert falsche Bezügevorstellungen. (nicht signierter Beitrag von 178.26.29.157 (Diskussion) 20:10, 12. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

Verwaltungsfachangestellter für öffentliche Ordnung[Quelltext bearbeiten]

Es sollte ein Abschnitt eingefügt werden, in dem auf den Beruf "Verwaltungsfachangestellter für öffentliche Ordnung" eingegangen wird. (nicht signierter Beitrag von 2A0A:A546:E832:0:41CE:B04E:49D7:6037 (Diskussion) 18:07, 24. Mär. 2020 (CET))[Beantworten]