Diskussion:Volksinitiative (Schweiz)

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Kriterien für Annahme[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel macht keine Aussagen über die Bedinungen für eine Annahme einer Initiative. Volks- und Ständemehr bedürfen erläuterung. -- WanjaChresta 24.Sept 01:15

Seh ich auch so, ich habe es im Kapitel Ablauf in aller Kürze hinzugefügt.--Xeno06 16:57, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Neutralitätsbaustein im Kapitel "Schwierigkeiten bei der Unterschriftensammlung"[Quelltext bearbeiten]

Bereits der erste Satz ist tendenziös, dann kommen unenzyklopädische Statements: GSoA-Sekretär Felix Birchler gegenüber der Sonntagszeitung vom 10. Februar 2006: «Diese Praxis ist ein Skandal. So werden die Grundrechte beschnitten.» (ist kein Neutralitätsproblem, dasselbe gilt für das Statement der Vertreters der St. Gallen). Auch dass die GSOA einen Rekurs eingereicht hat, ist wohl bei einem solchen Übersichtsartikel kaum relevant (ausser dieser hätte ein höchstrichterliches Urteil mit entsprechender Breitenwirkung zur Folge gehabt). Zum Schluss versucht das Zitat des StGB zu suggerieren, die Bewilligungspflicht sei strafrechtlich relevant, diese Behauptung explizit zu machen und ohne Belege hierfür. -- Zehnfinger 06:35, 13. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

vor allem sind jene Informationen inzwischen veraltet: in SG kann man unterdessen wieder Unterschriften sammeln ohne zu bezahlen/Bewiligung. Ich würde diesen Abschnitt sogar ganz entfernen, denn er fokussiert zu stark auf dem Fall GSoA vs. SG. Er wäre IMHO eher berechtigt in einem Abschnitt/Artkel "Unterschriftensammlung", hier jedoch zu spezifisch. --Custa 12:49, 13. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

zustimmung. weg mit dem ganzen abschnitt "Schwierigkeiten bei Unterschriftensammlungen" --Philtime 13:26, 13. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich bin für eine neutralen Abschnitt "Unterschriftensammlung", weil diese entscheidend ist, ob es überhaupt zu einer Volksabstimmung kommt und das Volks sein demokratisches Recht auch ausüben kann und es nicht bloss toter Buchstabe bleibt.Paebi 16:35, 13. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel Rheinfall wird von Volkspetition gesprochen, die dort einmal eine Rolle spielte. Handelt es sich dabei nicht um eine Volksinitiative?? Vielleicht kann das jemand klären. - 91.44.214.196 08:40, 6. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

EWR-Abstimmung von 1992[Quelltext bearbeiten]

Die Abstimmung hatte über 78 Prozent Stimmbeteiligung und gehört natürlich in den Artikel. Ich hoffe, ich habs nicht übersehen. Wäre dankbar, wenn sich ein regulärer Schreiber dieses Artikels darum kümmern könnte. Hier noch ein Link dazu. Merci und Gruss --KurtR 13:35, 25. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die EWR-Abstimmung war keine Volksinitiative, sondern ein obligatorisches Referendum und hat deshalb in diesem Artikel nichts zu suchen. In der Liste eidgenössischer Volksabstimmungen finden sich alle eidgenössischen Volksabstimmungen (Initiativen und Referenden). Gruss — Lirum Larum ıoı 14:55, 25. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Besten Dank für die ausführliche Erklärung und die Verlinkung. Gruss --KurtR 18:31, 25. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abberufung ≠ Volksinitiative[Quelltext bearbeiten]

Ich werde nun die Passagen betr. Abberufung entfernen und in den entspr. Art. Abberufung schieben. Begründung: Auch wenn für eine Abberufung ganz ähnlich wie bei einer Initiative Unterschriften gesammelt werden müssen, hat es inhaltlich nichts mit dem direkt-demokratischen Volksrecht "Volksinitiative" zu tun. Es ist nicht einmal ein direkt-demokratisches Recht, sondern betrifft die repräsentative Demokratie, also die Volksvertretung: siehe auch die Einordnung in den kant. Verfassung von bspw. TG ( http://www.rechtsbuch.tg.ch/pdf/100/101a3neu.pdf ) oder SH ( http://rechtsbuch.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_1/101.000.pdf ): die entsprechenden Artikel zur Abberufung stehen separat zur VI. --Custa 16:23, 26. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

In Ordnung. Dann hättest Du aber unter "siehe auch" noch "Abberufung" ergänzen sollen und unter "Abberufung" auch "Kategorie:Staatsrecht (Schweiz)". Was ich jetzt nachgetragen habe. Im Übrigen finde ich die jetzige Lösung auch nicht gerade toll -- was jetzt unter "Abberufung" steht, hat wenig Zusammenhang. Scheint mir ein Schnellschuss zu sein. -- Freigut 11:25, 28. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
ja, es ist definitiv ein Schnellschuss. Aber so ist es immerhin schon mal ein Fortschritt zu vorhin, jahrelang hat hier etwas drin gestanden, das gar nicht hier rein gehörte.
schwieriger finde ich die Frage, ob wir jenen Passus in Abberufung oder nicht besser in Recall (Politik) verschieben sollten. Da gibts arge Überschneidungen. Denn das eine ist einfach die Übersetzung des Anderen... --Custa 21:30, 28. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist wahr, Abberufung und Recall sind dasselbe. Aber die schweizerische Abberufung unter den amerikanischen Recall zu verschieben, hat auch seine (sprachlich-titulären, nicht inhaltlichen) Tücken. Hmmm... -- Freigut 08:53, 29. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]
schon so, deshalb dachte ich auch, dass "Abberufung" besser ist. Dennoch wird ja in Recall (Politik) auf die Situation hierzulande hingewiesen und verlinkt. --Custa 12:15, 29. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Cleantech und Gastgewerbe initiativen sind eingereicht[Quelltext bearbeiten]

Cleantech und Gastgewerbe initiativen sind eingereicht siehe http://www.schluss-mwst-diskriminierung.ch/ und http://www.sp-ps.ch/ger/Medien/Communiques/2011/Cleantech-Initiative-eingereicht-Unabhaengige-Studie-belegt-gewaltiges-wirtschaftliches-Potenzial-der-Energiewende 217.162.186.119 12:05, 30. Okt. 2011 (CET)[Beantworten]

Was bedeutet "abgeschrieben"?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erklärt zur Zeit nicht, was eine "abgeschriebene" Volksinitiative ist?! --KnightMove (Diskussion) 14:29, 11. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Abgeschrieben im Sinne der Buchhaltung. Sie wurden von einem Gesetzes-Entwurf überholt. Sprich als sie Abstimmungs reif waren konnte/durfte man nicht merh abstimmen weil die Ausgangslage sich geändert hatte. Bzw. weil das Parlament 25.09.1972 mit dem Bildungsartikel der Schulkoordination schon zugestimmt hatte. Der Inhalt der Iniziative der Schulkoordination war also schon beschlossen umzusetzten. Eine Abstimmung hätte also gar nicht mehr gebracht, weil bei einem Nein für die Eidgenössische Volksinitiative 'Schulkoordination', der Bildungsartikel sie trotzdem eingeführt hätte. Das blöde hier das Die Vorlage des Bildungsartikel 04.03.1973 verworfen. Die andere abgeschribene war die Eidgenössische Volksinitiative 'für die Wahrung der Pressefreiheit', welche am 20.09.1935 eingereicht wurde aber erst 01.07.1978 abgeschrieben wurde. --Bobo11 (Diskussion) 14:51, 11. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Danke schön. Nun, das sollte in irgendeiner Form auch im Artikel erklärt werden. Vielleicht als Anmerkung? --KnightMove (Diskussion) 19:12, 11. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Du hast Recht. Ich habe nun dazu einen erläuternden Link zur Bundeskanzlei eingefügt. So haben wir gleich eine offizielle Erklärung der 2 Fälle. --Hadi (Diskussion) 16:45, 12. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

7 3/2 : 12 3/2?[Quelltext bearbeiten]

Was bedeuten eigentlich die x/2-Angaben in der Spalte der Stände-Stimmen in den Tabellen? Könnte man das nicht für Nicht-Schweizer im Artikel erläutern, z.B. in einer Fußnote unter der Tabelle? --Sakra (Diskussion) 06:38, 27. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Zur ersten Frage: Das bezieht sich auf die sechs Kantone (ehemals Halbkantone), die jeweils nur eine halbe Standesstimme auf die Waage bringen. Zur zweiten Frage: Könnte man. --B.A.Enz (Diskussion) 10:51, 27. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Ist die Volksinitiative das Pendant zum Volksbegehren in Deutschland und Österreich? -- 88.76.101.79 21:21, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Ja und Nein. Wir haben da doch noch bischen merh zu sagen =). Vom Sinn her ist es das selbe, wie das dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens in Deutschland aber mit bisschen anderen Spielregeln. Bei uns werden Unterschriften gesammlet und danach gibes nur eine Volksabstimmung, und das gesamt unter den selben Namen. Die Zwischenstuffe über nimmt bei uns das Parlament. Es werden also Unterschiften gesammlet, damit für einer neuen Bestimmung in die Verfassung oder das Gesetz aufgenommen wird. Das Parlamet prüft ob die zulässig ist, und erstellt ggf. einen Gegenvorschlag, und dann wird verbindlich vom Volk abgestimmt. Es entspricht in Östereich eher der Volksabstimmung, da das Resultat verbindlich ist. --Bobo11 (Diskussion) 21:34, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

noch einen Tunnel durch den Gotthard bohren ?[Quelltext bearbeiten]

Laut http://www.zeit.de/2015/51/gotthard-strassentunnel-schweiz-bohrung wird darüber am 28. Februar abgestimmt.

Im Artikel steht dazu (noch?) nichts. --Neun-x (Diskussion) 20:46, 10. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Im Artikel hier muss auch nichts zur «Zweiten Röhre» stehen, denn es handelt sich um eine Referendumsabstimmung. --B.A.Enz (Diskussion) 20:52, 10. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Verstehe ich nicht. Bitte nochmal: warum braucht deiner Meinung nach nichts dazu im Artikel stehen ? --Neun-x (Diskussion) 21:40, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Vereinfacht gesagt, gibt es in der Schweiz drei verschiedene Arten von Volksabstimmungen: das obligatorische Referendum, das fakultative Referendum und die Abstimmung aufgrund einer Volksinitiative. Die Abstimmung über die «Zweite Röhre» gehört dabei zu den fakultativen Referenden (siehe hier) und hat deshalb im Artikel über die Volksinitiative nichts verloren. --B.A.Enz (Diskussion) 21:51, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Es wird aber sicher noch hier eingetragen: Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen, wo es hingehört. --Alpöhi (Diskussion) 22:39, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Kritik an Vollgeldinitiative[Quelltext bearbeiten]

Die zustande gekommene Vollgeldinitiative wird ohne jegliche Erklärung zu deren Inhalt als fachlich und sachlich nicht durchdacht abgetan, obschon weltbekannte Oekonomen wie Irving Fisher und Milton Friedman ähnliche Lösungen zur Reduktion von Finanzsystemrisiken vorschlugen. Diese Beurteilung und die daran anschliessende Kritik stammt von einem Mitarbeiter der Schweizer Denkfabrik Avenir Suisse. Diese Organisation vertritt Grossfirmen, insbesondere auch Banken, und kämpft generell gegen weitere Regulierungen. Wenigstens wird eingesehen, dass nach der kürzlich aufgetretenen Finanzkrise gewisse Massnahmen in diesem Bereich notwendig sind. Jedoch werden nur die von Verfasser Walser vorgeschlagenen Reformen als fachlich kompetene Schritte bezeichnet und Einzelheiten beschrieben.

Die Darstellung ist gegenüber dieser Volksinitiative bewusst abschätzig, um die Interessen der Banken zu wahren, welche Einschränkungen in Kauf nehmen müssten. Zudem sollte ein solcher Artikel nicht dazu benutzt werden, einen Gegenvorschlag auszuformulieren.

Ich habe vor, die abschätzigen Formulierungen zu objektivieren und den Gegenvorschlag von R. Walser zu kürzen.--BBCLCD (Diskussion) 21:17, 26. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Der Abschnitt scheint mir in diesem Artikel vor allem unpassend. Hier geht es um Schweizer Volksinitiativen im Allgemeinen, nicht um Pro oder Contra einzelner. Daher würde ich den Abschnitt löschen. Meinungen? -- Zehnfinger (Diskussion) 23:20, 26. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Mit Entfernung einverstanden – die Kritik gehört klar in den (noch zu erstellenden) Artikel zur Vollgeldinitiative. --B.A.Enz (Diskussion) 11:45, 27. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
+1, komplett löschen. --Alpöhi (Diskussion) 13:09, 27. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Gemäss Ergebnis der Diskussion gelöscht -- Zehnfinger (Diskussion) 16:09, 27. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Format und Erscheinungsbild des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen die Volksinitiativen die zustandekamen, jedoch nicht zur Volksabstimmung gelangten. Zum Beispiel die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Der Grund warum man das als Autor hier nicht leicht einpflegen kann ist die unvorteilhafte Gestaltung des gesamten Artikels. Besonders die <references group="Ini" /> macht für eine derartige Aufzählung wenig Sinn. --grim (Diskussion) 23:32, 31. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]

Getreideversorgungs-Initiative[Quelltext bearbeiten]

Diese Initiative hat gemäss Quelle die Besonderheit, dass sie in der Abstimmung weniger Ja-Stimmen als gesammelte Unterschriften erhielt. Leider ist die Quellenlage zum Hintergrund beim Bund eher dünn -- hat jemand bessere Quellen dafür, was da genau passiert ist? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 17:15, 13. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

@Cú Faoil: Für Volksabstimmungen generell ergiebig ist Swissvotes von der Uni Bern. Besonders wertvoll ist dort die Rubrik "Kurzbeschreibung Swissvotes", weil dort die Vorgeschichte und der Abstimmungskampf beschrieben werden. Bei der Getreideinitiative gab es einen (angenommenen) Gegenvorschlag, und das zu einer Zeit als man nicht 2x Ja stimmen durfte! https://swissvotes.ch/vote/107.10 --Hadi (Diskussion) Sichten nicht vergesssen 18:55, 13. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Wozu Abschnitt «mit hoher Stimmbeteiligung» ohne Zeitliche Einordnung (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Das mit der Gletscher-Initiative ist so ein Fall, bei dem das Ziel fast erreicht wurde ohne Volksabstimmung. Wurde 2016 hier oben in der Disk angesprochen. Diese wären politisch interessant.

Das wären wohl die interessanteren Fälle, als jene mit "hoher Stimmbeteiligung". Was macht dieser Abschitt überhaupt im Artikel? Wozu? Kann man «hohe Stimmbeteiligung» 1894 und 2021 überhaupt vergleichen und wer würde dies tun, respektive einordnen? Für mich ein verzichtbarer Abschnitt. Was meint ihr?--Anidaat (Diskussion) 14:07, 12. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Ich teile die Auffassung von@Anidaat, dass diese Liste der Volksinitiativen mit hoher Stimmbeteiligung nur beschränkten Erkenntniswert hat. Wie er richtig bemerkt, fehlt in diesem Artikel hingegen die viel wichtigere Information über die zahlreichen Volksinitiativen, die einen indirekten politischen Erfolg hatten, indem sie zurückgezogen wurden, weil das Parlament einen direkten oder indirekten Gegenentwurf ausgearbeitet hat, welcher das Anliegen der Volksinitiative zumindest teilweise aufgenommen hat. Das neue Kap. könnte den Titel haben: "Aufgrund eines direkten oder indirekten Gegenentwurfes des Parlaments zurückgezogene Volksinitiativen". Das wäre allerdings recht viel Arbeit! Als Quelle kann die Zusammenstellung "Zurückgezogene Volksinitiativen" auf der Webseite der BK dienen ([1]https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_2_2_5_4.html). Dem von der BK verwendeten Begriff "indirekter Gegenvorschlag" wäre allerdings "indirekter Gegenentwurf" vorzuziehen, siehe dazu Gegenentwurf (Schweiz), Kap. "Indirekter Gegenentwurf, in fine. Nützlich könnte als Quelle vielleicht auch mein eigener kürzlich publizierter wissenschaftlicher Aufsatz zur Praxis der indirekten Gegenentwürfe sein (siehe Link in EN 2 von Gegenentwurf (Schweiz))
Ein aktuelles Beispiel ist der indirekte Gegenentwurf zur "Gletscherinitiative". @Anidaat hat dazu unter "Hängige Volksinitiativen" eine Information in der Rubrik "Behandlungsfrist" angebracht. Das gehört aber nicht hierhin: Mit der Behandlungsfrist hat das nichts zu tun. Diese Volksinitiative ist im Parlament auch gar nicht nicht mehr hängig. Sie würde eben in eine Liste der zurückgezogenen Initiativen gehören. Kommt das angekündigte Referendum gegen den indirekten Gegenentwurf zustande und wird dieser abgelehnt, so wäre die Volksinitiative wegen ihres bedingten Rückzuges in die Liste der "Abstimmungsreifen Volksinitiativen" aufzunehmen. --Graf1848 (Diskussion) 15:50, 12. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ja, sehe ich ebenfalls so. Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen, dass man all diese Tabellen löschen sollte – abgesehen von jener, die die angenommenen Volksinitiativen listet. --FWS AM (Diskussion) 21:51, 13. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Meine Information, dass die Gletscherinitiative zurzeit nicht mehr im Parlament hängig ist, war falsch; siehe [2]https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210055 --Graf1848 (Diskussion) 19:13, 25. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich habe das Kapitel gelöscht, da kein Einspruch eingelegt wurde. Wie seht ihr es mit dem Abschnitt Hängige Volksinitiativen? Meines Erachtens ist dieser ebenfalls verzichtbar, zumal die Bundeskanzlei eine identische Seite hat, bei der – anders als bei uns – die Aktualität gewährleistet ist. --FWS AM (Diskussion) 17:08, 27. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Wer den Abschnitt Hängige Volksinitiativen mit seinen fünf Unterabschnitten (gemäss dem Ablauf der Behandlung einer Volksinitiative in fünf Phasen) beibehalten möchte, müsste dann auch bereit sein, jeden Dienstag das Bundesblatt zu konsultieren, um die wohl fast im Wochenrhythmus erfolgenden Änderungen nachzutragen. Dieser Aufwand ist aus dem von FWS AM genannten Grund nicht nur unnötig; eine derartige Hyperaktualität entspricht auch nicht meinem Verständnis des Sinns und Zweckes einer Enzyklopädie. Kommt dazu, dass der überlange Unterabschnitt Im Unterschriftenstadium hängige Volksinitiativen zahlreiche Initiativen aufführt, die dann eben gar nicht zustande kommen. Sie spielen im politischen Prozess keine Rolle und entbehren damit jeder enzyklopädischen Relevanz. --Graf1848 (Diskussion) 18:54, 27. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]